Scheidung online

Scheidung Online Informationen

Kurz erklärt: Was ist eine Scheidung online?

 

Die Scheidung muss durch einen Anwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Bei der sog. Scheidung online wird dieser online per Formular beauftragt. Es ist daher keine echte Online-Scheidung, sondern die Nutzung im Jahr 2024 üblicher Kommunikationswege, was einen Termin in der Anwaltskanzlei entbehrlich macht. Die Erfahrung seit über einem Jahrzehnt mit „unserer Online-Scheidung“ zeigt, dass viele die Möglichkeit zu schätzen wissen, über kurze Kommunikationswege mit uns in Kontakt zu bleiben. Auch wir nutzen die Vorzüge einer Online-Kommunikation als schnellen Informationsaustausch bereits seit dem letzten Jahrhundert gerne.

 

 

Um sich näher zu infomieren, klicken Sie auf ein folgenden Themenabschnitt:

– Für wen ist die „Scheidung Online“ geeignet
– Was sind die Voraussetzungen einer (einvernehmlichen) Scheidung

– Vorteil einvernehmliche Scheidung
– Was sind die Voraussetzungen bei der Aufhebung der gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft
– Was im Rahmen der Scheidung auch ohne Antrag geregelt wird (Versorgungsausgleich)
– Was Sie geregelt haben sollten
– Schneller zum Scheidungsbeschluss (nach altem Recht Scheidungsurteil) via Internetscheidung
– Was Sie nicht von uns bekommen
– Was Sie von uns erwarten können

TIPP: Wichtige Infos zum Thema Berechnung Verfahrenswert, Kosten für Gericht und Rechtsanwalt mit konkreten Gebühren zum Dowwload als PDF-Datei zum speichern oder drucken: Gebührentabelle

Bei uns steht die persönliche und individuelle Betreuuung im Vordergrund.

Gerne sichern wir Ihnen zu, im Rahmen der Online-Scheidung nur die gesetzlichen Gebühren zu berechnen, so dass

Ihr Scheidungsverfahren zu den geringstmöglichen Kosten*

durchgeführt wird.

Für wen ist die „Scheidung Online“ geeignet

Erfahrungen und Meinungen zur „Scheidung Online“ gibt es höchst unterschiedliche. Ob ein entsprechendes Verfahren für Sie persönlich geeignet ist, sollten Sie individuell beurteilen. Die “Scheidung per Mausklick“ ist nicht für jede Sachlage geeignet und zum anderen eine persönliche Geschmackssache, über die sich bekanntlich nicht streiten lässt. Folgende Vorteile bietet die Online-Scheidung:

Durch die Übermittlung aller erforderlichen Informationen online ist eine schnelle und reibungslose Bearbeitung Ihres Scheidungsantrages gewährleistet. Neben der möglichen Kostenersparnis einer einvernehmlichen Scheidung hat die „Scheidung Online“ auch den Vorteil, dass Sie den lästigen Papierkram bequem von zu Hause oder dem Büro vorbereiten können. Sie müssen nicht das Haus verlassen, nicht in einem Wartezimmer einer Rechtsanwaltskanzlei warten, sind nicht an Bürozeiten gebunden, wodurch Sie sich Zeit und Aufwand sparen und nur wenige Tage danach eine Einreichung Ihres Scheidungsantrages beim Familiengericht erfolgt. Wir sind bundesweit für Sie tätig.

Grundsätzlich geeignet ist eine Online-Scheidung für alle Paare, die sich einig sind, dass deren Ehe / Lebenspartnerschaft beendet werden, das Scheidungsverfahren so schnell und einfach wie möglich vollzogen werden soll und bereits zu allen Fragen (Sorgerecht, Unterhalt, etc.) eine Einigung gefunden wurde. Man spricht in diesen Fällen von einer einvernehmlichen Scheidung. Was alles zu regeln ist, können Sie weiter unten erfahren.

Mehr zum Thema:

Beauftragen Sie bundesweit bequem von zu Hause aus die Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens. Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung.

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Hinweis: Scheidung Online ohne Anwalt?

Der im Internet verwandte Begriff „Online-Scheidung“ oder „Internetscheidung“ kann irreführend sein und bedeutet nicht, dass ein Scheidungsantrag online gestellt wird. Nirgendwo im Internet können Sie die Scheidung online einreichen. Der Scheidungsantrag muss nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland immer durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden (§ 114 FamFG). Der Beauftragung via Internet liegt daher immer die Erteilung eines Mandatsverhältnisses gegenüber einem Rechtsanwalt zugrunde. Tritt daher bei einem entsprechenden Service kein Anwalt als Inhaber der Seite auf, müssen die Scheidungsunterlagen zwingend an einen Rechtsanwalt weitergeleitet werden, damit dieser den Antrag auf Scheidung für Sie beim zuständigen Familiengericht einreicht. Mehr zu dem Thema Scheidung ohne Anwalt finden Sie hier.

TIPP: Schauen Sie bei den verschiedenen Anbietern in das Impressum, damit Sie wissen, wem Sie Ihr Vertrauen schenken.
Info: der beste Scheidungsanwalt

 

Was sind die Voraussetzungen einer (einvernehmlichen) Scheidung

Die einvernehmliche Scheidung geht zwar nicht ohne Anwalt, ist aber mit der Reform des Familienrechts zum 01. September 2009 einfacher geworden. Mehr zum Thema Scheidung ohne Anwalt finden Sie hier.

Scheitern der Ehe als Voraussetzung zur Scheidung nach § 1565 BGBNach den Voraussetzungen des § 1565 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht zu erwarten ist, dass diese wieder hergestellt wird. Dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, muss das Gericht überprüfen, im Streitfall auch durch Vernehmung von Zeugen etc.

Das Gesetz sieht allerdings eine unwiderlegbare Vermutung in § 1566 BGB vor. Ergibt sich nämlich nach Anhörung der Parteien für das Gericht die Überzeugung, dass beide Parteien die Scheidung wünschen und mindestens ein Jahr getrennt leben, ist die Scheidung auszusprechen. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Scheidung.

Nach § 133 FamFG muss der Scheidungsantrag u.a. enthalten, die Erklärung,

  • ob die Ehegatten eine Regelung über die elterliche Sorge,

  • den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern sowie

  • die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht,

  • die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und an den Haushaltsgegenständen

getroffen haben.

Die Reform des Familienrechts zum 01.09.2009 hat hier eine Vereinfachung gebracht indem der bisherige § 630 ZPO aufgehoben wurde und der nunmehr geltende § 133 FamFG eine entsprechende Erklärung in der Antragsschrift ausreichen lässt.

 
Kostenvorteil einvernehmliche Scheidung

Einvernehmliche ScheidungLiegen die Voraussetzungen für die Scheidung vor und sind die vorgenannten Regelungen bereits getroffen, kann durch einen Ehegatten die Scheidung beantragt werden. Dieser Antrag unterliegt dem Anwaltszwang. Der zweite Ehegatte, der lediglich der Scheidung zustimmt, benötigt keinen eigenen Anwalt. Zwischen den Ehegatten kann aber intern vereinbart werden, dass die für die Scheidung anfallenden Kosten z.B. hälftig geteilt werden, wodurch sich eine erhebliche Kostenersparnis für eine einvernehmliche Scheidung ergibt. Wie Sie unserem Beispielsfall auf der Seite Kostenrechner Scheidung Online entnehmen können, würden die Gesamtkosten bei einem Gegenstandswert in Höhe von EUR 14.400,00 für eine einvernehmliche Scheidung EUR 2.807,85 betragen. Durch die Nichtbeauftragung eines zweiten Anwalts ergibt sich in diesem Beispiel eine Ersparnis von EUR 2.159,85 in Bezug auf die Gesamtkosten des Verfahrens. Die günstigste Scheidung ist immer die Scheidung ohne Streit. Kombiniert mit den Vorteilen der Beauftragung online, sparen Sie zusätzlich weiteren Aufwand, Zeit und Nerven.

Eine Muster über die Vereinbarung der Teilung der Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung finden Sie auf unserer Seite Download.

Info: Wer muss die Kosten tragen?
Info: gemeinsamer Scheidungsanwalt

Tipp: Laden Sie unsere Gebührentabelle für die einvernehmliche Scheidung herunter

Bei der Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Partner spricht das Gesetz von Aufhebung der Lebenspartnerschaft statt von Scheidung. Die Voraussetzungen sind jedoch weitestgehend an die des Scheidungsverfahrens angeglichen. Mehr hierzu finden Sie auf unserer Seite Aufhebung Lebenspartnerschaft Online.

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Hinweis: Sollte in dem einen oder anderen Punkt zwischen Ihnen und Ihrem Ehegatten Streit bestehen oder sollten Sie sich unsicher sein, empfiehlt sich die der Gang zu einem Rechtsanwalt. Zwar wird auch die Rechtsberatung online angeboten, doch ist unsere Auffassung, dass die Nachteile für den Rechtssuchenden bei einer „Rechtsberatung via Internet“ gegenüber den Vorteilen überwiegen und zwar aus folgenden Gründen:

Der Rechtsrat ist immer eine Beurteilung eines bestimmten Lebenssachverhaltes. Eine Aufgabe des Rechtsanwaltes ist daher zunächst durch gezielte Fragen den genauen Sachverhalt – soweit dieser für die rechtliche Beurteilung relevant ist – zu ermitteln. So löst sich ein Fall meistens durch genaue Analyse des Sachverhaltes und nicht durch Beurteilung schwieriger Rechtsfragen. Hierzu gehört insbesondere die Beurteilung von Prozessrisiken. Die Rechtsberatung erfordert daher ein ständiges Hinterfragen durch den Rechtsanwalt, was praktisch nur durch ein persönliches Gespräch erfolgen kann. Erfahrungsgemäß werden bestimmte Aspekte des Sachverhaltes erst durch mehrmaliges Hinterfragen genannt oder aber die Tragweite – der für den Mandanten unter Umständen unwichtig erscheinenden Details – erkannt. Erst wenn der Sachverhalt feststeht, kann die rechtliche Beurteilung seriös erfolgen. Nach unserer Auffassung ist eine Online Rechtsberatung daher oft nur dazu geeignet, abstrakte Rechtsfragen zu beantworten. Zumindestens ein telefonischer Kontakt sollte daher immer (auch) erfolgen.

 

Was im Rahmen der Scheidung auch ohne Antrag geregelt wird (Versorgungsausgleich)

Da während der Ehe durch den erwerbstätigen Ehegatten in der Regel Rentenanwartschaften erworben wurden und u.U. einer der Ehegatten z.B. aufgrund Kinderbetreuung und/oder Haushalsführung weniger oder keine Anwartschaften erwerben konnte, soll bei Beendigung ein Ausgleich zwischen den Parteien durchgeführt werden. Zu diesem Zweck übersendet das Familiengericht nach Einreichung des Scheidungsantrages Formulare, welche von Ihnen und Ihrem Ehegatten auszufüllen sind. Die entsprechenden Auskünfte kann das Familiengericht bei Weigerung durch einen Ehegatten auch mittels z.B. Ordnungsgeld erzwingen. Auf Grundlage der Auskünfte werden bei den Rentenversicherungsträgern die Konten geklärt, um so dann einen Ausgleich im Rahmen des Scheidungsbeschlusses (nach altem Recht begrifflich Scheidungsurteil) vornehmen zu können. Näheres zum Thema Versorgungsausgleich finden Sie auf unserer Seite Versorgungsausgleich und bei Wikipedia.

Nach §3 VersAusglG findet bei einer Ehezeit bis zu 3 Jahren ein Ausgleich nur statt, wenn dies einer der Parteien beantragt. Nach nunmehrigen Recht haben die Ehegatten nunmehr nach § 6 VersAusglG auch die Möglichkeit den Versorgungsausgleich näher zu gestalten oder auszuschließen (Formerfordernis § 7 VersAusglG). Diese Vereinbarung ist zwar grundsätzlich für das Familiengericht bindend, unterliegt aber der Inhaltskontrolle. Mehr Informationen: Regelung und Ausschluss Versorgungsausgleich

Info: Versorgungsausgleich bei Aufhebung Lebenspartnerschaft

Was Sie geregelt haben sollten

Was noch regelungsbedürftig sein kann

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserern Seiten Familienrecht ABC und Scheidungsrecht – FAQ.

Info: Der Scheidungsverbund: worüber das Familiengericht zusammen mit der Scheidung entscheidet.


Ablauf Scheidung Online | Kosten | Kostenrechner einvernehmliche Scheidung | Formular Scheidung Online


Schneller zum Scheidungsbeschluss via Internetscheidung

Blitzscheidung? Bei einer Online-Scheidung beauftragen Sie einen Anwalt per Online-Formular, E-Mail, Fax oder Telefon mit der Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens, wodurch Sie sich Zeit und Aufwand sparen, indem ohne aufwenige Terminsvereinbarung eine Beauftragung Ihres Rechtsanwaltes mittels moderner Kommunikationsmittel online stattfindet und nur wenige Tage danach eine Einreichung Ihres Scheidungsantrages beim Familiengericht erfolgt. Das familiengerichtliche Verfahren wird bei dieser Art der Beauftragung nicht beschleunigt. Ein großer Zeitfaktor liegt beim Gerichtsverfahren selbst, auf das der beauftragte Rechtsanwalt nur wenig Einfluss hat. Info: Dauer Scheidungsverfahren

ADVOSCHEIDUNG.de | Scheidung Online | individuell | durch Anwalt bundesweit | Familienrecht online |

Was Sie nicht von uns bekommen

  • Eine kostenpflichtige Hotline

  • Auskünfte durch Nichtanwälte

  • Externe Bearbeitung Ihres Scheidungsantrages
  • Höhere Kosten als in einem Scheidungsportal

Was Sie von uns erwarten können

  • Kostenloses Orientierungsgespräch zu Ihrer Information und zur anwaltlichen Einschätzung, ob für Sie der Weg einer Onlinescheidung geeignet ist.

  • Kostenfreie und unverbindliche Berechnung der Ihnen entstehenden Kosten

  • 100% Diskretion und anwaltliche Schweigepflicht (auch bei Nichterteilung eines Mandates)

  • Schnelle Bearbeitung Ihres Scheidungsantrages
  • Individuelle und persönliche Betreuung durch einen Rechtsanwalt
  • Sämtlichen Schriftverkehr nach Wahl per Post oder online als PDF-Dokument per E-Mail
  • Berechnung nur der gesetzlichen Gebühren

Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit. So sollte diese auch behandelt werden.

Beauftragen Sie bundesweit bequem von zu Hause aus die Durchführung Ihres Scheidungsverfahrens. Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung.

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Auszug aus dem FamFG:

§ 133 Inhalt der Antragsschrift

(1) Die Antragsschrift muss enthalten:

  1. Namen und Geburtsdaten der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder sowie die Mitteilung ihres gewöhnlichen Aufenthalts,
  2. . die Erklärung, ob die Ehegatten eine Regelung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern sowie die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und an den Haushaltsgegenständen getroffen haben, und
  3. die Angabe, ob Familiensachen, an denen beide Ehegatten beteiligt sind, anderweitig anhängig sind.

(2) Der Antragsschrift sollen die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder beigefügt werden.


Info:

Vorteile Scheidung Online  –  gemeinsamer Anwalt bei Scheidung  – Trennungsjahr beantragen

Kritik an der Scheidung Online     Scheidung zum Nulltarif? Gratisscheidung?


Sie möchten lieber einen Scheidungsanwalt vor Ort beauftragen? Natürlich können Sie uns auch kontaktieren und ein Gespräch in unseren Kanzleiräumen vereinbaren. Kontakt

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Scheidung Kosten teilenÜbrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.


Wir sind bundesweit tätig.


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Aktualisiert am 8. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach