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Was bedeutet friedliche Scheidung?
Information von Rechtsanwalt Steinbach
Mit friedlicher Scheidung ist ugs. gemeint, dass sich beide Ehegatten darüber einig sind, die Ehe zu beenden und sich auch zu allen weiteren Punkten geeinigt haben oder aber zumindest gewillt sind, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Für eine Lösungsfindung kann eine Mediation der richtige Weg sein. Manche Regelungen wie u.a. zum Güterrecht (z.B. Zugewinn) oder dem Versorgungsausgleich können formwirksam nur bei einem Notar (notarielle Beurkundung) vereinbart werden (Scheidungsfolgenvereinbarung). Ist keine Regelung zum Versorgungsausgleich beabsichtigt und soll ein Ausgleich der Rentenanwartschaften durch das Gericht erfolgen (Normalfall), empfiehlt es sich, zur Vorbereitung einer schnellen Scheidung, bereits während der Trennung einen Kontenklärungsantrag bei der Rentenversicherung zu stellen.
Gerne unterstütze ich Sie, dass Ihre friedliche Scheidung reibungslos und mit so wenig Aufregung wie möglich verläuft, indem ich Sie Schritt für Schritt durch das Scheidungsverfahren begleite.
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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Alle Ihre Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und werden nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Steinbach verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Wir sind kein Scheidungsservice, bei dem Ihre Daten zunächst an eine Kapitalgesellschaft gesendet werden. Bei Fragen rufen Sie mich einfach an: ✆ 06251 8565952
Nach Ihrer Anfrage setze ich mich mit weiteren Informationen (Kosten, Ablauf u.a.) umgehend mit Ihnen in Verbindung und wir können anschließend alles in Ruhe telefonisch ✆ 06251 8565952 oder per Video-Call besprechen. Auch mit Ihrem Ehegatte können Sie abstimmen, ob wie vorgeschlagen verfahren werden kann oder soll. Möchten Sie mich dann mit der Einreichung der Scheidung beauftragen, übersenden Sie mir einfach die Ihnen übersandte Vollmacht.
Gegenüber dem Familiengericht muss nicht im Detail dargelegt werden, ob und wie eine Regelung zwischen den Ehegatten erfolgt ist. Im Scheidungsantrag ist lediglich anzugeben, dass eine Regelung über die elterliche Sorge, den Umgang und die Unterhaltspflicht gegenüber den gemeinschaftlichen minderjährigen Kindern sowie die durch die Ehe begründete gesetzliche Unterhaltspflicht, die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und an den Haushaltsgegenständen getroffen wurde, mithin also kein Streit bei diesen Punkten besteht. Lediglich bei Vorliegen einer notariellen Vereinbarung, ist diese dem Scheidungsantrag an das Gericht beizufügen.
Eine friedliche Scheidung kann grundsätzlich eingereicht werden, wenn
- die Ehegatten wenigstens ein Jahr getrennt leben;
- beide die Scheidung möchten;
- alle Scheidungsfolgen geregelt sind oder nicht im Streit stehen.
Als Unterlagen für die Ehescheidung werden lediglich die Eheurkunde und bei vorhandenen minderjährigen Kindern deren Geburtsurkunden benötigt.
Wenn sich die Ehegatten darüber einig sind, dass nur eine Seite einen Rechtsanwalt beauftragt und die insgesamt anfallenden Kosten geteilt werden, ist dies die günstigste Möglichkeit, geschieden zu werden. Ein Vergleich der Scheidungskosten bei verschiedenen Anwaltskanzleien lohnt sich nicht, da die Höhe der Gebühren für Gericht und Rechtsanwalt gesetzlich geregelt sind. Den günstigsten Rechtsanwalt gibt es daher nicht. Jeder Anwalt, der Wert auf eine ehrliche und sachliche Beratung legt, wird Ihnen dies bestätigen.
Bernd Steinbach, Rechtsanwalt
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Inhalt dieser Seite: friedliche Scheidung
Aktualisiert am 5. Januar 2026 durch Rechtsanwalt Steinbach

