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„Muss ich Gründe bei einer Scheidung angeben?“

Scheidungsgrund – die Gründe einer Scheidung

Nach altem Recht musste das Gericht im Rahmen der Scheidung feststellen, wer schuld an dem Scheitern der Ehe war und sich damit ehewidrig verhalten hat. An die entsprechende Feststellung knüpften unmittelbare rechtliche Folgen. Dieses sogenannte Verschuldensprinzip wurde bereits 1977 abgeschafft und durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst. Die Schuldfrage bei einer Scheidung ist daher seit dem 01.07.1977 Geschichte.

Scheidung ohne Grund

Den Grund oder die Gründe, weshalb Sie sich scheiden lassen möchten, müssen Sie im Rahmen der Scheidung bei Gericht in der Regel nicht angeben. Die Frage, ob z.B. das Fremdgehen, die Entfremdung, Alkoholismus, Geldprobleme oder die Vernachlässigung der ehelichen Pflichten der Scheidungsgrund ist, wird im Rahmen der rechtlichen Prüfung der Voraussetzungen der Scheidung grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt. Was der Scheidungsgrund ist oder die Scheidungsgründe sind, ist daher in der Regel nur im Zusammenhang mit statistischen Erhebungen, aus welchem Grund Männer und Frauen sich scheiden lassen oder der persönlichen Motivationen von Bedeutung, nicht jedoch für die rechtliche Beurteilung, ob die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen. Die Ehe muss zerrüttet sein, damit das Gericht die Scheidung aussprechen kann. Welche Gründe zum Scheitern der Ehe geführt haben, ist rechtlich nicht relevant.

Welche Gründe es für die Scheidung gibt oder Ihre Scheidungsgründe sind, wird Sie meistens auch nicht Ihr Scheidungsanwalt fragen. Dieser wird Sie allenfalls näher befragen, wenn konkrete Umstände oder ein bestimmtes Verhalten einer der Eheleute Einfluss auf eine bestimmte Rechtsfolge haben könnte, wie z.B. die Durchsetzung der Scheidung ohne Zustimmung der anderen Seite vor Ablauf einer dreijährigen Trennung.

Scheidung ohne Begründung durch GerichtSind sich die Beteiligten einig, dass die Scheidung nach einem Jahr Trennung erfolgen soll, muss das Gericht nicht einmal den Ausspruch der Scheidung begründen. Bei beiderseitigem Scheidungswunsch unterstellt das Gesetz in diesem Fall die Zerrüttung der Ehe.

Die Entscheidung des Gerichts ergeht dann, wenn mindestens eine Seite einen Scheidungsantrag stellt. Scheidungsgründe müssen die Ehegatten nicht dem Gericht vortragen.

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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     


     

    Kurz erklärt: Wie funktioniert eine Scheidung?

     

    Wie funktioniert ScheidungDie Scheidung wird mittels Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt beim örtlich zuständigen Familiengericht eingereicht. Damit das Gericht die Scheidung aussprechen kann, muss das Trennungsjahr in der Regel abgelaufen sein. Der Ausspruch der Scheidung erfolgt im Scheidungsbeschluss des Gerichts. Ist dieser rechtskräftig, ist die Ehe aufgelöst.

    Info: Wie lasse ich mich scheiden?

     


    Scheidung Kosten teilenÜbrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.


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    Scheitern der Ehe nach § 1565 BGBNach dem Gesetz kann eine Ehe geschieden werden, wenn diese gescheitert ist. Dies setzt voraus, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht zu erwarten ist, dass die Ehegatten diese wiederherstellen (§ 1565 BGB). Wie festzustellen ist, ob von einer gescheiterten Ehe auszugehen ist, ist näher in § 1566 BGB geregelt. Das Gesetz knüpft hier als gesetzliche Vermutung für ein Scheitern der Ehe an Trennungszeiten. Lediglich bei der sogenannten Härtefallscheidung knüpft das Gesetz an das Verhalten des anderen Ehegatten an, so dass unter Umständen die „Schuld“ eines Ehegatten eine Rolle als „Scheidungsgrund“ spielt. Die Voraussetzungen der Ehescheidung im Einzelnen können Sie auf unserer Seite Scheidung nachlesen.

    Als Scheidungsgründe werden häufig Untreue oder Differenzen genannt. Was für einen persönlich als Grund für eine Trennung und Scheidung angesehen wird, ist rechtlich nicht relevant und wird auch nicht durch das Scheidungsgericht hinterfragt. In Deutschland gilt das Zerrüttungsprinzip. Die Scheidung wird nach einem Jahr ausgesprochen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auch nicht zu erwarten ist, dass die Ehegatten diese wiederherstellen.


    Scheidung online spart Zeit und Aufwand

    Ihre Scheidung mit so wenig Aufregung und Aufwand wie möglich

    Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte Formular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.

    Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post

    • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
    • den Entwurf des Scheidungsantrages
    • eine Vollmacht

    übersandt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Idealerweise haben Sie bis dahin mit uns telefoniert. Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel online am selben Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist. Info: Ablauf Scheidung (online) 


     

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    Info: Scheidung einreichen – so geht´s


    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach