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Was bedeutet Kostenvoranschlag bei einer Scheidung?

„Ich möchte mich 2024 scheiden lassen. Mit welchen Kosten muss ich rechnen?“

Gratis Kostenvoranschlag Scheidung

Kurz erklärt: Kostenvoranschlag Scheidung online

 

Nur Mindestgebühren bei der ScheidungEin Kostenvoranschlag für die Scheidung ist ein Mittel der Werbung, dem Scheidungswilligen den Eindruck zu geben, ein Angebot zu erhalten. Die Scheidungskosten sind für Gericht & Anwalt gesetzlich geregelt. Sie können nicht veranschlagt werden. Es gibt keinen Kostenvoranschlag für die Scheidung. Der Verfahrenswert wird nach gesetzlichen Vorgaben durch das Gericht festgesetzt. Hieraus ergeben sich die gesetzlichen Gebühren für Gericht und Rechtsanwalt.

 

 

 

Kostenvoranschlag Scheidung – Juristische Unkenntnis oder berechnender Marketingtrick?

Wo eine unverbindliche Auskunft zu den Scheidungskosten „Kostenvoranschlag Scheidung“ genannt wird.

Kostenvoranschlag der Scheidung
Kostenvoranschlag Scheidung? Gibt´s nicht!

Normalerweise bekommen Sie bei jedem Rechtsanwalt, der auch Scheidungen durchführt, vorab kostenfrei eine Auskunft zu den voraussichtlichen Kosten der Scheidung, die weder individuell angeboten oder verhandelt werden können, sondern gesetzlich festgelegt sind. Sind Sie allerdings auf eine Seite gestoßen, die Ihnen anbietet, einen Gratis Kostenvoranschlag für die Scheidung online anzufordern, sollten Sie hellhörig werden und zunächst Ihren Blick auf das Impressum und wenn vorhanden die AGB´s werfen. Möglicherweise sind Sie bei einem Anwaltsvermittler gelandet, der nur den Geschäftszweck hat, Sie an einen Anwalt zu vermitteln und vorgibt, eine Online Scheidung anzubieten. Dies wird meist erst durch Studium der AGB´s deutlich. In den AGB´s werden Sie dann wahrscheinlich auch einen Hinweis finden, dass die Kosten der Scheidung nie verbindlich mitgeteilt werden können, sondern alleine durch Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Gericht bestimmt werden. Die Scheidung einreichen kann man dort ebenfalls nicht für Sie. Und wieso wird dort ein individueller (gratis) Kostenvoranschlag für die Scheidungskosten angeboten, für eine Leistung, die man gar nicht selbst erbringen und die Höhe auch gar nicht verbindlich mitteilen kann?

Möglichweise sind Sie auch auf einer Seite gelandet, deren Verfasser sich nicht im Kostenrecht auskennen. Der Kenner der Materie weiß nämlich, dass es bei den Kosten einer Scheidung keinen Kostenvoranschlag geben kann. Der Kostenvoranschlag ist ein Begriff aus dem Werkvertragsrecht und in § 632 III BGB erwähnt. Dieser ist eine kaufmännische Kalkulation der voraussichtlich erforderlichen Leistung und den hierbei entstehenden Kosten, die dazu dient, dem potentiellen Auftraggeber ein konkretes und individuelles Angebot zu unterbreiten oder zumindest die erforderlichen Kosten des Werkes zu berechnen. Was soll das mit einem Scheidungsverfahren zu tun haben? Im Scheidungsrecht werden die Kosten durch den Rechtsanwalt nicht veranschlagt, kalkuliert, auch nicht festgelegt, sondern der Gesetzgeber hat hier genau geregelt, wie hoch die Kosten sind. Diese werden bei Anwalt A genauso hoch sein wie bei Anwalt B. Der Anwalt darf nämlich weder weniger als die gesetzlichen Gebühren abrechnen noch mehr als die gesetzlichen Gebühren verlangen. Es gibt daher auch keine Mindestgebühren, sondern immer die genau festgelegten Gebühren. Mehr abrechnen darf der Anwalt nur, wenn er ausdrücklich mit Ihnen schriftlich vereinbart, dass er mehr abrechnen darf (Honorarvereinbarung). Eine Honorarvereinbarung wollen Sie aber ohnehin nicht abschließen. Die günstigsten Kosten oder die Scheidung zum Festpreis werden Sie daher nicht finden. Es gibt auch keine besonderen Kosten der Online Scheidung. Warum wird dann die Übersendung eines Kostenvoranschlags für die Scheidung angeboten?

Die angebliche günstige Scheidung online
Scheidungskosten – günstig, preiswert, sparen?

Wer einen „Gratis-Kostenvoranschlag“ für eine Scheidung oder Scheidung online anbietet, kennt oder versteht das Kostenrecht nicht oder versucht bei Ihnen möglicherweise durch falsche Begrifflichkeiten den unzutreffenden Eindruck zu erwecken, Sie würden ein individuelles Angebot oder eine individuelle Kalkulation der Scheidungskosten erhalten. Wenn Sie glauben, Sie hätten ein konkretes Angebot erhalten und dort seien die Kosten günstiger, sind Sie auf einen Marketingtrick reingefallen und haben die Rechnung ohne das Familiengericht gemacht, welches am Ende des Verfahrens durch Festsetzung des Verfahrenswertes die Höhe der Gebühren für den Rechtsanwalt und das Gericht bestimmt. Welcher Verfahrenswert bei Einreichung der Scheidung im Scheidungsantrag stand und welche Kosten Ihnen vorab mitgeteilt wurden, spielt dann keine Rolle mehr. Bei der abschließenden Festsetzung des Verfahrenswertes wird das Gericht Sie genauso wie auch andere Scheidungswillige behandeln, unabhängig davon, ob Sie Anwalt A oder B beauftragt haben. Unabhängig davon, ob Anwalt B Anträge zum Verfahrenswert gestellt hat. Pauschalen und Reduzierungen des Verfahrenswertes wird das Familiengericht bei allen Scheidungsverfahren gleich berücksichtigen, auch ohne ausdrücklichen Antrag. Alles andere wäre nämlich willkürlich, wie Sie hier nachlesen können. Oder was würden Sie sagen, wenn im Gerichtssaal nebenan die Kosten der Scheidung günstiger wären, nur weil da Anwalt B sitzt? Nach der Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Gericht können Sie dann sehen, ob die Kosten in dem irreführend bezeichneten Kostenvoranschlag realistisch abgeschätzt wurden. Wenn dies nicht der Fall war, werden die Kosten höher als im „Kostenvoranschlag für die Scheidung“ ausgewiesen sein und die Endabrechnung des Gerichts und des Anwalts entsprechend höher erfolgen. Bei einem echten Kostenvoranschlag im Werkvertragsrecht wäre dies nicht so einfach, da es sich hierbei u.U. um ein konkretes und verbindliches Angebot des Handwerkers gehandelt hätte. Bei der Scheidung jedoch erhalten der Rechtsanwalt und das Gericht immer die gesetzlichen Gebühren auf Grundlage der Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Gericht. Es nutzt Ihnen daher nichts, wenn Sie vorher einen „Kostenvoranschlag“ erhalten haben, der die Kosten zu niedrig ausgewiesen hat. Ein „Preisvergleich“ bezüglich Ihrer Scheidung bei verschiedenen Anbietern einer Online Scheidung wird Ihnen daher, anders als verschiedene Kostenvoranschläge im Werkvertragsrecht, keine geringeren Kosten für Ihre Scheidung bescheren. Der Handwerker A kann nämlich möglichweise das Material günstiger als die Konkurrenz einkaufen oder aufgrund der Organisation der Arbeitsabläufe weniger Lohnkosten benötigen und kann so ein niedriges Angebot unterbreiten. Beim Rechtsanwalt und dem Gericht spielt das alles keine Rolle. Diese bekommen immer die gesetzlichen Gebühren. Der Begriff Kostenvoranschlag im Zusammenhang mit den Kosten der Scheidung ist daher nicht nur falsch, sondern auch irreführend. Bei einem Scheidungsservice ist dies nicht anders, da Sie dort nur an einen Anwalt vermittelt werden. Dort bekommen Sie daher unverbindliche Auskünfte von jemanden, der gar nicht am Scheidungsverfahren beteilligt ist und den Sie auch nicht mit der Scheidung beauftragen (können). Beworben wird das dann mit der Aussage wie z.B.: „Den Gratis-Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung gibt es online bei ***.de“.  Fragen Sie doch mal bei Gericht nach, ob ein Scheidungsservice oder ein Anwalt den Verfahrenswert für die Scheidung in einem Kostenvoranschlag vorgeben kann und damit im Ergebnis auch bestimmt, wieviel das Gericht abrechnen darf. Nachfragen können Sie natürlich auch bei dem entsprechenden Scheidungsportal, weshalb man dort einen Kostenvoranschlag erstellen kann, obwohl die Höhe der Kosten für Anwalt und Gericht gesetzlich geregelt sind.


Die günstigste Scheidung online gibt es nichtKostenvoranschlag Scheidung

Einen Kostenvoranschlag für die Scheidung gibt es im Kostenrecht nicht. Auch gibt es keine günstige Scheidung oder günstige Scheidungsanwälte im Internet, da die Höhe der Gebühren gesetzlich geregelt und daher ebenfalls kein Preisvergleich der Scheidungskosten möglich ist. Die überall gleich hohen Kosten der Scheidung werden in der Werbung zur sog. Scheidung online gerne „nur gesetzliche Mindestgebühren„, „nirgendwo günstiger“ oder „vorbildlicher Preis“ genannt. Gerne informieren wir Sie über die voraussichtlich bei Ihrer Scheidung tatsächlich entstehenden Kosten. Senden Sie uns hierzu einfach eine unverbindliche Anfrage.

 


Wo eine überall kostenfreie Auskunft „gratis“ genannt wird

Und dass eine ohnehin fast überall kostenfrei zu bekommende Auskunft zu den Kosten des Scheidungsanwalts als „gratis“ bezeichnet wird, erweckt zumindest den Anschein, dass hier suggeriert werden soll, man bekomme eine üblicherweise kostenpflichtige Leistung ausnahmsweise gratis bei dem entsprechenden Anbieter. Nur nebenbei bemerkt: Auch der echte Kostenvoranschlag im Werkvertragsrecht ist ohne ausdrücklichen vorherigen Hinweis nicht zu vergüten, also auch gratis (§ 632 Abs. 3 BGB).

Scheidungsbeschluss
Das jeweils zuständige Gericht setzt den Verfahrenswert fest und bestimmt dadurch die Höhe der Gebühren

Haben Sie schon mal auf der Homepage eines Anwalts, der keine Scheidung online anbietet, gelesen, dass man dort einen Kostenvoranschlag für die Scheidung anbietet? Jetzt wissen Sie auch warum nicht. Die voraussichtlich entstehenden gesetzlichen Gebühren werden Sie dort trotzdem kostenfrei und unverbindlich erfragen können. Dass diese einfache und selbstverständliche Auskunft im Internet als „Gratis-Kostenvoranschlag für die Scheidung“ verkauft wird und von Firmen angeboten werden, die die Leistung mangels Anwaltszulassung gar nicht selbst erbringen können, werden die meisten praxiserfahrenen Scheidungsanwälte gar nicht wissen. Bei keinem Familiengericht wird der Scheidungsbeschluss jedenfalls günstiger, wenn Sie einen sogenannten Kostenvoranschlag online anfordern oder Anwalt A statt Anwalt B mit der Einreichung des Scheidungsantrags beauftragen.

Scheidung – günstig, günstiger, gratis? Kostenvoranschlag und Festpreis. Was Sie hierzu wissen sollten … mehr Informationen

 

Wird die Scheidung mit Kostenvoranschlag günstiger?

Gratis Kostenvoranschlag anfordern: zumindest bei einer Scheidung nur eine Marketingmasche. Der Kostenvoranschlag für die Scheidung wird oft als 100% kostenlos und für Sie unverbindlich angeboten. Unverbindlich ist dieser tatsächlich, da alleine das Gericht die Kosten durch Festsetzung des Verfahrenswerts bestimmt. Auch wer mit einem vorbildlichen Preis oder einer Nirgendwo günstiger Aussage wirbt, hat wahrscheinlich das Kostenrecht nicht verstanden oder will Sie noch wahrscheinlicher auf den Holzweg führen … mehr Info

 

❍ Kosten Scheidung: Direkt eine unverbindliche Anfrage senden ❍

 

Eine Anfrage ist für Sie kostenfrei und natürlich unverbindlich. Bei jeder Anfrage gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Sie erhalten von uns umgehend eine Berechnung der voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung.

Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952. Gerne können Sie die Scheidungskosten auch telefonisch erfragen.




    Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952

    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage 2024 für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     


    Scheidungskosten Preisvergleich Scheidung onlineVergleichen spart Geld. Dieser häufig zutreffende Satz gilt nicht bei den Scheidungskosten. Kostenvoranschläge einer Scheidung lassen sich nicht vergleichen. Es gelten überall gleich hohe gesetzliche Gebühren. Wer einen Kostenvoranschlag oder ein persönliches Angebot mit niedrigen Kosten der Scheidung erhalten hat, zahlt am Ende nicht weniger.   …mehr Info

    Verfahrenskostenhilfe (VKH)

    Wer nicht über ausreichend Einkommen verfügt oder aber auch hohe monatliche Belastungen hat, kann bei Gericht Verfahrenskostenhilfe (frühere Prozesskostenhilfe) beantragen. Dies gilt für den Antragsteller der Scheidung wie auch für den Antragsgegner. Dies auch, wenn als Antragsgegnerin oder Antragsgegner kein eigener Anwalt im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung beauftragt wurde. Die VKH umfasst dann die zu tragenden Gerichtskosten.

     

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    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

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    Scheidung online Kostenvoranschlag: Niemals ein günstiges und individuelles Angebot

    Fakten zu den Scheidungskosten – eine Übersicht


     

    Kurz erklärt: Scheidungskosten veranschlagen

    Die Höhe der Gebühren sind gesetzlich festgelegt. Die Kosten der Scheidung lassen sich daher nicht veranschlagen. Im Durchschnitt kostet eine einvernehmliche Scheidung ca. EUR 1.550,00 bis EUR 2.800,00. Ein Kostenvoranschlag für eine Scheidung (online) ist daher nie ein individuelles Angebot. Der Kostenvoranschlag für die Scheidung ist lediglich eine Falschbezeichnung für die Abschätzung der nach dem Gesetz entstehenden Gebühren, deren Höhe erst feststeht, wenn das Gericht den Verfahrenswert am Ende des Verfahrens verbindlich festgesetzt hat.

     

     

    Kurz erklärt: Kosten der Scheidung

    Vergütung und Gebühren Anwalt ScheidungDie Kosten einer Scheidung sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem vom Gericht festzusetzenden Verfahrenswert. Im Scheidungsverfahren beträgt der Verfahrenswert wenigstens EUR 4.000,00. Dies entspricht Kosten für das Gericht und einen Rechtsanwalt in Höhe von insgesamt 1.130,85 EUR. Im Durchschnitt kostet eine Scheidung rund 1.550,00 bis 2.800,00 EUR. Kostenvoranschlag für die Scheidung ist daher eine irreleitende Formulierung einer Kostenschätzung, der eine Prognose zugrunde liegt, wie das Familiengericht den Verfahrenswert festsetzt und welche der Höhe nach genau gesetzlich festgelegten Gebühren sich aus dem Verfahrenswert ergeben. Es handelt sich daher um eine rechtliche Einschätzung, wie das für Ihre Scheidung zuständige Gericht auf Grundlage Ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Wertvorschriften des FamGKG anwendet und nicht um einen Kostenvoranschlag von selbst erbrachten Leistungen. 


    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach 

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