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Was bedeutet Kosten Online Scheidung?

Scheidung online Kosten

Kurz erklärt: Kosten Scheidung online

 

Wie teuer ist eine Online Scheidung 2024?

Kosten der Online Scheidung sind immer ganz reguläre Kosten der Scheidung. Die Höhe der Scheidungskosten hängen vom Verfahrenswert ab, der alleine vom Familiengericht festgesetzt wird. Der Rechtsanwalt darf keine geringeren Gebühren als gesetzlich festgelegt abrechnen. Höhere Gebühren nur, wenn eine Honorarvereinbarung abgeschlossen wurde. Die Kosten sind daher im Normalfall bei jedem Anwalt gleich hoch. Egal ob dieser online oder in dessen Kanzlei beauftragt wurde. Bei einer Online Scheidung sind die Kosten der Scheidung daher nicht geringer.

Irrtümer im ScheidungsrechtDass die Online-Scheidung günstiger ist, ist also ein Rechtsirrtum, der durch die Werbung mancher Anbieter der Scheidung online gerne aufrechterhalten wird. Ein Rechtsirrtum ist auch, dass ein bestimmter Anwalt durch Stellung von Anträgen,  den Verfahrenswert reduziert bekommt. Warum sollte das Gericht in z.B. Bayern, Baden-Württemberg oder Hessen auch den Verfahrenswert bei einer einvernehmlichen Scheidung reduzieren oder Pauschalen ansetzen, nur weil dies ein Anwalt aus z.B. NRW beantragt? Die Antwort ist nirgends zu finden. Die Zustimmung zur Scheidung ist laut Statistik mit knapp 90% der Scheidungen der Normalfall. Das Gericht wird daher den gesetzlich festgelegten Verfahrenswert zugrunde legen und bei Pauschalen wie auch beim Vermögen bei allen Verfahren (auch ohne Antrag) die Rechtsprechung des eigen OLG´s beachten.

 

Was kostet eine Online Scheidung?

Kann man bei den Kosten der Scheidung online Geld sparen?

Ausgehend von den Vorschlägen der Suchmaschine scheint häufig „einvernehmliche Scheidung Kosten online“ oder auch „Online Scheidung Kosten“ bei der Suche eingegeben zu werden. Es finden sich auch zahlreiche Treffer zu den Kosten der Scheidung im Internet. Von der günstigen Online Scheidung ist an vielen Stellen im Internet zu lesen. Wer etwas online bestellt, tut dies auch häufig, weil es günstiger ist. Viele verbinden daher mit der Online Scheidung eine günstige Alternative sich scheiden zu lassen. Die Frage, was eine Online Scheidung kostet, ist daher nicht ganz unberechtigt. Allerdings ist nicht immer alles wie es scheint.

Wir bieten die Scheidung online an, da dies eine komfortable Möglichkeit ist, den Scheidungsanwalt zu beauftragen, ohne diesen extra in dessen Kanzlei aufzusuchen. Viele Scheidungswillige wissen dies zu schätzen.

Sind wir deshalb günstiger als bei einer Beauftragung in der Kanzlei? Leider nein, weil dem Rechtsanwalt gesetzlich auferlegt ist, keine geringeren Gebühren als gesetzlich festgelegt abzurechnen. Auch mehr darf der Anwalt im familienrechtlichen Verfahren nicht ohne weiteres abrechnen. Um höhere Kosten abzurechnen, müsste er zunächst eine schriftliche Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten treffen. Dies ist in der Praxis zumindest bei einer einvernehmlichen Scheidung selten der Fall und augenscheinlich bei keinem Anbieter einer sog. Online-Scheidung üblich. Auch muss natürlich niemand eine Vergütungsvereinbarung abschließen und sich so verpflichten, mehr als die gesetzlichen Gebühren zu zahlen. Die Kosten der Online Scheidung sind daher immer die gesetzlich entstehenden Gebühren, wie sie auch bei Beauftragung in der Kanzlei des Anwalts anfallen würden.

Durch die Darstellung der verschiedenen Anbieter einer sog. Online-Scheidung könnte man trotzdem den Eindruck gewinnen, es gäbe einen Wettbewerb bezüglich der Kosten der Scheidung bei der Online-Beauftragung. Den gibt es aber auch im 2024 nicht. Keiner ist günstiger als der Andere. Teurer in der Regel aber auch nicht. Die Verwendung von falschen Begriffen wie z.b. Kostenvoranschlag sollen darüber hinwegtäuschen, dass die Kostenschätzung nie ein verbindliches oder individuelles Angebot ist.

Nur Mindestgebühren bei der ScheidungDie Kosten sind im Normalfall bei jedem Anwalt gleich hoch. Die günstigste Scheidung im Internet werden Sie nicht finden. Die Kosten der Online Scheidung sind die eines normalen Scheidungsverfahrens. Wer damit wirbt, nur die gesetzlichen Mindestgebühren abzurechnen, rechnet in Wahrheit die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren ab. Die Kosten der Online Scheidung sind dort also so hoch wie auch woanders oder dem Anwalt um die Ecke. Ihre Motivation sollten daher nicht die Kosten der Scheidung online sein, nicht den Weg zum Anwalt in dessen Kanzlei zu gehen. Auch dort zahlen Sie (nur) die gesetzlichen Gebühren für den Rechtsanwalt und das Gericht. Es lohnt daher auch nicht, sog. Kostenvoranschläge bezüglich der Scheidungskosten zu vergleichen.

Die günstigste Scheidung ist immer die einvernehmliche Scheidung, wenn sich die Ehegatten die Kosten teilen. Dies war früher schon so und ist auch im Jahr 2024 noch so. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie online oder in der Kanzlei Ihren Anwalt beauftragt haben. Bevor Sie die Scheidung einreichen lassen, empfiehlt es sich daher grundsätzlich, mit dem Ehegatten die Vorgehensweise abzustimmen und über eine mögliche Teilung der Kosten zu sprechen. Nur so lassen sich Kosten sparen. Gerne unterstützen wir Sie beim Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung. Wer mit einer 50%igen Kostenersparnis im Rahmen der Online Scheidung wirbt, meint immer nur die Möglichkeit, sich mit dem Ehegatten bei Beteiligung nur eines Anwalts die Kosten zu teilen. Mit online hat das also rein gar nichts zu tun.

Kosten einer Online-Scheidung: Im Internet werden häufig die Kosten der einvernehmlichen Scheidung so dargestellt, als seien dies die günstigen Kosten der Online Scheidung. Tatsächlich sind die Kosten beim Anwalt vor Ort auch nicht höher. Günstig ist es daher immer, wenn Sie sich nicht streiten und nicht die Kosten beim (Online-)Anwalt.

Scheidung online Kosten Fazit: Bei einer Scheidung fallen immer Kosten für wenigstens ein Anwalt und das Gericht jeweils in gesetzlicher Höhe an. Wenn also auf einer Seite im Internet erläutert wird, was eine Online Scheidung kostet, wird dort nie erläutert, was eine Online Scheidung kostet, sondern immer nur, welche gesetzlichen Gebühren bei einem Scheidungsverfahren entstehen, wenn nur ein Anwalt am Verfahren beteiligt ist. Diese Kosten entstehen kraft Gesetzes unabhängig davon, ob Sie Ihren Anwalt in dessen Kanzlei oder online beauftragen. Aus unzähligen Telefonaten wissen wir, dass bei vielen Mandanten trotzdem der von dem Marketing vieler Online Scheidungen erweckte falsche Eindruck besteht, es gäbe besondere, günstige Kosten der Online Scheidung oder bei bestimmten Anbietern sei es günstiger. Werden auf einer Internetseite die Kosten der Online Scheidung erläutert oder die Übersendung einer Kostenschätzung für die Online Scheidung angeboten, handelt es sich daher nie um besondere Kosten der Internetscheidung, sondern immer um die gesetzlichen Gebühren, die im Scheidungsverfahren (überall) anfallen. Gerne wird hier der der falsche Begriff Kostenvoranschlag verwendet, der den falschen Eindruck erweckt, ein individuelles Angebot zu erhalten. Warum trotzdem viele Anbieter einer Online Scheidung Ihre Werbung darauf ausrichten, als besonders günstige Alternative zu erscheinen, wissen wir nicht. Einen objektiven Faktencheck zu liefern oder Sie sachlich zu informieren, ist sicherlich nicht die Motivation.

Die Kosten der Online Scheidung sind gleichzusetzen mit den Kosten einer einvernehmlichen Scheidung
Eine Online Scheidung kostet so viel wie jedes andere Scheidungsverfahren auch, da es sich um kein besonderes Verfahren beim Familiengericht handelt, sondern nur meint, dass der Anwalt online beauftragt wird. Dieser online beauftragte Anwalt rechnet die gesetzlich festgelegten Gebühren ab. Eine Scheidung im Internet mit besonderen Kosten gibt es nicht. Dargestellt werden im Internet insoweit meistens die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung, die allerdings keine Besonderheit der Online Scheidung ist, sondern beim Anwalt vor Ort nicht mehr kostet.

Wie werden die gesetzlichen Gebühren bestimmt?

Kosten Scheidung berechnenNicht jeder, der sich scheiden lassen hat, hatte die gleichen Kosten für die Scheidung. Dies liegt allerdings nicht daran, dass etwa die Kosten einer Online Scheidung günstiger gewesen sind, sondern daran, dass die Kosten vom Verfahrenswert der Scheidung abhängen. Dieser wiederum bestimmt sich nach den persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten, die natürlich nicht bei jedem gleich sind. Besteht auch Streit im Scheidungsverfahren, erhöhen die entsprechenden streitigen Punkte den Verfahrenswert. Umso besser das Einkommen ist, umso höher wird der Verfahrenswert und damit auch die Scheidungskosten sein. Auch wer Streit hat, zahlt meist wesentlich höhere Kosten. Die günstigste Scheidung ist daher immer die einvernehmliche Scheidung, bei der nur ein Anwalt beteiligt ist und sich die Ehegatten die Kosten des Scheidungsverfahrens teilen. Nicht die Online Scheidung macht daher das Scheidungsverfahren günstiger, sondern ausschließlich das Verhalten der Ehegatten.

Info: Kosten Scheidung berechnen

Wer bestimmt den Verfahrenswert?

Auf manch einer Seite einer Online Scheidung könnte man fast den Eindruck gewinnen, der Anwalt selbst bestimmt, wie hoch der Verfahrenswert sein wird. Auch hier ist nicht alles so wie es scheint. Alleine das Gericht legt fest, wie hoch der Verfahrenswert ist. Dies nicht zu Beginn des Scheidungsverfahrens, sondern erst am Ende des Verfahrens. Entweder kurz vor oder kurz nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses wird das Gericht abschließend den Verfahrenswert festsetzen. Jetzt steht genau fest, wie hoch die Kosten der Scheidung sind. Aussagen, wie auf einer Seite eines Anwaltsvermittlers, das Gericht orientiere sich an den Vorgaben des Anwalts und folge diesen meistens bei der Festsetzung des Verfahrenswerts, sind schlicht falsch. Es wäre reine Willkür, wenn das Gericht bei Anwalt A den Wert anders als bei Anwalt B festsetzt. Wenn Sie dort nicht absichtlich falsch informiert werden, verwechselt der Anwaltsvermittler möglicherweise den für die Kosten nicht relevanten vorläufigen Verfahrenswert mit dem abschließend festzusetzenden.

 

Wieso scheint manches „Angebot“ der „Kosten der Online-Scheidung“ günstiger?

Am Ende sind die Scheidungskosten (online) überall gleich hoch, auch wenn die Kostenschätzung niedriger aussah.

 

Kosten Scheidung onlineDer eine oder andere fragt sich jetzt vielleicht, weshalb man dann von unterschiedlichen Rechtsanwälten oder Anbietern einer Online-Scheidung auch unterschiedliche Aussagen dazu bekommt, wie hoch die konkreten Scheidungskosten sein werden. Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Wer die voraussichtlichen Kosten der Scheidung mitteilt, muss abschätzen, wie das Verfahren verläuft und vor allem, wie das für Sie zuständige Familiengericht den Verfahrenswert festsetzen wird.

Reduzierung wegen EinvernehmlichkeitDie richtigen Kosten haben Sie von demjenigen mitgeteilt bekommen, der die Festsetzung des Verfahrenswertes durch das konkrete Gericht richtig abgeschätzt hat. Wer Ihnen Hoffnung auf eine günstige Scheidung durch eine „Streitwertreduzierung“ bei einer einvernehmlichen Scheidung gemacht hat, lag jedenfalls mit seiner Abschätzung abseits der gerichtlichen Praxis. Unabhängig von der übersandten Kostenschätzung werden daher am Ende die Kosten der „Online Scheidung“ gleich sein, unabhängig davon, ob Sie Anwalt A oder Anwalt B beauftragen. Sie brauchen sich auch nicht die Hoffnung machen, dass das Gericht bei z.B. Anwalt A einen anderen Verfahrenswert festsetzt als bei Anwalt B. Das Gericht wird sich bei Festsetzung des Verfahrenswertes nur an die gesetzlichen Vorgaben und die entsprechende Rechtsprechung des Gerichtsbezirks halten. Alles andere wäre eine Ungleichbehandlung und willkürlich.

Das Schönrechnen der voraussichtlichen Kosten der Online Scheidung ist übrigens nicht schwer:

Verfahrenswert Scheidung und Versorgungsausgleich
Auch bei Online-Scheidung hängen Kosten vom Verfahrenswert ab

Wie erstellt man ein günstiges Angebot der Kosten für eine Online Scheidung? Man rechnet einfach mit einem theoretisch denkbaren aber nicht dem wahrscheinlichen Verfahrenswert. Wirklich falsch ist das dann nicht. Die Aussage, Sie können mit nur einem Rubbellos EUR 10.000,00 gewinnen, stimmt ja auch. Kalkulieren sollte man damit aber nicht. Bei einem Anwalt konnten wir auf dessen Seite im Kleingedruckten lesen, dass bei einer Kostenschätzung immer 30% Reduzierung beim Verfahrenswert einberechnet werden und bei dem Versorgungsausgleich der Mindestwert angenommen werde. Maßgeblich sei aber die Festsetzung des Gerichts. Bei einem Anwaltsvermittler heißt es, man beantrage, wie bei einer Scheidung online üblich, eine Reduzierung um 30% schon im Scheidungsantrag. Auch hier findet sich nach langem Suchen der Hinweis in den AGB`s, dass sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richten und vom Verfahrenswert, der vom Gericht festgesetzt wird, abhängen. Etwaige Differenzen zwischen dem vorläufigen Verfahrenswert im Kostenvoranschlag und dem vom Gericht festgelegten Verfahrenswert werde der vermittelte Anwalt nachberechnen. Bei beiden Anbietern haben Sie also kein individuelles oder verbindliches Angebot erhalten, was gesetzlich auch nicht zulässig wäre, und können, besser gesagt müssen davon ausgehen, dass in wenigstens 95% der Fälle die Kosten höher sein werden, da der Verfahrenswert der Kostenschätzung deutlich niedriger als bei der zu erwartenden Festsetzung durch das Gericht liegt. Wer in der Praxis als Anwalt im Familienrecht tätig ist, müsste das eigentlich aus eigner Erfahrung wissen. 1. Die Reduzierung um 30% wird kaum ein Gericht akzeptieren, wie Sie über den Link „Streitwertreduzierung“ oben nachlesen können. Üblich mag das im Antrag bei einer Online Scheidung sein. Bei der Festsetzung der Gerichte ist es das jedenfalls nicht. 2. In allen Fällen mit durchzuführenden Versorgungsausgleich wird jedes Gericht nach den gesetzlichen Vorgaben wenigstens 20% aus dem dreifachen gemeinsamen Monatsnettoeinkommen der Ehegatten beim Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich berücksichtigen und nicht lediglich den Mindestwert in Höhe von EUR 1.000,00 ansetzen. Wenn Sie richtig kalkulieren möchten, ist es bei solchen Kostenschätzungen besser, selber zu rechnen. Es ist gar nicht schwer, wie Sie weiter unten lesen können. Auch bei Anpreisungen der Beantragung von Pauschalen für z.B. Kinder oder Abzug von Schulden sollten Sie sich nicht blenden lassen. Dies hängt nämlich nicht von einem Antrag, sondern von der Rechtsprechung bei dem für Sie zuständigem Gericht ab. Werden Pauschalen berücksichtigt bei dem konkreten Familiengericht, werden diese bei allen Scheidungen dort, unabhängig von einem Antrag, in Abzug gebracht. Möglicherweise wird dort auch ein bestimmter Prozentsatz des vorhandenen Vermögens beim Verfahrenswert durch das Gericht hinzugerechnet. Auf die Frage nach dem Vermögen sollte man daher im Scheidungstermin vorbereitet sein. Auch das hat nichts mit dem (Online-) Anwalt und besonderen Anträgen zum Verfahrenswert oder einer erhaltenen Kostenschätzung zu tun, sondern mit der Rechtsprechung des konkreten Gerichts. Die Scheidung in z.B. München kann daher günstiger als die in Frankfurt am Main sein, wie Sie über den vorhergehenden Link nachlesen können. Das ändert sich auch nicht, wenn Sie einen Anwalt online mit der niedrigsten Kostenschätzung in z.B. NRW oder Berlin beauftragen und dieser Anträge zur Senkung des Verfahrenswerts stellt.

