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„Was kostet eine Ehescheidung?“

Kosten Ehescheidung

❍ Kosten Scheidung: Direkt eine unverbindliche Anfrage senden ❍

 

Eine Anfrage ist für Sie kostenfrei und natürlich unverbindlich. Bei jeder Anfrage gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Sie erhalten von uns umgehend eine Berechnung der voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung.

Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952. Gerne können Sie die Scheidungskosten auch telefonisch erfragen.




    Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952

    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage 2024 für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

    Wie hoch sind die Kosten einer Ehescheidung 2024?

    Die Kosten setzen sich aus den Gerichts- und den Rechtsanwaltskosten zusammen. Die Höhe der entsprechenden Gebühren wird anhand des sogenannten Verfahrenswertes (häufig auch Gegenstandswert oder unzutreffend Streitwert genannt) ermittelt.

    Der Verfahrenswert wird durch das Familiengericht festgesetzt und orientiert sich zum einen an den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehepartner und zum anderen an den Umständen und der Bedeutung der Angelegenheit. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies, dass die Kosten um so höher sind, je mehr im Rahmen des Scheidungsverfahrens zu regeln ist. Es empfiehlt sich daher bereits vor Beantragung einer Scheidung eine Einigung in allen Angelegenheiten herbeizuführen.

    Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung ist für die Bestimmung des Verfahrenswertes (häufig noch Streitwert genannt) daher lediglich die Ehescheidung selbst sowie der Umfang des in der Regel durchzuführenden Versorgungsausgleich maßgebend. Wie sich hier die Kosten konkret berechnen, können Sie unserer Seite Kostenrechner Scheidung entnehmen. Dort und auf der Seite Download können Sie auch eine für das Jahr 2024 gültige Gebührentabelle nebst Erläuterungen herunterladen.

    Unser kostenfreier Service: Individuelle Kostenberechnung

    Übrigens: einen gratis Kostenvoranschlag gibt es nicht, wird Ihnen aber so verkauft.

    Vergleichen spart Geld. Dieser häufig zutreffende Satz gilt nicht bei den Scheidungskosten. …mehr Info




    Scheidung – günstig, günstiger, gratis? Kostenvoranschlag und Festpreis. Was Sie hierzu wissen sollten:

     

    Ihr Scheidungsverfahren zu den geringst möglichen Kosten.

    Ist die Online Scheidung wirklich günstiger? Nein!

    Die günstigste Scheidung online gibt es nicht
    Die Online-Scheidung ist nicht günstiger

    Die Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung des Rechtsanwalts und der Gerichtskosten ist nicht zulässig, so dass Sie weder im Internet, in einem Scheidungsportal, noch an anderer Stelle die günstigste Scheidung finden werden. Sie können davon ausgehen, dass bei gleicher Sachlage jeder Rechtsanwalt bei ordnungsgemäßer Abrechnung die gleichen Kosten abrechnen wird. Allenfalls bei der Berechnung von Reisekosten oder Auslagen kann der Betrag im Hinblick auf unterschiedlichen Aufwand variieren. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie einen Anwalt vor Ort aufsuchen, diesen per Internet oder Telefon beauftragen oder über ein Scheidungsportal an einen Rechtsanwalt vermittelt werden. Soweit höhere Kosten verlangt werden, bedarf es hierzu einer Honorarvereinbarung. Verlangt ein Rechtsanwalt nicht den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung, können Sie davon ausgehen und auch darauf bestehen, dass Ihr Scheidungsverfahren zu den geringst möglichen Kosten, nämlich auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren, abgerechnet wird. Kostenersparnisgründe sollten daher bei der Beauftragung Ihrer Scheidung nicht im Vordergrund stehen. Die günstigste Scheidung oder Scheidung online werden Sie nicht finden. Sollte auf manchen Seiten ein anderer Eindruck entstehen, lesen Sie bitte auch das Kleingedruckte oder lassen Sie die gemachte Kostenschätzung kritisch überprüfen. Lassen Sie sich nicht von Begrifflichkeiten wie günstig, Tiefpreisgarantie u.ä. aufs Glatteise führen.

    Finden Sie eine Ehescheidung mit oder ohne Tiefpreisgarantie günstig, die wonders nicht teurer für Sie wäre?

    Wer also auf seiner Internetseite für die Online-Scheidung mit einer „Nirgendwo-Günstiger GarantieTiefpreisgarantie“, „keiner ist günstiger“ „vorbildlicher Preis“ oder ähnlichen Aussagen wirbt, will damit nur sagen, dass die gesetzlichen Gebühren (nicht Mindestgebühren) anfallen, wie auch woanders. Oder haben Sie das anders verstanden? Etwa dass es günstiger ist als woanders? Nein, das wurde so nicht gesagt. Juristisch zu Ende gedacht wurde diese Garantie allerdings von den entsprechenden Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen nicht, da durchaus eine Konstellation denkbar ist, die hier jetzt nicht als seltene Ausnahme vertieft werden soll, dass ein Anwalt, bei dem bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, weniger abrechnen könnte. Anwälte sollten eigentlich wissen, dass es meist Ausnahmen von der Regel gibt, statt zu garantieren, dass dem nicht so ist. Die „Garantie“ könnte daher u.U. für den Differnzbetrag in Anspruch genommen werden. Objektiv falsch ist die Aussage in jedem Fall.  Da die Scheidung in der Regel an anderer Stelle nicht teurer ist, sind diese Aussagen ohnehin auch irreführend. Die Scheidung so billig wie möglich erreichen Sie daher nicht, indem Sie sich das günstigste Angebot im Internet suchen.

    Kostenvoranschlag Scheidung – Können die Kosten der Scheidung veranschlagt werden?

    gratis Kostenvoranschlag bei Scheidung soll ein individuelles Angebot für die Scheidungskosten suggerieren
    Kosten-voranschlag ist nie ein persönliches Angebot

    Auf vielen Seiten können Sie einen „gratis Kostenvoranschlag“ für Ihr Scheidungsverfahren anfordern. Unabhängig von der Tatsache, dass es sich von selbst versteht, dass Sie sich vorab unverbindlich über die Kosten Ihrer Scheidung informieren können müssen, suggeriert der Begriff Kostenvoranschlag, dass hier ein Festpreis oder eine für Sie konkret kalkulierte Leistung ermittelt wird. Dies ist aber aus den oben dargelegten Gründen nicht möglich. Die Kosten sind gesetzlich festgelegt und werden anhand des Verfahrenwertes bestimmt, der nicht von Ihrem Scheidungsanwalt, sondern dem für Sie zuständigen Familiengericht festgelegt wird. Da allerdings auch für die Bestimmung des Verfahrenswertes gesetzliche Vorgaben bestehen, die u. U. durch die Rechtsprechung näher ausgestaltet wurden, ist Ihr Rechtsanwalt in der Lage, auf Grundlage der Angaben über Ihre persönlichen Einkommensverhältnisse die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung zu schätzen. Wenn Sie also einen sogenannten Kostenvoranschlag für Ihr Scheidungsverfahren erhalten, stellt dies nichts weiter als eine Prognose dar, die Ihnen jeder Rechtsanwalt, welcher Erfahrungen mit Scheidungsverfahren hat, ohne großen Aufwand erstellen kann. Sollten Sie „das günstigste Angebot“ erhalten, wurde möglicherweise bei der Ermittlung Ihrer Scheidungskosten etwas übersehen oder praxisfremd der Verfahrenswert ermittelt und mit großer Wahrscheinlichkeit wird Ihre Endabrechnung anders aussehen. Begrifflich ist das Wort Kostenvoranschlag unzutreffend und sollte daher zur Vermeidung der Förderung einer falschen Vorstellung nicht verwendet werden. Ob der Begriff Kostenvoranschlag verwendet wird, da keine ausreichende Kenntnis über das Kostenrecht besteht oder aber tatsächlich suggeriert werden soll, hier werde ein individuelles Angebot unterbreitet, sollte jeder selbst entscheiden. Die Kosten werden jedenfalls am Ende dort nicht geringer sein.

    Definition Kostenvoranschlag Scheidung: Ein Kostenvoranschlag ist eine kaufmännische Kalkulation der zu erbringenden Leistung. Bei einer Scheidung erfolgt die Zahlung nicht leistungsabhängig, sondern ergibt sich aus der Verfahrenswertfestsetzung durch das Gericht.


    Gratis Kostenvoranschlag bei Scheidung – auf den Punkt gebracht
    Kurz erklärt: Kostenvoranschlag Scheidung

     

    Ein Kostenvoranschlag für die Scheidung ist ein Marketingtrick, dem Scheidungswilligen zu suggerieren, ein individuelles Angebot der Scheidungskosten zu erhalten. Die Kosten sind gesetzlich geregelt und lassen sich nicht veranschlagen.

     

     

    Einen Gratis Kostenvoranschlag für eine Scheidung gibt es nicht, da aufgrund der gesetzlichen Regelung der Gebühren und deren Höhe nie eine Leistung kalkuliert werden muss. Die Verwendung des Begriffs Kostenvoranschlag suggeriert daher ein individuelles Angebot zu erhalten, was nie der Fall ist. Wer also den Begriff Kostenvoranschlag im Zusammenhang mit den Scheidungskosten nutzt, fehlt es entweder an dem entsprechenden juristischen Verständnis oder nutzt dies aus Marketinggründen.

    Im Normalfall erhalten Sie bei jedem Scheidungsanwalt vorab kostenfrei eine Auskunft zu den voraussichtlichen Kosten der Scheidung, die weder individuell angeboten oder verhandelt werden können, sondern gesetzlich festgelegt sind und nach Feststetzung des Verfahrenswertes durch das Familiengericht am Ende des Scheidungsverfahrens endgültig der Höhe nach feststehen.

    Auch das Wort „gratis“ soll daher augenscheinlich suggerieren, Sie bekommen was sonst kostenpflichtiges geschenkt. Oder wieso ist eine ohnehin kostenfreie Auskunft gratis?

    Unabhängig davon, wie qualitativ gut diese Kostenauskunft war, werden am Ende des Verfahren aus den oben genannten Gründen die Kosten der Scheidung dort weder höher noch niedriger sein. Eine Kostenschätzung dient daher nur zu Ihrer Kalkulation und sollte daher realistisch sein, damit Sie richtig Ihre Ausgaben planen können. Es ist immer ärgerlich, wenn es am Ende teurer wird als erhofft und geplant. Sie haben daher die Wahl, einen Anwalt zu wählen, der Ihnen niedrige Kosten suggeriert und „veranschlagt“ und am Ende die gleichen Gebühren erhält wie derjenige, der Ihnen eine möglichst realistische Abschätzung der entstehenden Kosten gibt.

     

     

    Scheidung gratis – gibt es eine kostenlose Ehescheidung?

    Wer sich auf den verschieden Seiten einer „Scheidung online“ umschaut, findet an der einen oder anderen Stelle oft einen Hinweis zu einer kostenlosen Scheidung oder der „Scheidung zum Nulltarif„. Gibt es das? Nein! Dies sind unkorrekte Begriffe zum Zwecke des Marketings. Jedes Scheidungsverfahren kostet Geld. Wenn Sie allerdings nicht in der Lage sind, die Kosten des Scheidungsverfahrens, die immer anfallen, aus eigenen Mitteln aufzuwenden, besteht die Möglichkeit, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Wird diese bewilligt, werden die Kosten Ihres Rechtsanwaltes und die Kosten des Gerichts ganz oder zum Teil durch die Staatskasse übernommen. Wenn Sie also von einer kostenlosen Scheidung oder Scheidung zum Nulltarif lesen, ist dies nur der (irreführende) Hinweis darauf, dass bei Bedürftigkeit Verfahrenskostenhilfe beantragt werden kann. Das Scheidungsverfahren ist daher nicht kostenlos, sondern wird auf Kosten des Staates durchgeführt. Eine Rückforderung bei Ihnen ist möglich, wenn sich z.B. Ihre wirtschaftliche Situation ändert. Nach kostenlos oder gratis klingt das nicht, oder? Der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt wird seine Kosten, die oft niedriger sind als bei Verfahren ohne Verfahrenskostenhilfe, gegenüber der Staatskasse abrechnen. Dem Rechtsanwalt ist verboten, gegenüber dem Mandant weitere Kosten abzurechnen. mehr Informationen…

     


     

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    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

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    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach