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ADVOSCHEIDUNG.de Scheidung Online individuell | Steuern vor und nach der Scheidung
Trennung, Scheidung, Scheidungskosten und Unterhalt – die Auswirkung auf die Steuern
Eine gemeinsame Veranlagung lohnt sich immer dann, wenn ein Ehegatte mehr als der andere verdient, denn die gesamte Steuerlast ist so geringer als bei der Einzelveranlagung.
Eine gemeinsame Veranlagung ist letztmalig für das Jahr möglich, in dem die Trennung erfolgt ist. Im Folgejahr müssen beide Ehegatten getrennt veranlagen. Im Trennungsjahr können daher auch letztmalig die Steuerklassen festgelegt werden.
Es lohnt sich daher hierüber mit dem anderen Ehegatten zu sprechen.
Der Besserverdienende kann eine Zusammenveranlagung verlangen, notfalls auch gerichtlich, muss dann aber dem anderen Ehegatten die hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile ausgleichen.
Die Kosten der Scheidung können zumindest teilweise als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn diese nicht vermeidbar sind. Hierzu gehören regelmäßig die Kosten für Anwalt und Gericht im Zusammenhang mit der Scheidung und dem Versorgungsausgleich.
Auch Unterhaltsleistungen können als außergewöhnliche Belastungen oder aber als Sonderausgaben abgesetzt werden. Letzteres allerdings nur, wenn der Berechtigte dem zustimmt (begrenztes Realsplitting). Folge ist, dass der Unterhaltsverpflichtete bis zu einem Höchstbetrag die Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben geltend machen kann und der Unterhaltsberechtigte dann allerdings die Unterhaltszahlungen als Einkommen versteuern muss. Nach der Rechtsprechung ist der Unterhaltsberechtigte verpflichtet, dem begrenzten Realsplitting zuzustimmen, kann aber im Gegenzug verlangen, dass die hierdurch entstehenden Nachteile ausgeglichen werden.
Sprechen Sie daher mit Ihrem Steuerberater über die für Sie günstige Lösung und die Möglichkeiten der steuerlichen Berücksichtigung.
Wissenswertes zu Ehevertrag, Ehewohnung, Sorgerecht, Scheidung, Trennung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn finden Sie auf unserer Seite Familienrecht ABC
Eine Übersicht zu weiteren Themen finden Sie auf unserer Seite Scheidungsrecht - FAQ Scheidung Online
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Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit.
So sollte diese auch behandelt werden.
Ihr persönlicher Ansprechpartner:
Bernd Steinbach
Rechtsanwalt
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