Gut zu wissen: Ein Kostenvoranschlag der Scheidungskosten ist niemals ein individuelles Angebot, sondern nur eine irreführende Bezeichnung für die Abschätzung der voraussichtlich entstehenden gesetzlichen Gebühren, deren Höhe von der Festsetzung des Verfahrenswertes durch das für Sie zuständige Familiengericht abhängen.

 

Wie teuer ist eine Online Scheidung?
Scheidungskosten online
Online Scheidung
Gesetzliche Gebühren auch bei der Online Scheidung

Die sog. Online Scheidung kostet also so viel wie auch eine Beauftragung des Scheidungsanwaltes vor Ort, da wie oben erläutert, die Höhe der Gebühren für den Anwalt und das Familiengericht gesetzlich geregelt sind. Die Vorteile der Online Scheidung liegen also nicht bei den günstigen Kosten, auch wenn an mancher Stelle der entsprechende Eindruck erweckt werden soll. Bei genauer Betrachtungsweise geht es dort aber nie um die günstigen Kosten der Online Scheidung, sondern darum, dass bei einer Scheidung ohne Streit, die man (auch) online beauftragen kann, nicht zwingend ein 2. Anwalt erfoderlich ist und mangels Streitpunkten kein Verfahrenswert für die Folgesachen angesetzt wird. Die einvernehmliche Scheidung ist also mit Beteiligung nur eines Anwalts, dessen Kosten man teilen kann, mit einem niedrigeren Verfahrenswert und geringeren Kosten als bei einer streitigen Scheidung möglich. Das war auch zu analogen Zeiten schon so. Aussagen verschiedener Anbieter einer Online Scheidung, dass es nirgendwo günstiger sei, sind reines Marketing für die Scheidung online. Wenn alle die gleichen Gebühren abrechnen, ist es natürlich nirgendwo günstiger. Hier wird also nur mit einer Binsenweisheit geworben. Es lohnt daher nicht, einen Preisvergleich oder Kostenvergleich der Scheidungskosten durchzuführen. Am Ende freut sich hier nur derjenige, der Ihnen die Kosten zu niedrig geschätzt und deswegen das Mandat bekommen hat. Ob in Ihrem Fall die Kosten absichtlich, aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit zu optimistisch prognostiziert wurden, können Sie Ihren Anwalt dann am Ende nach Erhalt der Schlussrechnung des Gerichts und des Anwalts ja mal fragen. Besser ist allerdings vorab zu fragen, weshalb die Kosten der Online Scheidung als günstig beworben werden, wenn bundeseinheitlich gesetzliche Gebühren gelten und ob Sie auch mit der Höhe der Kostenschätzung für die „Online Scheidung“ verlässlich kalkulieren können. Wie konkret die Höhe des Verfahrenswertes und die daraus folgenden Kosten ermittelt werden, können Sie auf unserer Seite Kostenrechner Scheidung nachlesen. Gerne können Sie uns auch anrufen ( ✆ 06251 8565952 ) oder eine unverbindliche Kostenanfrage senden.

Sind finanzielle Veränderungen bei Ihnen absehbar, kann es Kosten sparen, den richtigen Zeitpunkt für die Einreichung der Scheidung zu wählen, da  die Höhe des Einkommens und des Vermögens der Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages für die Festsetzung des Verfahrenswertes (nicht Streitwert) durch das Familiengerecht am Ende des Verfahrens heranzuziehen sind.

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Eine Anfrage ist für Sie kostenfrei und natürlich unverbindlich. Bei jeder Anfrage gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Sie erhalten von uns umgehend eine Berechnung der voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung.

Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952. Gerne können Sie die Scheidungskosten auch telefonisch erfragen.




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    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage 2024 für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

    Nachfolgend daher nur eine vereinfachte und verkürzte

    Zusammenfassung der Kostenermittlung für die Scheidung online und Scheidung:

    Der Verfahrenswert berechnet sich grundsätzlich wie folgt: (Nettomonatseinkommen beider Ehegatten x 3) +10% pro zu überprüfender Rentenanwartschaft = Verfahrenswert Scheidungsverfahren.

     

    Beispiel: Haben die Ehegatten keine minderjährigen Kinder und zusammen ein Nettoeinkommen von EUR 2.500,00 monatlich und sind jeweils nur in der gesetzlichen Rentenversicherung rentenversichert, ergibt sich folgender Verfahrenswert: (2.500 x 3 = 7.500) + 20 % (= 1.500) = EUR 9.000,00.

    Daraus ergeben sich bei Beteiligung nur eines Anwaltes im Scheidungsverfahren folgende Kosten:

    Tabele Kosten Online Scheidung
    gesetzliche Gebühren bei Scheidung
    Verfahrenswert: 9.000,00 
    ————————– 
    Gebühren Rechtsanwalt: 1.683,85 €
    Gerichtskosten  490,00 €
    Gesamtkosten 2.173,85 €

    (siehe Tabelle – vergrößern durch anklicken)

     

     

    Die Kosten der Online Scheidung sind keine besonderen. Die Höhe der Gebühren ist gesetzlich festgelegt. Seien Sie daher bei allzu großen Anpreisungen misstrauisch. Dort werden die Kosten Ihrer Online Scheidung am Ende nicht günstiger sein. Im Durchschnitt betragen die Kosten der einvernehmlichen Ehescheidung rund EUR 1.550,00 bis EUR 2.800,00. Bei Vereinbarung der Kostenteilung beträgt der Kostenanteil pro Ehegatte daher meist zwischen EUR 775,00 und EUR 1.400,00 für einen Anwalt und das Gericht. 


    Auch vorhandenes Vermögen kann bei der Höhe des Verfahrenswertes eine Rolle spielen.

    Nutzen Sie unser kostenfreies Orientierungsgespräch

    Zusammenfassung:

    Online Scheidung Kosten nicht geringer
    Die angebliche günstigeb Kosteb der Scheidung online
    Überall gleich hohe Gebühren in der Werbung

    Kann man bei der Online Scheidung Kosten sparen?

    Online scheiden lassen meint immer nur, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt für die zu beantragende Scheidung mit Hilfe des Internets zu beauftragen. Geld kann man bei der Online Scheidung über die Gebühren von Rechtsanwalt und Gericht nicht sparen. Es gelten die gesetzlichen Gebühren, die sich bei der Online-Kommunikation mit dem Rechtsanwalt statt dem Gang in die Kanzlei nicht ändern. Das gerichtliche Verfahren ist gleich. Die Ehegatten müssen im Scheidungstermin persönlich erscheinen. Sparen kann man sich den Gang zum Anwalt, nicht aber Kosten bei der Online Scheidung. Der Vorteil der Online-Scheidung ist daher die kurze Kommunikation. Ob dies der richtige und günstige Weg ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Viele wissen dies zu schätzen, weshalb wir auch die Online Scheidung anbieten. Bei den Kosten gibt es keinen Vorteil der Online-Scheidung. Der Gesetzgeber hat die Höhe der Gebühren für das Gericht und den Anwalt genau festgelegt. Die Vereinbarung von geringeren Gebühren mit dem Rechtsanwalt für das Gerichtsverfahren ist nicht zulässig.

    Eine Scheidung online zu wählen, sollte daher nie deshalb erfolgen, um Scheidungskosten zu sparen. Es lohnt sich auch nicht, bei verschiedenen Anbietern einer Scheidung online die Kosten zu vergleichen. Am Ende des Verfahrens sind die Scheidungskosten überall gleich. Soweit sich Unterschiede bei der Höhe der voraussichtlichen Kosten ergeben, ist dies nur auf die Qualität der zutreffenden Abschätzung des Verfahrenswertes durch das Gericht zurückzuführen. Nur durch Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Gericht bestimmen sich die tatsächlichen Kosten. Scheidungskosten online gibt es nicht.


     


     

    Info: sog. Streitwertreduzierung bei der Online Scheidung

    Info: Gratis Kostenvoranschlag bei der Online Scheidung

    Tags: Kosten Online Scheidung | Scheidung online Kosten | 2024 |



    Es gibt keine besonderen Kosten der Scheidung online. Dass die Scheidung online günstiger ist, ist ein Rechtsirrtum. Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich geregelt. Für die Kosten ist unerheblich, ob Sie Ihren Anwalt online oder in dessen Kanzlei mit der Scheidung beauftragt haben. Es lohnt daher nicht, nur wegen der Kosten der Scheidung im Internet zu suchen. Wer einen Anwalt beauftragt, weil dort die Kosten günstiger erscheinen, hat sich einen Anwalt ausgewählt, der die tatsächlichen Kosten zu niedrig geschätzt hat. Bei der Endabrechnung nutzt Ihnen das nichts.

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    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

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    Scheidung Kosten teilenÜbrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.



     


    Fakten zu den Scheidungskosten – eine Übersicht | Irreführendes Marketing – Begriffe der Online Scheidung

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    Thema auf dieser Seite: Kosten Online Scheidung

    Kurz erklärt: Was kostet eine Online Scheidung?

     

    Scheidung online
    Auch die günstige Online Scheidung kostet am Ende nicht weniger

    Scheidung online ist die im Marketing geprägte Bezeichnung für die Beauftragung eines Anwalts über das Internet, damit dieser den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreicht. Aufgrund gesetzlicher Regelung der Gebühren für den Anwalt und das Gericht, sind die Scheidungskosten nicht günstiger. Für Gericht und Rechtsanwalt sind immer die gesetzlichen Gebühren zu zahlen. Die Höhe ergibt sich aus der Verfahrenswertfestsetzung des Gerichts am Ende des Verfahrens. Durchschnittlich fallen Kosten in Höhe von EUR 1.550,00 bis EUR 2.800,00 an. Der Vorteil der Scheidung online liegt in der kurzen Kommunikation über moderne Kommunikationsmittel und nicht in der Kostenersparnis. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch im Jahr 2024 nicht. In der Werbung werden viele Begriffe benutzt, um davon abzulenken, dass ganz regulär ein Anwalt mit der Vertretung im gerichtlichen Verfahren beauftragt wird und die Kosten wie auch woanders in gesetzlicher Höhe anfallen. Die Scheidung im Internet und die entstehenden Kosten sind daher bei seriöser Betrachtungsweise eine ganz normale Beauftragung eines Anwalts, um ein reguläres Scheidungsverfahren durchzuführen, für das die gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden.

     


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    Aktualisiert am 8. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach