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Rechtsanwalt Steinbach informiert:
Diskrete Scheidung
Immer wieder hören wir von Mandanten, dass diese nicht möchten, dass Dritte von Ihrer Scheidung erfahren. Häufig möchte man deshalb auch keinen Termin in einer Anwaltskanzlei vor Ort, teils aus (meist wohl unbegründeter) Angst, der Anwalt vor Ort sei nicht diskret genug oder aufgrund Befürchtungen, man würde auf dem Weg in die Kanzlei gesehen.
Diskretion und eine individuelle Beratung wird bei uns groß geschrieben. Dies ist auch der Grund, warum Sie über uns kaum Bewertungen oder Rezessionen finden. Statt diese aktiv zu fördern, raten wir bei der Frage „Wo kann ich Ihnen eine positive Bewertung hinterlassen?“, meist dazu, dies nicht zu tun. Öffentlich kund zu tun, wo man sich hat scheiden lassen, steht für uns im Widerspruch zur gesetzlichen Schweigepflicht eines Rechtsanwalts und wie wollen auch verhindern, dass sich unser Mandant hierdurch versehentlich selbst diskreditiert.
Bei einer Online Anfrage zur Scheidung wird diese ausschließlich von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Steinbach gelesen. Die Daten werden auch nicht durch z.b. einer KI automatisch verarbeitet. So ist gewährleistet, dass Ihre Anfrage oder auch ein mögliches Mandat mit der größtmöglichen Diskretion bearbeitet wird. Wenn wir Ihnen Briefpost übersenden, entweder weil Sie das wünschen oder das Original des Scheidungsbeschlusses zu übersenden ist, verwenden wir bei unserer Absenderadresse bewusst keinen Hinweis darauf, dass wir eine Anwaltskanzlei sind. Dies wird erst beim Öffnen des Briefes ersichtlich.
Viele Mandanten wissen dies zu schätzen, weshalb wir auch schon einige VIP Scheidungen, also Scheidungen von wichtigen oder bekannten Personen hatten.
Hinzuweisen ist aber darauf, dass sich eine Scheidung nicht im Geheimen durchführen lässt. Das Scheidungsverfahren findet beim Familiengericht statt. Das gerichtliche Verfahren ist im Einzelnen im FamFG geregelt. Dort ist insbesondere in § 128 FamFG vorgesehen, dass die Richterin oder der Richter beide Ehegatten zum Scheidungstermin laden und anhören soll. Hier kann in der Regel allenfalls versucht werden, dass Erscheinen zu vermeiden, indem das Gericht darum gebeten wird, die Teilnahme am Termin per Video zu gestatten.
Im gerichtlichen Verfahren lässt sich nicht vermeiden, dass das Gericht Zustellungen wie z.B. den Scheidungsantrag an den anderen Ehegatten oder die Terminsladung an beide Ehegatten vornimmt. Eine vollständig geräuschlose und geheime Scheidung lässt sich daher nicht durchführen. Gerne unterstützen wir Sie aber, dass das ganze Verfahren so „geräuschlos“ wie möglich verläuft.
Gerne können Sie mir direkt und unverbindlich über unser Formular alle erforderlichen Angaben zur Fertigung eines Scheidungsantrags übersenden. Natürlich unterliegen alle Angaben der anwaltlichen Schweigepflicht.
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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Alle Ihre Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und werden nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Steinbach verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Wir sind kein Scheidungsservice, bei dem Ihre Daten zunächst an eine Kapitalgesellschaft gesendet werden. Bei Fragen rufen Sie mich einfach an: ✆ 06251 8565952
Ihr Rechtsanwalt
Bernd Steinbach
Kann man sich still und leise online scheiden lassen?
Eine „Online Scheidung“ meint nur, dass die Kontaktaufnahme und Beauftragung zu einem Rechtsanwalt digital erfolgt. Es handelt sich also nur um eine werbende Umschreibung für die Möglichkeit, mit einem Scheidungsanwalt digital in Kontakt zu treten. Das gerichtliche Verfahren sowie die Dauer und die Kosten der Scheidung ändern sich hierdurch nicht.
Nur ein Rechtsanwalt kann die Scheidung einreichen und rechnet die überall gleich hohen gesetzlich festgelegten Wertgebühren ab. Das Gericht hat keine Kenntnis davon, ob die Beauftragung des Rechtsanwalts des Antragstellers digital erfolgt ist. Da im Verfahrensrecht der Mündlichkeitsgrundsatz gilt, findet am Ende immer ein Gerichtstermin statt, zu dem die Ehegatten persönlich erscheinen müssen.
Es gibt auch keine besonderen Bedingungen oder Voraussetzungen, sich „online scheiden zu lassen“. Entsprechende Hinweise auf Bedingungen anderer Seiten haben in der Regel den Zweck, sich die einfachsten Fälle mit wenig Beratungsaufwand herauszusuchen und arbeitsintensive Mandate anderen zu überlassen. Hinter vielen Anbietern eines Scheidungsservice verstecken sich Datenhändler, die darauf angewiesen sind, Daten automatisiert zu verarbeiten.
Gut zu wissen: Das gerichtliche Verfahren ist im Einzelnen im FamFG und die Kosten des Gerichts im FamGKG und die des Rechtsanwalts im RVG bundesweit einheitlich geregelt.
Rechtliche Grundlagen:
Verschwiegenheit: § 2 Abs. 1 BORA, § 43a Abs. 2 BRAO, § 203 StGB
Inhalt dieser Seite: Diskrete Scheidung
Aktualisiert am 18. Juni 2026 durch Rechtsanwalt Steinbach


