„Kann ich Ihnen alles Erforderliche für die Scheidung per Post oder E-Mail zukommen lassen?“
Scheidung per Post
Ihre Anfrage zur Scheidung per Post oder E-Mail (per Formular oder formlos)
Nachfolgend können Sie das „Scheidungsformular“ als PDF-Datei aufrufen und in Ruhe am Bildschirm oder ausdrucken und mit der Hand ausfüllen (siehe Hinweis unten). Den Fragebogen zur Scheidung lassen Sie uns dann per E-Mail, per Post oder Fax zukommen. Dies ist für Sie völlig unverbindlich. Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn wir sämtliche Eingaben geprüft und Sie nach unserer Rückmeldung ausdrücklich bestätigt haben, dass der Scheidungsantrag beim Familiengericht durch uns eingereicht werden soll.
Wenn Sie Ihre Daten direkt online eingeben möchten, nutzen Sie unseren Online Scheidungsantrag oder unsere extra eingerichtete Serviceseite für die Online-Scheidung via advo-scheidung.de, welche für mobile Endgeräte (Smartphone und Tablet) optimiert ist und inhaltlich überschaubar gestaltet wurde.
Die erforderlichen Angaben können Sie uns auch formlos z.B. per E-Mail (info@advoscheidung.de), Fax oder Post zukommen lassen. Folgende Angaben werden benötigt:
- Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse sowie Kontaktdaten (Telefon, E-Mail)
- Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse des Ehegatten
- Staatsangehörigkeit der Ehegatten
- Monatliches Nettoeinkommen der Ehegatten
- Name und Geburtsdatum gemeinsamer minderjähriger Kinder
- Anschrift der letzten gemeinsamen Wohnung
- Datum der Trennung
- Datum des Auszuges aus der gemeinsamen Wohnung und die Angabe, wer ausgezogen ist
- Standesamt, Datum der Heirat sowie Heiratsregisternummer
- Ein Hinweis, wenn bei folgenden Punkten Streit besteht: Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt, Hausrat, Ehewohnung, Nachehelichenunterhalt
- Folgende Urkunden (in Kopie) werden zur Einreichung des Scheidungsantrages bzw. Prüfung benötigt: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der minderjährigen Kinder und eine eventuell vorhandene notarielle Urkunde in der der Versorgungsausgleich und/oder weitere Scheidungsfolgen geregelt wurden
Hinweis zum PDF-Formular:
Um ein Formular zu öffnen, klicken Sie auf die obigen Links und es öffnet sich automatisch Ihr PDF-Reader.
Sie können das Formular am Bildschirm ausfüllen und mit den eingegebenen Daten speichern (Speichersymbol oder über „Datei“, „Speichern unter“), so dass Sie dieses auch zu einem späteren Zeitpunkt fertigstellen können. Wenn Sie das leere Scheidungsformular speichern, können Sie dieses auch in Ruhe offline ausfüllen und sodann mit Inhalt neu speichern. Gerne können Sie das Formular zur Scheidung auch ausdrucken und mit der Hand ausfüllen.
Übersendung des Formulars zur Scheidung:
- Per E-Mail: Nachdem Sie das Scheidungsformular ausgefüllt und abgespeichert haben, können Sie uns die Datei per E-Mail an info@advoscheidung.de als Anlage übersenden. Die erforderlichen Unterlagen übersenden Sie uns per E-Mail, Fax oder Post.
- Per Post oder Fax: Nachdem Sie das Formular per Hand oder am Bildschirm ausgefüllt haben, übersenden Sie uns das Scheidungsformular mit der Post oder per Fax und fügen die im Formular genannten Unterlagen in Kopie bei. Auch wenn Sie die Vollmacht in dem Formular bereits unterschreiben, behandeln wir Ihre Eingabe zunächst als unverbindliche Anfrage. Anschrift und Faxnummer finden Sie auf dem Formular sowie unter Kontakt.
Von uns erhalten Sie sodann unverbindlich und kostenfrei als PDF-Datei oder per Post
- eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
- den Entwurf des Scheidungsantrages
- eine Vollmacht
sowie eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs. Sollten Sie sich zur Beauftragung entschließen, bestätigen Sie uns dies kurz oder senden Sie uns die Vollmacht unterschrieben zu, falls diese noch nicht im Formular unterschrieben wurde. Eventuell noch nicht vollständig vorliegende Urkunden oder Unterlagen können Sie uns mit der Vollmacht zusammen nachreichen.
Ein Mandatsverhältnis kommt erst zustande, wenn wir sämtliche Eingaben geprüft und Sie nach unserer Rückmeldung ausdrücklich bestätigen haben, dass der Scheidungsantrag beim Familiengericht eingereicht werden soll. Dies unabhängig davon, ob Sie per Post, per E-Mail oder online mit uns in Kontakt getreten sind.
Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: 06251 8565952
Einen Scheidungsantrag online ausdrucken können Sie auch 2024 nirgendwo im Internet. Der Antrag auf Ehescheidung kann wirksam nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Unser Formular für die Scheidung können Sie ausdrucken oder auch direkt online an uns übersenden. Auf Grundlage der Angaben fertigen wir einen Scheidungsantrag und lassen Ihnen diesen vor Einreichung unverbindlich zukommen. Ihre Scheidung wird hier nicht digital abgewickelt, sondern Sie erhalten von uns eine persönliche und individuelle Beratung und Betreuung.
Info: Online Scheidung
Info: Unser Anspruch bei der Scheidung online
FAQ Scheidung | Familienrecht-ABC | Rechtsirrtümer Scheidung | Scheidung online
Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952
Tags: Online Scheidung pdf | Scheidung online pdf | Formular Scheidung pdf | Scheidung per E-Mail | 2024
Aktualisiert am 7. Mai 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach