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Mediation – die außergerichtliche Form der Konfliktlösung

Die Mediation ist ein freiwilliges Verfahren. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die den Bedürfnissen und Interessen der Beteiligten entspricht. Um eine einvernehmliche Regelung zu finden, werden die Beteiligten durch einen unparteiischen Dritten, dem Mediator oder der Mediatorin, unterstützt. Der Mediator oder die Mediatorin trifft dabei keine eigene Entscheidung, sondern vermittelt im gemeinsamen Gespräch zwischen den Konfliktparteien.

Im Gegensatz zu einer streitigen Auseinandersetzung beruht das Mediationsverfahren auf der Freiwilligkeit der Parteien an der Teilnahme und selbständigen Lösungsfindung durch Vermittlung des Mediators oder der Mediatorin.

Notarvertrag – Scheidungsfolgevereinbarung, Ehevertrag und Regelung zum VersorgungsausgleichIm Idealfall endet das Verfahren mit einer Mediationsvereinbarung, die zur Wirksamkeit häufig als Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar zu beurkunden ist, und ist meist preisgünstiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung über Folgesachen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens.

Wenn alles zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten geregelt ist, kann nach einem Jahr Trennung eine sogenannte einvernehmliche Scheidung durchführt werden. Da Streitigkeiten nicht mehr bestehen, können hohe Rechtsanwalt- und Gerichtskosten eingespart werden, da sich der Gegenstandwert eines Verfahrens nur auf das Scheidungsverfahren und den Versorgungsausgleich bezieht.

Info: Tabelle Kosten Scheidung

Sie suchen nach erfolgreicher Mediation einen Anwalt für Ihre Scheidung? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf, um uns kennenzulernen. Gerne unterstützen und begleiten wir Sie persönlich Schritt für Schritt bei Ihrer Scheidung. Kostenlos und unverbindlich für Sie ist eine konkrete Anfrage an uns.


 

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Aktualisiert am 1. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach