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Beauftragen Sie bundesweit bequem von zu Hause aus Ihre einvernehmliche Scheidung über das Internet.

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Scheidung über das Internet

Eine Internetscheidung ist keine neue Form sich scheiden zu lassen, auch wenn bei manchen Angeboten ein entsprechender Eindruck erweckt werden kann. Dank des Internets besteht allerdings die Möglichkeit, Ihr Scheidungsverfahren komplett über das Internet zu beauftragen. Hierdurch können Sie sich Zeit und Aufwand sparen, da eine Terminsvereinbarung beim Scheidungsanwalt entfällt.

Im geschäftlichen Bereich ist die Kommunikation per Internet bereits seit langem zwischen Mandant und Rechtsanwalt üblich. Wichtige Informationen werden ausgetauscht, Aufträge erteilt und Vertragsentwürfe übersandt. Dies alles online über das Internet per E-Mail. Aufwendige Terminsvereinbarungen unterbleiben, wenn diese nicht nach Sachlage erforderlich sind.

Entsprechendes bietet sich auch bei einer einvernehmlichen Scheidung an. Da hier bereits Einvernehmen zwischen den Ehegatten besteht, sind lediglich einige erforderliche Daten für den Rechtsanwalt von Relevanz, um so einen Scheidungsantrag für den Mandanten einzureichen. Das von uns bereitgestellte

Formular für die Internetscheidung

berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.

Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post

übersandt. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich beim Familiengericht eingereicht. Über den nachfolgenden Link geht es

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Bei allen auftretenden Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail, per Telefon und gerne auch persönlich zur Verfügung. Welche Art der Kommunikation Sie mit uns wählen, ist alleine Ihre Entscheidung. Auf die Kosten des Scheidungsverfahrens oder der Rechtsanwaltskosten hat dies keinen Einfluss. Die Kosten sind gesetzlich festgeschrieben, so dass Sie, auch wenn auf manchen Seiten ein anderer Eindruck entstehen kann, im Internet nicht die günstigste Internetscheidung finden werden. Lesen Sie hierzu unseren Hinweis zu

Ihr Scheidungsverfahren zu den geringst möglichen Kosten.

Wenn Sie also beabsichtigen, Ihr Scheidungsverfahren ohne großen Aufwand durchzuführen, kontaktieren Sie uns einfach. Gerne auch unverbindlich per Telefon.

Über die folgenden Links lesen Sie mehr zu den Vorteilen und der Kritik einer sog. Internetscheidung oder Scheidung Online. Weitere Information erhalten Sie über die Navigation oben (Informationen, Kosten, Ablauf Scheidung Online).


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Info: gemeinsamer Anwalt bei Scheidung / gemeinsamer Scheidungsanwalt

Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen gerne unter 06251 8565952 zur Verfügung und erläutern Ihnen den Ablauf der Scheidung Online und teilen Ihnen die voraussichtlichen Kosten für Ihre Scheidung mit. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen kostenfrei per E-Mail eine Berechnung der zu erwartenden Kosten. Internetscheidung: über den nachfolgenden Link geht es

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Mehr zum Thema einvernehmliche Scheidung Online, den Vor- und Nachteilen erfahren Sie auf unserer Seite Informationen zur Scheidung Online und zu den Kosten (Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten) auf unserer Seite Kosten.

Info: einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt

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Ihr persönlicher Ansprechpartner für Ihre Internetscheidung:

Bernd Steinbach
Rechtsanwalt
E-Mail:    
info(at)advoscheidung.de
Telefon:  06251 8565952
Fax:         06251 8565951

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Welches Familiengericht für Ihr Scheidungsverfahren zuständig ist, können Sie hier erfahren.

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