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Was bedeutet Unterhalt?

Unterhalt

Kindesunterhalt

GeldAb dem Zeitpunkt der Trennung ist zwischen den Eheleuten auch die Frage des Unterhaltes zu klären. Hierbei ist zunächst der Kindesunterhalt zu ermitteln. Die Kinder erhalten Unterhalt zu Händen desjenigen Elternteils, bei dem sich die Kinder zur Betreuung befinden. Dieser Elternteil erbringt seine Unterhaltspflicht durch Betreuung der Kinder. Der andere Elternteil hat Barunterhalt zu leisten. Die Höhe des Unterhalts wird bis zum 18. Lebensjahr anhand des monatlichen Einkommens des barunterhaltspflichtigen Elternteils (1/12 des Jahresnettoeinkommens abzüglich eventuell berücksichtigunsgfähiger Schulden) ermittelt. Ab dem 18. Lebenjahr ist das Einkommen beider Elternteile bei der Ermittlung des Unterhaltsbetrages heranzuziehen.

Unterhalt Kind TabelleSteht das unterhaltsrechliche relevante Einkommen fest, lässt sich der zu zahlende Betrag anhand der Düsseldorfer Tabelle ablesen.

Download aktuelle Düsseldorfer Tabelle

Das gezahlte Kindergeld ist teilweise auf den ermittelten Unterhaltsbetrag anzurechnen. Auf der letzten Seite der obigen Tabelle können die tatsächlich zu leistenden Zahlbeträge abgelesen werden.

Ehegattenunterhalt – Unterhalt bei Trennung und Scheidung

Für das Trennungsjahr kann der bedürftige Ehepartner von dem anderen Trennungsunterhalt verlangen, sofern dieser leistungsfähig ist.

Nach der Scheidung sind die Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch (Nachehelichenunterhalt) strenger. Hier muss neben den obigen Voraussetzungen der Nachteil des geringeren Einkommens ehebedingt sein, d.h. die Gründe in der Ehezeit liegen bzw. seinen Ursprung haben. Ein Unterhaltsanspruch kann daher gegeben sein wegen z.B. Betreuung der gemeinsamen Kinder, Alter oder Krankheit. Nach der Scheidung sind daher folgende Fälle denkbar, bei denen sich ein Anspruch auf Unterhalt ergibt:

  • Kinderbetreuung: Aufgrund der Betreuung der Kinder ist eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur eingeschränkt möglich.
  • Hohes Alter: Der geschiedene Ehegatte kann aufgrund des hohen Alters keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen.
  • Krankheit: Aufgrund einer Krankheit oder eines Gebrechens ist eine Erwerbstätigkeit nicht zumutbar.
  • Arbeitslosigkeit: Trotz intensiver Suche ist dem geschiedenen Ehegatten nicht möglich, eine Arbeitsstelle zu finden.
  • Geringes Einkommen: Der geschiedene Ehegatte ist zwar erwerbstätig, jedoch reicht das Einkommen nicht zu einem vollen Lebensunterhalt aus.
  • Ausbildung: Aufgrund der Ehe hat der geschiedene Ehegatte seine Ausbildung abgebrochen oder nicht begonnen.

Anmerkung Unterhaltsrechner: Häufig wird im Netz nach einem Unterhaltsrechner gesucht. Diese Unterhaltsrechner können Ihnen zwar die Rechenarbeit abnehmen, nicht aber die Frage, welche konkreten Zahlen bei Einkünften und Belastungen nach der Rechtsprechung zu berücksichtigen sind. Ein Unterhaltsrechner kann daher eine Beratung nicht ersetzen. Stehen die zu berücksichtigenden Zahlen fest, ist eine Berechnung nicht sonderlich kompliziert. Eine Anleitung sowie auch Berechnungsbeispiele finden Sie in der Erläuterung zur Düsseldorfer Tabelle, die Sie auf unserer Seite Downloads herunterladen können. So läßt sich auch ohne Unterhalts-Rechner der Unterhalt für die Kinder und den Ehegatten ermitteln.


 

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Inhalt dieser Seite: Unterhalt Ehegatte und Kinder vor und nach Scheidung


Aktualisiert am 1. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach