Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

 

 

 

FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952


„Stimmt das wirklich?“

Rechtsirrtümer bei Scheidung und Trennung

Irrtümer im ScheidungsrechtEine Scheidung ohne Anwalt ist rechtlich nicht möglich. Die Ehe wird in Deutschland ausschließlich durch ein Gericht geschieden. Um geschieden zu werden, muss mindestens ein Ehegatte durch einen Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht eingereicht haben. Dies war früher so und ist auch im Jahr 2024 so. Klar scheint dies einigen nicht zu sein, denn im Familien- und Scheidungsrecht halten sich hartnäckig Irrtümer und Mythen über die tatsächliche Rechtslage oder es entstehen neue Missverständnisse durch Diskussionen in der Öffentlichkeit über mögliche Gesetzesänderungen. Auch Marketingbegriffe der sog. Online Scheidung tragen hierzu bei. Die nachfolgende Liste, welche keinen Anspruch auf Vollständigkeit beansprucht, zeigt einige Beispiele auf, die auch bei uns im Rahmen der Beratung oder aber auch bei Gesprächen mit Nichtjuristen zu Tage kommen.

 

Nutzen Sie unser kostenfreies Orientierungsgespräch

Sie vermissen einen Rechtsirrtum zur Scheidung in der Liste? Diesen dürfen Sie uns per E-Mail mitteilen. Wir prüfen gerne, ob wir diesen auf unserer Seite Rechtsirrtümer im Familienrecht aufnehmen. Sie haben etwas zum Thema Scheidungsrecht gehört, sind sich aber unsicher, ob das stimmt und finden hierzu jedoch nichts oder widersprüchliches im Internet? Auch dann können Sie gerne Kontakt per E-Mail oder Telefon zu uns aufnehmen.

 

1. Bei einer einvernehmlichen Scheidung von Ehepaaren ohne Kinder wird kein Anwalt benötigt.
Das ist ein Irrtum. Richtig ist: Tatsächlich wurde die Scheidung ohne Anwalt häufiger in der Politik diskutiert. Es gilt aber nach wie vor, dass ein Scheidungsantrag wirksam nur durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden kann. …mehr Informationen

 

2. Inzwischen gibt es die Möglichkeit, sich online scheiden zu lassen.
Das ist ein Irrtum. Richtig ist: Auch wenn im Internet zahlreiche Angebote einer sogenannten Online-Scheidung zu finden sind, bedeutet dies nicht, dass das Scheidungsverfahren online durchgeführt wird. Lediglich die Beauftragung des Anwaltes erfolgt bei der Internetscheidung über moderne Kommunikationsmittel. Die Scheidung erfolgt auch hier beim Familiengericht im Scheidungstermin, bei dem der Scheidungsanwalt zum Zwecke der Antragstellung sowie grundsätzlich beide Ehegatten anwesend sein müssen. Obwohl von einem Anwaltsvermittler, der vorgibt, eine Scheidung online anzubieten, behauptet wird, inzwischen gebe es die echte Online Scheidung auch in Deutschland, ist dies trotzdem nicht wahr. In diesem Fall wird lediglich eine Pressemeldung so verfälscht dargestellt, um diese zum Zwecke des Marketings für die Scheidung online zu nutzen.. …mehr Informationen

 

3. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann ein Anwalt beide Ehegatten vertreten.
Dies ist ein gefährlicher Irrtum. Richtig ist, dass ein Anwalt dies nicht darf und sich hierbei sogar strafbar machen kann. Als Interessenvertreter kann er immer nur eine Seite vertreten. Sollte Ihr Ehegatte einen Anwalt beauftragt haben und dieser oder sogar der Anwalt den Eindruck erwecken wollen, es handele sich um einen gemeinsamen Anwalt, sollten Sie mißtrauisch werden, um nicht übervorteilt zu werden. Natürlich können sich die Ehegatten darauf einigen, dass nur einer einen Anwalt für die Einreichung der Scheidung beauftragt, um Kosten für einen weiteren Anwalt zu sparen. …mehr Information

 

4. Eine Online-Scheidung ist günstiger.
Das ist ein Irrtum. Richtig ist: Die Gebühren für die Scheidung sind gesetzlich festgelegt. Bei Gericht fallen die Kosten daher immer in gesetzlichen Höhe an. Der Anwalt darf die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten und kann allenfalls höhere Gebühren vereinbaren. Die gesetzlichen Gebühren sind bei jedem Anwalt gleich hoch, auch wenn irreleitend eine Kostenschätzung bei manchen Anbietern Kostenvoranschlag und die immer gleichen hohen Gebühren Mindestgebühren genannt werden. Die Kosten einer Scheidung sind daher bei einer Online-Scheidung in der Regel genauso hoch wie bei einem Anwalt vor Ort. …mehr Informationen

 

5. Ein Ehevertrag kann nur vor der Ehe abgeschlossen werden.
Das ist ein Irrtum. Richtig ist: Der Ehevertrag kann sowohl vor der Ehe wie auch während der Ehe abgeschlossen und auch geändert werden. Auch kann eine Vereinbarung in der Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen werden, wenn bereits absehbar ist, dass die Scheidung nach der Trennung folgen wird. Zur Wirksamkeit eines Ehevertrages muss dieser bei einem Notar beurkundet werden. …mehr Informationen

 

6. Die Frau bekommt im Falle der Scheidung das Sorgerecht.
Das ist ein Irrtum. Richtig ist: Der Normalfall ist, dass beide Ehegatten im Falle der Scheidung das Sorgerecht behalten. …mehr Informationen

 

7. Wer sich kurz nach der Heirat trennt, kann auch ohne Trennungsjahr geschieden werden oder die Heirat innerhalb von einem Jahr annullieren lassen.
Das ist ein Irrtum. Richtig ist: Auch wer sich direkt am Hochzeitstag trennt, muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, um geschieden werden zu können. Bei einer kurzen Ehe gelten keine Besonderheiten. Auch bei einer sehr kurzen Ehe muss daher das Trennungsjahr in der Regel eingehalten werden. …mehr Informationen

 

8. Wenn der Trennungszeitpunkt vordatiert wird, kann eine Scheidung auch vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden.
Dieser falsche Rechtstipp birgt Gefahren, da die Ehegatten verpflichtet sind, sich wahrheitsgemäß im Verfahren zu erklären. …mehr Informationen

 

9. Durch einen Versöhnungsversuch wird die Trennungszeit beendet.
An die Trennungzeit knüpft das BGB gesetzliche Vermutungen. So gilt z.B., dass nach einem Jahr Trennung von der Zerrüttung der Ehe auszugehen ist, wenn beide Seiten die Scheidung möchten. Dies sollte aber keinen davon abhalten, nach bereits erfolgter Trennung einen Versöhnungsversuch zu unternehmen. Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht nach der Rechtsprechung die Trennungsfristen nicht. Wie lange ein solcher Versöhnungsversuch dauern darf, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. Bis zu 2 Monaten ist davon auszugehen, dass die Trennungszeit nicht unterbrochen wird. …mehr Informationen

 

10. Gegen den Willen des Anderen ist eine Scheidung erst nach 3 Jahren Trennung möglich.
Das ist ein Irrtum. Richtig ist: Auch nach einem Jahr Trennung kann gegen den Willen des Anderen die Scheidung beantragt werden. In diesem Fall muss das Gericht allerdings davon überzeugt werden, dass die Ehe zerrüttet ist. Die gesetzliche Vermutung der Zerrüttung wie nach drei Jahren Trennung gilt hier nicht. …mehr Informationen

 

11. Nach der Hochzeit gehört den Ehegatten alles je zur Hälfte.
Das ist ein Irrtum. Richtig ist: Auch nach der Heirat behält jeder sein Eigentum. Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, kann sich im Falle der Scheidung allerdings ein Ausgleichsanspruch ergeben. …mehr Informationen

 

12. Ehegatten haften wechselseitig für ihre Schulden.
Das ist ein Irrtum. Richtig ist: Grundsätzlich gilt, dass jeder für seine eigenen Verbindlichkeiten einzustehen hat, es sei denn, die Ehegatten haben sich vertraglich gemeinsam verpflichtet. …mehr Informationen

 

13. Ein Elternteil kann zum Umgang mit dem gemeinsamen Kind gezwungen werden.
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts läuft der Zwang gegen einen unwilligen Elternteil dem Kindeswohl entgegen. Der Umgang kann daher nicht erzwungen werden.

 

14. Bei einer einvernehmlichen Scheidung zahlt jeder die halben Scheidungskosten.
Das ist ein Irrtum. Richtig ist: Das Familiengericht spricht im Rahmen der Scheidung die Kostenaufhebung aus, d.h., die Gerichtskosten werden hälftig geteilt und jeder muss seinen Anwalt selbst zahlen. Diese Kostenfolge kann durch eine Vereinbarung umgangen werden. Ein Muster einer entsprechenden Vereinbarung finden Sie auf der Seite Download. Werbung so mancher Online-Scheidung, man könne viel Geld sparen, da bei einer einvernehmlichen Scheidung nur einen Anwalt benötigt werde, erwähnt den wichtigen Aspekt der Vereinbarung der Kostenteilung oft nicht oder nur in einem Nebensatz. Nicht durch die Scheidung online, sondern der Vereinbarung der Kostenteilung lässt sich durch den Antragsteller „Geld sparen„. …mehr Informationen

 

15. Die Scheidung kann bereits vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden. Es ist ausreichend, wenn im Scheidungstermin das Trennungsjahr abgelaufen ist.

Dieses Vorgehen ist nicht ohne Risiko. Nach den gesetzlichen Voraussetzungen muss das Trennungsjahr bei Einreichung der Scheidung abgelaufen sein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung holen die meisten Gericht trotz zu früh eingereichtem Scheidungsantrag gleichwohl zunächst die Auskünfte zum Versorgungsausgleich ein, so dass im Termin das Trennungsjahr abgelaufen ist. Ist oder wird die Scheidung aber streitig, d.h. der Trennungszeitpunkt oder die Zerrüttung der Ehe wird durch die Gegenseite bestritten, muss zum Zeitpunkt der Rechtshängigkeit (Zustellung des Scheidungsantrages) das Trennungsjahr abgelaufen sein, um nicht Gefahr zu laufen, dass die Scheidung kostenpflichtig zurückgewiesen wird. …mehr Informationen

Um Verfahrenskostenhilfe bewilligt zu bekommen, muss das Trennungsjahr abgelaufen sein, da das Familiengericht prüft, ob zum Zeitpunkt der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen. …mehr Informationen

 

16. Der Verzicht auf Durchführung des Rentenausgleichs bei Scheidung kann formfrei (mittels Formular) vereinbart werden, da wir uns einig sind.
Der Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann nicht formfrei vereinbart werden. Hier bedarf es einer notariellen Beurkundung. …mehr Informationen

 

17. Bei einem Rechtsmittelverzicht in Bezug auf die Scheidung werden die Gerichtskosten reduziert.
Dies ist nicht (mehr) zutreffend, was sich auch bei praktizierenden Juristen noch nicht vollständig herumgesprochen hat. Die rechtliche Grundlage hat sich zum 01.09.2009 geändert. Eine Kostenprivilegierung ist bei einem Rechtsmittelverzicht und dem Verzicht auf Tabestand und Entscheidungsgründen bei der Scheidung nicht mehr vorgesehen. …mehr Informationen

 

18. Wenn der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen die Scheidung einreicht, wird das Scheidungsverfahren günstiger.
Das ist ein Irrtum. Richtig ist: Wer die Scheidung einreicht, ist für die Frage der Verfahrenskosten unerheblich. Zur Berechnung der Scheidungskosten ist das Einkommen beider Partner zugrunde zu legen. …mehr Informationen

 

19. Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt man keinen Anwalt und kann sich vor einem Notar scheiden lassen.
Das ist ein Irrtum. Richtig ist, dass Anwaltszwang gilt: Der Scheidungsantrag muss nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland auch bei einer einvernehmlichen Scheidung immer durch einen zugelassenen Anwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. …mehr Informationen

 

20. Stichtag für den Vermögensausgleich ist der Scheidungstermin
Das ist ein Irrtum. Richtig ist: Der Zugwinn kann zwar erst mit Rechtskraft der Scheidung verlangt werden, jedoch ist der Stichtag für die Berechnung der Vermögensausgleichs der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages. Auch das Datum der Trennung kann bei der Frage von Vermögensverschiebungen relevant sein und bei einer langen Trennungszeit ein vorzeitiger Ausgleich in Betracht kommen. …mehr Informationen

 

21. Die Steuerklasse muss ich erst nach der Scheidung ändern.
Dieser Irrtum kann zu hohen Steuernachzahlungen führen. Nicht das Datum der Scheidung sondern das des dauerhaften Getrenntlebens ist für die Frage, ab wann die Steuerklassen geändert werden müssen, entscheidend.  …mehr Informationen

 

22. Die Ehe kann kurz nach der Hochzeit noch annulliert werden.
Einige glauben, dass eine Ehe innerhalb 24h, 14 Tagen, 6 Wochen oder auch einem Jahr noch annulliert werden kann. Auch wer sich direkt am Hochzeitstag trennt, muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, um geschieden werden zu können. Bei einer kurzen Ehe gelten keine Besonderheiten. Auch bei einer sehr kurzen Ehe muss daher das Trennungsjahr in der Regel eingehalten werden.  …mehr Informationen

 

23. Die Ehe kann bei Vorliegen der Voraussetzungen und Einhaltung der Fristen auch annulliert werden.
Sie können die geschlossene Ehe nicht rückgängig machen. Seit 1998 gibt es eine Annullierung der Ehe nicht mehr, die seinerzeit im Ehegesetz (EheG) als Nichtigkeitsklage geregelt war. An deren Stelle ist die Aufhebung der Ehe getreten, die anders als die Annullierung nicht rückwirkend, sondern nur für die Zukunft wirkt und im BGB geregelt ist. Der Rechtsirrtum wird auch dadurch gefördert, dass der Begriff Annullierung aus dem letzten Jahrhundert weiterhin bei vermeintlichen Ratgebern zum Familienrecht falsch verwendet wird, wie die Eingabe des Suchbegriffs „Ehe annullieren“ (Link zur Suche) in der Suchmaschine erschreckend deutlich zeigt. …mehr Informationen

 

24. Der Mann muss die Kosten der Scheidung zahlen.
In der Suchmaschine kommt mitunter als Suchvorschlag: „wer zahlt scheidungskosten mann oder frau“. Wer die Kosten der Scheidung zu tragen hat, orientiert sich natürlich nicht nach dem Geschlecht oder der gelebten Rolle in der Ehe. In der Regel werden die Kosten nach der Entscheidung des Gerichts im Scheidungsbeschluss gegeneinander aufgehoben. Dies bedeutet, dass jeder seinen Anwalt selbst zu zahlen hat und die Gerichtskosten hälftig zu tragen sind. Hat eine Seite keine ausreichenden finanziellen Mittel, kann sich jedoch mitunter einen Anspruch auf Verfahrenskostenvorschuss ergeben. Der Unterhaltsverpflichtete muss dann der anderen Seite die Kosten für die angedachte Scheidung zahlen. Das hat aber etwas mit der finanziellen Verhältnissen und nicht der Frage, ob man ein Mann oder eine Frau ist, zu tun. Auch der Staat kann bei den Kosten der Scheidung helfen. Wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt, trägt die Staatskasse die Kosten des eigenen Anwalts und den zu tragenden Anteil der Gerichtskosten.

 

25. Mein Rechtsanwalt muss bei dem für mich zuständigem Gericht zugelassen sein.
Dies war mal richtig. Eine örtlich beschränkte Zulassung an einem bestimmten Gericht gibt es nicht mehr. Jeder zugelassene Rechtsanwalt kann bei jedem deutschen Familiengericht die Scheidung einreichen …mehr Informationen

 

26. Die Scheidung muss in dem Land erfolgen, in dem auch die Heirat erfolgt ist.
Wer z.B. in Las Vegas oder in Dänemark geheiratet hat, muss sich nicht auch dort scheiden lassen. Wurde nach den gesetzlichen Vorschriften des entsprechenden Landes die Ehe wirksam geschlossen, gilt man auch in Deutschland als verheiratet. Die Scheidung kann dann auch in Deutschland eingereicht werden, wenn zumindest ein Ehegatte hier lebt oder die Ehegatten die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Das anzuwendende Recht für die Scheidung richtet sich nach dem Aufenthalt der Ehegatten. Wer also in Deutschland lebt, aber im Ausland geheiratet hat, kann nach deutschem Recht in Deutschland geschieden werden. … mehr Informationen

 

27. Damit ich die Trennung vollziehen kann, muss mein Ehegatte oder ich aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen.
Das Getrenntleben ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich. Dies ist ausdrücklich so gesetzlich geregelt. … mehr Informationen

 

28. Wenn ich getrennt lebe, muss ich mich nach einer bestimmten Zeit scheiden lassen.
Es gibt keine Pflicht, sich nach der Trennung auch scheiden zu lassen. Theoretisch können Sie auch trotz Trennung bis zum Lebensende verheiratet bleiben. Die manchmal gelebte „Trennung ohne Scheidung“ ist allerdings selten sinnvoll. … mehr Informationen

 

29. Nach drei Jahren Trennung erfolgt eine Zwangsscheidung oder automatische Scheidung.
Die Vorstellung, man werde nach 3 Jahren zwangsgeschieden, scheint bei einigen zu bestehen. Man kann auch sein Leben lang die Trennung ohne Scheidung vollziehen, auch wenn dies meist nicht wirtschaftlich sinnvoll ist. Eine zwangsweise oder automatische Scheidung nach 3 Jahren Trennung gibt es nicht. Wenn kein Ehegatte aktiv wird, bleibt man auch nach der Trennung verheiratet. Die Scheidung muss immer von mindestens einem Ehegatten beantragt werden. Nach 3 Jahren hilft dem Antragsteller lediglich die gesetzliche Beweisregel, dass von einer Zerrüttung der Ehe auszugehen ist. Auf die Zustimmung des anderen Ehegatten kommt es dann nicht an. Bei Darlegung der Zerrüttung der Ehe kann ohne Zustimmung des anderen auch schon nach einem Jahr Trennung die Scheidung beantragt werden.  … mehr Informationen

 

30. Wenn mein/e Frau/Mann der Scheidung nicht zustimmt, kann ich mich erst nach 3 Jahren Trennung scheiden lassen.
Dies ist ein Irrtum. Als Rechtstipp auf manchen Ratgebern zur Scheidung ist zu lesen, man könne die Scheidung verzögern, indem man einfach die Zustimmung zur Scheidung verweigere, so dass erst nach 3 Jahren das Gericht über die Scheidung entscheiden könne. Tatsächlich entscheidet das Gericht grundsätzlich immer über einen Scheidungsantrag, wenn dieser gestellt wurde und wird nicht zuwarten, bis 3 Jahre Trennung verstrichen sind. Ist die Ehe nach wenigstens einem Jahr Trennung gescheitert, wird es auch ohne Zustimmung des anderen Ehepartners die Scheidung aussprechen. Ausreichend hierzu ist in der Regel, dass die/der Antragsteller/in der Scheidung glaubhaft bekunden kann, dass diese/r unter keinen Umständen die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherstellen möchte. Die Zustimmung zur Scheidung ist keine Voraussetzung, geschieden zu werden. … mehr Informationen

 


Tipp: Wissenswertes zu Ehevertrag, Ehewohnung, Sorgerecht, Scheidung, Trennung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn finden Sie auf unserer Seite Familienrecht ABC. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten Scheidungsrecht (FAQ) und News auf Advoscheidung.de.


Anders als bei Fake News ist ein Faktencheck im Familien- und Scheidungsrecht meist nicht schwer. Ein Blick in die gesetzlichen Regelungen reicht meist schon aus.


Fakten zu den Scheidungskosten – eine Übersicht | Irreführendes Marketing – Begriffe der Online Scheidung


Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

 

 

 

FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952


Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

→ Direkt zur Anfrage Scheidung Online

 

 


Zur Info: Bedeutung unserer Domain

Advo​scheidung.de (Abkürzung für Advokat=Rechtsanwalt & Scheidung) DeutschlandScheidung online

 

Inhalt dieser Seite: Häufige Irrtümer im Scheidungsrecht 2024


Aktualisiert am 1. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach