Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

 

 

 

FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952


Was bedeutet gemeinsamer Anwalt bei Scheidung?

„Können wir einen gemeinsamen Anwalt für unsere Scheidung 2024 beauftragen?“

Gemeinsamer Anwalt bei Scheidung oder Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt

Kann ich bei einer einvernehmlichen Scheidung auch einen gemeinsamen Anwalt beauftragen?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung hört man immer wieder die Aussage von Paaren, sie hätten einen gemeinsamen Anwalt für die Scheidung. Richtig ist allerdings, dass dies rechtlich nicht möglich ist. Der Rechtsanwalt ist ein Interessenvertreter und darf daher im Rahmen eines Verfahrens wie bei einer Ehescheidung nur eine Partei vertreten. Als Interessenvertreter darf er weder von seiner Partei erlangte Informationen preisgeben, noch die Interessen der anderen Seite wahrnehmen oder die andere Partei mitberaten. Tut er dies gleichwohl, begeht er u.U. Parteiverrat und macht sich strafbar. Als gemeinsamer Scheidungsanwalt darf er daher nicht tätig werden.

Als Interessenvertreter wird er Sie allerdings unterstützen, wenn Sie die Absicht haben, Ihre Scheidung einvernehmlich, ohne Streit und so kostengünstig wie möglich durchzuführen. Kommt es trotzdem zum Streit oder Interessenkollissionen, wird und darf der Rechtsanwalt nur die Interessen der Partei wahrnehmen, die ihn auch beauftragt hat.

 

Gemeinsame Beratung Scheidung – keinen gute Idee

In der Praxis kommt häufig auch vor, dass Eheleute gemeinsam einen Anwalt aufsuchen wollen, um sich bezüglich der beabsichtigten Scheidung beraten zu lassen. Aus den vorgenannten Gründen ist auch die gemeinsame Beratung hoch problematisch. Es wird zwar auch die Ansicht vertreten, dass die gemeinsame Beratung mit dem Ziel einer einvernehmlichen Scheidung zulässig sein kann, doch wird dies spätestens dann problematisch, wenn sich auch nur ein geringer Interessenwiderstreit bei einem bestimmten Punkt ergibt. Im ungünstigsten Fall zeigt sich das erst im gerichtlichen Verfahren, da der Antragsgegner z.B. der Scheidung nicht zustimmt oder Anträge zu Folgensachen stellt. Der Anwalt darf dann für keinen der beiden Ehegatten mehr tätig werden. Es fallen daher u.U. Kosten für insgesamt 3 Anwälte an, wenn die Ehegatten sodann aufgrund der Mandatsniederlegung des Anwaltes für sich jeweils einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Ein gemeinsamer Anwalt bei Trennung ist daher nicht zu empfehlen. Auch dann nicht, wenn zunächst das gemeinsame Ziel besteht, die Scheidung einzureichen. Info: Mediation bei Scheidung

 

Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt statt gemeinsamer Anwalt bei Scheidung

Sind immer 2 Anwälte bei einer Scheidung erforderlich? Nein!
Ein Anwalt darf immer nur eine Seite vertreten. Ein gemeinsamer Anwalt bei Scheidung ist nicht zulässig.
RA Steinbach: Ein Anwalt bei Scheidung ist möglich, aber niemals als gemeinsamer.

Einen gemeinsamen Anwalt bei der Scheidung gibt es rechtlich nicht. Es ist aber möglich, Kosten einzusparen, wenn nur ein Anwalt im Scheidungsverfahren beteiligt ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann durch einen Ehegatten die Scheidung beantragt werden. Dieser Antrag unterliegt dem Anwaltszwang. Der zweite Ehegatte, der lediglich der Scheidung zustimmt, benötigt keinen eigenen Anwalt. Zwischen den Ehegatten kann intern vereinbart werden, dass die für die Scheidung anfallenden Kosten z.B. hälftig geteilt werden. Insoweit kann durchaus zwischen den Ehegatten der gemeinsame Entschluss gefasst werden, dass einer von beiden einen Anwalt mit der Durchführung des Scheidungsverfahren beauftragt.

Beiden Parteien muss hierbei allerdings klar sein, dass der seriöse Rechtsanwalt immer nur ausschließlich die Interessen seines Auftraggebers wahrnehmen und sich daher auch niemals als gemeinsamer Anwalt einer Scheidung beauftragen lassen wird.

Bei Streitpunkten empfiehlt es sich für die nicht anwaltlich vertretene Partei, anwaltlichen Rat einzuholen. Auch nach einem Beratungsgespräch ist es natürlich noch möglich, Einigkeit zu erzielen, dass nur durch eine Partei ein Rechtsanwalt für die Durchführung des Scheidungsverfahrens beauftragt wird. Sollte im Rahmen des Scheidungsverfahrens Streit auftreten, ist die Vertretung durch einen eigenen Anwalt erforderlich, um überhaupt die erforderlichen Anträge stellen zu können. Solange kein Streit besteht, wird der Rechtsanwalt weisungsgemäß im Sinne des Auftrags zur Durchführung einer einverständlichen Scheidung handeln und damit den gemeinsamen Entschluss der Ehegatten umsetzen.


Vereinbarung Kosten ein Anwalt
statt gemeinsamer Anwalt bei Scheidung

Kostenteilung bei nur einem Anwalt: Einen gemeinsamen Anwalt bei Scheidung gab es und gibt es nicht. Die Scheidung gemeinsam einreichen können Sie daher nicht. Der gemeinsame Entschluss, dass einer von beiden einen Anwalt mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens beauftragt, kann Kosten sparen. Mehr über den Kostenvorteil bei einer einvernehmlichen Scheidung finden auf unserer Seite Informationen.

Ein Entwurf einer Vereinbarung der Kostenteilung bei einer einvernehmlichen Scheidung erhalten Sie immer bei einer unverbindlichen Anfrage an uns automatisch zugesandt, die Sie direkt unterzeichnen können. Ein Muster finden Sie auch auf unserer Seite Download. Es ist immer sinnvoll, bei gemeinsamer Kostentragung des Anwalts, dies auch schriftlich zu fixieren.

Eine Muster über die Vereinbarung der Kostenteilung bei einer einvernehmlichen Scheidung finden Sie auf unserer Seite Download.

Einen Anwalt für die Scheidung kann man sich daher nicht teilen, wohl aber die Kosten des Anwalts des Antragstellers der Scheidung. Ein Anwalt für beide Ehegatten, also die gemeinsame Einreichung der Scheidung, ist rechtlich nicht möglich im Scheidungsverfahren. Der seriöse Rechtsanwalt wird hier als Interessenvertreter auch immer Klartext reden: Es können immer nur die Interessen einer Seite vertreten werden, so dass auch nur eine Seite den Rechtsanwalt mit der Scheidung beauftragen kann.

Vergleichen spart Geld. Dieser häufig zutreffende Satz gilt nicht bei den Scheidungskosten. …mehr Info

Gerne helfen wir Ihnen, …

… Ihre Scheidung ohne Streit und mit so wenig Aufregung wie möglich durchzuführen.


❍ Direkt online eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung senden ❍

 

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     


    Nutzen Sie unser kostenfreies Orientierungsgespräch

    Service Scheidung online

    Wir bieten Ihnen an, das Formular für die Scheidung unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post

    • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
    • den Entwurf des Scheidungsantrages
    • eine Vollmacht

    übersandt. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich beim Familiengericht eingereicht.


     

    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

    → Direkt zur Anfrage Scheidung Online

    Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

     

     

     

    FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

    Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952


    Zusammenfassung gemeinsamer Anwalt:

    Ein Anwalt kann bei einer Scheidung nicht beide Parteien vertreten.

    Die Frage, ob ein gemeinsamer Anwalt bei Scheidung sinnvoll ist, stellt sich nicht. Im gerichtlichen Verfahren ist dem Rechtsanwalt als Interessenvertreter untersagt, sowohl den Antragsteller wie auch den Antragsgegner gleichzeitig zu vertreten. Bei einer Scheidung ist die Beauftragung eines gemeinsamen Anwalts für beide Ehegatten daher nicht möglich. Die Ehegatten können sich aber absprechen, dass nur eine Seite für die Beantragung der Scheidung einen Anwalt beauftragt. Der Antragsgegner kann auch ohne Anwalt der Scheidung zustimmen. Die Teilung der Kosten für Rechtsanwalt und Gericht kann vereinbart werden. Für den Antragsteller ist dies zu empfehlen. Die Ehegatten können daher den gemeinsamen Entschluss fassen, sich scheiden zu lassen, nicht jedoch einen Anwalt gemeinsam beauftragen.

    Info: Abstimmung und Vorgehen einvernehmliche Scheidung


    Kurz erklärt: Wer zahlt die Kosten des Anwalts?

     

    Wer den Anwalt mit der Einreichung der Scheidung beauftragt hat, muss diesen auch zahlen. Damit die Kosten gemeinsam getragen werden, muss ausdrücklich eine Vereinbarung getroffen werden, dass der andere Ehegatte die halben Kosten des Antragstellers trägt.

    Gemeinsam die Scheidung einreichen können Sie nicht, jedoch gemeinsam den Entschluss fassen, sich einvernehmlich Scheidung zu lassen. Hierzu muss ein Ehegatte einen Anwalt mit der Einreichung der Scheidung beauftragen. Die Zustimmung zur Scheidung kann der andere Ehegatte auch ohne Anwalt erklären. Die Teilung der Kosten können Sie vereinbaren.

    Info: Wer trägt die Kosten der Scheidung?


     

    Für die Stellung des Scheidungsantrags ist eine anwaltliche Vertretung erforderlich. Wer der Scheidung zustimmen möchte, kann dies auch ohne Rechtsanwalt. Der Rechtsanwalt ist kraft Gesetzes ein Interessenvertreter und darf daher nicht als gemeinsamer Anwalt beauftragt werden. Beide Ehegatten können nicht im Scheidungsverfahren von einem Anwalt vertreten werden.


    Thema auf dieser Seite:

    Scheidung 1 oder 2 Anwälte

    Unzulässigkeit eines gemeinsamen Anwalts bei Trennung und Scheidung

    Nur ein Scheidungsanwalt bei Scheidung, der niemals der gemeinsame Anwalt sein kann

    Tags: Gemeinsamer Anwalt bei Scheidung | Gemeinsamer Anwalt Trennung | Scheidung mit einem Anwalt | gemeinsamer Scheidungsanwalt | gemeinsame Beratung Scheidung | ein Anwalt für beide bei Scheidung | Ein Anwalt teilen Scheidung | Scheidung ein Anwalt für beide Parteien

    Inhalt dieser Seite: gemeinsamer Anwalt Scheidung & ein Anwalt bei Scheidung


    Aktualisiert am 1. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach