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Rechtsanwalt Steinbach informiert:
Ist eine Online-Beratung oder ein KI-Chatbot bei konkreten rechtlichen Problemen sinnvoll?
Im Rahmen einer Beratung und Vertretung von Mandanten ist der Rechtsanwalt in der Praxis selten damit befasst, Antworten auf rechtliche Fragen zu suchen, da diese in den meisten Fällen offensichtlich sind.
Das eigentliche Problem in der Praxis ist das Tatsächliche. Dass bei regelmäßiger körperlicher Gewalt eine unzumutbare Härte im Sinne des § 1565 II BGB vorliegt und auch ohne Trennungsjahr die Scheidung beantragt werden kann, ist keine schwierige Rechtsfrage. In einem Beratungsgespräch wird sich der Anwalt daher vordergründig nicht damit befassen, ob eine feststehende Tatsache zu einer bestimmten Rechtsfolge führt oder einen Anspruch begründet. Es geht vielmehr darum, im Gespräch abzuklären, ob der Sachverhalt ausreichend konkret (was ist wann genau passiert) darstellbar und im Bedarfsfall bei Gericht beweisbar ist. Ist es dies nicht oder das Ergebnis schwer abschätzbar, hat die gerichtliche Geltendmachung keine oder wenig Aussicht auf Erfolg. Das Gericht wird nämlich nur die Scheidung aussprechen, wenn es davon überzeugt ist, eine große Wahrscheinlichkeit reicht nicht, dass es an konkreten genau bestimmten Zeitpunkten körperliche Übergriffe, die im Detail behauptet wurden, gegeben hat. Kann das Gericht nach einer entsprechenden Beweisaufnahme nicht diesen Schluss ziehen, liegt kein Härtefall vor und das Gericht wird den Scheidungsantrag abweisen.
Auch die Frage, ob einem die Zahlung von Unterhalt während der Trennung zusteht, ist leicht mit grundsätzlich ja zu beantworten, entscheidet sich aber im tatsächlichen, wie das sogenannte unterhaltsrechtliche Einkommen auf beiden Seiten ist und in welcher Höhe dies dem Gericht nachgewiesen werden kann. Stehen die Zahlen fest, ist eine Berechnung leicht vorzunehmen.
Konkrete rechtliche Fragen lassen sich daher selten praxisgerecht beantworten, wenn nicht in einem Gespräch genau herausgearbeitet wurde, welcher Sachverhalt darstellbar und beweisbar ist.
Hinzu kommt, dass sich in einem Gespräch häufig herausstellt, dass meist aufgrund eigener Recherche im Internet eine falsche Vorstellung darüber besteht, wo konkret der rechtliche Ansatz bei einem bestimmten Problem ist. Einer rechtlichen Frage liegt daher manchmal der falsche Ansatz zugrunde, mit der Folge, dass die einfache Beantwortung der (falschen) Frage zwar zu einer richtigen rechtlichen Antwort auf die Frage führt, das eigentliche Problem hiervon aber gar nicht tangiert ist.
Eine Online-Beratung kann daher häufig gar keine Lösungsansätze für das eigene Problem liefern, sondern oft nur die Beantwortung abstrakter rechtlicher Fragen liefern. Ein erfahrener Rechtsanwalt wird u.U. bemerken, dass möglicherweise die Beratung am „Thema vorbei“ geführt wird oder es alleine auf das Tatsächliche ankommt. Dies online zu klären ist allerdings nicht einfach, da in den meisten Fällen einige Rückfragen erforderlich sind, um eine Antwort zu geben, welche auch das konkrete individuelle Problem erfasst.
Wer sich konkret beraten lassen möchte, sollte sich daher nicht auf den Austausch per E-Mail oder Chat beschränken, sondern die eigene Angelegenheit zumindest per Telefon oder Videocall mit der Rechtsanwältin oder dem Rechtsanwalt persönlich besprechen.
Ein KI-Chatbot kann all dies nicht leisten. Schon gar nicht die unentgeltlich im Netz verfügbaren, da diese keinen Zugang zu juristischen Datenbanken haben und sich ihr „Wissen“ von Seiten mit werbeoptimierten Texten holen, welche als erste Treffer bei der Suchmaschine erscheinen. Auf diesen Seiten wird häufig alles in Zusammenhang mit der Scheidung als einfach, schnell und günstig dargestellt. Auch dort spielt das in der Praxis alleine relevante Tatsächliche keine Rolle, insbeondere bei der Einschätzung der realistischen Scheidungskosten.
Also vorsichtig bei der Nutzung einer KI zur Beratung. Ein Chatbot ist weder ein Mitarbeiter, noch ist die KI emphatisch, einfühlsam oder intelligent, wie dies bei manchen kommerziellen Anbietern dargestellt wird. Die KI macht nichts weiter als das in der Datenbank gefundene und mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit passend zur Antwort gefundene sortiert darzustellen. Ob die Datenbank juristisch fundiert, fehlerhaft oder nur werbeorientiert formuliert ist, kann die KI nicht unterscheiden. Dieser fehlt nämlich echtes Verständnis, Bewusstsein, Emotionen und allgemeine Lebenskompetenz wie bei einem Mensch. Oft ist diese aber darauf programmiert, Emotionen des Nutzers zu erkennen und „reagiert“ sprachlich angepasst. Dies kann dann den Eindruck erwecken, man spreche mit etwas, was menschliche Züge hat. Dem ist aber nicht so.
KI-Antworten können als erste Orientierung dienen, sollten aber immer kritisch hinterfragt werden. Teilweise erfinden KI´s Falschinformationen, was auch als „halluzinieren“ bezeichnet wird oder sie reproduzieren unzutreffende Informationen. Falsche oder unpräzise Informationen bei einer juristischen Frage kann schnell zu finanziellen Folgen führen, für die bei einem Fehler der KI niemand haftet.
Rechtsanwälte müssen eine Berufshaftpflichtversicherung haben und haften bei einer objektiv falschen Beratung. Schäden, welche aufgrund der fehlerhaften Beratung entstehen, sind von einem Rechtsanwalt als Schadensersatz zu zahlen.
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Aktualisiert am 16. Januar 2026 durch Rechtsanwalt Steinbach



