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Die Kosten der Scheidung und die Rechtsschutzversicherung

Die Scheidung gehört grundsätzlich zu dem Risikoausschluss bei einem Rechtsschutzversicherungsvertrag, so dass Kosten für die Einreichung des Scheidungsantrages in der Regel nicht übernommen werden. Erstattet werden meist nur Kosten für eine Beratung anlässlich der beabsichtigten Ehescheidung. Eine Erstberatung wird daher meistens von der Rechtsschutzversicherung gezahlt. Sprechen Sie Ihren Anwalt darauf an, ob und in welchem Umfang die Beratungsgebühr auf eine anschließende Beauftragung für eine außergerichtliche Tätigkeit oder Durchführung der Scheidung angerechnet werden kann. Im Falle der Anrechnung wird zumindest ein Teil Ihrer Scheidungskosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Rechtsschutzversicherung Scheidung

Es gibt auch eine Versicherung, die den sogenannten Ehe-Rechtsschutz anbietet. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt dann die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten im Falle einer Scheidung bis zu EUR 30.000,00 Versicherungssumme je Rechtsschutzfall für die Scheidung und Folgesachen für beide Seiten. Hier muss der entsprechende Versicherungsumfang zusätzlich zusammen mit dem Privatrechtsschutz vereinbart worden sein, was mit zusätzlichen nicht unerheblichen Beiträgen verbunden ist. Es gilt außerdem eine Wartezeit von 3 Jahren. Sie können daher keine Rechtsschutzversicherung abschließen und sofort die Scheidung einreichen. Es wird daher meist zu spät sein, wenn die Frage der Scheidungskosten konkret auftaucht, den Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern.

Grundsätzlich werden die Kosten einer Scheidung von der Rechtsschutzversicherung daher nicht übernommen. Der Versicherungsumfang sollte vorsorglich anhand der Versicherungsunterlagen oder Rückfrage bei der Rechtsschutzversicherung geklärt werden. Meistens wird der Scheidungsanwalt allerdings gegenüber der Rechtsschutzversicherung nicht mehr als eine Erstberatung abrechnen können.

Wer nicht über ausreichend Einkommen verfügt oder hohe monatliche Belastungen hat, kann im Rahmen der Scheidung Verfahrenskostenhilfe beantragen. Bezüglich der Anwaltskosten können Sie mit uns bei Bedarf zinsfrei eine Ratenzahlung vereinbaren.


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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

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    Scheidung online spart Zeit und Aufwand

    Ihre Scheidung mit so wenig Aufregung und Aufwand wie möglich

    Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte Formular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.

    Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post

    • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
    • den Entwurf des Scheidungsantrages
    • eine Vollmacht

    übersandt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Idealerweise haben Sie bis dahin mit uns telefoniert. Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel online am selben Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist. Info: Ablauf Scheidung (online) 


     

    Themen aus dieser Seite:

    Zahlt eine Rechtsschutzversicherung bei Scheidung (Kosten Scheidungsverfahren)?

    Zahlt eine Rechtsschutzversicherung eine Beratung im Zusammenhang mit der Scheidung (Scheidungsberatung)?

    Rechtsschutz Ehescheidung


     


    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach