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„Kann ich die Scheidungskosten in Raten zahlen?“
Ratenzahlung bei Scheidung
Kurz erklärt: Gerichtskostenvorschuss Scheidung
In Ehesachen u. selbständigen Familienstreitsachen soll nach den gesetzlichen Vorgaben die Antragsschrift erst nach Zahlung der gesetzl. Gebühr zugestellt werden. Erst nach Zahlung des angeforderten Vorschusses wird daher die Akte dem Richter vorgelegt.
Zahlung an Gericht und Scheidungsanwalt
Wann sind die Zahlungen fällig und sind Ratenzahlungen möglich?
Wer die Scheidung einreichen lassen möchte, möchte dies oft auch in einem absehbaren Zeitraum erledigt haben. Wir machen daher den Beginn unserer Tätigkeit und auch die Einreichung des Scheidungsantrages nicht von der Zahlung einen Vorschusses abhängig, sondern reichen die Scheidung meist direkt am Tag der Beauftragung ein. Auch deshalb, weil zu Beginn des Verfahrens ohnehin auch die Gerichtskosten gezahlt werden müssen (Gerichtskostenvorschuss). Erst mit der Zahlung dieser Kosten durch den Antragsteller der Scheidung wird das Familiengericht tätig und veranlasst die Zustellung des Scheidungsantrages.
Durch uns erfolgt eine Rechnungstellung über einen Teil der Kosten (Verfahrensgebühr) im laufenden Verfahren. Nach dem Scheidungstermin erhalten Sie eine abschließende Rechnung. Bei beiden Rechnungen ist grundsätzlich eine Zahlung in Raten möglich.
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten für Gericht und Scheidungsanwalt zu zahlen, beantragen wir gerne zusammen mit der Scheidung Verfahrenskostenhilfe für Sie. Im Falle der Bewilligung werden die Kosten aus der Staatskasse getragen und von Ihnen müssen je nach Bewilligung keine Zahlungen oder Zahlungen in Raten an die Gerichtskasse geleistet werden. Im Falle einer Ratenzahlung sind maximal 48 Raten bis maximal den tatsächlichen Kosten ohne Zinsen an die Gerichtskasse zu zahlen. Info: Kosten Scheidung
❍ Kosten Scheidung: Direkt eine unverbindliche Anfrage senden ❍
Eine Anfrage ist für Sie kostenfrei und natürlich unverbindlich. Bei jeder Anfrage gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Sie erhalten von uns umgehend eine Berechnung der voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung.
Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952. Gerne können Sie die Scheidungskosten auch telefonisch erfragen.
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Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage 2024 für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.
Anwaltskosten in Raten zahlen
Gerne können Sie uns auf eine Ratenzahlung der Anwaltskosten ansprechen, worauf wir auch bei Übersendung der Rechnung hinweisen. Die Ratenzahlung der Gerichtskosten und damit eine Finanzierung können wir nicht anbieten. Auch eine ratenweise Zahlung der Gerichtskosten an das Gericht macht wenig Sinn, da dieses erst nach Zahlung der vollständigen Kosten tätig wird. Info: VKH
Die Höhe der Ratenzahlung auf die anwaltlichen Kosten können Sie gerne selbst vorschlagen. Dies entweder vorab oder aber direkt nach Erhalt der Rechnung. Gemeinsam finden wir eine für Sie tragbare Lösung. Wir hatten bisher nur gute Erfahrungen bei einer Ratenzahlung und sind zuversichtlich, dass dies auch bei Ihnen der Fall sein wird. Zinsen fallen bei einer Ratenzahlung nicht an.
❍ Direkt online eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung senden ❍
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:
Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.
„Muss ein Anwalt Ratenzahlung akzeptieren?“
Grundsätzlicher Tipp: Ratenzahlung bei Scheidung vor Auftragserteilung ansprechen
Ein Rechtsanwalt muss keine Ratenzahlung akzeptieren. Wenn Sie uns nicht mit der Durchführung der Scheidung beauftragen und einen anderen Scheidungsanwalt kontaktieren, sollten Sie die Frage der Ratenzahlung bezüglich der Kosten des Scheidungsanwalts vor Auftragserteilung klären. Nicht jeder Anwalt akzeptiert eine Zahlung in Raten oder die von Ihnen angedachte Ratenhöhe. Manche Scheidungsanwälte machen die Einreichung des Scheidungsantrages auch von einem Vorschuss abhängig. Wenn Ihnen eine Vergütungsvereinbarung vorgelegt wird, bedeutet dies in der Regel, dass der Scheidungsanwalt Ihnen gegenüber mehr als die gesetzlichen Gebühren abrechnen möchte. Dies darf dieser nur, wenn dies mit Ihnen schriftlich vereinbart wurde. Ohne Vergütungsvereinbarung darf der Anwalt weder mehr noch weniger als die gesetzlichen Gebühren abrechnen. Die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren werden an mancher Stelle missverständlich Mindestgebühren genannt. Vor diesem Hintergrund macht ein Kostenvergleich der Scheidungskosten keinen Sinn. Wann der Anwalt eine Zahlung verlangt und ob Sie dort Raten zahlen können, obliegt alleine dem Rechtsanwalt. Grundsätzlich darf der Anwalt seine Leistung von der Zahlung eines Vorschusses abhängig machen. Sinnvoll ist es daher durchaus, sich bei dem konkreten Scheidungsanwalt vorab zu erkundigen, wann welche Gebühren abgerechnet werden, ob eine Ratenzahlung möglich ist und inwieweit die Einreichung der Scheidung von einer Zahlung der Anwaltskosten abhängig gemacht wird. Erhalten Sie Ratenzahlungsangebote von einem Scheidungsservice oder einer Online-Scheidung, achten Sie auf das Impressum. Möglicherweise sind Sie gar nicht bei einer Anwaltskanzlei sondern einem Anwaltsvermittler gelandet.
Die oben aufgezeigte Möglichkeit, die Anwaltskosten bei uns in Raten zu zahlen, ist unabhängig davon, ob Sie die Scheidung online anfragen oder uns direkt in der Kanzlei aufsuchen. Die Kosten sind unabhängig davon wie und wo Sie einen Anwalt beauftragen, immer gleich, da diese gesetzlich festgelegt sind. Das Marketing der Online-Angebote nennt diese immer gleichen Kosten gerne Nirgendwo günstiger oder vorbildlicher Preis.
Wann wird der Anwalt bei Scheidung bezahlt?
Ein Rechtsanwalt kann seine Leistung von einem angemessenen Vorschuss abhängig machen. Praktisch bedeutet dies, dass ein Anwalt die insgesamt voraussichtlich entstehenden Gebühren in Rechnung stellen kann. Die Gebühren sind dann sofort fällig. Wer dies nicht kann oder möchte, sollte vor Beauftragung beim Rechtsanwalt erfragen, wie dort die Abrechnung erfolgt und gegebenenfalls die Zahlungsmodalitäten vereinbaren.
Scheidung online spart Zeit und Aufwand
Ihre Scheidung mit so wenig Aufregung und Aufwand wie möglich
Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte Formular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.
Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post
- eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
- den Entwurf des Scheidungsantrages
- eine Vollmacht
übersandt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Idealerweise haben Sie bis dahin mit uns telefoniert. Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel online am selben Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist. Info: Ablauf Scheidung (online)
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Gerne begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei Ihrer einvernehmlichen Scheidung – von der Anfrage bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss. Wir sind bundesweit tätig. advoscheidung.de – Ihre Online Scheidung ohne Marketingtricks und individueller Betreuung.
Sprechen Sie uns auf eine Ratenzahlung der Scheidungskosten an. Scheidungsanwalt in Raten zahlen.
Wann müssen die Scheidungskosten gezahlt werden?
Das Familiengericht wird erst tätig, wenn die von der Gerichtskasse übersandte Vorschussrechnung über die Gerichtskosten gezahlt wurde. Wann der Rechtsanwalt zu zahlen ist, hängt von diesem ab, ob auf einen Vorschuss bestanden oder eine Zahlweise vereinbart wird.