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Was bedeutet Trennung und Trennungsjahr?


Trennung und Scheidung

Die Trennung ist eine persönliche Entscheidung, welche auch rechtliche Relevanz hat. Hierdurch können z.B. Ansprüche auf Unterhalt ausgelöst werden. Im Steuerrecht ist im Folgejahr der Trennung eine gemeinsame Veranlagung nicht mehr möglich. Auch im Rahmen der Scheidung führen bestimmte Trennungszeiten zu gesetzlichen Vermutungen, bei denen das Familiengericht das Scheitern der Ehe unterstellen muss. Zu den Einzelheiten erfahren Sie mehr auf unserer Seite Scheidung.

Bedeutung Trennungsjahr

Der bekannteste im Gesetz genannte Trennungszeitraum ist das sogenannte Trennungsjahr. Umgangssprachlich wird das Trennungsjahr auch oft als Scheidungsjahr bezeichnet. Leben die Ehegatten ein Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder aber der Antragsgegner stimmt zumindest der Scheidung zu, ist aufgrund gesetzlicher Vermutung von einem Scheitern der Ehe auszugehen und die Scheidung durch das Gericht auszusprechen. Auch ohne Zustimmung des Ehegatten gilt nach 3 Jahren Trennung die gesetzliche Vermutung der Zerrüttung der Ehe. Denkbar ist auch eine Scheidung nach einem Jahr Trennung, obwohl die andere Seite die Scheidung verweigert.

Trennung – wann lebt man getrennt?

Beginn Trennung spätestens mit Auszug aus gemeinsamer WohnungAb wann man getrennt lebt, regelt das BGB. Die Ehegatten leben nach der gesetzlichen Definition dann getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht. In der Regel erfolgt dies durch Auszug eines Teils aus der Ehewohnung. Eine häusliche Gemeinschaft besteht jedoch auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben. Um hier eine Aufhebung der Gemeinschaft zu erreichen, empfiehlt sich ein Aufteilung der Räume, so dass sowohl der Ehefrau wie auch dem Ehemann ein Raum zur alleinigen Nutzung zur Verfügung steht. Wechselseitige Versorgungsleistungen wie kochen, waschen oder einkaufen darf es grundsätzlich nicht mehr geben.

Info: einvernehmliche Scheidung

 

Versöhnungsversuch

Versöhnungsversuch im Trennungsjahr: Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht die Trennungsfristen nicht. Wie lange ein solcher Versöhnungsversuch dauern darf, wird in der Rechtsprechung nicht einheitlich beantwortet. Man kann davon ausgehen, dass ein Zusammenleben über einen Zeitraum von 3 Monaten und mehr in jedem Fall das Getrenntleben unterbricht.

 

Hinweis:

Scheidung – Trennungsjahr abgeschafft

Wurde das Trennungsjahr bei Scheidung abgeschafft?

Suchvorschläge Trennungsjahr Scheidung abgeschafft
Suchvorschlag: Trennungsjahr abgeschafft

Das Trennungsjahr als Voraussetzung einer Scheidung wurde nicht abgeschafft, wie einige Betroffene zu glauben scheinen, wenn man den Suchvorschlägen wie z.B.  „trennungsjahr abgeschafft“ und „scheidung trennungsjahr abgeschafft“ der größten Suchmaschine glauben darf.

Die Falschinformation, dass das Trennungsjahr abgeschafft worden sei, die Gesetzesänderung 2018 in Kraft trete und man sofort selbst die Scheidung einreichen könne, wurde offensichtlich nur aus fragwürdigen Marketinggründen als Aprilscherz in die Welt gesetzt. Dass Betroffene die Falschmeldung, das Trennungsjahr sei abgeschafft worden, Ihre Situation hat humorvoll sehen lassen, darf bezweifelt werden.

Das Marketing, insbesondere von Nichtanwälten, welche davon leben, Scheidungsanwälte zu vermitteln und daher von Ihrer Scheidung profitieren möchten, nehmen absurde Ausmaße an. Versprechen, Sie könnten schnell und einfach Ihre Scheidung online einreichen, sind ausschließlich im Interesse des Anbieters. Sie verzichten hierbei auf eine individuelle Beratung und Betreuung und zahlen hierbei trotzdem die gleichen Kosten. Die Online Scheidung über Portale von Nichtanwälten ist daher keine neue Form der Scheidung, wie an mancher Stelle fälschlicherweise und irreführend behauptet wird, sondern ein Geschäftsmodell auf Ihre Kosten.  Mehr Info …

Falschmeldung als fragwürdiges Marketing: Das Trennungsjahr wird abgeschafft! Auch 2024 ist das Trennungsjahr grundsätzlich Voraussetzungen bei einer Scheidung.

Info: Ehetrennung – Bedeutung Trennungsjahr als Voraussetzung der Scheidung

 


Kurz erklärt: Trennungsjahr

 

Voraussetzung der Scheidung ist in der Regel eine mindestens einjährige Trennung der Ehegatten. Die Zeit der Trennung bis zur Einreichung der Scheidung nach einem Jahr wird daher ugs. Trennungsjahr genannt.

 


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Gesetz Deutschland

Auszug Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 1566 Vermutung für das Scheitern

(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

§ 1567 Getrenntleben

(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

(2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.


 


 

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Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach