Info: Nach einem aktuellen Gesetzentwurf ist die Erhöhung (6%) der gesetzlichen Gebühren für Gericht und Rechtsanwalt zum 01.01.2025 vorgesehen (Quelle BMJ)
Rechtsanwalt Steinbach: „Mit Empathie und langjähriger Erfahrung begleite ich Sie im Scheidungsverfahren“
Sie haben Fragen? Rufen Sie unverbindlich an! Auch bei einer unverbindlichen Anfrage gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Wir bieten eine individuelle Betreuung statt nur einer digitalen Abwicklung.
➥ Kurzübersicht - die einzelnen Schritte im Rahmen der Scheidung online mit uns
Auch online erhalten Sie ausschließlich eine persönliche anwaltliche Betreuung. Online-Erfahrung bei Ehescheidungen seit mehr als einem Jahrzehnt. Der Ablauf Ihrer Scheidung (online) Schritt für Schritt mit uns:
- Sie übersenden uns eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung per Online-Formular (Link).
- Von uns erhalten Sie einen Entwurf des Scheidungsantrags, eine Kostenschätzung und weitere Informationen zu Ihrer Scheidung.
- Offene Fragen können per Telefon, E-Mail oder persönlich geklärt werden. Ein Telefonat empfiehlt sich in jedem Fall.
- Kosten entstehen erst, wenn Sie uns sodann beauftragen möchten. Hierzu übersenden Sie uns einfach die vorbereitete Vollmacht. Wir veranlassen daraufhin die Einreichung des Scheidungsantrags online via beA bei dem für Sie zuständigen Familiengericht.
- Durch das Gericht erfolgt die Zustellung des Scheidungsantrags an Ihren Ehegatten, die Klärung der Anwartschaften bei den Rentenversicherungen und anschließend die Bestimmung des Scheidungstermins.
- Im Scheidungstermin erfolgt die Antragstellung durch uns, die persönliche Anhörung beider Ehegatten und die anschließende Verkündung des Scheidungsbeschlusses durch das Gericht.
Am Ende erhalten Sie von uns zum Nachweis der Scheidung den Scheidungsbeschluss des Familiengerichts mit Rechtskraftvermerk per Post. Mit dem Tag der Rechtskraft der Scheidung ist die Ehe aufgelöst. Sie sind rechtskräftig geschieden.
Der Scheidungsantrag muss von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Eine Trennungszeit von mindestens einem Jahr ist grundsätzlich erforderlich. Die Scheidung der Ehe erfolgt im abschließenden Scheidungstermin. Sie können uns alle Angaben und Unterlagen online zukommen lassen. Von uns erhalten Sie unverbindlich alle erforderlichen Informationen. Soweit gewünscht, kümmern wir uns sodann um alles und begleiten Sie bis zum Scheidungstermin durch das Verfahren beim Familiengericht.
Hinweis: Die Begriffe „Scheidung online“ beschreiben die Möglichkeit, den für eine Scheidung erforderlichen Rechtsanwalt direkt online zu kontaktieren und zu beauftragen. Ein Besprechungstermin in der Kanzlei ist dann meistens nicht erforderlich. Es fallen die gesetzlichen Gebühren für den Rechtsanwalt und das Gericht an.
Scheidung Online bundesweit – individuelle Beratung und Betreuung
Mit der Scheidung wird die bestehende Ehe aufgelöst. Dies ist ein Schritt, der meist wohl überlegt und emotional ist. Gerne begleiten und unterstützen wir Sie hierbei. Persönliche Betreuung sowie so wenig Aufwand und Kosten für Sie wie möglich stehen hierbei für uns an erster Stelle.
Veranlassen Sie einfach und schnell von zu Hause, dem Homeoffice oder dem Büro die Einreichung Ihrer (Ehe-) Scheidung. Durch diese Art der Anfrage oder Beauftragung kann die Terminwahrnehmung bei uns in der Kanzlei entfallen und Sie können an jedem Tag der Woche und zu jeder Uhrzeit online veranlassen, dass Ihr Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht wird, egal wo in Deutschland sich das Familiengericht befindet. Alle auftretenden Fragen können über kurze Kommunikationswege per E-Mail oder Telefon mit uns geklärt werden, wodurch Sie keinen zusätzlichen Aufwand haben, einen Besprechungstermin in unserer Kanzlei zu vereinbaren und sodann wahrzunehmen.
Gerne helfen wir Ihnen, Ihre Ehescheidung mit so wenig Aufwand und Aufregung wie möglich durchzuführen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind zeitaufwendige Besprechungstermine meistens nicht erforderlich. Da hier bereits Einvernehmen zwischen den Ehegatten besteht, sind nur einige Angaben für den Rechtsanwalt von Relevanz, um den Antrag auf Ehescheidung einreichen zu können. Das von uns bereitgestellte Formular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben. Bei allen auftretenden Fragen stehen wir Ihnen per E-Mail, per Telefon und persönlich zur Verfügung. Hierfür nehmen wir uns gerne Zeit für Sie. Dies auch vorab für ein für Sie unverbindliches Vorgespräch, bei dem Sie von uns verbindliche Auskünfte erhalten. Ein Telefonat vor Einreichung des Scheidungsantrages ist in jedem Fall in Ihrem Interesse und die Möglichkeit sollte daher von Ihnen auch genutzt werden. Hierdurch entstehen keine Mehrkosten. Die Scheidung schnell bei Gericht einzureichen, ist nicht schwer, die nicht vorhergesehen Folgen aber unter Umständen schon. Welche Art der Kommunikation Sie mit uns wählen, ist alleine Ihre Entscheidung. Die Kosten sind immer gleich.
Was ist eine Scheidung online?
Kurz erklärt: Wie funktioniert Scheidung online
Bei einer sog. Scheidung online wird ein Rechtsanwalt per Online-Formular mit der Einreichung des Scheidungsantrages beim Familiengericht beauftragt. Das gerichtliche Verfahren ist kein besonderes. Die Einreichung der Scheidung erfolgt durch den Anwalt. Zum Scheidungstermin müssen die Eheleute persönlich erscheinen. Das Besondere ist nur die Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt über moderne Kommunikationsmittel. Die gesetzlich geregelten Gebühren für den Rechtsanwalt und das Gericht ändern sich dadurch nicht.
Gerne wird im Internet mit den Begriffen Scheidung und online suggeriert, man könne auf einfache Weise und kostengünstig die Scheidung einreichen.
Auch im Jahr 2024 können Sie in Deutschland nicht Ihre Scheidung selbst online einreichen. Dies ist auch keine neue und einfache Form, die Scheidung zu beantragen, auch wenn bei manchen Angeboten ein entsprechender Eindruck erweckt werden kann oder soll. „Bei uns können Sie die Scheidung online einreichen“ oder „einfach von Zuhause aus Ihren Scheidungsantrag stellen“ kann man an mancher Stelle im Internet lesen. Dies ist so nicht richtig. Ein Scheidungsantrag kann weder über das Internet noch ohne Anwalt wirksam eingereicht werden. Die (Ehe-) Scheidung in Deutschland muss immer durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt bei dem für Sie zuständigen Familiengericht beantragt werden. Dank des Internets besteht allerdings die Möglichkeit, Ihren Rechtsanwalt über kurze Kommunikationswege zu beauftragen, ohne zwingend einen Besprechungstermin in der Kanzlei des Rechtsanwalts zu vereinbaren. Lediglich den Scheidungstermin beim Familiengericht müssen Sie und Ihr Ehegatte persönlich wahrnehmen, da die Beteiligten grundsätzlich durch das Gericht persönlich zum Vorliegen der Voraussetzungen der Scheidung anzuhören sind. Ihre Rechtsanwältin, Ihr Rechtsanwalt oder ein/e anwaltliche/r Terminsvertreter/in muss ebenfalls im Scheidungstermin anwesend sein, um für Sie wirksam den Scheidungsantrag zu stellen. Grundsätzlich möglich ist auch, den Scheidungstermin per Videokonferenz wahrzunehmen.
Neu ist die Kommunikation über das Internet natürlich nicht und wird von uns daher auch schon seit dem Ende des letzten Jahrhunderts praktiziert, um kurze Kommunikationswege zu nutzen. Damals war nur anders, dass die Übersendung von Angaben und Unterlagen per Fax oder online als normale Art der Kommunikation angesehen wurde und nicht im Rahmen des Marketings als „Scheidung online“ und neue Form der Scheidungsabwicklung verkauft wurde. Es haben seinerzeit daher auch keine Anwaltsvermittler versucht, an Ihrer Scheidung mitzuverdienen und suggeriert, man könne dort einfach, schnell & günstig online die Scheidung einreichen. Die Technik hat sich natürlich verbessert, das Fax wird im Hinblick auf die Möglichkeit, eine E-Mail oder Nachrichten per Online-Formular zu senden, kaum noch genutzt und seinerzeit konnte noch nicht jeder die technischen Möglichkeiten nutzen. Abgesehen von der verbesserten Kommunikationstechnik und deren Verbreitung ist aber heute alles wie damals: Nicht geändert hat sich bis heute, dass das Scheidungsverfahren weiterhin analog beim Familiengericht stattfindet und eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant der wichtigste Aspekt ist, damit die Scheidung möglichst einfach, schnell und günstig verläuft. Das gerichtliche Verfahren ist auch kein besonderes im Rahmen einer „Scheidung online“, so dass auch die Kosten der Scheidung online keine besonderen sind und es muss immer ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der den Scheidungsantrag für Sie beim Familiengericht einreicht und zusammen mit Ihnen im Scheidungstermin anwesend ist, um den Antrag auf Ehescheidung zu stellen.
Ein Scheidungsverfahren ginge mittlerweile komplett online, wird von einem Anwaltsvermittler, der vorgibt eine Online Scheidung anzubieten, behauptet. Die erste richtige Scheidung online in Deutschland habe es 2014 in Erfurt gegeben. Da scheint der Anwaltsvermittler etwas falsch verstanden zu haben bei der Pressemeldung des Mitteldeutschen Rundfunks. Zufällig war Rechtsanwalt Steinbach bei diesem Scheidungsverfahren beteiligt. Wir wissen daher, dass es so nicht war und rechtlich so auch nicht möglich wäre, wie Sie hier nachlesen können. Lassen Sie sich vom Marketing mancher Scheidung online daher nicht aufs Glatteis führen. Eine echte Online Scheidung in Deutschland gibt es nicht. Auch nicht beim Familiengericht Erfurt oder beim Anwaltsvermittler.
Seien Sie vorsichtig bei Anbietern einer Online Scheidung, die eine ganz besonders schnelle Einreichung des Scheidungsantrages anpreisen. Der Wettbewerb bei den entsprechenden Anbietern, zu denen auch Nichtanwälte gehören, die mitverdienen möchten, Ihre Scheidung mangels Anwaltszulassung aber ohnehin nicht selbst bearbeiten dürfen, nimmt absurde Ausmaße auf Ihre Kosten an. Da tauchen insbesondere bei den bezahlten Treffern Anbieter auf, die eine Einreichung Ihrer Scheidung innerhalb von 1h, 3h oder 4h versprechen. Die Scheidung so schnell bei Gericht eingereicht zu haben, ist nicht schwer, aber nur im Interesse des Anwalts und/oder des Scheidungsportals, da das Mandat dann erteilt und mehr als die Hälfte der insgesamt entstehenden gesetzlich festgelegten Rechtsanwaltsgebühren bereits entstanden sind. Seien Sie versichert, sich vor Einreichung der Scheidung Zeit für ein Gespräch zu nehmen, wird bei der Dauer des Scheidung zeitlich nicht ins Gewicht fallen, vorhersehbare Probleme aber gar nicht erst entstehen lassen. Verzichten Sie nicht auf Ihre Beratung durch Ihren Scheidungsanwalt. Die Kosten Ihrer Scheidung werden dadurch nicht höher.
Beratung und persönliche Betreuung durch Rechtsanwalt
Nur wer gut informiert ist und weiß, was auf ihn zukommt, wird das Scheidungsverfahren mit so wenig Aufregung wie möglich durchlaufen und bei den Kosten richtig kalkulieren.
Für ein unverbindliches Informationsgespräch stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung, erläutern Ihnen den Ablauf der Ehescheidung und teilen Ihnen kostenfrei die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung mit.
Nutzen Sie unser kostenfreies Orientierungsgespräch zur Scheidung
Ob die Kommunikation über Telefon und E-Mail auch für Sie geeignet ist, muss individuell beurteilt werden. In vielen Fällen ist diese Vorgehensweise auch dann kein Problem, wenn die Scheidung nicht einvernehmlich sein wird oder zu befürchten ist, dass der/die Ehepartner/in der Scheidung nicht zustimmt. Näheres hierzu und den Vor- und Nachteilen einer Online Scheidung erfahren Sie auf unserer Seite Informationen oder Sie rufen uns unverbindlich an: ✆ 06251 8565952
Info: Unser Anspruch bei der Scheidung online
Was kostet eine Scheidung und kann man bei einem Scheidungsportal Geld sparen?
Eine Scheidung mit uns ist weder teurer noch günstiger als bei einem anderen Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin. Jetzt wissen Sie auch, was mit „Nirgendwo-Günstiger Garantie“ oder „Tiefpreisgarantie“ auf anderen Seiten einer Online Scheidung gemeint ist. Genau, es kostet überall das Gleiche und zwar egal ob beim Anwalt vor Ort in dessen Kanzlei oder einer angebotenen „Scheidung Online“. Unabhängig davon, ob Ihr Antrag auf Ehescheidung extrem schnell oder gründlich vorbereitet beim Familiengericht eingereicht wird. Verzichten Sie daher nicht auf die in den Kosten enthaltene Beratung. Die Kosten einer Ehescheidung ergeben sich für ganz Deutschland aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für den Rechtsanwalt und aus dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) für das Gericht. Die Unterschreitung der gesetzlichen Vergütung und Gerichtskosten sind nicht zulässig, so dass Sie bei einer seriösen Kanzlei oder im Internet nie die günstigste Scheidung finden werden. Wer denkt, bei einem Scheidungsservice oder Scheidungsportal sei die Ehescheidung günstiger, hat das „Kleingedruckte“ (und die AGB´s) nicht gelesen. Dort werden Sie nur an einen Anwalt vermittelt, der dann die gesetzlichen Gebühren abrechnet, die wahrscheinlich höher sein werden, als in dem ursprünglich irreführend bezeichneten Kostenvoranschlag angegeben. Einen Gratis Kostenvoranschlag für die Scheidung gibt es nicht. Lassen Sie sich daher nicht durch falsche Begrifflichkeiten suggerieren, Sie erhalten woanders ein individuelles Angebot und sich falsche Hoffnungen auf eine Gebührensenkung durch Streitwertreduzierung machen. Bereits der Begriff ist falsch. Auch wir können für Sie einen entsprechenden Antrag schon bei Einreichung der Scheidung, allerdings begrifflich zutreffend formuliert, für Sie stellen. Auf die geringe Erfolgsaussicht und die damit zusammenhängende Verzögerung des Verfahrens hinzuweisen, gebietet dabei unser Anspruch.
Gerne sichern natürlich auch wir Ihnen zu, nur die gesetzlichen Gebühren zu berechnen, so dass Ihr Scheidungsverfahren zu den geringstmöglichen Kosten* durchgeführt wird. Der in diesem Zusammenhang oft verwendete Begriff der Mindestgebühren kann missverständlich sein.
Info: Ratenzahlung und Verfahrenskostenhilfe
Auf unseren Seiten Kosten und Kostenrechner erfahren Sie mehr zu den Kosten Ihres Scheidungsverfahrens. Durch die Online-Beauftragung können Sie aufgrund der gesetzlichen Gebühren einer Scheidung keine Kosten, sondern nur Aufwand sparen.
Die günstigste Scheidung ist nicht die Scheidung online, sondern die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt, bei dem Sie sich die Kosten teilen. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.
Ablauf Scheidung Online
Nach Übersendung des Formulars für Ihre Scheidung wird ein entsprechender Antrag auf Ehescheidung für Sie beim Familiengericht online über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) eingereicht, wenn Sie vorher unseren Entwurf des Scheidungsantrages geprüft und sodann die Einreichung Ihrer Scheidung bestätigt haben. Im Idealfall haben wir bis dahin mindestens einmal telefoniert. Die Einreichung der Scheidung erfolgt digital, so dass die Einreichung des Scheidungsantrages fast in Echtzeit beim Familiengericht eingeht. Mehr hierzu und dem Scheidungsverfahren allgemein können Sie auf der Seite Ablauf Scheidung online erfahren.
Trennung und Ehescheidung werfen einige Fragen auf. Unser Familienrecht ABC (kostenloser Ratgeber) soll Ihnen einige Anhaltspunkte und eine kleine Hilfestellung geben. Antworten auf häufige Fragen im Zusammenhang mit der Ehescheidung in Deutschland erhalten Sie auch auf unserer Seite Scheidungsrecht – FAQ.
Nutzen Sie unser kostenfreies Orientierungsgespräch
Info: Der Scheidungsverbund: worüber das Familiengericht zusammen mit der Scheidung entscheidet.
Vorteile Scheidung Online
Bei einer Scheidung Online beauftragen Sie einen Rechtsanwalt per Online-Formular, E-Mail, Post, Fax oder Telefon mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens, wodurch Sie sich Zeit und Aufwand sparen können, indem ohne aufwendige Terminvereinbarung eine Beauftragung mittels moderner Kommunikationsmittel online stattfindet und unmittelbar danach eine Einreichung Ihres Scheidungsantrages beim Familiengericht erfolgt. Dies ist der tatsächliche Vorteil der Scheidung online. Wer sich fragt, ob eine Scheidung online sinnvoll ist, erwartet wahrscheinlich weitere Vorteile, die durch Informationen im Internet suggeriert werden. Die Scheidung Online bietet sich bei einer einvernehmlichen Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Kurzehen (weniger als 3 Jahre verheiratet) und Ehen ohne Kinder an. Bewährt hat sich dieser Weg auch, wenn der Antragsteller im Ausland wohnt, die Scheidung in Deutschland einreichen und nicht extra für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes anreisen möchte. Bei Streitpunkten sollten Sie anwaltlichen Rat einholen. Ein telefonisches Orientierungsgespräch vorab empfiehlt sich in jedem Fall, denn
Ihre Ehescheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit. So sollte diese auch behandelt werden.
Eine gute Online-Scheidung ist nichts weiter, als eine kurze Kommunikation zu nutzen, damit Sie mit wenig Aufwand von Ihrem Anwalt für Familienrecht beratend im Scheidungsverfahren begleitet werden. Auf die Dauer des Verfahrens bei Gericht und die Höhe der Kosten wirkt sich die Online-Beauftragung nicht aus.
Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig. Auch für ein unverbindliches Gespräch nehmen wir uns gerne Zeit für Sie.
Sie werden von der Anfrage bis zum Scheidungsbeschluss persönlich betreut und haben die Möglichkeit, sich telefonisch, persönlich in der Kanzlei, online über das Kontaktformular oder per E-Mail an uns zu wenden und individuellen Rat einzuholen. Die Scheidung reichen wir für Sie an jedem Familiengericht in Deutschland ein.
Info: Anwaltszwang bei Scheidung
Wussten Sie, dass in Deutschland eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt mindestens 7 bis 8 Jahre Ausbildungszeit hinter sich hat, bevor die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgt und der Scheidungsantrag für Sie beim Familiengericht eingereicht werden darf? Info – Sie können nirgendwo im Internet selber die Scheidung online einreichen, eine Servicewelt oder einen Scheidungsservice in Anspruch nehmen, sondern nur einen Rechtsanwalt mit der Durchführung des Scheidungsverfahren beauftragen. Dies entweder in dessen Kanzlei oder auch komfortabel online. Info
Nutzen Sie unser kostenfreies Orientierungsgespräch
FAQ Scheidung | Familienrecht-ABC | Rechtsirrtümer Scheidung | Scheidung online
Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952
Scheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus. Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.
→ Direkt zur Anfrage Scheidung Online
Als Scheidung online wird in Deutschland bezeichnet, wenn der Antragsteller der Scheidung einen Rechtsanwalt über ein Online-Formular kontaktiert. Ein Besprechungstermin in der Kanzlei ist oft nicht erforderlich, so dass die Korrespondenz per E-Mail oder Telefon erfolgen kann. Das gerichtliche Verfahren ist kein Besonderes. Zum Scheidungstermin müssen beide Ehegatten persönlich zur Anhörung erscheinen. In Deutschland gilt für das Ehescheidungsverfahren Anwaltszwang, so dass nur ein Rechtsanwalt die Ehescheidung beim Familiengericht wirksam einreichen kann.
Für Sie bedeutet das: Die Scheidung reichen wir für Sie beim zuständigen Familiengericht ein, wenn Sie vorher unseren Entwurf des Scheidungsantrages geprüft und die Einreichung Ihrer Scheidung bestätigt haben. Im Idealfall haben wir vorher kurz telefoniert. Ein Termin in der Kanzlei ist so in der Regel nicht erforderlich. Das Familiengericht veranlasst die Zustellung an Ihren Ehegatten. Das Verfahren bei Gericht findet ganz analog statt und endet mit dem Scheidungstermin, zu dem Sie im Normalfall persönlich geladen werden. In diesem Termin verkündet das Gericht in den meisten Fällen die Entscheidung (Beschluss), wonach die Ehe geschieden wird. Mit der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses ist die Ehe aufgelöst.
Info: Scheidung online Ratenzahlung – sprechen Sie uns einfach hierauf an
Begriffe zur Scheidung kurz erklärt
- Abtrennung Versorgungsausgleich – Nach drei Monaten Verfahrensdauer kann bei einer einvernehmlichen Scheidung die Abtrennung des Versorgungsausgleichs (VA) durch die Ehegatten beantragt werden und das Gericht vorab den Scheidungsbeschluss verkünden.
- Anhörung – Nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 128 Abs. 1 FamFG) soll das Gericht die Ehegatten zu den Scheidungsvoraussetzungen im (Scheidungs-) Termin anhören.
- Anwaltszwang – Notwendigkeit, sich im gerichtlichen Verfahren durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.
- Beschwerde- / Rechtsmittelfrist – einmonatige Frist, innerhalb der Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt werden kann.
- Ehescheidung – Auflösung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.
- Einvernehmliche Scheidung – Scheidungsverfahren bei Gericht ohne Streit der Ehegatten.
- Folgesachen – Familienrechtliche Angelegenheiten, welche unmittelbar mit der Scheidung zusammenhängen und mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs nur auf Antrag zusammen mit der Scheidung durch das Gericht entschieden werden.
- Gegenstandswert – Für die Berechnung der gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren maßgeblicher Wert. Im Scheidungsverfahren entspricht dieser dem vom Gericht festzusetzenden Verfahrenswert (s.u.).
- Gerichtskosten – Für das Verfahren der Scheidung und Folgesachen fallen bei Gericht Kosten an. Die zu erhebenden Gebühren sind im FamGKG geregelt. Die Höhe der Gebühren hängt vom Verfahrenswert (s.u.) ab. Das Gericht wird grundsätzlich erst nach Zahlung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten tätig.
- Rechtsanwaltskosten – Die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Bei einer Scheidung fallen in der Regel insgesamt 2,5 Gebühren zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer an.
- Rechtskraft der Scheidung / des Scheidungsbeschlusses – Entscheidung des Gerichts ist durch Beschwerde (s.o.) nicht mehr anfechtbar. Der Tag der Rechtskraft entspricht dem Tag der Auflösung der Ehe.
- Rechtsmittelverzicht – Erklären beide Seiten durch einen Rechtsanwalt den Verzicht, Rechtsmittel einzulegen, wird die Entscheidung des Gerichts sofort rechtskräftig. Im Falle der Scheidung gilt die Ehe in diesem Moment als aufgelöst. Auf die Beschwerdefrist (s.o.) kommt es dann nicht (mehr) an.
- Scheidung – Kurzform von Ehescheidung (s.o.)
- Scheidung online – durch Werbung etablierte Bezeichnung, einen Rechtsanwalt über das Internet für das Scheidungsverfahren zu beauftragen.
- Scheidungsbeschluss – schriftlich abgefasste Entscheidung des Gerichts.
- Streitwert – Wert des Streitgegenstandes nach dem Gerichtskostengesetz, welches seit 2009 nicht mehr bei einem Scheidungsverfahren anwendbar ist. Siehe Verfahrenswert.
- Teilnahme im Wege der Bild- und Tonübertragung – Zuschaltung von Beteiligten im Termin zur mündlichen Verhandlung per Videokonferenz
- Trennungsjahr – Bezeichnung für die in der Regel mindestens einjährige Trennung der Ehegatten als Voraussetzung der Scheidung.
- Versorgungsausgleich – Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften oder –ansprüche zwischen den Ehegatten durch das Gericht.
- Versorgungsträger – Institution, die im Alter eine betriebliche, gesetzliche und private Rente, eine Pension oder sonstige Altersvorsorge zahlt.
- Verfahrenskostenhilfe (VKH) – Kann ein Beteiligter aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Verhältnisse die Kosten des Verfahrens (Rechtsanwalt und Gericht) nicht oder nur in Raten aufbringen, kann auf Antrag Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Die VKH entspricht der Prozesskostenhilfe (PKH) im Zivilprozess.
- Verfahrenswert – Wird bei einer Scheidung aus dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten ermittelt und durch das Gericht festgesetzt. Die Gebühren für Gericht & Rechtsanwalt sind im familienrechtlichen Verfahren abhängig von diesem Wert. Die Höhe ist gesetzlich geregelt.
- Vergütungsvereinbarung bei einem Rechtsanwalt ist die schriftliche Vereinbarung der Vergütung abweichend von der gesetzlichen nach dem RVG. Im gerichtlichen Verfahren, wie bei einer Scheidung, darf diese niemals niedriger als die gesetzlichen Gebühren sein.
- Zustimmung Scheidung – stimmt der Antragsgegner der Scheidung zu oder beantragt dieser ebenfalls die Scheidung, gilt nach dem Gesetz bei mindestens einjähriger Trennung die unwiderlegbare Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist.
Inhalt dieser Seite: Scheidung online
Aktualisiert am 21. August 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach