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Was bedeutet Ehevertrag?

„Wofür brauche ich einen Ehevertrag?“

Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Eheleuten, der abweichend von den gesetzlichen Folgen Regelungen für die Zeit der Ehe und deren Beendigung enthält. Hierfür ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

Ehevertrag – mögliche Regelungen

In einem Ehevertrag können die Ehegatten für sich Regelungen treffen, die von der gesetzlichen Norm abweichen. Im Hinblick auf die weitreichenden Folgen hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass entsprechende Regelungen nur wirksam sind, wenn diese notariell beurkundet werden.

Ehevertrag nachträglich

Notarvertrag – EhevertragDer Abschluss eines Ehevertrages ist sowohl vor als auch nach der Hochzeit, also auch während der Ehe möglich. Auch können Sie den bereits bestehenden Ehevertrag nachträglich ändern, wenn Sie etwas übersehen haben oder einfach eine andere Regelung wünschen. Häufig wird der Ehevertrag mit einem Erbvertrag verbunden. Als besondere Ausgestaltung des Ehevertrages ist die Scheidungsfolgenvereinbarung anzusehen. Diese wird abgeschlossen, wenn zwischen den Parteien feststeht, dass mit großer Wahrscheinlichkeit die Scheidung erfolgen wird und ein Vergleich oder eine Vereinbarung über die Folgen der Scheidung zustande gekommen ist.

Meistens finden sich folgende Regelungsbereiche in Eheverträgen:

Güterstand

Besteht keine Regelung zwischen den Ehegatten, leben die Parteien im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In einem Ehevertrag können die Eheleute einen anderen Güterstand vereinbaren, d.h. Gütergemeinschaft oder Gütertrennung. Aber es kann auch die sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden, wonach der Güterstand der Zugewinngemeinschaft beibehalten wird, jedoch bestimmte Vermögenswerte im Rahmen des Zugewinns ausgeschlossen werden. Dies kann z.B. dann sinnvoll sein, wenn ein Unternehmer die eigene Firma nicht einbeziehen will, um im Falle der Scheidung durch einen zu zahlenden Zugewinn den Fortbestand des Unternehmens nicht zu gefährden.

Regelung Versorgungsausgleich im Ehevertrag

Im Falle der Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften der Eheleute geteilt. Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich im Falle der Scheidung von Amts wegen durch. Grundsätzlich kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder näher geregelt werden, so dass eine Durchführung durch das Familiengericht unterbleibt oder nach den Vorgaben der Eheleute durchzuführen ist. Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs oder eine sonstige Vereinbarung hierzu muss – anders als nach altem Recht – nicht zwingend im Rahmen eines Ehevertrages vereinbart werden, sondern kann auch auch durch einfache notarielle Beurkundung ohne sonstige Regelung vereinbart werden.

Unterhalt

Auch Regelungen in Bezug auf den Unterhalt können getroffen werden.

Grenzen der Regelungen im Ehevertrag

Nach der Rechtsprechung darf im Rahmen eines Ehevertrages allerdings nicht in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreifen. Dies bedeutet, dass ein Ehevertrag im Einzelfall sittenwidrig sein kann oder aber es gegen Treu und Glauben verstößt, sich auf den Ehevertrag zu berufen, wenn die darin enthaltenen Regelungen eine einseitige Lastenverteilung darstellen und ehebedingte Nachteile im Falle der Scheidung nicht ausreichend berücksichtigt werden. Insbesondere im Rahmen des Unterhaltes ist es daher problematisch, wenn Vereinbarungen nicht dem Wohle der Kinder entsprechen oder aber Unterhaltsansprüche wegen z.B. der Betreuung gemeinsamer Kinder, wegen Alters oder Krankheit ausgeschlossen werden.

Vor Abschluss eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung empfiehlt sich daher die Beratung durch eine Rechtsanwätin oder einen Rechtsanwalt.

 

Scheidung ohne Ehevertrag

Besteht bei beabsichtigter Scheidung kein Ehevertrag, gelten die gesetzlichen Regeln in Bezug auf z.B. Zugewinn und Unterhalt. Besteht Streit, sollte dieser möglichst vor Beantragung der Scheidung geklärt werden, um ein nervenaufreibendes und kostenintensives Scheidungsverfahren zu vermeiden. Im Idealfall wird das Ergebnis der Einigung in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt. Besteht kein Streit und ist dieser auch nicht zu erwarten, ist eine Scheidung auch ohne Ehevertrag meist problemlos möglich.


 

Sinnvoll ist ein Ehevertrag immer dann, wenn im Falle des Scheiterns der Ehe andere als die gesetzlichen Rechtsfolgen gewollt sind. Geregelt werden können hier z.B. Fragen zum Güterrecht und Zugewinn, Unterhalt und dem Versorgungsausgleich. Wirksam abgeschlossen werden kann dieser nur durch Beurkundung beim Notar. Alle Notare in Deutschland sind zu finden unter notar.de.


 

Anfrage Scheidung ohne Ehevertrag

 

 

 

 

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Aktualisiert am 1. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach