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„Unterscheiden sich die Kosten der Scheidung von Anwalt zu Anwalt?“

Kosten der Scheidung (Anwalt und Gericht)

Auch ohne Tiefpreisgarantie zahlen Sie bei uns die überall gleich hohen Gebühren, die entgegen der Werbung keine Mindestgebühren sind. Eine gute Beratung fängt bereits bei einer realistischen Kostenschätzung an.

❍ Kosten Scheidung: Direkt eine unverbindliche Anfrage senden ❍

 

Eine Anfrage ist für Sie kostenfrei und natürlich unverbindlich. Bei jeder Anfrage gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Sie erhalten von uns umgehend eine Berechnung der voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung.

Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952. Gerne können Sie die Scheidungskosten auch telefonisch erfragen.




    Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952

    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage 2024 für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

    Was kostet eine Scheidung 2024 (wirklich)?

    ´gesetzliche vERGÜTUNG gERICHT UND aNWALTDie Kosten der Scheidung sind der Höhe nach gesetzlich geregelt. Es fallen mindestens EUR 1.130,85 (EUR 684,25 Anwalt + EUR 238 Gericht) an (Mindestverfahrenswerte). Im Durchschnitt sind bei einer einvernehmlichen Scheidung Kosten in Höhe von rund 1.550 bis 2.800 Euro zu zahlen.

    Wenn Sie wissen möchten, was Ihre Scheidung konkret kosten würde, können Sie uns eine unverbindliche Anfrage zu den Kosten senden, uns einfach anrufen oder mit Hilfe unserer Seite Kosten Scheidung berechnen selbst ermitteln, wie hoch die Scheidungskosten konkret sein werden.

    Die Kosten des Scheidungsanwalts sind entgegen mancher Darstellung leicht zu ermitteln und grundsätzlich bei jedem Anwalt gleich. Besondere Kosten der Online-Scheidung gibt es nicht. Ein Vergleich der Scheidungskosten macht daher regelmäßig keinen Sinn. Gerne versuchen bestimmte Seiten einen anderen Eindruck zu erwecken.

    Auf einigen Seiten lesen Sie von „supergünstig„, „Scheidung zum Nulltarif„, „Geld-zurück-Garantie“ und „schnell„. Bei genauer Betrachtungsweise verbirgt sich hinter diesen Aussagen nichts weiter als die Zusage, (nur) die gesetzlichen Gebühren zu berechnen, der Hinweis auf die Möglichkeit bei vorliegender Bedürftigkeit für das Verfahren Verfahrenskostenhilfe (VKH) – früher Prozesskostenhilfe (PKH) – zu beantragen, bei Nichtbearbeitung Ihrer Sache das Geld zurückzuerhalten und schließlich die Sache nach Eingang Ihrer Unterlagen zeitnah zu bearbeiten. …mehr zum Thema Kostenvoranschlag und Festpreis

    Was ist von der „Nirgendwo-günstiger-Garantie“ zu halten, die ebenfalls bei einigen Seiten einer Online-Scheidung zu finden ist? Ganz einfach: Wenn jeder Anwalt die gesetzlichen Gebühren erhält, sind andere Anwälte nicht günstiger, aber eben auch nicht teurer. Teurer allenfalls dann, wenn der Rechtsanwalt eine höhere Vergütung als die gesetzlichen Gebühren mit Ihnen vereinbart hat (Vergütungsvereinbarung), was selten der Fall ist oder gerinfügig teurer, da unter Umständen zusätzliche Auslagen und Fahrtkosten entstanden sind, die abgerechnet werden.

    Info: Berechnung Scheidungskosten

    Gerne sichern auch wir Ihnen zu, im Rahmen der Online-Scheidung nur die gesetzlichen Gebühren zu berechnen, so dass Ihr Scheidungsverfahren zu den geringstmöglichen Kosten* durchgeführt wird.

    Es ist unser Anspruch, Sie auch schon vor Mandatserteilung praxisnah zu informieren und Ihnen die tatsächlich anfallenden Kosten mitzuteilen. In Ihrem Interesse: Nur so können Sie kalkulieren und Ihnen bleibt bei der Schlussabrechnung eine böse Überraschung erspart. Schauen Sie bei nicht von Anwälten betriebenen Scheidungsportalen in die AGB´s. Dort werden Sie sinngemäß lesen können, dass Kostenvoranschläge unverbindlich sind und die tatsächlichen Kosten sich aus den gesetzlich festgelegten Gebühren für das Gericht und den Rechtsanwalt ergeben, deren Höhe nicht durch den Rechtsanwalt sondern durch die Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Gericht bestimmt werden.

    Kostenfreie Anfrage für die Kosten Ihrer Scheidung

    Wer sich vor der Scheidung auf einen praxisfremden „Kostenvoranschlag“ verlässt, zahlt am Ende nach, da die Kosten der Höhe nach bundeseinheitlich geregelt sind und durch die Verfahrenswertfestsetzung durch das Gericht der Höhe nach bestimmt werden.

    Sprechen Sie uns auf die Möglichkeit einer Ratenzahlung an. Soweit Sie die Scheidungskosten für einen Rechtsanwalt und das Gericht aus eigenen Mitteln nicht bestreiten können, beantragen wir für Sie die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe (§§ 76 FamFG). Für die von Ihnen hierzu zu machenden Angaben, finden Sie im Bereich Download das entsprechende Formular (nebst Erläuterungen), welches Sie bequem am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken können. Weitere Informationen zur Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung, der Höhe der Raten sowie der Möglichkeit auch ohne Verfahrenskostenhilfe Ratenzahlung zu vereinbaren, finden Sie auf unserer Seite Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung. Wir berechnen Ihnen unverbindlich Ihre Kosten einer Scheidung für Anwalt und Gericht. Die Berechnung der Scheidungskosten erhalten Sie direkt am Telefon oder per E-Mail.

    Wenn Sie wissen möchten, wie die Kosten im Detail berechnet werden, um selbst die Kosten zu ermitteln, finden Sie hierzu alles Wissenswerte auf unserer Seite Kostenrechner Scheidung.

    Gratis Kostenvoranschlag:

    Kosten Scheidung online
    Die Höhe der Kosten der Scheidung bestimmt das Gericht durch Festsetzung des Verfahrenswertes

    Gratis Kostenvoranschlag anfordern: Diese Aussage taucht bei vielen Angeboten einer Scheidung Online auf, ist aber bereits begrifflich irreführend, da im Falle einer Scheidung nicht – wie im Werkvertragsrecht – die Erbringung einer Leistung kaufmännisch zu kalkulieren ist. Einen Kostenvoranschlag für die Scheidung gibt es nicht (mehr Info). Gleiches gilt sinngemäß bei der angebotenen Scheidung zum Festpreis.

    Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich festgeschrieben und ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für den Rechtsanwalt und aus dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) für das Gericht. Die Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung und Gerichtskosten ist nicht zulässig, so dass Sie weder hier noch an anderer Stelle  die günstigste Scheidung finden werden. Die Scheidungskosten sind bei gleicher Sachlage und Vorgehensweise überall für den Scheidungsanwalt und Gericht bundesweit die Gleichen, wenn keine Abrechnung über die gesetzlichen Gebühren für den Rechtsanwalt hinaus erfolgt, was nur bei Abschluss einer Honorarvereinbarung mit Ihnen möglich wäre.

    Die genaue Höhe steht fest, wenn der Verfahrenswert durch das Gericht abschließend bestimmt wurde. Der Verfahrenswert wird anhand der Einkommens- u. Vermögensverhältnisse der Eheleute ermittelt. Der Arbeitsaufwand des Rechtsanwaltes wirkt sich im gerichtlichen Verfahren nicht auf die Höhe der Gebühren aus. Wer Kenntnis vom Kostenrecht hat, sollte daher im Normalfall nicht den Begriff Kostenvoranschlag verwenden. Dass Sie kostenfrei vorab die zu erwartenden Kosten erfragen können, versteht sich ohnehin von selbst.


    Verfahrenswert Scheidung und VersorgungsausgleichSteht der Verfahrenswert fest, können die gesetzlichen Gebühren leicht abgelesen werden. Der Wert des Verfahrens wird durch das Familiengericht festgesetzt und steht daher erst am Ende des Verfahrens endgültig fest. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unser Gebührentabelle entnehmen, welche Sie nachfolgend herunterladen können:

    Kostenfreie Anfrage für die Kosten Ihrer Scheidung


     

    Kostenvorteil einvernehmliche Scheidung

    Die Kosten einer Scheidung ohne Streit

    Ihr Kostenvorteil bei einer einvernehmlichen Scheidung liegt einerseits darin, dass aufgrund der bereits erfolgten Einigung keine Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes anfallen, wofür schnell zusätzlich mehrere hundert Euro entstehen können und der Möglichkeit durch Beauftragung nur eines Rechtsanwaltes für das Scheidungsverfahren durch einen Ehegatten die Kosten des zweiten Rechtsanwaltes sparen zu können. Eine Besonderheit der Scheidung online ist das allerdings nicht. Der Anwalt vor Ort kann das genauso günstig. Die Kosten werden also nicht (noch) günstiger, wenn Sie Ihre Daten im Scheidungsportal eingeben. Wie hoch Ihr Kostenvorteil ist, können Sie hier nachlesen.

    Info: Einvernehmliche Scheidung Kosten teilen

    Info: gemeinsamer Anwalt bei Scheidung

    Info: Kosten Aufhebung Lebenspartnerschaft

    TIPP: Schauen Sie bei den verschiedenen Anbietern einer „Scheidung online“ in das Impressum, damit Sie wissen, wem Sie Ihr Vertrauen online schenken. Wird die Seite nicht von einer Anwaltskanzlei betrieben, kann Ihre Scheidungssache dort auch nicht bearbeitet werden und muss an einen Anwalt vermittelt werden. Es gibt keine Scheidung ohne Anwalt. Ein Dritter möchte hier schlicht an Ihrer Scheidung mitverdienen, entweder durch Werbeeinnahmen durch Ihren Besuch auf der Seite, Verkauf von Einträgen an Anwälte auf einer Website des Anbieters oder durch Vermittlung Ihrer Sache an einen Anwalt.

    Wie kann ich die Scheidung einreichen und was ist eine Online-Scheidung?


    Info: Kosten Scheidung ohne Versorgungsausgleich


     

    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

    → Direkt zur Anfrage Scheidung Online

    Wer muss die Kosten der Scheidung tragen?

    Nach § 150 FamFG (s.u.) werden die Kosten des Verfahrens grundsätzlich gegeneinander aufgehoben. Dies bedeutet, dass die Gerichtskosten von jedem hälftig und die eigenen außergerichtlichen Kosten, also auch die Anwaltskostenkosten, von jedem selbst zu tragen sind. Haben sich die Eheleute darauf verständigt, eine einverständliche Scheidung durchzuführen, so dass nur ein Ehegatte einen Anwalt beauftragt, kann vereinbart werden, dass auch die Kosten des Anwalts geteilt werden. Hierüber sollte eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Ein Muster einer entsprechenden Vereinbarung finden Sie auf unserer Seite Downloads. Hierneben sollte bereits bei Einreichung der Scheidung beantragt werden, dass die Beteiligten die Kosten des Verfahrens hälftig zu tragen haben, so dass entsprechendes auch im Scheidungsbeschluss ausgesprochen wird. mehr Informationen …

    Info: Die günstigste Scheidung im Internet


     

     


    Auszug aus dem FamFG:

    § 150 Kosten in Scheidungssachen und Folgesachen

    (1) Wird die Scheidung der Ehe ausgesprochen, sind die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen gegeneinander aufzuheben.

    (2) Wird der Scheidungsantrag abgewiesen oder zurückgenommen, trägt der Antragsteller die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen. Werden Scheidungsanträge beider Ehegatten zurückgenommen oder abgewiesen oder ist das Verfahren in der Hauptsache erledigt, sind die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen gegeneinander aufzuheben.

    (3) Sind in einer Folgesache, die nicht nach § 140 Abs. 1 abzutrennen ist, außer den Ehegatten weitere Beteiligte vorhanden, tragen diese ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

    (4) Erscheint in den Fällen der Absätze 1 bis 3 die Kostenverteilung insbesondere im Hinblick auf eine Versöhnung der Ehegatten oder auf das Ergebnis einer als Folgesache geführten Unterhaltssache oder Güterrechtssache als unbillig, kann das Gericht die Kosten nach billigem Ermessen anderweitig verteilen. Es kann dabei auch berücksichtigen, ob ein Beteiligter einer richterlichen Anordnung zur Teilnahme an einem Informationsgespräch nach § 135 Abs. 1 nicht nachgekommen ist, sofern der Beteiligte dies nicht genügend entschuldigt hat. Haben die Beteiligten eine Vereinbarung über die Kosten getroffen, soll das Gericht sie ganz oder teilweise der Entscheidung zugrunde legen.

    (5) Die Vorschriften der Absätze 1 bis 4 gelten auch hinsichtlich der Folgesachen, über die infolge einer Abtrennung gesondert zu entscheiden ist. Werden Folgesachen als selbständige Familiensachen fortgeführt, sind die hierfür jeweils geltenden Kostenvorschriften anzuwenden.


     

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    Fakten zu den Scheidungskosten – eine Übersicht

    Scheidung online Ratenzahlung – sprechen Sie uns einfach hierauf an


     

    Was ist ein Scheidungsportal?

    Als Scheidungsportal wird eine Internetplattform genannt, über die ein Anwalt über ein Online Formular kontaktiert wird, damit dieser die Scheidung beim Familiengericht einreicht. Die Korrespondenz mit dem Anwalt erfolgt per E-Mail oder Telefon. Das gerichtliche Verfahren ist kein Besonderes. Zum Scheidungstermin müssen beide Ehegatten persönlich zur Anhörung erscheinen. In Deutschland gilt für das Ehescheidungsverfahren Anwaltszwang, so dass nur ein Rechtsanwalt die Ehescheidung beim Familiengericht einreichen kann. Hinter manchem Scheidungsportal steckt auch eine Anwaltsvermittlung.

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    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach