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Was bedeutet nirgendwo günstiger bei einer Scheidung?

Finden Sie eine Scheidung günstig oder nirgendwo günstiger, die bei einem anderen Anwalt auch nicht mehr gekostet hätte?

Nirgendwo-Günstiger-Garantie bei der Online Scheidung

„Wo kann ich mich 2024 günstig scheiden lassen?“

Der Marketingtrick von der günstigen Scheidung zum Tiefpreis

Günstiger geht es nicht bei einer Scheidung

Sicherlich haben Sie schon von der Buchpreisbindung gehört. Egal wo Sie ein Buch kaufen, ob in München, Flensburg oder auch online, der Preis ist für den Endkunden immer gleich. Was würden Sie denn sagen, wenn nun ein Buchhändler in z.B. Frankfurt am Main auf seinen Büchern den Aufkleber „Nirgendwo günstiger“, „vorbildlicher Preis“ oder auch nur „günstiger Preis“ aufbringen würde? Sie würden sich wahrscheinlich denken, was das soll. Woanders kostet das Buch schließlich auch nicht mehr.

Scheidung online nirgendwo günstigerWenn Sie sich bei verschiedenen Anbietern einer Online-Scheidung umgeschaut haben, ist Ihnen wahrscheinlich auch schon untergekommen, dass dort mit einer günstigen Scheidung geworben wird. Wenn dort also mit einer „Nirgendwo-Günstiger Garantie „Niedrigpreisgarantie“, „Tiefpreisgarantie“, „keiner ist günstiger“, „vorbildlicher Preis“ oder ähnlichen Formulierungen geworben wird, soll damit nur gesagt werden, dass die gesetzlichen Gebühren anfallen, wie auch woanders. Genauso wie der Frankfurter Buchhändler im Beispiel oben. Das Buch kostet in München, Flensburg, online oder auch in Frankfurt am Main genauso viel. Egal wo und bei wem Sie das Buch kaufen. Wenn es überall gleich viel kostet, ist es natürlich auch nirgendwo günstiger.

Oder haben Sie das auf einer Seite einer Online-Scheidung anders verstanden? Etwa, dass es dort günstiger ist als woanders? Nein, das wurde so ausdrücklich nicht gesagt. Allerdings meist auch nicht, dass es woanders nicht teurer wäre.  Also haben Sie möglicherweise nicht das Kleingedruckte oder die AGB´s gelesen oder aber Sie haben sich tatsächlich in die Irre führen lassen, wenn Sie glauben, dort könnte Ihre Scheidung günstiger sein.

Kurz erklärt: Scheidung - nirgendwo günstiger

 

Aussagen wie “nirgendwo günstiger“ oder „günstig“ bei einer Scheidung sind Marketingtricks, dem Scheidungswilligen zu suggerieren, günstige Scheidungskosten zu erhalten. Die Kosten sind gesetzlich geregelt und überall gleich. Eine nirgendwo günstiger Aussage oder Tiefpreisgarantie im Zusammenhang mit den Kosten der Scheidung bedeutet nur, dass die gesetzlichen Gebühren für einen Anwalt abgerechnet werden. Diese sind woanders weder niedriger noch höher. Egal ob eine Beauftragung online oder in der Kanzlei erfolgt ist.

 

günstige Online-ScheidungJuristisch zu Ende gedacht wurden diese Aussagen und Garantien allerdings von den entsprechenden Anbietern einer Online Scheidung nicht, da durchaus eine Konstellation denkbar ist, die hier jetzt nicht als seltene Ausnahme vertieft werden soll, dass ein Anwalt, bei dem bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, weniger abrechnen würde und dürfte. Anwälte sollten eigentlich wissen, dass es meist Ausnahmen von der Regel gibt, statt zu garantieren, dass dem nicht so ist. Anwaltsvermittler sollten sich vorher von jemand beraten lassen, der sich mit Rechnungstellungen auskennt. Objektiv falsch ist die Aussage „nirgendwo“ aufgrund einer möglichen Ausnahme daher in jedem Fall.  Da die Scheidung bei einem anderen Anwalt in der Regel nicht teurer ist, sind diese Aussagen aber auch irreführend. Wer würde denn bei einer entsprechenden Aussage vermuten, dass woanders die Kosten gleich sind? Die Scheidung so billig wie möglich erreichen Sie daher nicht, indem Sie sich das günstigste Angebot im Internet suchen. Die günstigste Scheidung im Internet gibt es nicht. Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Dies aber unabhängig davon, ob Sie Ihren Anwalt online oder in dessen Kanzlei beauftragen.

Wie die Kosten konkret ermittelt werden, können Sie auf unserer Seite Kostenrechner Scheidung nachlesen.

Kostentabelle Scheidung
Gesetzlich festgelegte Gebühren bei Scheidung

Vorsicht bei falschen Informationen im Internet: Auf einer Seite einer Online Scheidung von Nichtanwälten, deren Geschäftszweck die Vermittlung von Anwälten ist, wird behauptet, bei einer günstigen Scheidung berechne der Anwalt nur die Mindestgebühren und verzichte darauf, den Gebührenrahmen nach oben auszunutzen. Diese Aussage ist schlicht falsch. Entweder werden Sie dort bewusst falsch informiert oder man kennt das Kostenrecht nicht. Es gibt keinen Gebührenrahmen bei einer Scheidung. Der Rechtsanwalt darf nur die genau der Höhe nach festgelegten Gebühren (Verfahrensgebühr und Terminsgebühr) bei einer einvernehmlichen Scheidung abrechnen. Keinen Cent mehr und keinen Cent weniger. Höhere Kosten können sich allenfalls bei den Auslagen und Fahrtkosten ergeben oder der Anwalt hat mit Ihnen schriftlich eine Vergütungsvereinbarung über ein höheres Honorar abgeschlossen. Schlicht falsch ist auch die Aussage auf der entsprechenden Seite des Anwaltsvermittlers, das Gericht orientiere sich bei der Festsetzung des Verfahrenswertes meist am Vorschlag des Anwaltes. Für die Festsetzung des Verfahrenswertes gibt es gesetzliche Vorgaben. Nur hieran wird sich das Gericht orientieren. Wer schon mal vor einem Richter gesessen hat, weiß das auch. Wer das Kostenrecht und die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte kennt, weiß das ebenfalls. Es wäre auch rein willkürlich und eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Scheidungswilligen, wenn das Gericht einfach dem Vorschlag des Anwalts folgen würde und Mandanten von Anwalt A anders als Mandanten von Anwalt B behandeln würde. Auch die Staatskasse hat ein Interesse daran, dass der Verfahrenswert richtig festgesetzt wird. Der Bezirksrevisor würde auch für und im Interesse der Staatskasse gegen eine Verfahrenswertfestsetzung des Gerichts Beschwerde einlegen, wenn der Wert des Verfahrens zu niedrig und deshalb nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben festgesetzt wurde. Wurde der Wert zu hoch festgesetzt, können die Ehegatten Beschwerde einlegen (lassen).

Die nebenstehende Gebührentabelle nebst Erläuterungen können Sie auch als PDF-Datei auf unser Seite Download herunterladen.

Unser kostenfreier Service: Individuelle Kostenberechnung

Übrigens: einen gratis Kostenvoranschlag gibt es bei einer Scheidung nicht, wird Ihnen aber trotzdem so verkauft. Auch hier soll Ihnen suggeriert werden, Sie erhalten ein individuelles (günstiges) Angebot. Am Ende zahlen Sie immer die gesetzlichen Gebühren auf Grundlage der Festsetzung des Verfahrenswertes durch das Gericht.

Gerne wird auch auf entsprechenden Seiten aufgeführt, man könne viel sparen, wenn die Scheidung nur mit einem Anwalt durchgeführt werde. Dies hat aber nichts damit zu tun, dass Sie einen Anwalt online beauftragen. Bei einer einvernehmlichen Trennung / Scheidung ergeben sich die gleichen Kosten, wenn Sie den Auftrag in einer Kanzlei erteilen. Und sparen können Sie bei der einvernehmliche​n Scheidung dann auch nur, wenn Sie außerdem mit Ihrem Ehegatten vereinbaren, dass die Kosten des einen Anwalts geteilt werden. Tun Sie dies nicht, ist für den Antragsteller der Scheidung egal, ob ein oder zwei Anwälte im Verfahren beteiligt sind. Dieser zahlt in beiden Fällen die Kosten für (s)einen Anwalt und die halben Gerichtskosten.

Schließlich wird auch noch angeführt, wie der Verfahrenswert gesenkt werden könne. Das klingt zunächst mal gut, jedoch ist nicht der Rechtsanwalt derjenige, der die Höhe des Verfahrenswertes bestimmt. Alleine durch das Gericht wird am Ende des Verfahrens der Verfahrenswert festgesetzt, so dass dann die Kosten endgültig feststehen. Das Gericht wird bei Ihnen den Verfahrenswert genauso festsetzen, wie es dies auch in einem anderen Scheidungsverfahren tun würde. Wenn Sie die Kosten vorher von einem Anwalt oder einem Portal schöngerechnet bekommen haben, wird Ihnen das daher nur eine böse Überraschung bescheren, nicht jedoch eine besonders günstige Scheidung. Noch größer ist die Überraschung dann, wenn das Gericht im Scheidungstermin auch entsprechend der Rechtsprechung vorhandenes Vermögen der Ehegatten beim Verfahrenswert der Scheidung berücksichtigen möchte.

Info: Antrag auf Streitwertreduzierung nur eine Marketingstrategie

Info Marketingbegriffe der Online Scheidung: Lexikon Scheidung online

Nur irreführendes Marketing: günstig, preiswert, sparen! Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es nicht.

Finden Sie eine Scheidung günstig oder nirgendwo günstiger, die bei einem anderen Anwalt auch nicht mehr gekostet hätte?


Scheidung zum Tiefpreis

Eine Tiefpreisgarantie oder Nirgendwo-Günstiger-Garantie bei einer Scheidung ist ein Mittel der Werbung, den Eindruck einer günstigeren Scheidung zu erwecken. Die Aussage bedeutet, dass die gesetzlichen Gebühren abgerechnet werden, welche nach dem Gesetz nicht unterschritten werden dürfen. Vorsicht auch bei Aussagen, wonach die Scheidung zum Festpreis angeboten wird. Günstiger kann es dort niemals sein.


 


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Scheidung 2024: Nutzen Sie unser kostenfreies Orientierungsgespräch


Scheidung Kosten teilenÜbrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.



 


 

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Aktualisiert am 8. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach