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Was bedeutet Rechtsmittelverzicht bei einer Scheidung?

Sofortige Rechtskraft des Scheidung – Online-Service –

Kurz erklärt: Rechtsmittelverzicht Scheidung

 

Rechtsmittelverzicht Scheidung
Rechtsmittelverzicht Scheidung

Die Ehe gilt erst als aufgelöst, wenn die Entscheidung des Gerichts, in der die Scheidung ausgesprochen wurde (Scheidungsbeschluss), rechtskräftig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Entscheidung durch keinen Beteiligten mehr durch ein Rechtsmittel angefochten werden kann. Statt die laufende Rechtsmittelfrist verstreichen zu lassen, können die Beteiligten zur Herbeiführung der sofortigen Rechtskraft auf Rechtsmittel verzichten. Der Rechtsmittelverzicht kann nur durch einen Anwalt wirksam erklärt werden.

 

Rechtsmittelverzicht nach Scheidung

Wie Sie auf unserer Seite Rechtskraft der Scheidung nachlesen können, wird der Scheidungsbeschluss erst nach Ablauf eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Scheidungsbeschlusses (früher Scheidungsurteil) bestandskräftig. Etwas anderes gilt dann, wenn die Beteiligten im Termin nach mündlicher Verkündung des Beschlusses oder auch danach auf Rechtsmittel verzichten. Dies kann wirksam nur durch einen Rechtsanwalt erklärt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist allerdings häufig nur die Antragstellerseite anwaltlich vertreten. Soweit im Rahmen des Termins nicht ein vor Ort anwesender Rechtsanwalt (sogenannter Fluranwalt) darum gebeten werden kann, für die nicht vertretene Antragsgegnerseite einen Rechtsmittelverzicht zu erklären, muss für einen wirksamen Rechtsmittelverzicht ein Anwalt beauftragt werden.

Elektronisches Anwaltspostfach – online an das Gericht
beA

Mit unserem Online-Service bieten wir Ihnen an, den Rechtsmittelverzicht in Bezug auf die Scheidung mittels (elektronischen) Schriftsatz gegenüber dem Familiengericht zu erklären. Mit Eingang des Schriftsatzes beim Familiengericht wird die Scheidung rechtskräftig, wenn auch die Antragstellerseite einen Rechtsmittelverzicht erklärt hat. Auf diese Weise ist auch ein Rechtsmittelverzicht nach dem Scheidungstermin möglich, um eine sofortige Rechtskraft zu erreichen. Die Übersendung des Schriftsatzes an das Gericht erfolgt digital über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), so dass ein sofortiger Eingang bei Gericht gewährleistet ist und die Scheidung noch am Tag des Scheidungstermins rechtskräftig werden kann.

Setzen Sie sich unverbindlich mit uns in Verbindung. Wir klären mit Ihnen, ob ein Rechtsmittelverzicht in Ihrer Situation erforderlich oder sinnvoll ist und welche Kosten hierfür entstehen würden. Im Bedarfsfall teilen wir Ihnen mit, welche Angaben im Einzelnen benötigt werden und senden Ihnen eine Vollmacht per E-Mail zu. Wir haben hierfür kein besonderes Formular, da wir es für tunlich halten, dass Sie uns anrufen.

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So kann schnell geklärt werden, ob ein Rechtsmittelverzicht sinnvoll ist, Nachteile zu erwarten sind und welche Kosten anfallen. Beachten Sie bitte unserern Hinweis unten.

Ihr persönlicher Ansprechpartner:

Rechtsanwalt
Bernd Steinbach

Schwanheimer Str. 157
64625 Bensheim
Tel.: 06251 8565952
Fax: 06251 8565951
E-Mail: info(at)advoscheidung.de

Tipp: Klären Sie bereits vor dem Scheidungstermin mit der Antragstellerseite, ob auf Rechtsmittel verzichtet werden soll. Bei entsprechender Vorbereitung kann in der Regel unmittelbar am Tag der Verkündung des Scheidungsbeschlusses der Rechtsmittelverzicht erklärt werden.

Rechtsmittelverzicht Scheidung Nachteile

Hinweis: Der Rechtsmittelverzicht kann sich unmittelbar wirtschaftlich negativ auswirken bei z.B. einem Anspruch auf Trennungsunterhalt, Mitversicherung bei der Krankenkasse oder dem Familienzuschlag von Beamten und sollte daher gut überlegt sein. Nach neuem“ Recht können hierdurch auch keine Kosten bei Gericht eingespart werden. Entgegen der auch 2024 noch zu findende Information auf manchen Seiten im Internet, spart der Rechtsmittelverzicht keine Gerichtskosten ein (Info). Nur selten ist ein Rechtsmittelverzicht wirtschaftlich für beide Seiten sinnvoll und sollte gut überlegt sein. Dieser verursacht zusätzliche Kosten, wenn bis zur Scheidung nur ein Anwalt am Verfahren beteiligt war. Häufig hat ein Rechtsmittelverzicht daher Nachteile.

Sind beide Seiten ohnehin anwaltlich vertreten, entstehen keine zusätzlichen Anwaltskosten im Falle des Rechtsmittelverzichts. Mit dem eigenen Anwalt sollte dann geklärt werden, ob dieser wirtschaftliche Nachteile zur Folge hat. Ein Rechtsmittelverzicht ohne Anwalt ist bei einer Scheidung nicht möglich. Der im Verfahren nicht anwaltlich vertretene Antragsgegner muss daher für die Erklärung des Rechtsmittelverzichts einen Rechtsanwalt beauftragen. Der beauftragte Anwalt kann den Rechtsmittelverzicht wirksam im Scheidungstermin oder durch Einreichung eines Schriftsatzes erklären. Wie im Jahr 2024 üblich, erfolgt die Übermittlung des Schriftsatzes an das Gericht elektronisch, so dass es keine Postlaufzeiten gibt.


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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     


    Scheidung online spart Zeit und Aufwand

    Ihre Scheidung mit so wenig Aufregung und Aufwand wie möglich

    Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte Formular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.

    Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post

    • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
    • den Entwurf des Scheidungsantrages
    • eine Vollmacht

    übersandt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Idealerweise haben Sie bis dahin mit uns telefoniert. Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel online am selben Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist. Info: Ablauf Scheidung (online) 


     

    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

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    Kurz erklärt: Rechtsmittelverzicht im oder nach dem Scheidungstermin

     

    Scheidung Rechtsmittelverzicht

    Wird nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses ein Rechtsmittelverzicht erklärt, wird die Scheidung sofort rechtskräftig. Mit der Rechtskraft gilt die Ehe als aufgelöst. Aufgrund Anwaltszwangs kann den Rechtsmittelverzicht nur ein Anwalt erklären. Der Antragsgegner der Scheidung benötigt daher ebenfalls einen Rechtsanwalt. Die Erklärung erfolgt meistens unmittelbar am Ende des Termins nach Verkündung der Entscheidung des Gerichts. Auch nachträglich nach dem Scheidungstermin kann jederzeit bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist ein Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Ohne den Verzicht auf Rechtsmittel für beide Ehegatten wird die Scheidung nach Ablauf eines Monats nach förmlicher Zustellung des Scheidungsbeschlusses rechtskräftig. Verzichtet nur eine Seite auf Rechtsmittel, kann diese zwar kein Rechtsmittel mehr einlegen, jedoch wird der Scheidungsbeschluss erst dann rechtskräftig, wenn die Beschwerdefrist für den anderen Ehegatten abgelaufen ist. Die sofortige Rechtskraft tritt daher nur ein, wenn beide Seiten durch einen Rechtsanwalt vertreten den Rechtsmittelverzicht erklären. Die Erklärung kann auch mittels Schriftsatz des Anwalts, mithin schriftlich, erfolgen. Ohne Anwalt kann ein Rechtsmittelverzicht bei einer Scheidung nicht wirksam erklärt werden.

    Info: Bei bis zum 31.08.2009 eingereichten Scheidungsanträgen, erging die Entscheidung des Gerichts als Urteil (Scheidungsurteil) im seinerzeitigen Scheidungsprozess.

     


     

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    Aktualisiert am 1. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach