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„Wer sollte am besten die Scheidung einreichen?“

Wer sollte die Scheidung einreichen? 

1. Gemeinsamer Entschluss

Einvernehmliche ScheidungSie leben 2024 bereits ein Jahr getrennt und überlegen, wer die Scheidung einreichen soll? Wenn Sie sich untereinander einig sind, dass die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres durchgeführt werden soll, ist im Ergebnis nicht wichtig, wer die Scheidung beantragt. Das gerichtliche Verfahren verläuft immer gleich, unabhängig davon, wer die Scheidung einreicht. Eine Abstimmung der Vorgehensweise der Scheidung empfiehlt sich gelichwohl und kann Kosten sparen. Befindet sich ein Ehegatte im Ausland, ist es meist einfacher, wenn der im Ausland lebende Ehegatte die Scheidung beantragt, da auf diese Weise eine Zustellung im Ausland nicht nötig wird. Der Antragsteller ist durch einen Rechtsanwalt vertreten, so dass alle Zustellungen an diesen erfolgen können. Neue Möglichkeiten der Zustellungen bietet der Dienst MJP (Mein Justizpostfach).

Da für die Scheidung die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich ist, müssen sich die Beteiligten bezüglich der Kosten im Klaren sein, dass der Antragsteller auch grundsätzlich die Anwaltskosten zu tragen hat. Entgegen weit verbreiteter Meinung gibt es nämlich keinen gemeinsamen Anwalt bei einer Scheidung. Bezüglich der Gerichtskosten wird das Familiengericht im Scheidungsbeschluss im Normalfall die hältige Teilung aussprechen. Bei einer einvernehmliche Scheidung liegt es daher nah, im Vorfeld eine Vereinbarung über die Kostenteilung oder aber einer anteiligen Übernahme durch den Antragsgegner zu treffen, wenn nur ein Anwalt im Scheidungsverfahren beteiligt ist. Eine Muster über die Vereinbarung der Teilung der Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung finden Sie auf unserer Seite Download. Bei einer konkreten Anfrage an uns, übersenden wir auch immer eine für Sie bereits vorbereitete Kostenvereinbarung.

Ansonsten gilt, dass natürlich die Seite, welche die Scheidung einreicht, genauer gesagt durch einen Rechtsanwalt einreichen lässt, das Tempo bestimmt und jederzeitige rechtliche Beratung und Vertretung hat.

Wer die einvernehmliche Scheidung einreicht, hat zusammenfassend folgende

  • Vorteile: Selbstbestimmung des Zeitpunkts der Einreichung, jederzeitigen rechtlichen Beistand durch den Rechtsanwalt
  • Nachteile: Vorschusspflicht der Gerichtskosten, alleiniger Schuldner des Rechtsanwalts

Zusammenfassend lässt sich daher sagen:

Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, die Scheidung mit der Vereinbarung, die Kosten zu teilen, einzureichen, spielt es keine Rolle, wer die Scheidung veranlasst. Steht zu befürchten, dass der andere Ehegatte seine Meinung ändert und/oder nicht der Scheidung zustimmt, kann es vorteilhaft sein, selbst die Scheidung einzureichen. Wird durch den anderen nämlich die Scheidung zurückgenommen, ist das Verfahren beendet.

„Ist es egal, wer die Scheidung einreicht?“

2. Eigene Überlegungen, die Scheidung einzureichen

Scheidung oder nichtWer reicht die Scheidung ein?

Wer am besten die Scheidung einreicht, wenn sich beide Seiten abwartend verhalten, hängt für einen selbst davon ab, welche Vor- und Nachteile man selbst im Falle einer Scheidung hat. In der Regel wirkt sich ein wirtschaftlicher Vorteil für einen Ehegatten nachteilig für den anderen aus. Wer sich hier unsicher ist, sollte sich anwaltlich beraten lassen, um zu klären, wann die Scheidung einzureichen ist. Dies gilt erst Recht, wenn Streitpunkte bestehen. Ein zu langes abwarten macht die eigene Situation meist nicht besser und führt nicht selten zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen.

Es ist daher meist auch keine gute Lösung, im Glauben, es ginge ja auch so, die Trennung ohne Scheidung zu vollziehen.

„Scheidung einreichen, wer zuerst?“

Oft verhalten sich Ehegatten auch abwartend, um zunächst die Kosten der Scheidung zu sparen. Die wirtschaftlichen Folgen können dann oft teurer kommen. Selbst die Scheidung einzureichen, statt sich die Frage zu stellen, wer die Scheidung einreicht, kann daher mittel- bis langfristig Geld sparen. Wer kein ausreichendes Einkommen oder hohe Schulden hat, kann oft Verfahrenskostenhilfe beantragen. Einige Anwälte bieten auch die Möglichkeit an, die Anwaltsgebühren in Raten zu zahlen. Häufig wird auch gezögert, da man selbst nicht einschätzen kann, ob die andere Seite der Scheidung zustimmen würde. Nach unseren Erfahrungen kommt das allerdings weitaus seltener vor als befürchtet. Darüber hinaus ist meistens nach einem Jahr Trennung eine Scheidung ohne Zustimmung durchsetzbar.

Info: Scheidung in Abwesenheit bei unbekanntem Aufenthalt des Ehegatten oder Nichterscheinen des Ehepartners im Termin zur Scheidung

Für die wirtschaftlichen Folgen der Scheidung ist in der Regel die Frage, wann die Scheidung eingereicht werden sollte wichtiger als die Frage, wer die Scheidung einreicht.


Die Scheidung online bieten wir Ihnen an, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, alles für Ihre Scheidung über kurze Kommunikationswege zu veranlassen. Wir wollen aber nicht den falschen Eindruck erwecken, wie dies bei mancher Werbung anklingt, Sie könnten sich hierdurch Gebühren beim Anwalt oder dem Gericht sparen. Diese sind der Höhe nach gesetzlich geregelt und vom Grundsatz daher überall gleich, auch wenn diese an mancher Stelle Mindestgebühren genannt werden.


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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     


    Scheidung online spart Zeit und Aufwand

    Ihre Scheidung mit so wenig Aufregung und Aufwand wie möglich

    Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte Formular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.

    Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post

    • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
    • den Entwurf des Scheidungsantrages
    • eine Vollmacht

    übersandt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Idealerweise haben Sie bis dahin mit uns telefoniert. Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel online am selben Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist. Info: Ablauf Scheidung (online) 


     


     

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    Wer sollte die Scheidung zuerst einreichen?

    Grundsätzlich spielt es keine Rolle, wer die Scheidung einreicht. Die Zustellung des Scheidungsantrags ist relevant für den Stichtag des Endvermögens beim Zugewinn und den Zeitraum für den Ausgleich der Rentenansprüche (Versorgungsausgleich). Mit der Rechtskraft der Scheidung endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Jeder sollte daher für sich prüfen, ob es Sinn macht, die Scheidung zeitig oder erst später einzureichen, um wirtschaftliche Nachteile bei den Folgesachen zu vermeiden.

    ScheidungsantragDie Scheidung muss beim örtlich zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Auf den Antrag, die Ehe zu scheiden, spricht der Familienrichter die Scheidung bei Vorliegen der Voraussetzungen durch Beschluss aus.

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    Aktualisiert am 17. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach