Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

 

 

 

FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952


„Kann die Scheidung ohne Trennungsjahr eingereicht werden?“

Trennungsjahr verkürzen – Scheidung ohne Trennungsjahr

Schnelle Scheidung durch Verkürzung des Trennungsjahres?

Nach den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. (§ 1565 Abs. 1 BGB)

Nach § 1566 BGB wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn

– nach einem Jahr Trennung beide die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt;

– die Ehegatten drei Jahre getrennt sind (also auch ohne Zustimmung des Antragsgegners).

Wird vor Ablauf der obigen Trennungszeiten die Scheidung beantragt, ist durch den Antragsteller nachzuweisen, dass die Ehe gescheitert ist. Bei einer Trennungszeit unter einem Jahr (sogenannte Härtefallscheidung), muss außerdem eine unzumutbare Härte durch den Antragsteller dargelegt und bewiesen werden (§1565 Abs. 2 BGB). Die Gerichte stellen hier hohe Anforderungen. Hinzu kommt, dass selbst bei Vorliegen einer objektiven unzumutbaren Härte die Gefahr besteht, dass diese nicht bewiesen werden kann und deshalb der Scheidungsantrag zurückgewiesen wird. Statistisch ist die Scheidung ohne Trennungsjahr (Härtefallscheidung) selten. Nach einem Jahr Trennung ist auch ohne Zustimmung zur Scheidung diese meistens möglich.

Das Trennungsjahr kann daher auch bei einer einvernehmlichen Scheidung oder einer kurzen Ehedauer in der Regel nicht verkürzt werden. Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist nur bei Nachweis eines Härtefalls möglich. Bei der Scheidung ist das Trennungsjahr daher grundsätzlich Pflicht. Dies gilt auch für die einvernehmliche Scheidung. Ein Versöhnungsversuch hemmt oder unterbricht das Trennungsjahr nicht.

Wie die Verfahrensdauer der Scheidung verkürzt werden kann, können Sie hier nachlesen.

„Kann man das Trennungsjahr zurückdatieren?“

Wie schnell kann man sich wieder scheiden lassen?

Rückdatieren des Trennungsdatums auch 2024 keine gute Idee!

Bei einer einvernehmlichen Scheidung umgehen viele Paare das Trennungsjahr, indem sie behaupten, sie würden schon ein Jahr getrennt leben. Der beauftragte Rechtsanwalt wird mangels eigener Kenntnis bei dem Scheidungsantrag auch von den von Ihnen genannten Trennungszeiten ausgehen. Obwohl ein entsprechendes Vorgehen oft als Rechtstipp propagiert wird, ist von einem solchen Vorgehen abzuraten. Unabhängig davon, dass eine entsprechende Konstruktion der Scheidungsgründe zusammenbricht, wenn es sich ein Ehegatte anders überlegt, um z.B. die Ehe zu retten oder das Vorhaben der Scheidung aus anderen Gründen verhindern möchte, kann dies weitreichende rechtliche Folgen haben, wie z.B.

– nachträgliche Versagung der bereits bewilligten Verfahrenskostenhilfe

– kostenpflichtige Zurückweisung des Scheidungsantrages

– Nachzahlung von Steuern

– strafrechtliche Konsequenzen aufgrund des Verstoßes gegen die prozessuale Wahrheitspflicht.

Daneben hat eine Vordatierung der Trennung auch Auswirkungen auf den Zeitraum für den durchzuführenden Versorgungsausgleich, auf den Stichtag für den Zugewinnausgleich sowie das Erbrecht. Das Trennungsjahr zu verkürzen, indem Sie die Trennung vordatieren, werden Sie von einem Rechtsanwalt, der Ihre Interessen im Auge hat, daher nicht als Tipp erhalten.

„Wann darf man sich scheiden lassen?“

Beginn Trennungsjahr spätestens mit AuszugScheidung ohne Trennungsjahr

Trennungsjahr ist grundsätzlich Pflicht

Eine Scheidung ohne Trennungsjahr ist nur bei selten vorliegenden Härtefallgründen (§ 1565 II BGB) möglich. Auch bei beiderseitigem Einvernehmen ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr nicht möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist das Trennungsjahr wie auch bei einer kurzen Ehe, selbst wenn Sie nur wenige Monate zusammengelebt haben, „Pflicht“. Auch wenn Sie oder Ihr Ehegatte bereits einen neuen Partner im Trennungsjahr haben, kann das Trennungsjahr nicht verkürzt oder umgangen werden. Das Trennungsjahr zu umgehen, ist nicht zulässig.

Trennungsjahr verkürzen oder umgehen: Nur bei seltenen Härtefallgründen  möglich


❍ Direkt online eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung senden ❍

 

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

    Info: Dauer einer Scheidung und Dauer Online Scheidung

    Hinweis: Falschmeldung als fragwürdiges Marketing: Trennungsjahr bei Scheidung  abgeschafft.

    Nicht möglich: Scheidung ohne Trennungsjahr im beiderseitigen Einvernehmen. Das Trennungsjahr muss eingehalten werden.

    Gefährliche Rechtstipps (Trennungszeitpunkt zurückdatieren)

    Es ist rechtlich nicht zulässig, das Trennungsjahr zurückzudatieren, um so in Absprache mit dem Ehepartner die Voraussetzungen der Scheidung zu schaffen. Dies verstößt gegen die vor Gericht geltende Wahrheitspflicht und kann nicht immer absehbare rechtliche Folgen haben.

    Auf einer Seite konnten wir lesen, es genüge, das Trennungsdatum im Scheidungsantrag anzugeben. Stimme der Partner zu, werde das Gericht kaum daran zweifeln. Leicht könnte man hier raushören, dass es egal sei, welches Datum zur Trennung genannt wird, wenn das Datum der Trennung beide bestätigen. Wir wissen natürlich nicht, ob absichtlich der Eindruck erweckt werden sollte, man könne bei entsprechender Absprache auch ohne oder mit verkürztem Trennungsjahr zur Scheidung kommen, müssen aber dringend von einem entsprechenden Vorgehen abraten.


    Tags: Trennungsjahr verkürzen | Scheidung bei beiderseitigen Einvernehmen ohne Trennungsjahr | Trennung vordatieren | Scheidung ohne Trennungsjahr | Scheidung ohne Trennungsjahr | Trennungsjahr kurze Ehe | Trennungsjahr umgehen | Einvernehmliche Scheidung Trennungsjahr | Trennungsjahr muss eingehalten werden | Trennungszeitpunkt zurückdatieren | Scheidung 2024 |

    Info: Scheidungsantrag vor Ablauf Trennungsjahr einreichen

    Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

     

     

     

    FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

    Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952



     

    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

    → Direkt zur Anfrage Scheidung Online

    Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

     

     

     

    FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

    Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952


    Einvernehmliche Scheidung Trennungsjahr

    Die Scheidung einreichen ohne Trennungsjahr ist grundsätzlich nicht möglich. Dies auch nicht bei beiderseitigem Einvernehmen. Nur im Falle einer besonderen Härte kann der Antrag auf Ehescheidung schon vor Ablauf der einjährigen Trennung gestellt werden. In § 1565 II BGB heißt es hierzu: „Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.“ Härtefallgründe sind in der Praxis selten. Wer die Scheidung einreicht, muss grundsätzlich auch das Trennungsjahr nachweisen.

    Inhalt dieser Seite: Trennungsjahr verkürzen


    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach