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„Was kostet ein Rechtsanwalt bei Scheidung?“

Scheidungsanwalt Kosten

Kurz erklärt: Scheidungsanwalt

 

Die Bezeichnung Scheidungsanwalt ist keine besondere Qualifikation oder Berufsbezeichnung, sondern umgangssprachlich die Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, der schwerpunktmäßig im Familienrecht und Scheidungsrecht tätig ist. Nur ein Rechtsanwalt kann die Scheidung beim Familiengericht einreichen. Ein schwerpunktmäßig im Familienrecht tätiger Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Familienrecht berät und vertritt Betroffene bei allen Fragen rund um die Scheidung und den sogenannten Folgesachen (z.B. Unterhalt und Zugewinnausgleich, aber auch im Kindschaftsrecht). Die Höhe der Kosten des Scheidungsanwalts ist gesetzlich geregelt und hängt vom Einkommen und Vermögen der Ehegatten ab. Die Anwaltskosten bei einer Scheidung sind daher grundsätzlich bei jedem Rechtsanwalt gleich.

 

Die überall gleich hohen Kosten des Scheidungsanwalts

Ohne Vergütungsvereinbarung erhält der Anwalt für die Scheidung immer die gesetzlichen Gebühren

Verfahrenswert Scheidung und VersorgungsausgleichSie suchen einen günstigen Scheidungsanwalt? Diese Mühe sollten Sie sich zumindest in Bezug auf die Höhe der Anwaltskosten sparen und lieber darauf achten, ob Sie sich mit dem konkreten Rechtsanwalt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit vorstellen können.

Was kostet ein Anwalt bei Scheidung?

Die Kosten für einen Scheidungsanwalt sind gesetzlich geregelt. Einen günstigen Scheidungsanwalt gibt es daher nicht. Ohne eine schriftliche Vergütungsvereinbarung darf der Anwalt nur die gesetzlichen Gebühren Ihnen gegenüber abrechnen, die häufig irreführend Mindestgebühren statt überall gleich hohe Gebühren genannt werden, da jeder Rechtsanwalt die gesetzlichen Gebühren immer auch in voller Höhe abrechnen muss. Wer eine Scheidung zum Festpreis vereinbart, zahlt niemals weniger als die gesetzlichen Gebühren, sondern meistens mehr. Wenn Sie ein persönliches Angebot erhalten haben, ist dies immer nur die Schätzung der bei Ihnen voraussichtlich entstehenden gesetzlichen Gebühren, deren Höhe von der Festsetzung des Verfahrenswerts durch das Gericht abhängen. Die Höhe der Rechtsanwaltskosten bei einer Scheidung bestimmt im Ergebnis daher das Gericht. Eine Kostenschätzung ist daher immer eine rechtliche Beurteilung, wie das für Sie zuständige Gericht den Verfahrenswert festsetzen wird. Manche Anwälte oder Anwaltsvermittler schätzen diese Wertfestsetzung des Gerichts und die sich hieraus ergebenden Gebühren sehr optimistisch, was den falschen Eindruck von niedrigeren Anwaltskosten bei einer Scheidung erwecken kann oder soll. Tasächlich sind die Gebühren für einen Scheidungsantrag überall gleich. Es lohnt sich daher nicht, diesen wegen vermeintlich günstiger Gebühren online zu beauftragen oder Kosten verschiedener „Anbieter“ zu vergleichen, nur um die günstige Scheidung oder einen günstigen Scheidungsanwalt zu finden. Besondere oder gar günstigere Kosten der Scheidung online gibt es nicht beim Scheidungsanwalt oder an anderer Stelle. Die Anwaltskosten bei einer Scheidung sind gesetzlich geregelt und gelten für ganz Deutschland. Dies war früher so und ist auch 2024 noch so.

Geld bei ScheidungScheidungsanwalt Kosten: Die Höhe der bei einer Scheidung entstehenden Gebühren beim Anwalt sind gesetzlich geregelt. Es gibt daher kein Scheidungsanwalt, der günstiger als ein anderer Anwalt ist. Wird eine Vergütungsvereinbarung schriftlich abgeschlossen, möchte der Anwalt mehr als die gesetzliche Vergütung abrechnen. Es gibt daher keinen günstigen Scheidungsanwalt, u.U. aber einen, der höhere Zahlungen mit dem Mandanten vereinbart. Erscheinen die Kosten für die Scheidung bei einem Anwalt günstiger, wurde die Kostenschätzung, oft irreführend Kostenvoranschlag bezeichnet, meist nur sehr optimistisch erstellt. Die Kosten werden dort am Ende nicht niedriger sein. Durch die Auswahl eines bestimmten Anwalts lassen sich daher grundsätzlich keine Kosten der Scheidung sparen. Übrigens: Die Gebühren des Rechtsanwalts entsprechen nicht einem bestimmten Prozentsatz des Verfahrenswerts (oder Streitwerts). Die Gebühren erhöhen sich nicht linear, sondern sind degressiv. Bei einem Verfahrenswert von z.B. EUR 4.000,00 betragen die (Anwalts-) Gebühren für das Verfahren rund 21 Prozent des Verfahrenswertes und bei einem Verfahrenswert von z.B. EUR 40.000,00 lediglich 8% des Gegenstandswerts. Im Gesetz ist die Höhe der Gebühr daher betragsmäßig und nicht prozentual aufgeführt.

Die Rechtsanwaltskosten bei einer Scheidung lassen sich leicht berechnen. Gerne wird das Kostenrecht kompliziert oder vermeintliche Tricks zur Kostensenkung dargestellt, um nicht die Tatsache zu offenbaren, dass die Kosten am Ende überall gleich hoch sein werden. Eine nirgendwo günstiger Aussage zu den Kosten des Scheidungsanwalts ist daher ausnahmslos nur Marketing und wird gerne bei einem „besonderen“ Service für die Scheidung verwendet. Grundlage der Kosten für das Gericht und den Scheidungsanwalt ist immer der Verfahrenswert, welcher abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen durch das Gericht am Ende des Scheidungsverfahrens verbindlich festgesetzt wird. Tatsächlich lassen sich daher die Kosten des Scheidungsanwalts leicht ermitteln oder eine übersandte Kostenschätzung ebenso leicht überprüfen.

„Wie berechnen sich die Anwaltskosten bei einer Scheidung?“ Anwaltskosten Scheidung berechnen …

Scheidungsanwalt Kosten berechnen und prüfen

Was kostet also ein Scheidungsanwalt? Mit diesen Rechtsanwaltskosten sollten Sie bei einer Scheidung rechnen und eine bereits erhaltene Kostenschätzung zur Scheidung kritisch überprüfen. Um ein individuelles Angebot der Kosten für den Scheidungsanwalt handelt es sich hierbei nie:

Tabelle Scheidungskosten
Gebühren-Tabelle Scheidungsanwalt & Gericht

Zunächst ist der Verfahrenswert, der nicht zu zahlen ist, wie folgt zu ermitteln:

(Nettomonatseinkommen beider Ehegatten x 3) +10% pro zu überprüfender Rentenanwartschaft = Verfahrenswert Scheidungsverfahren ohne streitige Folgesachen. Beispiel: Beide Ehegatten verdienen zusammen EUR 2.500,00 im Monat und sind jeweils in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Verfahrenswert beträgt in diesem Fall: (2.500 x 3 = 7.500) + 20 % (= 1.500) = EUR 9.000,00 Verfahrenswert.

Weißt Ihre Kostenschätzung einen geringen Verfahrenswert als nach obiger Formel aus, sollten Sie misstrauisch werden, den Ihre tatsächlichen Scheidungs- und Rechtsanwaltskosten werden mit sehr großer Wahrscheinlichkeit höher ausfallen. Möglicherweise wurde in der Kostenschätzung der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich nicht vollständig berücksichtigt oder praxisfremde Reduzierungen eingerechnet.  Die Höhe der Kosten des Scheidungsanwalts und des Gerichts können Sie unserer Tabelle Kosten Scheidung entnehmen

Abweichend von obiger Berechnung kann es für Sie günstige oder ungünstige Abweichungen bei Berechnung des Verfahrenswertes geben:

Mit Kindern können je nach Gerichtsbezirk Pauschalen in Höhe von 250,00 bis 350,00 EUR pro Kind und Monat abgezogen werden. Je nach Gerichtsbezirk und konkretem Richter wird auch Vermögen berücksichtigt und zwar wenn dann in Höhe von 2-5% des Vermögens, wobei vorab Freibeträge zwischen 15.000,00 und 60.000,00 in Abzug gebracht wurden. Das alles hat aber nichts damit zu tun, welchen Anwalt Sie beauftragen. Es nutzt Ihnen daher nichts, wenn z.B. Pauschalen für Kinder in der Kostenschätzung bei einem bestimmten Scheidungsanwalt in Abzug gebracht wurden, wenn das für Sie zuständige Gericht es anders handhabt und zwar bei allen dort anhängigen Scheidungsverfahren. Der Anwalt wird durch seine (zu niedrige) Kostenschätzung also nicht zum günstigen Scheidungsanwalt. Unerheblich ist auch, ob Sie die Scheidung in der Kanzlei des Scheidungsanwalts oder online beauftragen. Die Online-Scheidung ist nämlich trotz aller Anpreisungen nichts weiter als die Beauftragung eines Anwalts über das Internet, der die gesetzlichen Gebühren abrechnet.

… mehr Informationen


„Was kostet eine Scheidung wenn man sich einig ist?“


Soviel kostet eine Scheidung wenn alles geklärt wurde:

Wie teuer eine Scheidung ist, hängt von der Höhe des Verfahrenswerts ab, welcher anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten ermittelt und durch das Familiengericht verbindlich festgesetzt wird. Im Durchschnitt betragen die Scheidungskosten der einvernehmlichen Scheidung rund EUR 1.550 bis EUR 2.800. Bei Vereinbarung der Kostenteilung beträgt der Kostenanteil pro Ehegatte daher meist zwischen EUR 775 und EUR 1.400 für einen Anwalt und das Gericht. Dies ist die günstigste Möglichkeit der Scheidung.

Verfahrenskostenhilfe bei ScheidungHaben Sie kein Geld für einen Scheidungsanwalt, gibt es die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe für die Scheidung zu beantragen. Wird diese durch das Gericht bewilligt, werden die Kosten (Anwalt und Gericht) aus der Staatskasse getragen. Die Möglichkeit der Ratenzahlung beim Scheidungsanwalt sollten Sie vor Beauftragung klären. Einen Anspruch hierauf gibt es nicht und muss daher vereinbart werden.

 

„Was kostet die günstigste Scheidung?“

Da der Verfahrenswert bei einer Scheidung grundsätzlich mindestsens EUR 4.000,00 (EUR 3000 Scheidung + EUR 1.000 Versorgungsausgleich) beträgt, betragen die Kosten der Scheidung für Rechtsanwalt und Gericht wenigstens EUR 1.130,85 (EUR 684,25 Anwalt + EUR 238 Gericht).

 

Gemeinsamer Anwalt Scheidung Kosten

Im Internet wird häufig nach den Kosten eines gemeinsamen Anwalts für die Scheidung gesucht. Es hält sich hartnäckig der Rechtsirrtum, man könne auch gemeinsam einen Scheidungsanwalt beauftragen und so Kosten der Scheidung sparen. Tatsächlich ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, einen gemeinsamen Anwalt zu bevollmächtigen. Der Rechtsanwalt als Interessenvertreter darf im Scheidungsverfahren nur eine Seite vertreten. Hierfür bekommt der Anwalt die gesetzlich festgelegten Gebühren. Das Sparpotential besteht daher nicht darin, dass ein Anwalt gemeinsam beauftragt wird, sondern nur einer der Ehegatten einen Anwalt beauftragt und sich die Ehegatten darauf verständigen, die hierdurch entstehenden Kosten zu teilen. Wäre die gemeinsame Beauftragung zulässig, wären nebenbei gesagt die Kosten auch höher, da der Anwalt für den zusätzlichen Auftraggeber eine um 0,3 erhöhte Verfahrensgebühr im Scheidungsverfahren abrechnen müsste.

 

Was kostet eine Scheidung mit einem Anwalt?

Im Internet finden sich viele Seiten, die erläutern, was eine Scheidung mit einem Anwalt kostet. Ziel ist meist, dass Sie dort eine sog. „Online Scheidung“ durchführen. Die entsprechenden Ausführungen lassen allerdings häufig einen ganz wichtigen Aspekt vermissen oder erwähnen dies nur beiläufig, um nicht zu offenbaren, dass alleine Sie es in der Hand haben, dass die Scheidung schnell & günstig verläuft. Sie sparen 0% Kosten, wenn Sie ohne Vorbereitung den Weg über eine Online-Scheidung gehen. Wenn Sie sich vor der Scheidung nicht mit Ihrem Ehegatten darauf verständigen konnten, dass die Kosten der Scheidung geteilt werden, spielt es für Ihre Kosten keine Rolle, ob Ihr Ehegatte auch anwaltlich vertreten wird oder nicht. Wer die Scheidung einreichen möchte, muss hierfür einen Anwalt beauftragen und diesen auch alleine zahlen. Die Rechtsanwaltskosten für Ihre Scheidung tragen Sie also alleine. Für Ihre Kosten als Antragsteller der Scheidung spielt es daher keine Rolle, ob Ihr Ehegatte ohne Anwalt der Scheidung zustimmt oder aber sich anwaltlich vertreten lässt. Wer die Kosten einer Scheidung trägt, hat daher zunächst nichts damit zu tun, ob nur ein Anwalt am Verfahren beteiligt ist, sondern wer den Antrag stellt und ob Sie eine Kostenvereinbarung abgeschlossen haben. Die Gerichtskosten werden nach der Entscheidung des Gerichts am Ende von beiden Seiten hälftig zu tragen sein. Vorschussrechnung GerichtDie voraussichtlichen Gerichtskosten muss die Antragstellerseite zu Beginn des Verfahrens zunächst als Vorschuss zahlen. Wenn Sie Ihre Daten einfach bei einem Scheidungsservice eingeben, wird die Scheidung daher nicht günstiger, auch wenn dort von Kosten sparen die Rede ist. Kosten sparen können Sie nur, wenn Sie sich bei Beteiligung nur eines Anwalts am Verfahren mit Ihrem Ehegatten darauf verständigen konnten, dass die Rechtsawaltskosten geteilt werden, was bei einer einvernehmlichen Scheidung häufig der Fall und keine Besonderheit der Scheidung online ist.

Beim Abschluss einer entsprechenden Kostenvereinbarung sind wir Ihnen auf Wunsch behilflich.


Gerne berechnen wir für Sie unverbindlich die voraussichtlich entstehenden gesetzlichen Gebühren für den Rechtsanwalt und das Gericht. Da die Gebühren gesetzlich geregelt sind, ist die Berechnung der entstehenden Kosten nie ein persönliches Angebot, sondern eine Abschätzung der in Ihrer persönlichen Situation entstehenden Gebühren. Eine Scheidung bei uns kostet Sie weder weniger noch mehr als an anderer Stelle. 

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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

     


    Zusammenfassung: Kosten Scheidungsanwalt

    Günstige Scheidungsanwälte gibt es nicht. Wurde keine Vergütungsvereinbarung vom Scheidungsanwalt verlangt und vom Mandanten unterschrieben, gelten bundeseinheitlich gleich hohe gesetzliche Gebühren, deren Höhe vom Verfahrenswert abhängig sind. Im Durchschnitt fallen ca. 1.200 bis 2.200 Euro Anwaltskosten bei einer Scheidung an. Zusammen mit den Gerichtskosten ergeben sich dann Scheidungskosten von rund 1.550 bis 2.800 Euro. Die Teilung dieser Kosten können die Ehegatten vereinbaren. Ohne Absprache zahlt der Antragsteller seinen Anwalt alleine. Die Erstattung der halben Gerichtskosten durch den Antragsgegner spricht das Gericht im Scheidungsbeschluss aus.

    Ein persönliches Angebot bei den Kosten des Scheidungsanwalts bedeutet niemals niedrigere Gebühren, sondern nur eine Schätzung der gesetzlich entstehenden Gebühren auf Grundlage Ihrer persönlichen Einkommensverhältnisse. Nach aktueller Gesetzeslage (2024) muss jeder Rechtsanwalt die vollen gesetzlichen Gebühren abrechnen und darf keine geringere Vergütung bei einer Scheidung vereinbaren.


     

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    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

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    Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit. So sollte diese auch behandelt werden.

    Auch bei der Beauftragung Ihres Scheidungsanwalts via Internet werden Sie bei uns persönlich betreut und können jederzeit anrufen oder auch einen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren.

    Es gibt keine besonderen Kosten für den Scheidungsantrag, wenn dieser online veranlasst wird. Die Anwaltskosten bei einer Scheidung sind gesetzlich geregelt. Kein Anwalt darf geringere Kosten abrechnen.

    Scheidung Anwalt Kosten: Wer kein höheres Honorar durch Vergütungsvereinbarung mit seinem Rechtsanwalt vereinbart, zahlt für den Anwalt und das Gericht immer die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren. Die Höhe der Gebühren sind abhängig vom Verfahrenswert, der auf Grundlage der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten durch das Gericht festgesetzt wird. Streitige Folgesachen erhöhen den Verfahrenswert und damit auch die Kosten.

    Scheidung Anwalt kostenlos: Einen kostenlosen Anwalt gibt es nicht. Dieser ist immer verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren abzurechnen. Wer wenig Einkommen und/oder hohe Ausgaben hat, kann Verfahrenskostenhilfe (VKH) beantragen. Im Falle der Bewilligung zahlt die Staatskasse die Anwaltskosten. Der Anwalt darf dann für die Scheidung keine Rechnung an den Mandaten stellen.

    Gut zu wissen: Gegenstandswert ist der Wert einer Angelegenheit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im familienrechtlichen Verfahren wie bei einer Scheidung entspricht der für die Anwaltsgebühren maßgebliche Gegenstandswert dem Verfahrenswert bei Gericht (§ 23 RVG). In einem Zivilprozess nach der ZPO entspricht dieser dem Streitwert.



    Zur Info: Bedeutung unserer Domain

    Advo​scheidung.de (Abkürzung für Advokat=Rechtsanwalt & Scheidung) DeutschlandScheidung online


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    Inhalt dieser Seite: Kosten Scheidungsanwalt 2024


    Aktualisiert am 19. April 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach 


     

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