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Welches Gericht ist für die Scheidung zuständig?
Der Scheidungsantrag ist durch einen zugelassen Rechtsanwalt beim Familiengericht einzureichen (§ 114 FamFG). Das Familiengericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts.
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 122 FamFG. Dort heißt es:
Ausschließlich zuständig ist in dieser Rangfolge:
das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit allen gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
das Gericht, in dessen Bezirk einer der Ehegatten mit einem Teil der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern bei dem anderen Ehegatten keine gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben;
das Gericht, in dessen Bezirk die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt zuletzt gehabt haben, wenn einer der Ehegatten bei Eintritt der Rechtshängigkeit im Bezirk dieses Gerichts seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
das Gericht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat;
das Amtsgericht Schöneberg in Berlin.
Die Vorschrift hat im Rahmen der Reform des Familienrechts zum 01.09.2009 den bis dahin geltenden § 606 ZPO abgelöst.
Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit Ihrer Ehescheidung ist daher in der Regel zunächst der Aufenhaltsort der minderjährigen Kinder. Leben keine minderjährigen Kinder bei einem Ehegatte, ist das Gericht zuständig, in dem beide Ehegatten zuletzt gewohnt haben, wenn in diesem Bezirk weiterhin wenigstens ein Ehegatte lebt. Fehlt es auch an dieser Voraussetzung, ist der Ort des Antragsgegners maßgeblich.
Durch Eingabe des Ortes (also z.B. der Wohnort an dem die gemeinsamen Kinder bei einem Elternteil leben) können Sie das örtlich zuständige Gericht auf der Seite http://deutsche-gerichte.de ermitteln.
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Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit.
So sollte diese auch behandelt werden.
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Mehr zum Thema Scheidung ohne Anwalt / Scheidungsanwalt können Sie hier nachlesen.
Info: Dauer eines Scheidungsverfahrens
Nachfolgend finden Sie eine Liste der Amtsgerichte (AG) sortiert nach Bundesland, Oberlandesgerichtsbezirk und Landgerichtsbezirk. Alle Angaben ohne Gewähr.
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Bernd Steinbach
Rechtsanwalt
E-Mail: info(at)advoscheidung.de
Telefon: 06251 856595-0
Fax: 06251 856595-10
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