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Was bedeutet Scheidung einreichen?

„Wie wird die Scheidung eingereicht?“

Scheidung einreichen – nur ein möglicher Weg

Scheidung einreichen

Kurz erklärt: Scheidung einreichen

 

Scheidung einreichen per AntragsschriftScheidung einreichen wie geht das: Eine Ehe kann nur durch ein Gericht geschieden werden. Zuständig ist das Familiengericht, bei dem grundsätzlich Anwaltszwang besteht. Das Scheidungsverfahren beginnt mit der Einreichung eines Antrages auf Ehescheidung (Antragsschrift) beim Familiengericht durch einen Anwalt. Das Trennungsjahr muss grundsätzlich abgelaufen sein. Umgangssprachlich wird dies auch als „Scheidung einreichen“, „Scheidungsantrag einreichen“ oder auch „Scheidung beantragen“ bezeichnet.

Scheidung online einreichen wird häufig als Formulierung beim Marketing von Anwaltsvermittlern und Anwälten verwendet, bedeutet aber nur, online Daten an den Vermittler oder Anwalt zu übersenden, auf deren Grundlage die Beauftragung und Formulierung des Scheidungsantrages erfolgt. Selbst die Scheidung online einreichen kann man nicht.

Vorgehen, um die Scheidung einzureichen. Der grundsätzliche Ablauf:

  1. Trennungsjahr abwarten und mögliche Streitpunkte klären
  2. Rechtsanwalt online oder in der Kanzlei kontaktieren
  3. Durch Rechtsanwalt Scheidungsantrag und gegebenenfalls weitere Anträge einreichen lassen
  4. Formulare für den Versorgungsausgleich bei Gericht einreichen und Rückfragen der Rentenversicherungen beantworten
  5. Scheidungstermin wahrnehmen

 

Die Scheidung einreichen – so geht´s

Die Aussagen „Scheidung einreichen“ und „ich reiche die Scheidung ein“ hat jeder schon mal gehört. Wer allerdings konkret geschieden werden möchte, fragt sich mitunter, wie das konkret mit der Scheidung geht und wie vorzugehen ist, um geschieden zu werden und wann überhaupt die Scheidung eingereicht werden kann. Wie also wird die Scheidung eingereicht? Lassen Sie sich durch andere Seiten im Internet nicht verwirren oder irritieren. Sie können auch im Jahr 2024 weder die Scheidung online noch selbst einreichen oder Scheidungspapiere direkt oder online beantragen. Auf entsprechenden Seiten verspricht  die Werbung mehr als in der Praxis möglich ist. Es gibt nur einen möglichen Weg, die Scheidung einzureichen und zu beantragen:

Wie reicht man die Scheidung ein?

Ablauf Scheidung einreichen

Das Verfahren für die Ehescheidung (Kurzform: Scheidung) findet beim Familiengericht statt. Als Antragsteller/in können Sie nicht selbst die Scheidung einreichen oder online die Scheidung beantragen, sondern müssen zwingend hierfür eine Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beauftragen. Nach den gesetzlichen Vorgaben kann nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt für Sie wirksam einen Antrag auf (Ehe-) Scheidung (sog. Scheidungsantrag) stellen. Die Scheidung einreichen kann daher nur ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Sie (§ 114 FamFG).

Scheidung einreichen wann?

Voraussetzung Scheidung nach § 1565 BGBBevor Sie die Scheidung einreichen (lassen), sollten Sie unbedingt auch die Erfolgsaussichten prüfen lassen, da andernfalls die Zurückweisung des Antrages auf Scheidung droht und Sie nicht unerhebliche Kosten aufwenden müssen, ohne etwas davon zu haben. Dies in Ihrem Interesse ausschließlich bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Nur diese haben eine entsprechende jahrelange Ausbildung und praktische Erfahrung, um tatsächliche Problempunkte zu erkennen und haften auch für Ihre Auskünfte. Ein guter Rat: Geben Sie nicht Ihre hoch sensiblen Daten in einem Scheidungsportal ein, dass nicht von einer Anwaltskanzlei betrieben wird. Deren Geschäftsmodell besteht ausschließlich darin, Sie an eine Anwaltskanzlei zu vermitteln. Dort gilt nicht die anwaltliche Schweigepflicht. Die Leistung ist dort weder günstiger, noch erhalten Sie unmittelbar Informationen von der Person, die im Ergebnis die Leistung für Sie erbringen soll und auch dafür geradestehen muss, nämlich Ihre Scheidungsanwältin oder Ihr Scheidungsanwalt. Die Scheidung einreichen können nur diese für Sie. Eine Online-Scheidung meint daher nur, den Anwalt für die Scheidung direkt online zu kontaktieren, der dann die Scheidung einreicht. Für die Einreichung der Scheidung besteht Anwaltszwang.

Einvernehmliche Scheidung
eivernehmlich Scheidung einreichen

Für die Antragsgegnerseite ist keine Vertretung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erforderlich, wenn diese

  1. der Scheidung zustimmt und
  2. keine eigenen Anträge stellen möchte, wie z.B. auf Zahlung von Unterhalt.

In diesem Fall besteht also kein Streit oder dieser wurde bereits vor Einreichung der Scheidung mit oder ohne Anwalt geklärt.

Bei der sogenannten einvernehmlichen Scheidung haben Sie im Idealfall auch die Vorgehensweise der Scheidung mit Ihrem Ehegatten abgestimmt. Nur so erreichen Sie die günstigste Möglichkeit, die Scheidung einzureichen und eine schnelle Scheidung.

Gut zu wissen: Wer einen begründeten Scheidungsantrag bei Gericht einreicht oder der Scheidung zustimmt, sorgt dafür, dass der andere Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht verliert und ein bestehender Erbvertrag oder ein Testament wirkungslos wird.

Scheidung einreichen:

Der Scheidungsantrag muss schriftlich durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Dem Antrag auf Ehescheidung ist die Heirats- oder Eheurkunde sowie die Geburtsurkunden von gemeinsamen minderjährigen Kindern beizufügen. Bei Einvernehmen der Ehepartner und mindestens einjähriger Trennung wird das Gericht nach Klärung des Versorgungsausgleichs und persönlicher Anhörung der Ehegatten die Scheidung durch Beschluss aussprechen.

 

 

Kurz erklärt: Scheidung einreichen einvernehmlich

 

Wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, kann von einem Ehegatten durch einen Anwalt die Scheidung eingereicht werden. Der andere Ehegatte kann ohne Anwalt der Scheidung zustimmen. Dies spart Kosten für einen 2. Anwalt. Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen.

 

Versorgungsausgleich auch ohne Antrag bei Scheidung

Den Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenansprüche) führt das Gericht nach Einreichung der Scheidung von Amts wegen durch. Soweit hier ausnahmsweise ein Antrag auf Durchführung zu stellen ist, wird das Familiengericht Sie hierauf hinweisen. Für einen entsprechenden Antrag ist wie auch bei der Zustimmung zur Scheidung keine anwaltliche Vertretung erforderlich.

Damit das Gericht nach Einreichung der Scheidung die Ehescheidung aussprechen kann, müssen die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen. Eine Ehe darf nur geschieden werden, wenn diese gescheitert ist. Was das Gesetz unter Scheitern der Ehe versteht, können Sie auf unserer Seite Voraussetzungen der Scheidung nachlesen. Das Trennungsjahr muss grundsätzlich abgelaufen sein. Der im Internet zu lesende Tipp oder Hinweis, eine Einreichung der Scheidung sei auch schon einige Monate vor Ablauf des Trennungsjahres möglich, kann im ungünstigsten Fall dazu führen, dass das Gericht den Scheidungsantrag zurückweist und Sie die vollständigen Kosten nochmals aufwenden müssen, um erneut die Scheidung nach dem Trennungsjahr einzureichen. Sprechen Sie daher nur mit dem konkret zu beauftragenden Anwalt darüber, wann Ihre Scheidung eingereicht werden kann. Dieser wird Sie auf mögliche Risiken in Ihrer konkreten Situation hinweisen, die eine verfrühte Einreichung der Scheidung haben kann und nur dieser haftet auch dafür, wenn etwas schief geht. Ein Scheidungsservice möchte für so etwas nach den AGB´s nicht gerade stehen.


Info: Scheidung einreichen einseitig – Scheidung ohne Zustimmung des Ehepartners


Sobald die Rentenanwartschaften für den Versorgungsausgleich im Scheidungsverfahren geklärt wurden oder ausnahmsweise die Scheidung ohne Versorgungsausgleich durchzuführen ist, wird das Gericht den Scheidungstermin bestimmen, der bei einer einvernehmlichen Scheidung von den meisten Richterinnen und Richter mit höchstens 15 min Terminsdauer angesetzt wird. In diesem Termin wird Ihr Scheidungsanwalt den Antrag stellen, die Ehe zu scheiden. Der bei Einreichung der Scheidung bereits schriftlich angekündigte Scheidungsantrag wird also erst im Scheidungstermin durch Ihren Rechtsanwalt gestellt. Bei weiter Entfernung zum Scheidungsgericht kann auch durch die Ehegatten eine Teilnahme per Videokonferenz oder vorab eine Anhörung beim Heimatgericht beantragt werden, um nicht persönlich erscheinen zu müssen.

Scheidungsbeschluss (früher Scheidungsurteil)Nachdem Sie im Termin kurz zum Trennungszeitpunkt befragt wurden und sich das Gericht nochmals persönlich hat bestätigen lassen, dass Sie auch geschieden werden möchten, wird in den meisten Fällen noch im Termin die Scheidung ausgesprochen. Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist oder nach wechselseitigem Rechtmittelverzicht ist Ihre Scheidung rechtskräftig. Mit Rechtskraft der Scheidung ist die Ehe aufgelöst. Um die Scheidung nachweisen zu können, erhalten Sie nach Rechtskraft den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk. Auch das Standesamt erhält den Scheidungsbeschluss. Im Eheregister wird sodann ein Auflösungsvermerk eingetragen.

 

„Kann man eine Scheidung online beantragen?“

Scheidung online einreichen – warum dies nicht möglich ist
Kurz erklärt: Scheidung online einreichen

 

Die Scheidung online beantragen ist nach aktueller Gesetzeslage nicht möglich. Ein Antrag auf Ehescheidung (Scheidungsantrag) muss immer durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Von einigen Rechtsanwälten wird angeboten, die erforderlichen Angaben für den Scheidungsantrag online zu übersenden. Auf Grundlage des Online-Formulars wird der Scheidungsantrag dann erstellt und beim Familiengericht eingereicht. Die Scheidung online einzureichen, meint daher nur, einen Anwalt auf digitalem Weg zu beauftragen. Weder die Kosten noch das Verfahren ändern sich hierdurch.

 

Online scheiden lassen oder die Scheidung online beantragen oder einreichen ist an vielen Stellen im Internet und insbesondere bei den Werbeanzeigen der Suchmaschinen zu lesen. Im Rahmen der Werbung ist die Aussage, man könne die Scheidung online einreichen allerdings so wahr, wie dass ein Energydrink Flügel verleiht. Einfach den Antrag online einreichen und lediglich zum Termin begleitet Sie ein Anwalt, ist nur ein Webemärchen, dass von einigen Anwälten und fast allen Anwaltsvermittlern verbreitet wird. In diesem Werbemärchen sind bei den Anwaltsvermittlern die vermittelten Anwälte dann auch alle TOP, kompetent, besonders vertrauenswürdig und einiges mehr an Eigenlobeigenschaften, obwohl nach den AGB´s von manchen Scheidungsservices weder für die Qualifikation noch für die Leistung dieser vermeintlich sehr guten Scheidungsanwälte gehaftet werden soll.

Selbst kann man nicht die Scheidung online einreichen. Die Beauftragung eines Anwaltes ist der einzige Weg, die Scheidung zu beantragen. Wenn Sie also auf einer Seite lesen, man könne dort die Scheidung online einreichen, soll bei Ihnen eine Fehlvorstellung geweckt werden. Ihr Scheidungsverfahren wird durch die Übersendung von Daten mittels Online-Formular nicht einfacher, schneller oder günstiger. Es muss immer eine Beauftragung eines Rechtsanwalts erfolgen. Die direkte Beauftragung eines Anwalts ist weder teurer noch günstiger als im Scheidungsportal, da die Gebühren des Rechtsanwalts und damit im Ergebnis die Kosten einer Scheidung gesetzlich geregelt sind. Sie können sich nicht online scheiden lassen und die Scheidung daher niemals selbst, sondern nur mit Hilfe eines Anwaltes beantragen. Eine Online Scheidung als besonderes Verfahren gibt es nicht, nur die Möglichkeit, bei einigen Anwälten, Ihr Scheidungsverfahren online zu beauftragen. Es gibt daher auch keine besonderen Kosten der Scheidung online oder eine besondere Dauer der Online-Scheidung. Die Darstellung auf manchen  Seiten, die Online-Scheidung sei eine neue Form der Scheidungsabwicklung, ist daher schlicht falsch. Nirgendwo kann durch Sie selbst die Scheidung als Antrag online eingereicht werden. Schauen Sie auf einer entsprechenden Seite ins Impressum. Ist dort keine Anwaltskanzlei genannt, möchte nur jemand an Ihrer Scheidung mitverdienen. Der Geschäftszweck dieser Seiten dient nicht Ihrem Interesse. Zweck der Seite ist nur, Ihre Daten an einen Anwalt zu vermitteln. Vorteile für Sie gibt es dort trotz aller Anpreisungen nicht. Auch wenn damit geworben wird, dass Sie dort die Scheidung schnell, günstig und unkompliziert einreichen können. Auch Bezeichnungen wie Servicewelt für die Scheidung oder Scheidungsservice ändern hieran nichts, dass Sie niemals selbst die Scheidung online einreichen können. Bei einem Scheidungsservice werden Sie nur an einen Ihnen nicht bekannten Anwalt vermittelt. Die Scheidung einreichen kann nur ein Anwalt für Sie.

Scheidung online einreichen meint immer nur, einen Rechtsanwalt online zu kontaktieren, der sodann für das Scheidungsverfahren beauftragt wird, die Scheidung beim Familiengericht einzureichent und Sie bis zum Scheidungstermin im Verfahren vertritt. Es fallen reguläre Scheidungskosten an. Den Scheidungsantrag online einreichen kann man selbst auch im Jahr 2024 nicht. Info: Scheidungskosten Tabelle

Scheidung einreichen online durch Anwalt - beAÜbrigens: Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte reichen die Scheidung online bei Gericht ein. Jedem Rechtsanwalt steht das sog. besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) zur Verfügung. Mit diesem ist eine sichere elektronische Kommunikation mit den Familiengerichten möglich. Der Anwalt reicht daher die Scheidung online über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) bei Gericht ein. Dies unabhängig davon, ob Sie diesen online oder in dessen Kanzlei beauftragt haben. Das macht das gerichtliche Verfahren aber noch nicht zu einer Online Scheidung. Der elektronische Rechtsverkehr erleichtert nur den Austausch von Schriftstücken. Das Verfahren hat sich hierdurch nicht geändert. Dem Gericht liegt lediglich der Scheidungsantrag als Datei statt in Papierform vor. Die zuständige Richterin oder der zuständige Richter leitet und entscheidet im Verfahren ganz analog. Die Nutzung des beA ist für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seit dem 01.01.2022 verpflichtend. Es gilt die nachfolgende Vorschrift:

Auszug aus der Zivilprozessordnung (ZPO), welche aufgrund Verweisung bezüglich des elektronischen Rechtsverkehrs auch im Familienrecht gilt (Hervorhebungen durch uns):

§ 130d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden

Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Wenn ein Ehegatte ebenfalls elektronisch mit dem Gericht kommunizieren möchte, kann dieser den Dienst Mein Justizpostfach (MJP) nutzen.


Scheidung einreichen: kostenfreie Information Ablauf und Kosten
❍ Direkt online eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung senden ❍

 

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

    Gerne informieren wie Sie unverbindlich über den Ablauf des Scheidungsverfahrens, was Sie bei Einreichung der Scheidung beachten sollten und welche Kosten hierbei entstehen. Rufen Sie uns einfach unter ✆ 06251 8565952 an oder senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage über unser Formular, per E-Mail oder Post.  

    Die Scheidung kann nur von einem Rechtsanwalt eingereicht werden.
    Scheidung einreichen: RA Steinbach informiert Sie kostenfrei zum Ablauf u. den Kosten Ihrer Scheidung

    Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch per Post eine kurze Schilderung des Ablaufs des Verfahrens beim Familiengericht sowie

    • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
    • den Entwurf des Scheidungsantrages
    • eine Vollmacht

    übersandt. Sodann sollten wir nochmals unverbindlich telefonieren, um offene Fragen zu klären. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen, die Scheidung einzureichen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel am gleichen Werktag, beim Familiengericht digital eingereicht.


     

     

    Scheidung einreichen – wo die Scheidung beantragt wird

    Der Scheidungsantrag ist zwingend durch einen zugelassen Rechtsanwalt beim Familiengericht einzureichen (§ 114 FamFG). Es besteht also Anwaltszwang. Wo die Scheidung einzureichen ist, also welches Familiengericht örtlich zuständig ist, ergibt sich aus § 122 FamFG. Dies ist der Gerichtsbezirk, in dem die gemeinsamen minderjährigen Kinder bei einem Ehegatten leben; ohne Kinder der Bezirk der Ehewohnung, wenn dort noch ein Ehegatte lebt und ansonsten der Wohnort des anderen Ehegatten (Antragsgegner). Die Zuständigkeit gilt unabhängig davon, ob die Ehegatten sich im Einvernehmen oder mit Streit scheiden lassen. Das zuständige Gericht können die Ehegatten daher nicht selbst bestimmen. Mehr Informationen …


    Kurze Zusammenfassung
    Wie funktioniert eine Scheidung?

     

    Wie funktioniert ScheidungDie Scheidung wird mittels Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt beim örtlich zuständigen Familiengericht eingereicht. Damit das Gericht die Scheidung aussprechen kann, muss das Trennungsjahr in der Regel abgelaufen sein. Der Ausspruch der Scheidung erfolgt im Scheidungsbeschluss des Gerichts. Ist dieser rechtskräftig, ist die Ehe aufgelöst.

     


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    Eine Anfrage ist für Sie kostenfrei und natürlich unverbindlich. Bei jeder Anfrage gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Sie erhalten von uns umgehend eine Berechnung der voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung.

    Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952. Gerne können Sie die Scheidungskosten auch telefonisch erfragen.




      Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952

      Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage 2024 für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

       

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      Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit.
      So sollte diese auch behandelt werden.

      Scheidung einreichen
      Deutschlandweit Scheidung einreichen

      Nutzen Sie unser kostenfreies Orientierungsgespräch. Wir sind bundesweit tätig und reichen für Sie die Scheidung an jedem Familiengericht in Deutschland ein.

      Persönliche Betreuung und Beratung ausschließlich durch Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung bei der Online-Betreuung einer Scheidung und Praxiswissen im Scheidungsverfahren.

      Im Scheidungsverfahren gilt Anwaltszwang. Nur ein Anwalt kann für Sie die Scheidung einreichen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung benötigt der andere Ehegatte nicht zwingend einen Anwalt. Die Zustimmung zur Scheidung kann auch ohne anwaltliche Vertretung erfolgen.

      Grundsätzlich kann die Scheidung nach einem Jahr Trennung eingereicht werden. Stimmt der Ehegatte dem Scheidungsantrag zu, wird das Gericht die Scheidung aussprechen. Ohne Zustimmung muss die Zerrüttung der Ehe nachgewiesen werden. Nach 3 Jahren Trennung wird die Zerrüttung gesetzlich vermutet.

       


      Scheidung einreichen bei Gericht
      Scheidung einreichen nur bei Gericht mit Anwalt möglich

      Scheidung einreichen ist umgangssprachlich die Bezeichnung für die Einreichung einer Antragsschrift beim Familiengericht durch einen Rechtsanwalt mit dem Antrag, die Ehe zu scheiden (Scheidungsantrag). Mit dem Antrag auf Ehescheidung können weitere Anträge zu den Scheidungsfolgen verbunden werden. Das Trennungsjahr muss in der Regel abgelaufen sein. Selber die Scheidung online einreichen ist rechtlich nicht möglich.

      Die Scheidung online einreichen, sich online scheiden lassen und ähnliche Formulierungen sind Umschreibungen im Marketing, die lediglich meinen, den Rechtsanwalt online zu kontaktieren und/oder zu beauftragen, damit dieser die Scheidung einreicht. Häufig erfolgt auf entsprechenden Seiten nur eine Vermittlung an einen Anwalt. Auch im Jahr 2024 kann man nicht selbst die Scheidung online einreichen. Eine Ehe kann nur durch ein Gericht geschieden werden. Zuständig ist das Familiengericht, bei dem grundsätzlich Anwaltszwang besteht. Das Scheidungsverfahren beginnt mit der Einreichung eines Antrages auf Ehescheidung (Antragsschrift) beim Familiengericht durch einen Anwalt.

      Der immer gleiche Ablauf der Scheidung:

      Der für die Scheidung beauftragte Rechtsanwalt reicht den Scheidungsantrag bei Gericht ein. Das Gericht klärt im Verfahren die Höhe der auszugleichenden Rentenanwartschaften und hört die Ehegatten im Scheidungstermin abschließend an. Im Scheidungsbeschluss wird die Scheidung ausgesprochen.


       

      Eine Scheidung muss von einem zugelassenen Anwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Die Antragsschrift muss die in § 133 FamFG genannten Angaben enthalten. Die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinschaftlichen minderjährigen Kinder sollen der Antragsschrift beigefügt werden. Die Scheidung online einreichen meint immer, den eigenen Anwalt online zu kontaktieren.

      Der typische Ablauf, um die Scheidung einzureichen:

      • Kontaktaufnahme zum Anwalt und Klärung mit diesem, ob und was im Einzelnen im Rahmen der Scheidung zu klären ist
      • Beauftragung des Rechtsanwalts, die Scheidung beim Familiengericht einzureichen
      • Zahlung der Gerichtskosten durch den Antragsteller (sog. Gerichtskostenvorschuss)
      • Zustellung des Scheidungsantrags an den Antragsgegner durch das Gericht
      • Schriftliche Vorbereitung der Folgesachen wie den Versorgungsausgleich und (nur) auf Antrag eines Ehegatten Streitpunkte zum Nachehelichenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, Haushaltsgegenständen und Ehewohnung sowie güterrechtliche Streitpunkte
      • Bestimmung eines Termins durch das Gericht, Anhörung der Ehegatten im Termin und Verhandlung über anhängige Folgesachen.
      • Zustellung des Terminprotokolls und der Entscheidung des Gerichts (Beschluss) an die Beteiligten bzw. deren Anwälte

      Mehr Info: Scheidung Ablauf


       

      Kann man 2024 eine Scheidung online beantragen oder einreichen?

      FamilienrechtOnline Scheidungsantrag? Der Antrag auf Ehescheidung muss zwingend von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Die Scheidung kann man nicht einfach selbst online beantragen. Gemeint ist bei solchen Formulierungen immer nur, die Anwältin oder den Anwalt online zu beauftragen. Das gerichtliche Verfahren und die Kosten sind genau gesetzlich geregelt und ändern sich hierdurch nicht.

       

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      Aktualisiert am 17. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach