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Warum kostet eine Scheidung Geld?

Auch die Eheschließung kostet Geld. Eine Ehe kann in Deutschland nur vor einem Standesbeamten geschlossen werden.1 Sowohl für die Prüfung der Ehevoraussetzungen wie auch die Vornahme der Eheschließung und Ausstellung der Eheurkunde rechnet das Standesamt jeweils eine Gebühr ab. Auch sind Zusatzkosten für die Trauung möglich, wenn z.B. die Trauung außerhalb der Öffnungszeiten, außerhalb der Amtsräume durchgeführt oder ein Familienstammbuch erstellt werden soll.

Die Scheidung der Ehe erfolgt durch eine gerichtliche Entscheidung.2 Um geschieden zu werden, muss daher ein Gericht angerufen werden. Der Antrag kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gestellt werden.3
 
Anders als bei den pauschalen Gebühren beim Standesamt richten sich die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten. Hierzu wird anhand der individuellen finanziellen Situation der Verfahrenswert durch das Gericht berechnet.4 Die Höhe des Werts bestimmt die konkrete Höhe der gesetzlichen Gebühren. Die Scheidungskosten sind daher bei einem Gutverdiener höher als bei einem Geringverdiener.5

Streit verteuert die Scheidung. Für jede vom Gericht zu entscheidende sog .Folgesache der Scheidung wird ebenfalls ein Verfahrenswert festgesetzt und aus allen Werten für die Endabrechnung ein Gesamtwert berechnet.

Kein Rechtsanwalt darf weniger als die gesetzlichen Gebühren abrechnen oder ohne besondere schriftliche Vereinbarung mehr verlangen.6 Bei einem Vergleich der Scheidungskosten rechnet Anwalt A daher immer genauso viel wie Anwalt B ab.


Scheidung Kosten teilen

Übrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2026 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.


Wer die Kosten der Scheidung nicht aus eigenen Mitteln zahlen kann, hat die Möglichkeit, für das Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe (VKH) zu beantragen. Wird diese bewilligt, müssen keine Gerichtskosten gezahlt werden und die Anwaltskosten trägt die Staatskasse.

Eine Scheidung kostet Geld, weil eine Ehescheidung nach den gesetzlichen Vorgaben nur von einem Familiengericht und unter Mitwirkung von mindestens einem Rechtsanwalt durchgeführt werden kann, die jeweils eine gesetzlich festgelegte Vergütung erhalten.

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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder





    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2026) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

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    Inhalt dieser Seite: Wie lasse ich mich scheiden? (Deutschland)

    Aktualisiert am 24. September 2026 durch Rechtsanwalt Steinbach 

    1. Eheschließung durch Erklärung vor dem Standesbeamten § 1310 BGB ↩︎
    2. Scheidung durch richterliche Entscheidung § 1564 BGB ↩︎
    3. Anwaltszwang bei Scheidung § 114 FamFG ↩︎
    4. Festsetzung des Verfahrenswerts am Ende des Verfahrens durch das Gericht § 55 FamGKG ↩︎
    5. Tabelle der Scheidungskosten nach Verfahrenswert ↩︎
    6. Unterschreitungsverbot der gestzlichen Gebühren § 49b BRAO ↩︎