Kostenfreies Orientierungsgespräch zur Scheidung per Telefon ✆ 06251 8565952

Einfach die Scheidung online einreichen …

… ist an vielen Stellen im Internet zu lesen. Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Neben den gesetzlichen Voraussetzungen, die vorliegen müssen, zeigt die Praxis immer wieder, dass die Einreichung der Scheidung für Scheidungswillige nicht einfach, sondern auch bei völliger Einigkeit fast immer sehr emotional ist. Die Entscheidung können und wollen wir Ihnen nicht abnehmen. Wir können Sie aber Schritt für Schritt im Scheidungsverfahren begleiten, wenn Sie sich entschieden haben, die Scheidung einzureichen. Dies fängt bei einem unverbindlichen Vorgespräch an. Die Erfahrung zeigt, dass hier häufig Ängste genommen und auch manche Missverständnisse geklärt werden, die durch Informationen im Internet oder Erzählungen bereits geschiedener Ehegatten entstanden sind. Auch deshalb halten wir ein Telefonat und eine Beratung vor Einreichung der Scheidung für unverzichtbar. Einen Scheidungsantrag für Sie zu fertigen, ist tatsächlich einfach und schnell erledigt, aber nur der Beginn unserer Tätigkeit.

Nur wer gut informiert ist und weiß, was auf ihn zukommt, wird das Scheidungsverfahren mit so wenig Aufregung wie möglich durchlaufen und bei den Kosten richtig kalkulieren.

Rechtsanwalt Beratung Scheidung online
Rechtsanwalt Steinbach informiert Sie am Telefon

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kostenfrei über den Ablauf des Scheidungsverfahrens und den dabei entstehenden gesetzlichen Gebühren für das Gericht und den Rechtsanwalt. Auch bei einer Anfrage per Telefon, die nicht zu einem Mandat führt, gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht*.

Seit rund zweieinhalb Jahrzehnten ist RA Steinbach als Rechtsanwalt zugelassen und seit mehr als zwei Jahrzehnten „online“. Mit der Online Scheidung beschäftigt er sich bereits seit rund einem Jahrzehnt und hat in dieser Zeit in allen 16 Bundesländern eine Vielzahl von Scheidungsverfahren durchgeführt. Gerne begleitet er auch Sie im Rahmen der Scheidung Schritt für Schritt von der Anfrage bis zum Scheidungsbeschluss. Als gemeinsamer Anwalt kann eine Beratung aufgrund der Trennung oder Vertretung im Rahmen der Scheidung aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen.

 

Verzichten Sie auch an anderer Stelle nicht auf Ihre Beratung durch Ihren Anwalt. Die Kosten Ihrer Scheidung werden dadurch nicht höher.


 

Wussten Sie, …

  1. dass eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt mindestens 7 bis 8 Jahre Ausbildungszeit hinter sich hat, bevor die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erfolgt und der Scheidungsantrag für Sie beim Familiengericht eingereicht werden darf? Info

  2. dass die sog. Online-Scheidung keine neue Form der Scheidungsabwicklung ist, sondern nur neu ist, dass viele Nichtanwälte an Ihrer Scheidung mitverdienen möchten? Info

  3. dass es nur einen einzigen möglichen Weg gibt, die Scheidung einzureichen? Info
  4. dass Sie die günstigste Scheidung nicht finden werden, da die Höhe der Gebühren für Rechtsanwalt und Gericht der Höhe nach gesetzlich festgelegt sind und eine Scheidung bei uns oder anderswo daher weder günstiger noch teurer sein kann? Info

  5. dass es schon begrifflich keinen Kostenvoranschlag für die Scheidung geben kann und die Ihnen mitgeteilten Kosten niemals verbindlich sind, da die Höhe der Kosten durch das für Sie zuständige Familiengericht bestimmt wird? Info

 

Was Sie wissen sollten:

 

*Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie über unser Online-Formular oder am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwandt, um Ihre Anfrage zu beantworten, Sie zu beraten oder Ihre Scheidung zu bearbeiten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt, gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre sehr sensiblen Daten für eine Online-Scheidung übersenden. Steht dort keine Anwaltskanzlei im Impressum, kann Ihre Scheidung dort nicht bearbeitet werden und muss zur Einreichung Ihres Scheidungsantrages an einen Anwalt oder eine Anwältin weitergeleitet werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.


 


 

Auch wenn der Entschluss, die Scheidung einzureichen nicht immer einfach ist, ist es für uns tatsächlich einfach, den Scheidungsantrag für Sie zu fertigen, wenn wir die nachfolgenden Informationen von Ihnen per Onlineformular, PDF-Formular oder formlos erhalten.

Unsere eigentliche Tätigkeit beginnt allerdings erst danach, Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungstermin zu begleiten. Beratung inklusive und nicht teurer als im Scheidungsportal.

 

  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse sowie Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
  • Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse des Ehegatten
  • Staatsangehörigkeit der Ehegatten
  • Monatliches Nettoeinkommen der Ehegatten
  • Name und Geburtsdatum gemeinsamer minderjähriger Kinder
  • Anschrift der letzten gemeinsamen Wohnung
  • Datum der Trennung
  • Datum des Auszuges aus der gemeinsamen Wohnung und die Angabe, wer ausgezogen ist
  • Standesamt, Datum der Heirat sowie Heiratsregisternummer
  • Ein Hinweis, wenn bei folgenden Punkten Streit besteht: Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Hausrat, Ehewohnung, nachehelichen Unterhalt
  • Folgende Urkunden (in Kopie) werden zur Einreichung des Scheidungsantrages bzw. Prüfung benötigt: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der minderjährigen Kinder und eine eventuell vorhandene notarielle Urkunde in der der Versorgungsausgleich und/oder weitere Scheidungsfolgen geregelt wurden

 

 



 

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Aktualisiert am 1. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach 

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