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Was bedeutet günstige Scheidung?
„Ist die Online Scheidung günstig(er)?“
Die günstige Scheidung im Internet – Scheidung Online günstig – Gibt es die billige Scheidung?
Kurz erklärt: Günstigste Scheidung
Scheidung so günstig wie möglich: Die einvernehmliche Scheidung und Teilung der Kosten für einen Anwalt ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. In ganz Deutschland gelten hierfür gesetzlich festgelegte Gebühren. Deshalb gibt es auch keinen Preisvergleich verschiedener Scheidungsanwälte oder einer Online Scheidung. Die Kosten sind in der Regel bei Anwalt A genauso hoch wie bei Anwalt B. Das Gericht bestimmt die Höhe durch Festsetzung des Verfahrenswertes. Der Verfahrenswert ist abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten. Im Durchschnitt betragen die Scheidungskosten bei einer einvernehmlichen Scheidung rund EUR 1.550,00 bis EUR 2.800,00.
Günstige Scheidung auf Seiten im Internet meint immer (nur), die Scheidung ohne Streit durchführen und die Kosten für einen Anwalt und das Gericht teilen. Ob der Scheidungsanwalt online oder in dessen Kanzlei beauftragt wird, wirkt sich auf die Höhe der Kosten nicht aus. Es gelten die gesetzlichen Gebühren. Die Definition von günstig im Sinne von preiswert, also eine Leistung, die im Verhältnis zum Wert nicht zu teuer ist, scheint bei vielen Angeboten zur Scheidung nicht bekannt zu sein. Wie kann eine Scheidung preiswert sein, deren Kosten genau gesetzlich geregelt und daher überall gleich sind?
Kurz erklärt: Billige oder günstige Scheidung
Günstige Scheidung oder billige Scheidung sind Begriffe aus dem Marketing einer Online Scheidung und bedeuten, dass die gesetzlichen Gebühren für einen Anwalt abgerechnet werden. Diese sind woanders weder niedriger noch höher. Niedrigere Gebühren dürfen mit dem Anwalt nicht vereinbart werden. Nur aufgrund einer zwischen dem Mandant und dem Anwalt geschlossenen schriftlichen Vereinbarung darf mehr als die gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden. Eine billige Scheidung oder günstige Scheidung ist daher per Definition nichts weiter als die Beauftragung eines Anwalts, ohne eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen. Den Anwalt, bei dem die Scheidung günstig(er) ist, gibt es daher nicht.
Ist die Scheidung über das Internet billiger? Günstige Scheidung Internet – günstiger Scheidungsanwalt
Sie möchten sich 2024 scheiden lassen und suchen eine günstige oder billige Scheidung im Internet oder auch einen günstigen Scheidungsanwalt? Wir wollen ehrlich zu Ihnen sein: Diese werden Sie nicht finden. Gerade bei den Angeboten einer Online-Scheidung finden Sie immer wieder den Hinweis auf niedrige Kosten und einer billigen, preisgünstigen oder der günstigen Scheidung. Da ist die Rede von Streitwertreduzierung, Kostensenkung, Tiefpreisgarantie, Festpreis, Kosteneinsparung und Reduzierung der Kosten. Bei genauer Betrachtungsweise sind dies meist Marketingtricks der Online Scheidung. Lesen Sie die dortigen Hinweise oder das Kleingedruckte genau und Sie werden feststellen, dass Sie immer die gesetzlichen Gebühren an den Scheidungsanwalt und das Gericht zahlen. Lassen Sie sich daher nicht durch praxisfremde Berechnungsbeispiele einer geringen monatlichen Ratenzahlung oder der irreführenden Aussage „keiner ist billiger“ blenden. Die Wahrheit ist: woanders sind die Scheidungskosten auch nicht teurer. Es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass bei Ihnen eine Reduzierung des Verfahrenswertes zu erwarten ist und deshalb die Kosten gesenkt werden, wie Sie weiter unten nachlesen können. Wer damit wirbt, nur die gesetzlichen Mindestgebühren abzurechnen, rechnet in Wahrheit die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren ab. Die angeblich günstige Scheidung ist dann so günstig wie auch woanders. Sollte Ihnen ein anderer Eindruck vermittelt worden sein, wurden Sie nicht ausreichend informiert. Zu einer guten Beratung gehört nach unserem Anspruch bereits vor Mandatserteilung, Sie zutreffend und praxisnah über die tatsächlich zu erwartenden Scheidungskosten zu informieren, damit Sie verlässlich kalkulieren können, statt nur auf ein kostengünstiges Scheidungsverfahren zu hoffen.
Übrigens: Einen „Gratis Kostenvoranschlag für die Scheidung“ gibt es nicht. Wer entsprechendes anbietet, möchte höchstwahrscheinlich den falschen Eindruck bei Ihnen erwecken, dass Sie ein individuelles günstiges Angebot erhalten oder kennt schlicht das Kostenrecht nicht. Günstiger können die Scheidungskosten dort niemals sein. Vergleichen spart Geld. Dieser häufig zutreffende Satz gilt nicht bei den Scheidungskosten. …mehr Info
Ist die Online Scheidung wirklich günstiger?
Online scheiden lassen kann man sich nicht, sondern nur den Anwalt für die Scheidung online beauftragen. Die Antwort hierauf ist also eindeutig nein. Nur weil eine Online-Kontaktaufnahme möglich ist, werden Scheidungsanwälte nicht günstig. Besondere Kosten der Scheidung online gibt es nicht. Es wird ganz regulär die Scheidung abgerechnet. Wer hier einen anderen Eindruck hervorruft, möchte wahrscheinlich eine falsche Vorstellung bei Ihnen erwecken. Die Hoffnung auf weniger Scheidungskosten oder einen günstigen Anwalt für die Scheidung klingt gut und dies will man sich nicht nehmen lassen. Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung u.U. mit der Endabrechnung des Anwalts und der Gerichtskasse, unabhängig davon, ob Sie Anwalt A oder B beauftragt haben. Das Familiengericht wird nämlich den Verfahrenswert bei Anwalt A genauso hoch wie bei Anwalt B festsetzen, wie Sie weiter unten nachlesen können. Wäre es anders, könnten Sie sicher auch auf einer Seite lesen, dass es dort günstiger sei. Stattdessen können Sie auf vielen Seiten nur lesen, dass es nirgendwo günstiger ist.
Hintergrund ist, dass eine Scheidung nur durch einen Anwalt eingereicht werden kann und die hierbei entstehenden Gebühren für das Gericht und die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt der Höhe nach gesetzlich festgelegt und anhand des Verfahrenswertes bestimmt werden, der nicht von Ihrem Anwalt, sondern dem für Sie zuständigen Familiengericht festgelegt wird. Der Anwalt kann hier zwar höhere Gebühren mit Ihnen vereinbaren, darf aber keine niedrigeren als die gesetzlichen Gebühren verlangen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Kosten – wenn keine höheren Gebühren mit Ihnen vereinbart wurden, was meist der Fall ist – überall gleich hoch sind. Dies unabhängig davon, ob Sie Ihren Scheidungsanwalt online oder vor Ort beauftragen. Günstiger kann es dann natürlich nirgends sein. Teurer aber ohne Honorarvereinbarung mit Ihnen auch nicht. Wer Ihnen daher niedrige Kosten vorab mitteilt, wird genauso teuer am Ende sein wie woanders. Günstige Scheidungsanwälte gibt es nicht.
Gibt es günstige Scheidungskosten im Scheidungsportal? Nein, dort werden Ihre Daten in der Regel von einem Anwaltsvermittler, der vorgibt eine Online Scheidung anzubieten, an einen Anwalt vermittelt, der auch kein günstiger Scheidungsanwalt ist, sondern auch die gesetzlichen Gebühren abrechnet. Ihre Scheidungskosten werden dadurch also auch nicht günstiger. Einfacher sicher auch nicht, wenn Sie nur über Umwege zu Ihrem Anwalt kommen. Der Anwaltsvermittler nennt das gleichwohl dann: Scheidungskosten – günstig, preiswert, sparen. Für den Anwaltsvermittler ist es tatsächlich günstig gelaufen, wenn Sie dort die Daten eingeben und der Anwalt hat Aufwand bei der Mandatsgewinnung und der Fertigung des Scheidungsantrages gespart.
Da einheitlich gesetzlich genau festgelegte Gebühren gelten, werden Sie deshalb auch keinen Preisvergleich einer Scheidung Online finden. Es lohnt sich daher auch nicht, verschiedene Anbieter anzuschreiben, um das günstigste oder billigste Angebot zu erhalten. Auch wenn Sie an einer Stelle niedrigere Kosten genannt bekommen, wird es am Ende dort genauso teuer sein. Hat das Gericht den Verfahrenswert abschließend festgesetzt, können Sie die gesetzlichen Gebühren leicht in der nachfolgenden Tabelle ablesen, nachdem Sie das Bild kurz angeklickt haben.
„Wieso war das Angebot der Scheidungskosten günstiger als die tatsächliche Schlussrechnung?“
Die Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Familiengericht am Ende des Verfahrens (Verfahrenswertfestsetzung)
Festsetzung Verfahrenswert durch den Familienrichter
Erst am Ende des Verfahrens, nachdem der für Sie zuständige Familienrichter den Verfahrenswert festgesetzt hat, wissen Sie, wie hoch die Kosten Ihrer Scheidung tatsächlich sind.
Die bei einer Online-Scheidung angepriesenen „Tricks“ der Kostenreduzierung kennt der für Sie zuständige Familienrichter auch. Eine einvernehmliche Scheidung hat dieser nicht zum ersten Mal gemacht. Möglicherweise sind Sie an Ihrem Scheidungstermin bereits die 10., die an diesem Tag verhandelt wird. Für diese 10 einverständlichen Scheidungen hat er insgesamt max. 2,5 h als Terminsdauer angesetzt. Bei manchen Gerichten nur 100 Minuten. Ihr Familienrichter weiß, dass diese Termine unproblematisch verlaufen werden. Ihr Familienrichter weiß auch, wie der Verfahrenswert in solchen Fällen festgesetzt wird. Zu der Frage, was zu Ihren Gunsten oder Lasten zu berücksichtigen ist, hat er bereits eine Rechtsansicht entwickelt, möglicherweise auch durch die Beschwerdeinstanz vorgegeben bekommen oder sich mit den übrigen Familienrichtern im Haus auf eine gemeinsame Linie verständigt.
Wenn nicht ganz besondere Umstände vorliegen, was selten der Fall ist, wird er den Verfahrenswert bei Ihnen daher mit sehr großer Wahrscheinlichkeit in der gleichen Weise wie auch den 9 vorangegangenen einvernehmlichen Scheidungen an diesem Tag festsetzen, egal ob Ihr Anwalt im Scheidungsantrag Pauschalen für Kinder, eine Reduzierung des Verfahrenswertes und sonstiges beantragt hat oder nicht. Er wird alle 10 einvernehmlichen Scheidungen an diesem Tag gleich behandeln. So wie er auch die 10 zuvor behandelt hat und die nächsten 10 oder 100 behandeln wird. Der Richter, der bei Ihnen z.B. eine Pauschale für minderjährige Kinder akzeptiert, tut dies in allen seinen Verfahren. Dies gebietet bereits das Gebot der Gleichbehandlung. Glauben Sie daher nicht, dass der Familienrichter, bei dem Ihr Anwalt bereits mit aussichtlosen Anträgen oder der ausdrücklichen Beantragung von Selbstverständlichkeiten bezüglich des Verfahrenswertes „geglänzt“ hat, bei Ihnen den Verfahrenswert anders oder niedriger als den übrigen hunderten einvernehmlichen Scheidungen im Jahr festsetzen wird, ohne einen besonderen Grund zu haben. Und dies unabhängig davon, ob Sie Anwalt A, der Ihnen eine Kostenreduzierung in Aussicht gestellt hat, oder Anwalt B beauftragt haben. Sowohl bei Anwalt A wie auch B wird der für Sie zuständige Richter alle Verfahren betreffend einer einvernehmlichen Scheidung bezüglich der Berechnung des Verfahrenswertes gleich behandeln. Den Verfahrenswert wird er ohne Antrag festsetzen.
Dass eine einvernehmliche Scheidung ohne Streit vorliegt, reicht regelmäßig für den Familienrichter nicht aus, um eine Verfahrenswertreduzierung zu rechtfertigen.
Durchaus denkbar ist natürlich, dass ein anderer Richter andere Rechtsansichten hat, die für Sie günstiger wären. Dies wird Ihnen aber nichts nutzen, wenn dies nicht der für Sie zuständige Familienrichter ist. Aber auch dieser andere für Sie nicht zuständige Richter wird alle seine eigenen Verfahren gleich behandeln. Egal welcher Anwalt dort die Scheidung einreicht. Ob Ihr Verfahren daher beim Familiengericht Bonn, Familiengericht Stuttgart, oder einem Familiengericht in Berlin stattfindet, kann daher durchaus ein Unterschied bei der Festsetzung des Verfahrenswertes machen. Es gibt keine bundeseinheitliche Praxis, wie z.B. Sozialleistungen zu behandeln sind, ob und in welcher Höhe Pauschalen für Ihre minderjährigen Kinder zu berücksichtigen sind, ob und wie vorhandenes Vermögen wie z.B das Eigenheim eingerechnet wird und ob das Kindergeld dem Einkommen hinzuzuaddieren ist und anderes mehr. So kann z.B. bei vorhandenem Vermögen aufgrund unterschiedlich geltender Freibeträge die Scheidung in München günstiger als die in Frankfurt am Main sein, wie Sie über den vorhergehenden Link nachlesen können. Das für Sie zuständige Familiengericht wird allerdings, egal welche Rechtsansicht dort vertreten wird, Ihre Scheidung immer genauso in Bezug auf den Verfahrenswert behandeln, wie auch die anderen einvernehmlichen Scheidungen dort, unabhängig davon, welcher Anwalt dort die Scheidung eingereicht hat. Etwas anderes könnte der Familienrichter auch gar nicht gegenüber anderen Rechtsanwälten, Geschiedenen oder der Staatskasse rechtfertigen, die alle eine Interesse daran haben, in welcher Höhe der Verfahrenswert festgesetzt wird. Der Familienrichter in z.B. Nürnberg wird daher nicht auf Antrag eines Anwalts aus z.B. NRW abweichend von den Vorgaben des eigenen Oberlandesgerichts in Nürnberg den Verfahrenswert festsetzen und immer die Interessen auch der Staatskasse im Auge haben. Macht ein Familienrichter einen Fehler bei der Festsetzung des Verfahrenswerts, kann die Entscheidung mit dem Rechtsmittel der Beschwerde angefochten werden. Insbesondere der Bezirksrevisor wird dies auch im Interesse der Staatskasse tun, wenn der Verfahrenswert zu niedrig festgesetzt wurde. Auch das weiß Ihr zuständiges Gericht. Auch Ihr Anwalt kann natürlich für Sie, wenn Sie dies nicht selbst tun möchten, Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes einlegen, wenn der Verfahrenswert zu hoch festgesetzt wurde. Im eigenen Namen kann der Anwalt ebenfalls Beschwerde einlegen, allerdings erfolgreich nur, wenn der Wert zu niedrig festgesetzt wurde. Auch das alles weiß der für Sie zuständige Richter und wird daher mit Blick auf das berechtige Interesse aller an der richtigen Festsetzung des Verfahrenswertes keinen Anlass für eine Beschwerdeeinlegung geben wollen. Egal ob Anwalt A oder B vor ihm sitzt oder Sie zu Beginn Ihre Daten aufgrund der dortigen Anpreisungen bei einem Scheidungsservice eingegeben haben.
Bei einer Kostenanfrage an uns erhalten Sie aus den oben genannten Gründen daher immer eine Aufstellung der in der Regel zu erwartenden Kosten, damit Sie verlässlich kalkulieren können. Häufig wissen wir zum Zeitpunkt der Anfrage auch gar nicht, wo Ihre Scheidung stattfindet, so dass lokale Besonderheiten gar nicht berücksichtigt werden können. Auch die Frage nach der Möglichkeit einer sogenannten „Streitwertreduzierung“ kann z.B. erst am Ende des Verfahrens beantwortet und beurteilt werden. Selbstverständlich werden wir auch alles dafür tun, dass der Verfahrenswert am Ende des Verfahrens so niedrig wie möglich für Sie festgesetzt wird. Wir halten aber nichts davon, Ihnen in diesem Stadium noch gar nicht absehbare Umstände, die eine Reduzierung des Verfahrenswertes rechtfertigen könnten, zu kalkulieren, um eine vielleicht völlig unbegründete Hoffnung auf eine Kostensenkung zu wecken. Es ist immer ärgerlich, wenn es am Ende doch teurer wird als erhofft. Um keinen falschen Eindruck zu erwecken oder falsche Hoffnungen zu wecken, benutzen wir auch nicht den rechtlich völlig unkorrekten Begriff „gratis Kostenvoranschlag“ im Zusammenhang mit den Kosten der Scheidung.
Kurz erklärt: Online Scheidung wirklich günstiger?Die Höhe der gesetzlichen Gebühren für Rechtsanwalt und Gericht bestimmt sich nach der Festsetzung des Verfahrenswerts für die Scheidung durch das Gericht. Wird der Anwalt online beauftragt, rechnet dieser ebenfalls die gesetzlichen Gebühren ab. Die Online Scheidung ist daher nicht günstiger.
Der oft zu findende Hinweis, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung eine „Streitwertreduzierung“ um bis zu 25 – 30% erfolgt, entspricht nicht der gängigen Praxis und ist nur ein Marketinginstrument, Ihnen die Hoffnung einer günstigen Scheidung zu geben. Jede zweite Scheidung ist einvernehmlich, so dass die im Gesetz vorgegebene Verfahrenswertbemessung dies bereits berücksichtigt. Aber auch hier gilt, dass die Verfahrenswertfestsetzung durch das Familiengericht erfolgt, so dass die Frage, ob die Beauftragung des Anwaltes online erfolgt ist, keine Rolle für die Wertfestsetzung spielt. Eine „Streitwertreduzierung“ sollte daher zur realistischen Abschätzung der entstehenden Kosten nicht einkalkuliert werden. Bereits der Begriff „Streitwertreduzierung“ ist aus vergangenen Tagen. Seit 2009 richten sich die gesetzlichen Gebühren für das Scheidungsverfahren nach dem Verfahrenswert und nicht dem Streitwert. Ein Antrag auf Verfahrenswertreduzierung bereits im Scheidungsantrag zu stellen, ist ohnehin taktisch nicht sehr klug. mehr Informationen …
Auch die Kostenreduzierung bei einem Rechtsmittelverzicht gibt es nicht (mehr), was häufig auf verschiedenen Seiten als Mittel der Kostensenkung oder als Rechtstipp aufgeführt wird. mehr Informationen …
Die Kosten sollten deshalb nicht der Grund dafür sein, Ihren Scheidungsanwalt online zu beauftragen. Welchen Weg der Beauftragung Sie wählen, müssen Sie selbst entscheiden. Die Zufriedenheit mit Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin wird nicht abhängig von der Beauftragung vor Ort oder online sein, sondern von der Qualität der Betreuung und Bearbeitung Ihrer Scheidung. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es nicht. Info: Die kostenlose Scheidung
DIE kostengünstigste Scheidung gibt es nicht. Ob online oder in der Kanzlei beauftragt, wird der Anwalt immer die gleichen Kosten abrechnen. Ein kostengünstiges Scheidungsverfahren gibt es nicht. Natürlich ist es günstiger, wenn Sie ohne Streit das Scheidungsverfahren durchführen. Dies aber auch unabhängig davon, wie und wo Sie Ihren Anwalt beauftragen. Eine kostengünstige Scheidung ist dies dann aber immer noch nicht. Wieso soll etwas günstig sein, was überall gleich viel kostet? Es kann daher bei den Kosten nur um die Frage gehen, wie hoch Ihre Kosten konkret bei der Scheidung sein werden. Eine Kostenschätzung eines Anwaltes dient dann immer nur zur Kalkulation, da die Höhe das Gericht bestimmt, indem es am Ende des Verfahrens den Verfahrenswert abschließend festsetzt.
Für uns steht die vertrauensvolle Zusammenarbeit und individuelle Betreuung im Vordergrund. Wir möchten daher nicht den falschen Eindruck erwecken, die Scheidung online sei günstiger, denn die Scheidungskosten sind bei einer Online-Scheidung gleich hoch wie bei einem normal eingeleiteten Scheidungsverfahren. Eine Online-Scheidung bieten wir an, um Ihnen eine einfache und zeitsparende Möglichkeit zu geben, Ihr Scheidungsverfahren über moderne Kommunikationsmittel zu beauftragen und über kurze Kommunikation mit uns in Verbindung zu bleiben.
Scheidung günstig
Die günstigste Scheidung ist nur die Scheidung ohne Streit.
Wer also auf seiner Internetseite mit „Scheidungskosten – günstig, preiswert, sparen!“ oder „Scheidung online: unkompliziert, schnell & günstig“ wirbt, will Sie nur in die Irre führen. Schauen Sie ins Impressum der Seite. Wahrscheinlich ist der Betreiber nicht mal Rechtsanwalt und kann für Sie daher gar keine Scheidung durchführen. Eine Online-Scheidung ist nichts weiter, als einen Rechtsanwalt mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens online zu beauftragen, was nicht mit Seiten von Nichtanwälten verglichen werden kann, da diese nur den Geschäftszweck haben, durch Vermittlung Ihrer Scheidung Geld zu verdienen. Dort können Sie ja auch gerne mal anfragen, warum dort die Scheidung günstig sein soll, wenn es woanders auch nicht teurer ist. Günstig im Zusammenhang mit der Scheidung bezieht sich nie auf niedrigere Scheidungskosten als woanders. Die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen, ist auch im Jahr 2024 die Scheidung ohne Streit, bei der Sie sich die Kosten teilen. Dies aber unabhängig davon, welchen Rechtsanwalt Sie mit der Scheidung beauftragen und ob Sie das direkt in der Kanzlei oder online tun. Großmundige Anpreisungen und Versprechen wie „günstig, preiswert, sparen“ sind daher nur Marketing für die Tatsache, dass die Scheidung überall gleich teuer ist. Die billige Scheidung gibt es nicht. Sachliche Informationen sehen anders aus.
Bezahlbare Scheidung? Finden Sie eine Scheidung günstig oder billig, die woanders nicht teurer für Sie wäre? Es lohnt sich nicht im Internet zu suchen, was die günstigste Scheidung kostet und „Angebote“ zu vergleichen. Die Höhe ist gesetzlich geregelt und bei jedem Anwalt gleich. Die für Sie konkret anfallenden Kosten der Scheidung lassen sich leicht berechnen. Nur in der Werbung gibt es die preiswerte Scheidung oder den günstigen Scheidungsanwalt mit Tiefpreisgarantie.
Wie lasse ich mich am günstigsten scheiden?
Sich so billig wie möglich scheiden lassen: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist auch 2024 die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere oder günstige Kosten der Online Scheidung gibt es nicht. Günstige Scheidungskosten erreichen Sie nur, wenn Sie die Vorgehensweise Ihrer einvernehmlichen Scheidung mit Ihrem Ehegatten abstimmen.
Warum ist eine Scheidung so teuer?
Der Gesetzgeber möchte nicht, dass eine anwaltliche Leistung zu Dumpingpreisen angeboten wird. Die Höhe der Gebühren sind deshalb für das gerichtliche Verfahren gesetzlich festgelegt und dürfen nicht unterschritten werden. Der Wettbewerb zwischen den Anwälten reguliert sich daher nicht über den Preis, sondern die Qualität der Leistung. Die Höhe der Gebühren ist abhängig von der Bedeutung der Rechtssache. Je höher der Wert der Angelegenheit, umso höher die Gebühren für den Rechtsanwalt und das Gericht. Im Rahmen der Scheidung wird der Wert anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse ermittelt. Es gilt daher im Rahmen der Scheidung, dass diese umso teurer ist, umso mehr die Eheleute verdienen. Sowohl für den Rechtsanwalt wie auch das Gericht gilt eine Mischkalkulation. Niedrige Gebühren müssen mit hohen Gebühren in einer anderen Sache ausgeglichen werden, um kostendeckend und mit Gewinn zu arbeiten. Wie der Tabelle oben zu entnehmen ist, kann der Rechtsanwalt bei einer Scheidung mit einem Verfahrenswert von EUR 3.000,00 insgesamt EUR 684,25 abrechnen. Beträgt der Verfahrenswert aber EUR 50.000,00, ergeben sich für den Anwalt für die gleiche Leistung und den gleichen Arbeitsaufwand EUR 3.828,83 als gesetzliche Gebühren. Darin enthalten ist die gesetzliche Mehrwertsteuer, die an das Finanzamt abzuführen ist.
Für die Höhe der gesetzlichen Gebühr ist nicht entscheidend, ob der Anwalt oder das Gericht in einer bestimmten Sache mehr oder weniger Aufwand hat. Ihre Scheidung wird daher nicht teurer, wenn Sie Ihren Anwalt anrufen oder einen Termin vereinbaren, um Fragen im Rahmen des Scheidungsverfahrens zu klären. Sie können daher nicht sparen, wenn Sie ohne mit dem Scheidungsanwalt gesprochen zu haben, einfach alles online für Ihre Scheidung veranlassen. Für die Mischkalkulation des Anwaltes ist dies allerdings durchaus von Vorteil, da dieser dann für weniger Aufwand die gleichen Gebühren erhält. Es ist daher keine besondere Leistung im Rahmen der Online Scheidung, eine Einreichung des Scheidungsantrages innerhalb weniger Stunden als Blitz- oder Expressscheidung anzubieten. Hier hat nur der Anwalt Vorteile. Der Anwalt hat sich dann die Zeit für eine Beratung gespart und Sie auf Leistungen, die in den gesetzlichen Gebühren enthalten sind, verzichtet. Die Online Scheidung ist nicht günstiger, wird Ihnen in der Werbung nur als günstige Alternative verkauft.
Wie teuer ist eine Scheidung im Durchschnitt?
Anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute wird der Verfahrenswert durch das Familiengericht festgesetzt und damit die Kosten der Scheidung bestimmt. Im Durchschnitt betragen die Kosten der einvernehmlichen Ehescheidung rund EUR 1.550,00 bis EUR 2.800,00. Bei Vereinbarung der Kostenteilung beträgt der Kostenanteil pro Ehegatte daher meist zwischen EUR 775,00 und EUR 1.400,00 für einen Anwalt und das Gericht. Dies ist die günstigste Möglichkeit der Scheidung.
Scheidung schnell und günstig: Es ist nicht alles so, wie das Marketing verspricht. Die günstigsten Scheidungskosten oder den günstigen Scheidungsanwalt gibt es nicht. Als günstige Scheidung wird häufig, oft im Zusammenhang mit der Scheidung online, die einvernehmliche Scheidung bezeichnet. Ohne Streitigkeiten vor Gericht sind der Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens und damit die Gebühren regelmäßig niedriger. Ein 2. Anwalt wird nicht zwingend benötigt. Eine Besonderheit der Online-Scheidung ist das allerdings nicht und daher das Scheidungsverfahren nicht (noch) günstiger. Der Anwalt vor Ort kann die Scheidung genauso günstig durchführen. Egal ob der Anwalt online oder offline beauftragt wird, gilt also: So günstig und preiswert wie möglich sind die Kosten der Scheidung immer, wenn Sie keinen Streit haben und nur ein Anwalt am Verfahren beteiligt ist. Jeder Rechtsanwalt erhält die gesetzlichen Gebühren. Günstige Scheidungsanwälte gibt es daher nicht. Mehr kann und darf der Anwalt nur abrechnen, wenn eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen wurde. Weniger berechnen darf der Anwalt nach den gesetzlichen Vorgaben nicht.
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Billige Scheidung und günstige Scheidung – ist eine Scheidung online günstiger? Scheidung so günstig wie möglich. Finden Sie eine Scheidung günstig oder billig, die woanders genauso viel kostet? Vergleichen spart Geld. Dieser häufig zutreffende Satz gilt nicht bei den Scheidungskosten.
Info: Preisvergleich Scheidungskosten – warum man nicht die Kosten verschiedener Anwälte oder Online-Scheidung vergleichen kann
Zusammenfassung: Günstige Scheidung
Scheidung günstig meint immer, die Scheidung einvernehmlich durchzuführen. Die hierbei entstehenden Kosten sind gesetzlich geregelt und daher grundsätzlich in ganz Deutschland gleich. Im Durchschnitt betragen die Kosten der einvernehmlichen Ehescheidung rund EUR 1.550,00 bis EUR 2.800,00. Bei Vereinbarung der Kostenteilung beträgt der Kostenanteil pro Ehegatten daher meist zwischen EUR 775,00 und EUR 1.400,00 für einen Anwalt und das Gericht. Dies ist die günstigste Möglichkeit der Scheidung. Unabhängig davon, ob der Anwalt online oder direkt in dessen Kanzlei beauftragt wurde. Kosten sparen lassen sich also grundsätzlich bei einer Scheidung nicht dadurch, dass die Scheidung online beauftragt wird.
Die oft bei einer Online-Scheidung genannte Möglichkeit, 50% der Anwaltskosten zu sparen, meint lediglich, dass Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung die Teilung der Kosten vereinbaren können, da ein 2. Anwalt nicht zwingend benötigt wird. Die Einsparmöglichkeit liegt also alleine in Ihrer Hand und hat nichts mit einer Online-Scheidung zu tun. Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung.
Online Scheidung bedeutet immer, den Anwalt für die Scheidung online zu kontaktieren. Günstig wird die Scheidung, wenn sich die Ehegatten einig sind und sich bei Beteiligung nur eines Anwalts die Kosten der Scheidung teilen. Günstiger werden die Gebühren nicht, wenn online die Scheidung statt in der Kanzlei beauftragt wird.
Tipp: Günstig scheiden lassen: … so geht’s
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Aktualisiert am 13. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach