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Aufhebung Lebenspartnerschaft Kosten (Rechtsanwalt und Gericht)

Kosten Aufhebung LebenspartnerschaftFür die Kosten der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft ist sowohl für die Gerichtskosten wie auch für die Rechtsanwaltskosten der Verfahrenswert maßgebend. Dieser wird anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Beteiligten ermittelt und durch das Gericht festgesetzt. Steht der Verfahrenswertwert fest, lassen sich die gesetzlichen Kosten für den Rechtsanwalt und das Gericht leicht ermitteln.

Bei der Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner spricht das Gesetz von Aufhebung der Lebenspartnerschaft statt von Scheidung. Das Verfahrensrecht entspricht aber dem eines Scheidungsverfahrens, so dass Sie weitere Information zu den Kosten der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft auf unserer Seite Kosten Scheidung grundsätzliches erfahren und auf der Seite Kostenrechner Scheidung nachlesen, wie diese konkret berechnet werden.


Kostenschätzung Aufhebung Lebenspartnerschaft in Deutschland

Die voraussichtlichen Kosten Ihrer Aufhebung der Lebenspartnerschaft (Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten) teilen wir Ihnen gerne kostenfrei telefonisch unter

✆ 06251 8565952 oder per E-Mail

mit. Hierzu benötigen wir von Ihnen wenigstens folgende Angaben:

– eigenes mtl. Nettoeinkommen
– mtl. Nettoeinkommen Lebenspartner/in
– Anzahl der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder
– Wurde der Versorgungsausgleich wirksam ausgeschlossen?
– Wieviel Versorgungen sind beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen?

Sie können uns auch eine unverbindliche Anfrage über unser Kontaktformular senden:

 

 

 

Kosten Aufhebung Lebenspartnerschaft

Aufhebung Lebenspartnerschaft KostenIm Durchschnitt betragen die Kosten der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft (Stand 2024) rund EUR 1.550,00 bis EUR 2.800,00. Bei Vereinbarung der Kostenteilung beträgt der Kostenanteil pro Lebenspartner daher meist zwischen EUR 775,00 und EUR 1.400,00 für einen Anwalt und das Gericht. Dies ist die günstigste Möglichkeit der Aufhebung einer Lebenspartnerschaft.

 

 

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Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach