Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

 

 

 

FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952



 

„Muss ich nach Scheidung eine Namensänderung vornehmen?“

Der Name nach der Ehescheidung

Welchen Namen kann oder muss ich nach der Scheidung führen?

Namensänderung nach Scheidung

Soweit nichts weiter veranlasst worden ist, wird der während der Ehe geführte Name weitergeführt. Eine Änderung des Namens ist problemlos möglich. Dies regelt § 1355 Abs. 5 BGB. Die Namensänderung nach Scheidung ist beim Standesamt vorzunehmen.

Der Partner, dessen Name Ehename geworden ist, kann nicht verlangen, dass der Name von dem Anderen wieder aufgegeben wird. Sie können daher den in der Ehe geführten Nachnamen auch weiterhin behalten.

Die Person, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, hat grundsätzlich folgende Möglichkeiten nach der rechtskräftigen Scheidung:

Nach der Ehescheidung kann

  • der Ehename als Nachname fortgeführt werden;
  • der Geburtsname wieder angenommen werden;

  • der Name angenommen werden, der bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt wurde;

  • dem Ehenamen der Geburtsname oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen als Begleitnamen vorangestellt oder angefügt werden;

  • der während der Ehe vorangestellte oder angefügte Begleitname widerrufen werden.

StandesamtEine Namensänderung nach der Scheidung ist jederzeit durch entsprechenden Antrag möglich, muss aber nicht vorgenommen werden.

Die Änderung des Namens ist beim Standesamt unter Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses vorzunehmen. Der Standesbeamte bescheinigt die Namensänderung.

Auf den Nachnamen der Kinder hat die Namensänderung keinen Einfluss.


Antworten zu häufigen Fragen kurz zusammengefasst:

Eine Namensänderung vor Scheidung ist nicht möglich. Der Ehegatte, dessen Name Ehename geworden ist, kann gegenüber dem anderen Ehegatten nach der Scheidung nicht eine Namensänderung verlangen oder erzwingen. Wenn Sie schon mal verheiratet waren und den Namen nicht geändert haben vor der 2. Ehe, können Sie auch eine Namensänderung so vornehmen, dass der Name aus der 1. Ehe wieder angenommen wird. Ein Doppelname für das Kind bestehend aus dem Ehenamen und dem von Ihnen angenommenen Namen ist nicht möglich. Eine Namensänderung des Kindes nach der Scheidung kann daher grundsätzlich nicht erfolgen. Das Kind behält seinen Geburtsnamen. Etwas anders gilt nur für den Fall der erneuten Heirat (§ 1618 BGB).


❍ Direkt online eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung senden ❍

 

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     


    Kurz erklärt: Namensänderung Scheidung

     

    Name nach ScheidungWird nichts durch den Ehegatten veranlasst, wird der Ehename auch nach der Scheidung fortgeführt. Nach Rechtskraft der Scheidung kann beim Standesamt die Annahme eines der bisherigen Nachnamen beantragt werden. Auf den Namen der Kinder hat die Namensänderung keinen Einfluss. Diese behalten den Ehenamen. Die Namensänderung nach Scheidung kann vom anderen Ehegatten weder verhindert noch erzwungen werden.

     


    Die Änderung des Namens wird nicht im Scheidungsverfahren vorgenommen. Das Gericht entscheidet nur, ob die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen und spricht diese dann aus. Nach Rechtskraft der Scheidung kann eine Änderung des Namens beim Standesamt vorgenommen werden. Wird nichts weiter veranlasst, behält man nach der Scheidung den in der Ehe geführten Namen.


    Tags: Name nach Scheidung behalten   | Namensänderung   | Scheidung   | Name ändern   | Geburtsname | Mädchenname | Ehename | Namensänderung bei Scheidung | Nachname

    Regelung Ehename

    Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

    § 1355 Ehename

    (1) Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung.

    (2) Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesamt den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen eines Ehegatten bestimmen.

    (3) Die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens soll bei der Eheschließung erfolgen. Wird die Erklärung später abgegeben, so muss sie öffentlich beglaubigt werden.

    (4) Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung kann gegenüber dem Standesamt widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung nach Satz 1 nicht zulässig. Die Erklärung, wenn sie nicht bei der Eheschließung gegenüber einem deutschen Standesamt abgegeben wird, und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden.

    (5) Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann durch Erklärung gegenüber dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat, oder dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. Absatz 4 gilt entsprechend.

    (6) Geburtsname ist der Name, der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung gegenüber dem Standesamt einzutragen ist.

     

    Namensänderung Kind:

    Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)

    § 1618 Einbenennung

    Der Elternteil, dem die elterliche Sorge für ein Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil zusteht, und sein Ehegatte, der nicht Elternteil des Kindes ist, können dem Kind, das sie in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben, durch Erklärung gegenüber dem Standesamt ihren Ehenamen erteilen. Sie können diesen Namen auch dem von dem Kind zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen; ein bereits zuvor nach Halbsatz 1 vorangestellter oder angefügter Ehename entfällt. Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt, und, wenn das Kind das fünfte Lebensjahr vollendet hat, auch der Einwilligung des Kindes. Das Familiengericht kann die Einwilligung des anderen Elternteils ersetzen, wenn die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Die Erklärungen müssen öffentlich beglaubigt werden. § 1617c gilt entsprechend.


     

    Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

     

     

     

    FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

    Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952



    Scheidung online spart Zeit und Aufwand

    Ihre Scheidung mit so wenig Aufregung und Aufwand wie möglich

    Besteht Einvernehmen zwischen den Ehegatten, sind lediglich einige Daten für den Scheidungsanwalt erforderlich, um den Scheidungsantrag für den Mandanten beim Familiengericht einzureichen. Das von uns bereitgestellte Formular berücksichtigt die in der Regel erforderlichen Angaben.

    Wir bieten Ihnen an, das Formular unverbindlich an uns zu übersenden. Die Übersendung kann online, per E-Mail, Post oder Fax erfolgen. Von uns erhalten Sie daraufhin per E-Mail oder nach Wunsch auch per Post

    • eine Kostenschätzung Ihrer Scheidung
    • den Entwurf des Scheidungsantrages
    • eine Vollmacht

    übersandt. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie uns beauftragen. Hierzu übersenden Sie uns einfach die unterschriebene Verfahrensvollmacht zusammen mit den erforderlichen Urkunden (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder). Idealerweise haben Sie bis dahin mit uns telefoniert. Ihr Scheidungsantrag wird daraufhin unverzüglich, in der Regel online am selben Werktag, bei dem für Sie zuständigen Familiengericht eingereicht. Gerne können Sie uns auch eine Anfrage senden, wenn die Scheidung nicht im aktuellen Jahr 2024 geplant oder möglich ist. Info: Ablauf Scheidung (online) 


     


    Zusammenfassung Name nach Scheidung

    Soweit nichts weiter veranlasst worden ist, wird der während der Ehe geführte Name auch nach der Scheidung weitergeführt. Die Änderung des Namens ist beim Standesamt unter Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses möglich. Der Standesbeamte bescheinigt die Namensänderung.

    Inhalt dieser Seite: Name nach Scheidung


    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach