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Tabelle Kosten Scheidung

„Was kostet eine Scheidung 2024 mit nur einem Anwalt?“

Scheidungskosten Tabelle
© 2021 Rechtsanwalt Bernd Steinbach – auch auszugsweise Kopien untersagt

Scheidungskosten Tabelle 2024 nach Verfahrenswert

Die Gesamtkosten entsprechen den Kosten einer Scheidung, wenn man sich einig ist. Es fallen immer Kosten für das Gericht (Gerichtsgebühren) und wenigstens einen Rechtsanwalt (Rechtsanwaltsgebühren) an. Bei einer streitigen Scheidung ist auch eine anwaltliche Vertretung der Antragsgegnerseite erforderlich. Für diese fallen die Kosten in der Spalte „Gebühren RA nach RVG“ gesondert an. Hinzu kommen unter Umständen Kosten im Rahmen einer Beweisaufnahme für Zeugen und Sachverständige. Jeder Streitpunkt erhöht den Verfahrenswert und damit die Kosten (Gebühren). Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und werden an mancher Stelle missverständlich Mindestgebühren genannt.

Info: Ist die Scheidung über das Internet günstiger?

Was kostet eine Scheidung?

Vorschussrechnung GerichtskostenHier finden Sie eine Tabelle der Scheidungskosten für einen Anwalt und das Gericht. Diese sind auch die Gesamtkosten bei einer einvernehmlichen Scheidung. Die Gebühren entsprechen dem für das aktuell im Jahr 2024 geltendem Kostenrecht. Die Kostentabelle können Sie (auch mit Erläuterung) auf unserer Seite Download als PDF herunterladen. Die Gebühren des Gerichts sind entsprechend der Tabelle vorab als Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Erst nach Zahlung erfolgt die Zustellung des Scheidungsantrags.

Verfahrenswert Scheidung Tabelle 2020: Wurde der Scheidungsantrag bis zum 31.12.2020 beim Familiengericht eingereicht, gelten die bis dahin gesetzlich festgelegten Gebühren. Info: Tabelle Scheidung 2020

Verfahrenswert berechnen und Kosten der Scheidung aus Tabelle ablesen
Berechnung Verfahrenswert

Die Kosten der Scheidung lassen sich leicht ermitteln und sind daher auch kalkulierbar, wenn die Scheidung ohne Streit verläuft. Grundlage ist immer der Verfahrenswert nach dem FamGKG (nicht der Streitwert nach GKG). Stichtag für die Berechnung des Verfahrenswerts ist der Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags. Steht dieser fest, lassen sich die gesetzlichen Gebühren für Gericht und Rechtsanwalt und damit die Kosten der Scheidung in der obigen Tabelle ablesen (Lesebeispiel s.u.). Der Wert der Angelegenheit ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als Gegenstandswert geregelt. Im Scheidungsverfahren entspricht der für die Anwaltsgebühren maßgebliche Gegenstandswert dem Verfahrenswert bei Gericht (§ 23 RVG). In der Tabelle oben ist auch der Gegenstandswert für die Scheidung aus Vereinfachungsgründen als Verfahrenswert angegeben.

Gibt es keine Besonderheiten und ist durch das Gericht lediglich die Scheidung auszusprechen und der Versorgungsausgleich durchzuführen, ist der Verfahrenswert leicht zu ermitteln:

 

Verfahrenswert berechnen und Kosten ermitteln:

(Nettomonatseinkommen beider Ehegatten x 3) +10% pro zu überprüfender Rentenanwartschaft = Verfahrenswert Scheidungsverfahren ohne streitige Folgesachen. Bei geringem oder ohne Einkommen ist zu beachten, dass der Verfahrenswert der Scheidung immer mindestens EUR 3.000 und für den Versorgungsausgleich mindestens EUR 1.000 beträgt. Für das Scheidungsverfahren ist der Verfahrenswert daher grundsätzlich immer mindestens EUR 4.000. Beispiel: Beide Ehegatten verdienen zusammen EUR 3.000,00 im Monat und sind jeweils in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Verfahrenswert beträgt in diesem Fall: (3.000 x 3 = 9.000) + 20 % (= 1.800) = EUR 10.800. Es fallen Kosten entsprechend der Tabelle in der Zeile „Verfahrenswert bis EUR 13.000“ an. Die Kosten der Scheidung sind bei einem Verfahrenswert von EUR 10.000,01 bis EUR 13.000,00 gleich hoch.


Die Kosten entsprechen einer nicht streitigen Scheidung ohne Besonderheiten. Zusätzliche Gebühren können anfallen für z.B. Reisekosten des Rechtsanwalts oder bei Gericht für Auslandszustellungen, Kosten eines erforderlichen Übersetzers oder der Teilnahme des Termin per Video.


Weitere Information und Details finden Sie auf unserer Seite

ᐅ Kosten Scheidung berechnen.

Welche Kosten kommen bei einer Scheidung auf einen zu?

Die Höhe der Kosten hängt von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten ab. In den meisten Fällen entstehen Gesamtkosten zwischen 1.550 € und 2.800 €. Im Idealfall vereinbart man die Teilung dieser Kosten, wenn kein Streit besteht. Ansonsten gilt: Eine Scheidung ohne Streit kostet regelmäßig weniger als eine Scheidung mit streitigen Folgesachen, da jede Folgesache den Verfahrenswert des Verfahrens erhöht. Auf die Kosten wirkt sich nicht aus, wenn die andere Seite nur der Scheidung nicht zustimmt. Eine streitige Scheidung ist nur teurer, wenn das Gericht neben der Scheidung und den Versorgungsausgleich auch über weitere Punkte wie z.B. Unterhalt, Zugewinn, Haushaltssachen, Ehewohnung etc. auf Antrag einer Seite entscheiden muss. Es fallen Rechtsanwaltskosten auf beiden Seiten an. Bei z.B. Bewertungsfragen können Kosten für einen Sachverständigen zusätzliche erhebliche Kosten verursachen.

Bei Besonderheiten, vorhandenem Vermögen oder Streit finden Sie weitere Informationen auf unseren Seiten:

ᐅ Verfahrenswert (streitige) Folgesachen

ᐅ Verfahrenswert Versorgungsausgleich

ᐅ Verfahrenswert bei vorhandenem Vermögen

Verfahrenskostenhilfe als Hilfe bei ScheidungskostenWer nicht über ausreichend Einkommen verfügt, die Kosten der Scheidung zu tragen, kann

ᐅ Verfahrenskostenhilfe (kurz VKH)

beantragen. Dies gilt auch für die Antragsgegnerseite, unabhängig davon, ob diese anwaltlich vertreten ist. Möchten Sie die Kosten nicht selbst anhand der obigen Scheidungskostentabelle ermitteln, können Sie diese gerne unverbindlich bei uns erfragen.

Ihre unverbindliche und kostenfreie Anfrage für die Kosten einer Scheidung – Berechnung Scheidungskosten:

Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952. Gerne können Sie die Kosten auch telefonisch erfragen.

Sie möchten uns lieber eine E-Mail senden?

Die voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung (Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten) teilen wir Ihnen gerne kostenfrei telefonisch unter

06251 8565952 oder per E-Mail

mit. Hierzu benötigen wir von Ihnen wenigstens folgende Angaben:

– mtl. Nettoeinkommen Ehefrau
– mtl. Nettoeinkommen Ehemann
– Anzahl der gemeinsamen unterhaltsberechtigten Kinder
– Wurde der Versorgungsausgleich wirksam ausgeschlossen?
– Wieviel Versorgungen sind beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen?

Auf Wunsch überprüfen wir auch einen Ihnen bereits vorliegenden „Kostenvoranschlag“ auf Richtig- und Vollständigkeit, um Ihnen böse Überraschungen zu ersparen.




    Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952

    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     


    Scheidungsantrag online

     

     


    Fakten zu den Scheidungskosten – eine Übersicht | Irreführendes Marketing – Begriffe der Scheidung online


     

    — gut zu wissen …

    Gerichtskosten + Anwaltskosten = Scheidungskosten nach Verfahrenswert

    „Was kostet eine Scheidung gem. Tabelle?“

    Lesebeispiel Tabelle Gebühren Scheidung:

    Bei einem Verfahrenswert zwischen 3000,01 und 4000,00 Euro (2. Zeile der Tabelle) entstehen Gerichtsgebühren in Höhe von 280 Euro und Anwaltskosten in Höhe von 850,85. Die Gesamtkosten betragen mithin 1130,85 Euro für die Scheidung. Mit diesen Scheidungskosten müssen Sie also bei einem Verfahrenswert bis 4000,00 Euro rechnen.

    „Ich habe mich für einen anderen Rechtsanwalt entschieden, da dort das Angebot günstiger war.“

    Hinweis:

    Kosten Scheidung - einvernehmlich und streitig berechnenIm RVG* ist jeder Cent, den ein Anwalt abrechnet, geregelt. Ohne Vergütungsvereinbarung erhält daher jeder Rechtsanwalt für die gleiche gerichtliche Tätigkeit bei gleichen Auslagen den Cent genauen gleichen Betrag als Vergütung. Wenn Sie auf einer Seite aufgefordert werden, Scheidungskosten zu vergleichen, um das beste Angebot zu erhalten, schauen Sie in die obige Tabelle der Scheidungskosten und fragen sich, warum man Sie dort auffordert, die immer gleichen und gesetzlich bestimmten Gebühren zu vergleichen. Der Trick ist ganz einfach: Der Verfahrenswert wird dort bei einer Kostenschätzung schlicht niedriger angesetzt, als nach der gerichtlichen Praxis zu erwarten ist. Im Kleingedruckten auf der Homepage können Sie meistens auch lesen, oft versteckt in AGB´s, dass die Kosten ausschließlich von der Festsetzung des Verfahrenswerts durch das Gericht abhängen und die Kostenschätzung daher nicht verbindlich ist. Am Ende sind Ihre Kosten daher dort genauso hoch wie auch bei einem anderen Anwalt. So, wie es auch schon früher war. Ihre Hoffnung auf niedrige Gebühren stirbt also zum Schluss, wenn der Anwalt alle Gebühren in voller Höhe verdient hat und auch in voller Höhe abrechnet, da er weniger nach den gesetzlichen Vorgaben nicht abrechnen darf. So werben Anwälte und Anwaltsvermittler heute. Genannt wird das dann billig, günstig, einfach oder modern bei einer Scheidung. In Wahrheit findet ein reguläres Scheidungsverfahren statt, bei dem regulär die gesetzlichen Gebühren gezahlt werden.

    In der Kostentabelle zur Scheidung sind nicht weitere Gebühren berücksichtigt, die z.B. aufgrund Auslagen, Reisetätigkeit des Anwalts, der Beauftragung eines Unterbevollmächtigten Rechtsanwalts oder aufgrund des Abschlusses eines Vergleichs im Scheidungstermin entstehen.


    *Rechtsanwaltsvergütungsgesetz


    Scheidung online heißt bei uns: über kurze Kommunikationswege mit Ihrem Anwalt in Kontakt bleiben.

    Online Scheidung
    auch online gelten deutschlandweit die gesetzlichen Gebühren

    Die obige Tabelle zu den Kosten der Scheidung gilt unabhängig davon, ob die Beauftragung des Anwalts klassisch in der Kanzlei oder online erfolgt. Die Motivation, die Scheidung online in die Wege zu leiten, sollten daher nie die Kosten sein. Eine gute Beratung fängt bereits bei einer realistischen Schätzung der entstehenden Scheidungskosten an. Natürlich gehört hierzu neben der fachlichen Beratung auch das Bestreben, die Kosten für Sie so niedrig wie möglich zu halten. Gerne unterstützen wir Sie hierbei. Wir wollen Ihnen aber keine unrealistischen Hoffnungen auf eine besonders günstige Scheidung machen. Uns ist es lieber, Sie kalkulieren richtig oder freuen sich über niedrigere Kosten als kalkuliert, statt sich hinterher zu wundern, warum die Kostenschätzung besser als die Endrechnung aussah. Eine günstige und schnelle Scheidung erreichen Sie nur, wenn Sie mit Ihrem Anwalt vertrauensvoll zusammenarbeiten und das Vorgehen auch mit Ihrem Ehegatten abstimmen sowie eine Vereinbarung über die Teilung der Kosten abschließen. Wie gut eine „Online-Scheidung“ ist, hängt also nicht davon ab, wie niedrig die Kosten zu Beginn geschätzt wurden.

    An vielen Stellen im Internet werden die immer gleich hohen gesetzlichen Gebühren gemäß obiger Tabelle auch missverständlich (nur) Mindestgebühren genannt. Da eine höhere Abrechnung ohne ausdrückliche schriftliche Vergütungsvereinbarung nicht erfolgen darf, sind die sog. Mindestgebühren also gleichzeitig die Höchstgebühren.

    Info: Wer trägt die Kosten der Scheidung? | Was passiert, wenn der Ehepartner im Termin der Scheidung nicht zustimmt?

    Wenn Sie Fragen zu unserer Tabelle der Scheidungskosten haben, können Sie uns gerne unverbindlich anrufen.

    Info: Kosten Scheidungsanwalt leicht selbst ermitteln


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    Scheidung Kosten teilenÜbrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Tabelle entnehmen.


     

    „Was kostet eine Scheidung, wenn man sich einig ist?“

     

    Diese Tabelle wurde von uns mühsam selbst berechnet und erstellt. Ein Kopieren für die eigene Homepage, wie wir schon an vielen Stellen in geänderter und ungeänderter Form entdeckt haben, ist ausdrücklich untersagt.

    Scheidungskosten Tabelle 2024

    Was eine Scheidung kostet, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

    Hier finden Sie eine Tabelle der Scheidungskosten für einen Anwalt und das Gericht. Diese Kosten fallen insgesamt bei einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Anwalt an. Besondere oder günstige Kosten der Online Scheidung gibt es nicht, auch wenn auf mancher Seite ein anderer Eindruck erweckt wird oder werden soll. Der Verfahrenswert ist wie folgt zu berechnen: (Nettomonatseinkommen beider Ehegatten x 3) +10% pro zu überprüfender Rentenanwartschaft = Verfahrenswert Scheidungsverfahren ohne streitige Folgesachen.

    Verfahrenswert Scheidungsverfahren
    bis
    (alle Beträge in EUR)

    Gerichtskosten*

    2 Gebühren nach FamGKG

    Gebühren Rechtsanwalt nach RVG
    1,3  Verfahrensgebühr
    1,2 Terminsgebühr
    Auslagen und 19% MwSt

    Gesamtkosten

    Scheidung (Gebühren für Gericht und einen Rechtsanwalt)

    3.000,00 

    238,00 

     684,25 

    922,25 

    4.000,00 

    280,00 

     850,85 

    1.130,85 

    5.000,00 

    322,00 

     1.017,45 

    1.339,45 

    6.000,00 

    364,00 

     1.184,05 

    1.548,05 

    7.000,00 

    406,00 

     1.350,65 

    1.765,65 

    8.000,00 

    448,00 

     1.517,25 

    1.965,25 

    9.000,00 

    490,00 

     1.683,85 

    2.173,85 

    10.000,00 

    532,00 

     1.850,45 

    2.382,45 

    13.000,00 

    590,00 

    2.005,15 

    2.595,15 

    16.000,00 

    648,00 

    2.159,85 

    2.807,85 

    19.000,00 

    706,00 

     2.314,55 

    3.020,55 

    22.000,00 

    764,00 

     2.469,25 

    3.233,25 

    25.000,00 

    822,00 

     2.623,95 

    3.445,95 

    30.000,00 

    898,00 

     2.864,94 

    3.762,94 

    35.000,00 

    974,00 

     3.105,90 

    4.079,90 

    40.000,00 

    1.050,00 

     3.346,88 

    4.396,88 

    45.000,00 

    1.126,00 

     3.587,85 

    4.713,85 

    50.000,00 

    1.202,00 

     3.828,83  

    5.030,83 

    65.000,00  

    1.466,00 

    4.108,48 

    5.574,48 

    80.000,00 

    1.730,00 

    4.388,13 

    6.118,13 

    95.000,00 

    1.994,00 

    4.667,78 

    6.661,78 

    110.000,00 

    2.258,00 

    4.947,43 

    7.205,43 

    125.000,00 

    2.522,00 

    5.227,08 

    7.749,08 

    © 2021 – 2024 Rechtsanwalt Bernd Steinbach – advoscheidung.de – Scheidungskosten Tabelle

    *Gerichtskosten/Gerichtsgebühren: der halbe Betrag ist von der/dem Antragsgegner/in zu tragen. Ein Ausgleich erfolgt am Ende des Verfahrens. Sind beide Seiten anwaltlich vertreten, fallen die Kosten in der Spalte „Gebühren Rechtsanwalt nach RVG“ bei beiden Seiten an und sind jeweils alleine zu tragen.

    Die Gebühren entsprechen den im Jahr 2024 gültigen Tabellen des RVG und FamGKG.

     

    Wer zahlt was? Ohne Vereinbarung muss der Antragsgegner am Ende des Verfahrens die halben Gerichtskosten an den Antragsteller der Scheidung erstatten. Die Kosten des eigenen Anwalts trägt jeder selbst. Die Tabelle listet die insgesamt entstehenden Kosten für einen Anwalt und das Gericht auf. Durch den Verfahrenswert wird die Höhe der Gebühren bestimmt.

     

     

     

    Die Gebühren gelten einheitlich für ganz Deutschland bei jedem Familiengericht. Die Kosten der Scheidung sind daher grundsätzlich überall gleich hoch.

    Zu den Gerichten der unterschiedlichen Bundesländer kommen Sie über die nachfolgenden Links:

    Baden-Württemberg    |    Bayern   |    Berlin   |    Brandenburg    |   Bremen   |    Hamburg    |   Hessen    |    Mecklenburg-Vorpommern   |    Niedersachsen    |    Nordrhein-Westfalen   |    Rheinland-Pfalz    |   Saarland    |   Sachsen   |    Sachsen-Anhalt   |    Schleswig-Holstein   |    Thüringen | Anwalt Scheidung |

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    Aktualisiert am 17. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach