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Was bedeutet Scheidungsanwalt?

„Wie finde ich den richtigen Anwalt für meine Scheidung?“

Scheidungsanwalt

Der richtige Anwalt für die Scheidung

Kurz erklärt: Scheidungsanwalt

 

Rechtsanwalt Scheidung: Die Bezeichnung Scheidungsanwalt ist keine besondere Qualifikation o. Berufsbezeichnung, sondern umgangssprachlich die Bezeichnung für einen Anwalt, der schwerpunktmäßig im Familienrecht u. Scheidungsrecht tätig ist. Nur ein Rechtsanwalt kann die Scheidung beim Familiengericht einreichen. Ein schwerpunktmäßig im Familienrecht tätiger Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Familienrecht (ugs. Scheidungsanwalt) berät und vertritt Betroffene bei allen Fragen rund um die Scheidung und den sogenannten Folgesachen (z.B. Unterhalt und Zugewinnausgleich, aber auch im Kindschaftsrecht). Das Ehe- und Scheidungsrecht ist nur ein Teilbereich des Familienrechts.

 

Benötige ich einen Scheidungsanwalt, um die Scheidung einzureichen?

Scheidung auf Antrag durch RechtsanwaltDer Scheidungsantrag muss nach geltendem Recht immer durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden (§ 114 FamFG). Grundsätzlich darf daher jede Rechtsanwältin oder jeder Rechtsanwalt für Sie bei jedem Familiengericht in Deutschland die Scheidung einreichen. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Die Ehescheidung wird im sog. Scheidungsbeschluss durch das Gericht ausgesprochen.

Was ist ein Scheidungsanwalt?

Die Bezeichnung Scheidungsanwalt ist keine besondere Qualifikation oder Berufsbezeichnung, sondern umgangssprachlich die Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, der schwerpunktmäßig im Scheidungsrecht tätig ist und entsprechend für Sie die Scheidung beim Familiengericht einreicht.

Wie finde ich einen Scheidungsanwalt?

Der Weg zum Scheidungsanwalt: Wenn Sie auf der Suche nach einer „Scheidungsanwältin“ oder einem „Scheidungsanwalt“ in der Nähe sind, der für Sie die Scheidung beantragen soll, sollten Sie bei einer Suchmaschine oder z.B. bei den Verzeichnissen der örtlichen Rechtsanwaltskammern oder den örtlichen Anwaltsvereinen nach Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten mit dem Tätigkeitsgebiet Familienrecht suchen. Der Begriff „Scheidungsanwalt“ ist bei einer Suche weniger geeignet, da dieser Begriff lediglich umgangssprachlich verwendet wird und bei der Selbstdarstellung von Anwälten nicht üblich ist. Sie landen daher bei dieser Suche meist auf gewerblichen Seiten, die mit der Suche und Vermittlung von Anwälten Geld verdienen. Anwälte weisen üblicherweise auf Ihre Tätigkeit im Rechtsgebiet „Familienrecht“ hin.

Welcher Anwalt bei Scheidung?

Welcher Anwalt ist für Scheidung zuständig? Einen Fachanwalt für Scheidungsrecht gibt es nicht. Der richtige Anwalt für die Scheidung ist der Rechtsanwalt im Familienrecht: Ein schwerpunktmäßig im Familienrecht tätiger Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Familienrecht kann Sie bei allen Fragen rund um die Scheidung und den sogenannten Folgesachen wie z.B. Unterhalt und Zugewinnausgleich oder unabhängig von der Scheidung bestehende Streitigkeiten z.B. im Kindschaftsrecht beraten und nötigenfalls vor dem Familiengericht vertreten und ist daher der ideale „Scheidungsanwalt“ für Sie.

Nach früherem Recht waren Anwälte bei einem bestimmten Gericht zugelassen. Dies gilt heute nicht mehr. Den richtigen Anwalt für die Scheidung zu finden, müssen Sie daher nicht davon abhängig machen, in welchem Gerichtsbezirk der Kanzleisitz des Rechtsanwalts ist.

Seien Sie vorsichtig bei Scheidungsportalen, die nach dem Impressum nicht von einer Anwaltskanzlei angeboten werden.


„Wie finde ich einen Scheidungsanwalt in meiner Nähe?


Auswahl des eigenen Anwalts für die Scheidung

Der beste Weg, einen Scheidungsanwalt zu finden

Sie werden auch bei sonstigen Anwaltsverzeichnissen, Brancheneinträgen und Portalen Scheidungsanwälte finden. Dort sind häufig aber nur die gelistet oder besonders hervorgehoben, die für den Eintrag zahlen. Der richtige Scheidungsanwalt für Sie ist aber nicht unbedingt der, welcher für den Eintrag auf der entsprechenden Seite bezahlt hat. Auch bei der Suche in einer Suchmaschine sollten Sie bedenken, dass die oberen Treffer in der Regel bezahlte Anzeigen sind und erst danach die eigentlichen Treffer der Suche folgen, was durch den kleinen Hinweis „Anzeige“ erkennbar ist. Aber auch bei den echten Treffern bedeutet es nicht, dass die oberen Treffer immer auch die besten Scheidungsanwälte sind. Wer oben bei den Suchen erscheinen möchte, kann seine Seite entsprechend optimieren (lassen). Suchen Sie daher nicht mit Begriffen wie „günstiger Scheidungsanwalt“, „bester Scheidungsanwalt“, „Top Anwalt Familienrecht“,  „Knallharter Anwalt Familienrecht“ oder „gute Scheidungsanwälte“. Ihre Suchmaschine kann das nicht beurteilen und wird nur Seiten finden, wo diese Suchworte oder einzelne Begriffe davon im Text eingearbeitet sind. Und ob ein „knallharter Anwalt“ unbedingt der gute Anwalt ist, darf ohnehin bezweifelt werden. Eine außergerichtliche Lösung statt einem teuren Scheidungsverfahren wird man im Zweifel mit einem deeskalierenden Verhalten erreichen. Es lohnt sich daher meistens, etwas weiter zu suchen. In jedem Fall lohnt sich, bei den oberen Treffern in das Impressum zu schauen. Wird die Seite nicht von einer Anwaltskanzlei betrieben, liegt der Geschäftszweck der Seite meist darin, durch ein gutes Ranking viele Zugriffe auf die Seite zu erhalten, um so die Kosten eines Eintrages von Anwälten auf deren Seite zu rechtfertigen oder Sie an einen Anwalt zu vermitteln, auf dessen Auswahl Sie keinen Einfluss haben. Nach den berufsrechtlichen Regelungen dürfen Anwälte nur Werbung machen, indem sie über Dienstleistungen und die eigene Person informieren, soweit diese Angaben sachlich unterrichten und berufsbezogen sind (§§ 6-10 BORA). Bereits Aussagen wie „kompetente Beratung“ können nach der Rechtsprechung schon bedenklich sein. Seien Sie daher vorsichtig bei allzu großen Anpreisungen, insbesondere bei den oberen Anzeigen in der Suchmaschine. Anwälte, die ihre Berufspflichten ernst nehmen, werden in der Regel auch das Gebot der sachlichen Information einhalten. Das ist bei der Werbung mancher Online Scheidung nicht immer der Fall.

„Wer ist der beste Rechtsanwalt für meine Scheidung?“

Da Sie mit Ihrer Scheidungsanwältin oder Ihrem Scheidungsanwalt vertrauensvoll zusammenarbeiten müssen, damit Ihre Scheidung mit möglichst wenig Aufregung und mit Erfolg verläuft, sollten Sie sich einen persönlichen Eindruck verschaffen. Die erste Möglichkeit hierbei ist immer, sich auf der Homepage der Kanzlei zu informieren, andere nach deren Erfahrung zu fragen und schließlich vorab ein unverbindliches Telefonat mit Ihrer Rechtsanwältin oder Ihrem Rechtsanwalt zu führen. Sollten Sie dann ein gutes Gefühl haben, haben Sie wahrscheinlich Ihren „besten Scheidungsanwalt“ gefunden und können einen Besprechungstermin vereinbaren oder alles online veranlassen.

Eine örtliche Zulassung von Anwälten an bestimmten Gerichten gibt es nicht mehr. Es ist daher unerheblich, wo der Anwalt seinen Kanzleisitz hat, um für Sie die Scheidung beim Familiengericht einzureichen. Viele suchen trotzdem gerne nach einem Anwalt für die Scheidung in der Nähe. Ist das zuständige Gericht für die Scheidung weiter weg vom Kanzleisitz des Scheidungsanwalts, sprechen Sie diesen vor der Mandatserteilung auf die hierdurch eventuell zusätzlich entstehenden Kosten an, da weitere Gebühren und Kosten entweder für die Anreise des Anwalts oder die Einschaltung eines Terminsvertreters oder unterbevollmächtigten Scheidungsanwalt anfallen können. Scheidungsanwälte, welche eine Scheidung online anbieten, sind häufig so organisiert, dass diese mit Anwälten vor Ort zusammen arbeiten und Ihnen daher keine zusätzlichen Kosten entstehen. Im Übrigen lohnt sich ein Kostenvergleich verschiedener Scheidungsanwälte nicht, da die im Scheidungsverfahren entstehenden Kosten einheitlich gesetzlich geregelt sind und die Höhe im Ergebnis durch die Verfahrenswertfestsetzung des Familiengerichts bestimmt werden, wie Sie weiter unten nachlesen können. Sie selbst können Kosten der Anreise zum Scheidungstermin bei großer Entfernung sparen, wenn das Gericht Sie im Wege der Rechtshilfe anhört. Auch hierüber sollten Sie mit Ihrem Scheidungsanwalt sprechen.

Info: gemeinsamer Scheidungsanwalt

Wie wird man Rechtsanwalt?

Scheidungsanwalt: Ausbildung und Berufserfahrung

Anwalt ZulassungWussten Sie, dass eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt mindestens 7 bis 8 Jahre Ausbildungszeit hinter sich hat? Nach dem Studium und entsprechenden Examen schließt sich eine praktische Ausbildungszeit (Referendariat) an, welche 2 Jahre (früher 3 Jahre) dauert und anschließend mit einem weiteren Staatsexamen endet. Mit Bestehen des 2. Staatsexamen ist der Jurist nun Volljurist und hat die Befähigung zum Richteramt. Der Volljurist kann mit der selben Ausbildung Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt werden. Die Aufgaben eines Rechtsanwaltes sind andere als z.B. die eines Richters. Der Rechtsanwalt hat ausschließlich Ihre Interessen zu vertreten und muss dabei natürlich immer auch den Blickwinkel eines Richters im Auge haben, um beurteilen zu können, ob sich Ihre Interessen auch durchsetzen lassen.

Scheidungsanwalt für Ihre Online Scheidung
Mit Weitblick vertritt der Scheidungsanwalt Ihre Interessen

Im Laufe der weiteren Berufspraxis führt der Rechtsanwalt unzählige vertrauliche Gespräche. Der Scheidungsanwalt, der seine Tätigkeit aus Berufung ausübt, kennt daher sehr genau die Interessen, Ängste und Nöte der Betroffenen und kann Ihnen daher u.U. Antworten geben, deren Fragen Sie noch nicht einmal angedacht haben. Ein Rechtsanwalt unterliegt einer besonderen Schweigepflicht auch dann, wenn eine Anfrage nicht zum Mandat führt.

Wenn Sie daher auf der Suche nach einem Rechtanwalt für Ihre Scheidung sind und hierbei auf eine Online-Scheidung stoßen, bedenken Sie, dass bei einem Portal, dass nicht von einer Anwaltskanzlei betrieben wird, Ihre hoch sensiblen Daten an meist eine Gesellschaft gesendet werden, von wo aus man Ihre Scheidung nicht bearbeiten kann und die Daten daher zwangsläufig weitergeleitet werden müssen. Eine anwaltliche Schweigepflicht gibt es dort nicht. Günstiger kann eine Scheidung dort niemals sein. Schneller wohl auch nicht, wenn Ihre sensiblen Daten erst über Umwege beim Anwalt landen. Die Scheidung online ist auch keine neue Form der Scheidungsabwicklung, wie Ihnen das an mancher Stelle verkauft werden soll, sondern ein alter Hut moderner Anwälte aus dem letzten Jahrhundert, mit deren Mandanten online zu kommunizieren. Neu ist nur, dass Nichtanwälte mitverdienen möchten und zu diesem Zweck mit viel finanziellem Aufwand Anzeigen schalten und/oder mit oft tausenden von Seiten das Internet überschwemmen, um für alle möglichen Suchbegriffe die oberen Plätze bei den einschlägigen Suchmaschinen zu belegen. Auf manchen Seiten erscheinen sogar Werbeanzeigen, eine weitere Einnahmequelle, um mit Ihrer Scheidung Geld zu verdienen. Dieses alles sicher nicht, damit Ihre Scheidung günstiger wird. Viele Topplatzierungen in der Suchmaschine bei nur einer Suche sollte Sie daher schon skeptisch machen. Bei einem guten Scheidungsanwalt landen so meist nicht.

Auch bei den auf Scheidungsportalen verfassten Beiträgen und „Expertentipps“ von Nichtanwälten sollten Sie vorsichtig sein. Eine redaktionelle Recherche ersetzt nicht eine lange Ausbildung und praktische Erfahrung. Der Scheidungsanwalt wird aufgrund seiner Ausbildung und schwerpunktmäßigen Tätigkeit im Familienrecht bei Betrachtung eines rechtlichen Aspektes auch immer den Zusammenhang im konkreten Fall und in der Sachgesamtheit aller rechtlichen Folgen sehen, was bei vielen redaktionellen Beiträgen ersichtlich nicht der Fall ist. Der Scheidungsanwalt wird daher sicherlich nicht, wie z.B. an mancher Stelle im Internet zu finden,  als „Expertentipp“ veröffentlichen oder einen entsprechenden Rat erteilen, dass Sie die bereits von der anderen Seite eingereichte Scheidung bis zum Ablauf des 3. Trennungsjahres verhindern können, wenn Sie der Scheidung nicht zustimmen. Dieser kennt nämlich die Voraussetzungen der Ehescheidung, die obergerichtliche Rechtsprechung und weiß daher auch, dass der Scheidungsanwalt des Scheidungswilligen sehr wohl ebenfalls wissen müsste, dass auch lange vor Ablauf des 3. Trennungsjahres bei Zerrüttung der Ehe ohne Vorliegen von Härtefallgründen und ohne Zustimmung des anderen Ehegatten die Scheidung gegen dessen Willen durchgesetzt werden kann. Vertrauen Sie daher nicht einfach „Expertentipps“ im Internet. Ein Kampf gegen Windmühlen, die falsche Taktik und das Übersehen wichtiger rechtlicher Aspekte kann Sie viel Zeit, Nerven und Geld kosten. Wirkliche Tipps erhalten Sie konkret für Ihre Situation nur in einem vertraulichen Gespräch mit Ihrem Rechtsanwalt oder Ihrer Rechtsanwältin und nicht im Internet. Dass nur ein Rechtsanwalt für Sie die Scheidung beim Familiengericht einreichen darf, hat der Gesetzgeber insbesondere auch mit dem Blick auf Ihre Interessen so geregelt.

Wem jetzt in den Sinn kommt, dass es auch trotz entsprechender Ausbildung „schlechte Anwälte“ gibt, dem sei folgendes vor Augen geführt: Wer keine entsprechende lange und fachspezifische Ausbildung hinter sich hat, wird es kaum besser können. Der vermeintlich „schlechte Anwalt“ hat immerhin beide Examen bestanden. So schlecht wie sein Ruf kann er dann kaum sein. Darüber hinaus gibt es in jedem Beruf Personen, die Ihr „Handwerk“ nicht so gut wie andere verstehen. Nur weil es unter Umständen vermeintlich „schlechte Ärzte“ gibt, ist der Weg in die Arztpraxis trotzdem der richtige, wenn Sie krank sind. Unter Umständen werden Sie auch vor einem „weniger guten Richter“ landen. Seien Sie froh, wenn Ihnen dann ein Scheidungsanwalt mit dem erforderlichen „Weitblick“ zur Seite steht, der weiß, wie Fehler vermieden und erforderlichenfalls repariert werden können. Wer sich seine Information nicht bei seinem Anwalt direkt sondern auf Internetseiten von Nichtanwälten holt, kann nicht darauf vertrauen, dass seine Scheidung „einfach, schnell, unkompliziert und günstig“ verläuft.

Wussten Sie, dass eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt zur Erlangung und Beibehaltung der Zulassung immer eine Vermögenshaftpflichtversicherung unterhalten muss? Bei Verlust des Versicherungsschutzes wird die Zulassung zur Anwaltschaft entzogen. Sollte es daher tatsächlich einmal zu einem Fehler kommen, können Sie bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Ihrerseits davon ausgehen, dass der Schaden durch die im Impressum des Rechtsanwaltes genannte Vermögenshaftpflichtversicherung gezahlt wird. Bei einer sogenannten Online-Scheidung, die nicht von Anwälten betrieben werden, können Sie ja gerne mal anfragen, ob dort für Auskünfte eine Haftung übernommen wird und wer dafür gerade steht, wenn Ihre Daten in falsche Hände geraten. oder die Scheidung nicht so einfach, unkompliziert und günstige wie versprochen verläuft.

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie sich daher immer direkt mit dem Rechtsanwalt, der Rechtsanwältin oder der Anwaltskanzlei in Verbindung setzen, der / die auch für die Bearbeitung Ihrer Scheidungssache in Betracht kommt. Und nochmals kurz zur Klarstellung:

  1. Nur eine Anwältin oder ein Anwalt kann für Sie die Scheidung beim Familiengericht einreichen.
  2. Eine Online-Scheidung gibt es auch im Jahr 2024 nicht, lediglich Anwälte (Scheidungsanwälte), mit denen Sie online in Kontakt treten können, um alles für Ihre Scheidung zu veranlassen oder vorzubereiten. Wird eine Online-Scheidung von Nichtanwälten angeboten, möchte nur jemand an Ihrer Scheidung durch Vermittlung von Anwälten mitverdienen.
  3. Bei einem Scheidungsportal können Sie niemals Kosten sparen, da es aufgrund der gesetzlichen Vorgaben einheitliche Gebühren für das Gericht und den Scheidungsanwalt gibt und deshalb keiner günstiger bei Ihrem Scheidungsverfahren sein kann. Es lohnt sich daher auch nicht, Kosten verschiedener Anbieter zu vergleichen.

 

Was kostet ein Scheidungsanwalt?
Vergütung und Gebühren Anwalt Scheidung
Gebühren sind gesetzlich geregelt

Die Höhe der Anwaltsgebühren sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Höhere Gebühren kann der Scheidungsanwalt nur verlangen, wenn dieser eine Honorarvereinbarung mit Ihnen getroffen hat. Im Normalfall sind daher die Kosten für den Anwalt überall gleich hoch. Sie brauchen sich daher nicht die Mühe machen, günstige Scheidungsanwälte zu suchen. Den günstigsten Scheidungsanwalt werden Sie nicht finden. Die Höhe der Gebühren ist abhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Hieraus errechnet das Familiengericht den Verfahrenswert für die Scheidung. Wie hoch die Kosten eines Scheidungsanwalts für Sie konkret sind, können Sie auf unserer Seite Kostenrechner Scheidung nachlesen. Es gibt auch keine Mindestgebühren der Scheidung. Diese sind der Höhe nach genau festgelegt und bei jedem Anwalt und Gericht gleich. Ein gut beratender Anwalt wird bei Ihnen daher nicht den Eindruck erwecken wollen, bei ihm sei die Scheidung günstiger und auch darauf hinweisen, dass Aspekte wie vorhandenes Vermögen selbst bei einer einvernehmlichen Scheidung durch das Gericht verfahrenswerterhöhend berücksichtigt werden kann, damit Sie realistisch kalkulieren können. Aus diesen Gründen wird er auch nicht mit einem Antrag auf „Streitwertreduzierung bei einer einvernehmlichen Scheidung“ als angebliches wirksames Mittel der Kostensenkung werben, wie an vielen Stellen zu lesen. Die Chance, dass dieser Antrag Erfolg hat, tendiert gegen null. Die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig.

Wer die Kosten des Scheidungsanwaltes aufgrund geringen Einkommens oder hohen monatlichen Belastungen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit im Verfahren bei Gericht Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Auch kann mit dem Scheidungsanwalt eine Zahlung in Raten vereinbart werden. Ob bei dem konkreten Scheidungsanwalt eine Ratenzahlung möglich ist, sollten Sie vor der Auftragserteilung klären. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht. Einige Scheidungsanwälte machen deren Tätigkeit auch von einem Vorschuss abhängig.

Tipp: Verlangt ein Scheidungsanwalt eine schriftliche Vergütungsvereinbarung, möchte dieser Ihnen gegenüber mehr als die gesetzlichen Gebühren abrechnen. Ohne schriftliche Vereinbarung zum Honorar, kann immer nur in gesetzlicher Höhe abgerechnet werden. Diese Gebühren sind überall gleich, so das die Kosten des Scheidungsanwalts nicht das Auswahlkriterium bei der Suche sein sollte.

Info: Was macht ein Anwalt bei einer Scheidung?


Tags: Anwalt Scheidung | Rechtsanwallt Scheidung | Scheidungsanwalt | Rechtsanwalt Familienrecht


 

Anwalt Scheidung online beauftragen

Wenn Sie bereits alles geregelt oder keinen Streit haben und „nur“ noch als letzten Schritt die Scheidung einreichen möchten, können Sie bei uns  Ihren „Scheidungsanwalt“ online mit der Einreichung der Scheidung beauftragen:


Scheidung online spart Zeit und Aufwand

Ihre Scheidung mit so wenig Aufregung und Aufwand wie möglich

Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte Formular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.

Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post

  • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
  • den Entwurf des Scheidungsantrages
  • eine Vollmacht

übersandt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Idealerweise haben Sie bis dahin mit uns telefoniert. Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel online am selben Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist. Info: Ablauf Scheidung (online) 


 


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Thema auf dieser Seite:

Definition, Berufsbezeichnung und Tätigkeit Scheidungsanwalt

Wie und wo finde ich einen Scheidungsanwalt (Anwalt Scheidung)

 

Kurz erklärt: Beruf Scheidungsanwalt

 

Rechtsanwalt ScheidungScheidungsanwalt ist die ugs. Bezeichnung für einen zugelassenen Rechtsanwalt, der im Familienrecht tätig ist. Die Scheidung muss in Deutschland immer durch einen Anwalt beim Familiengericht beantragt werden. Die Ausbildung ist dieselbe wie die eines Richters, Notars oder Staatsanwalts. Der Volljurist hat mit dem Bestehen des 2. Staatsexamens die „Befähigung zum Richteramt“. Für das rechtswissenschaftliche Studium und den anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst sowie den jeweils anschließendem Staatsexamen werden meist mindestens 7 bis 8 Jahre benötigt. Ein Scheidungsanwalt ist daher ein Volljurist, der die Zulassung als Rechtsanwalt erhalten und sich auf das Familien- und Scheidungsrecht spezialisiert hat oder zumindest schwerpunktmäßig tätig ist.

 


Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach