Anwaltskanzlei Steinbach: „Kurze Kommunikationswege durch Nutzung der digitalen Möglichkeiten und eine individuelle Betreuung stehen bei uns im Vordergrund. Es fallen die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren an.“

 

Rechtsanwalt Steinbach Scheidung

Scheidung online

Gerne vertrete ich, Rechtsanwalt Bernd Steinbach, Sie im Rahmen Ihrer „Scheidung Online“.

Nur ein Gericht kann in Deutschland die Ehe scheiden. Den Scheidungsantrag kann nach § 114 FamFG nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt bei Gericht einreichen (sog. Anwaltszwang). Hierzu können Sie über das Internet mit mir in Verbindung treten. Der Begriff „Scheidung online“ ist daher hier wie auch woanders die Umschreibung der digitalen Kontaktaufnahme zu Ihrem Scheidungsanwalt. Ein besonderes Online-Verfahren kennt das im FamFG geregelte Gerichtsverfahren nicht.

Die erforderlichen Daten und Dokumente können Sie mir über unser Formular unverbindlich zukommen lassen, so dass ein Besprechungstermin in der Kanzlei nicht notwendig ist.

Bei einer Online-Anfrage entstehen Ihnen keine Kosten und es gilt auch bei Nichtbeauftragung uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Sie erhalten von mir eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs, einen Scheidungsantrag im Entwurf und eine Kalkulation der zu erwartenden Kosten. Sie können dann in Ruhe die Informationen prüfen und diese gegebenenfalls mit Ihrem Ehegatten besprechen. Für Rückfragen stehe ich telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Erst nach Abstimmung mit Ihnen und Übersendung einer unterschriebenen Vollmacht werde ich für Sie tätig und reiche den Scheidungsantrag bei dem für Sie zuständigen Familiengericht ein, egal wo sich dieses in Deutschland befindet. Über den nachfogenden Button kommen Sie direkt zur Anfrage.

Online-Anfrage Scheidung

Wann kann ich mich scheiden lassen?

Die Scheidung kann grundsätzlich nach einem Jahr Trennung bei Gericht beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1565 BGB). Die Zustimmung zur Scheidung durch den anderen Ehegatten gilt als unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns (§ 1566 BGB), ist aber keine Voraussetzung für die Scheidung. Auch gegen den Willen des anderen Ehegatten kann daher in der Regel das Scheidungsverfahren nach dem Trennungsjahr durchgeführt werden.

Wurden noch nicht alle Punkte zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten geklärt, empfiehlt sich ein Telefonat oder eine Videocall mit mir. So können wir erörtern, ob vor Einreichung der Scheidung noch Punkte zu klären sind oder bei „verhärteten Fronten“ ein Antrag hierzu im Verfahren gestellt werden sollte.

Ohne weitere Anträge überprüft das Gericht lediglich, ob die Voraussetzungen der Scheidung gegeben sind und eröffnet immer auch das sog. Versorgungsausgleichsverfahren von Amts wegen. Hier werden alle während der Ehe erworbenen Ansprüche auf Altersvorsorge überprüft und im Scheidungsbeschluss die Teilung ausgesprochen (Versorgungsausgleich), wenn nicht ausnahmsweise ein Ausschluss vorliegt.

Nach der Klärung bestimmt das Gericht den sog. Scheidungstermin, zu dem grundsätzliche beide Ehegatten persönlich erscheinen müssen (§ 128 FamFG).

Tabelle Gebühren Scheidung

Welche Kosten entstehen bei einer Scheidung?

Die Kosten sind transparent, da die Gebühren für Rechtsanwalt und Gericht centgenau gesetzlich geregelt und daher überall gleich sind. Die Höhe ist abhängig vom sogenannten Verfahrenswert. Dieser wird vom Gericht am Ende des Verfahrens nach den Vorgaben der (§§ 43 bis 52 FamGKG) abschließend und für die Gerichtskasse und den Rechtsanwalt (§ 23 RVG) verbindlich festgesetzt (§ 55 FamGKG). Die Höhe des Wertes ist bei einer einvernehmlichen Scheidung abhängig von Ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen, welche das Gericht im Scheidungstermin bei Ihnen abfragt. Damit Sie verlässlich kalkulieren können, erhalten Sie von mir eine Schätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten. Eine verlässliche Kalkulation beruht immer darauf, abzuschätzen, in welcher Höhe das für Sie zuständige Gericht den Verfahrenswert festsetzt. Im Detail unterscheiden sich manche Gerichtsbezirke bei der Berechnung leicht. Da ich schon bei rund 300 unterschiedlichen Familiengerichten in allen 16 Bundesländern Scheidungswillige vertreten habe, kann ich Ihnen aus meiner Erfahrung eine praxisnahe Schätzung liefern. Dies erspart Ihnen böse Überraschungen am Ende.

Wenn Sie die Kosten gerne selbst ermitteln möchten, finden Sie weitere Informationen auf unserer Seite Tabelle Kosten Scheidung.

Die günstigste Möglichkeit sich scheiden zu lassen, ist immer die Beteiligung nur eines Anwalts (für den Antragsteller) am Gerichtsverfahren und die Vereinbarung der Ehegatten, sich diese Kosten zu teilen. Bei einer Anfrage senden wir Ihnen daher immer auch einen Entwurf einer entsprechenden Kostenteilungsvereinbarung zu. Besteht kein Streit, benötigt der zweite Ehegatte keinen Anwalt.

Eine Ratenzahlung ist grundsätzlich bei mir möglich. Sind Sie aufgrund geringem Einkommen oder hohen monatlichen Belastungen nicht in der Lage, die Kosten der Scheidung aufzubringen, kann ich für Sie Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Im Falle der Bewilligung werden die Kosten aus der Staatskasse getragen.

Wer trägt die Kosten?

Sie müssen als Antragsteller/in der Scheidung zunächst die voraussichtlich insgesamt anfallenden Gerichtsgebühren als Vorschuss zahlen (§ 14 FamGKG). Als Auftraggeber/in sind auch die Kosten des eigenen Rechtsanwalts zu tragen. Im Scheidungsbeschluss spricht das Gericht aus, dass die Gerichtskosten jeweils hälftig und die eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen sind (§ 150 FamFG). Zu viel gezahlte Gerichtskosten müssen dann von der anderen Seite an Sie erstattet werden. Wird eine anderweitige Kostenvereinbarung dem Gericht vorgelegt, soll es diese bei der Kostenentscheidung berücksichtigen.

Wie lange dauert die Scheidung?

Viele Faktoren haben Einfluss auf die Dauer des Scheidungsverfahrens, wie Sie auf unserer Seite „schnelle Scheidung“ nachlesen können. Findet der Versorgungsausgleich nicht statt, wird das Gericht meist den Termin zur Scheidung innerhalb von 4 bis 12 Wochen bestimmen. Mit durchzuführendem Versorgungsausgleich hängt die Dauer maßgeblich von der Dauer der Einholung der Auskünfte bei den Versorgungsträgern ab. Eine Verfahrensdauer von wenigstens 6 Monaten sollten Sie hier kalkulieren. Dies kann erheblich beschleunigt werden, wenn beide Ehegatten schon während der Trennung einen Kontenklärungsantrag bei der Rentenversicherung stellen.

Was bedeutet die Scheidung für unser Kind?

Sind Sie sich bezüglich Ihres Kindes oder Ihrer Kinder einig, ändert sich bei der Scheidung nichts. Es verbleibt beim gemeinsamen Sorgerecht. Bei Streitigkeiten können im Scheidungsverfahren auch Anträge zum Sorgerecht, Umgang und Unterhalt gestellt werden.

Direktkontakt Rechtsanwalt Steinbach bei Scheidung

Was mache ich, wenn ich Fragen habe oder Hilfe benötige?

Unabhängig davon, ob Sie mich in der Kanzlei oder online beauftragt haben, können Sie sich jederzeit per E-Mail oder Telefon mit mir in Verbindung setzen. Sie erreichen mich Montag bis Freitag zu den üblichen Bürozeiten direkt unter der Nummer ✆ 06251 8565952. Eine zeitliche Abstimmung ist nicht erforderlich. Natürlich können Sie, wenn der Weg für Sie nicht zu weit ist, immer auch ein persönliches Gespräch in unserer Kanzlei mit mir vereinbaren.

Ich behandele jedes Mandat mit der gleichen Sorgfalt, unabhängig davon, ob Sie sich online oder persönlich mit mir in Verbindung gesetzt haben.

Gerne können Sie sich auch auf unserer Seiten Familienrecht ABC und FAQ Scheidung informieren. Wissenswertes zu den Kosten finden Sie auf unserer Seite Kostenrechner. Sie können auch den Scheidungskostenrechner der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) nutzen. Dieser bietet eine sofortige Schätzung der anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten auf Basis der gesetzlichen Vorgaben nach dem FamGKG und  RVG .

Rechtsanwalt Steinbach: „Mit Empathie und jahrzehnterlanger Erfahrung begleite ich Sie im Scheidungsverfahren. Die Online-Scheidung ist eine komfortable Möglichkeit, eine Scheidung über uns in die Wege zu leiten. Für eine persönliche Beratung stehe ich Ihnen zur Verfügung.“


➥ Kurzübersicht

Die einzelnen Schritte im Rahmen der „Scheidung online“ mit uns

 

Auch online erhalten Sie ausschließlich eine persönliche anwaltliche Betreuung. Online-Erfahrung bei Ehescheidungen seit mehr als eineinhalb Jahrzehnten. Der Ablauf Ihrer Scheidung (online) Schritt für Schritt mit uns:

  • Sie übersenden uns eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung per Online-Formular (Link).
  • Von uns erhalten Sie einen Entwurf des Scheidungsantrags, eine Kostenschätzung und weitere Informationen zu Ihrer Scheidung.
  • Offene Fragen können per Telefon, Webkonferenz, E-Mail oder persönlich geklärt werden. Ein Telefonat empfiehlt sich in jedem Fall.
  • Kosten entstehen erst, wenn Sie uns sodann beauftragen möchten. Hierzu übersenden Sie uns einfach die vorbereitete Vollmacht. Wir veranlassen daraufhin die Einreichung des Scheidungsantrags online via beA bei dem für Sie zuständigen Familiengericht.
  • Durch das Gericht erfolgt die Zustellung des Scheidungsantrags an Ihren Ehegatten, die Klärung der Anwartschaften bei den Rentenversicherungen und anschließend die Bestimmung des Scheidungstermins.
  • Im Scheidungstermin erfolgt die Antragstellung durch uns, die persönliche Anhörung beider Ehegatten und die anschließende Verkündung des Scheidungsbeschlusses durch das Gericht.

Am Ende erhalten Sie von uns zum Nachweis der Scheidung den Scheidungsbeschluss des Familiengerichts mit Rechtskraftvermerk per Post. Mit dem Tag der Rechtskraft der Scheidung ist die Ehe aufgelöst. Sie sind rechtskräftig geschieden.

Scheidungsantrag online

 

 


Sie haben Fragen? Rufen Sie unverbindlich an! Auch bei einer unverbindlichen Anfrage gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Wir bieten eine individuelle Betreuung statt nur einer digitalen Abwicklung.


 

Ihre Ehescheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit. So sollte diese auch behandelt werden.


Eine gute Online-Scheidung ist nichts weiter, als eine kurze Kommunikation zu nutzen, damit Sie mit wenig Aufwand von Ihrem Anwalt für Familienrecht beratend im Scheidungsverfahren begleitet werden. Auf die Dauer des Verfahrens bei Gericht und die Höhe der Kosten wirkt sich die Online-Beauftragung nicht aus.

Vorsicht: Häufig wird als Scheidungsservice oder KI-Scheidung eine sog. „Online Scheidung“ angeboten, bei der es nur um die Vermittlung Ihrer Daten geht. Schauen Sie daher immer in das Impressum und vorhandene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), bevor Sie versehentlich Daten an einen Datenhändler senden. Wenn auf Seiten mit schnell, einfach, günstig und 100%iger Hilfe geworben wird oder Sie zum Vergleich der Scheidungskosten aufgefordert werden, sollten Sie hellhörig werden.


Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig. Auch für ein unverbindliches Gespräch nehmen wir uns gerne Zeit für Sie.


Scheidung mit AnwaltskanzleiSie werden von der Anfrage bis zum Scheidungsbeschluss persönlich betreut und haben die Möglichkeit, sich telefonisch, persönlich in der Kanzlei, online über das Kontaktformular oder per E-Mail an uns zu wenden und individuellen Rat einzuholen. Die Scheidung reichen wir für Sie an jedem Familiengericht in Deutschland ein.

 

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Aktualisiert am 24. März 2026 durch Rechtsanwalt Steinbach