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Voraussetzung Online Scheidung

Voraussetzungen Online Scheidung

Voraussetzung für eine Online-Scheidung in Deutschland ist, dass das Trennungsjahr abgelaufen ist und keine Streitpunkte zu z.B. Unterhalt, Hausrat und Wohnung bestehen. So oder so ähnlich ist es an vielen Stellen zu lesen. Derartige Formulierungen erwecken den Eindruck, es handele sich hier um ein besonderes und vereinfachtes Verfahren bei einer Scheidung. Dem ist aber nicht so. Den Begriff der „Online-Scheidung“ kennt das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (FamFG) nicht. Es handelt sich um einen reinen werblichen Begriff, der nur meint, dass auf der entsprechenden Seite die Möglichkeit besteht, digital über ein Formular mit einem Rechtsanwalt zur Vorbereitung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens Kontakt aufzunehmen. Es geht also alleine darum, den für eine Scheidung erforderlichen Rechtsanwalt (§114 FamFG) mit der Durchführung des gerichtlichen Scheidungsverfahrens zu beauftragen.

Auch wenn an vielen Stelle als schnell und günstig beworben, geht es um ein normales Scheidungsverfahren, bei dem die gesetzlichen Gebühren für das Gericht nach dem FamGKG und den Rechtsanwalt nach dem RVG in überall gleicher Höhe anfallen (Scheidungskostentabelle).

Besonderes Merkmal ist daher nur, dass der Kontakt zum Scheidungsanwalt online hergestellt wird und ein Besuch in der Kanzlei entbehrlich sein kann. Besondere Voraussetzungen für eine „Online-Scheidung“ gibt es nicht.

Soweit daher von Voraussetzungen die Rede ist, geht es also nicht um rechtlich erforderliche Punkte, sondern dass dort oft nicht gewollt ist, sich mit streitigen Positionen zu befassen oder dies, wie Sie weiter unten lesen können, nicht zum Geschäftsmodell eines Scheidungsservice passt. Es sind daher keine Voraussetzungen der „Online-Scheidung“, sondern Bedingungen oder technische Notwendigkeiten des Anbieters. Da es um ein reguläres Scheidungsverfahren geht, werden die Kosten am Ende regulär abgerechnet und es sind keine Einsparungen möglich.

Digitale Schnittstelle

Als Schnittstelle für die digitale Kommunikation wird meistens auf der Seite ein Formular bereitgestellt, mit dem die wesentlichen Angaben übermittelt werden können, die zur Fertigung des Scheidungsantrags für den Rechtsanwalt erforderlich sind. Obwohl alleine ein Rechtsanwalt den Scheidungsantrag fertigt und bei Gericht einreichen kann, wird ein entsprechendes Formular oft mit „Scheidung online einreichen“, „hier direkt Scheidungsantrag stellen“, „von zu Hause Scheidung beantragen“ oder ähnlich beworben. Tatsächlich handelt sich aber um nichts weiter als um ein digitalen Erfassungsbogen für eine konkrete Anfrage oder mögliches Mandat. Datenhändler machen sich dies auf unzähligen Seiten zur Trennung und Scheidung gerne zu nutze. Trotz der Zusicherung von 100%iger Hilfe und vermeintlich vorbildlichen Preisen offenbart ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dass dort trotz 24h Hotline weder eine Rechtsberatung noch eine Leistung oder Abrechnung für die Scheidung erfolgt. Es lohnt sich daher immer ein Blick in das Impressum, ob Sie bei einem Lead Generator oder einer Anwaltskanzlei Ihre hochsensiblen Daten eingeben. Für einen Datenhändler sind natürlich streitige Scheidungen oder sonstige Probleme nur schwer aus einem Formular automatisiert als Datensatz verarbeitbar, weshalb dort für eine angebliche „Online-Scheidung“ der Ablauf des Trennungsjahrs und die Einvernehmlichkeit der Ehegatten als Voraussetzung genannt wird.

Keiner sollte den Fehler machen und sich alleine auf die digitale „Abwicklung“ seiner Scheidung zu verlassen. Spätestens vor Einreichung des Antrags auf Ehescheidung durch den Rechtsanwalt empfiehlt sich immer, mit diesem wenigstens telefonisch oder per Video-Call zu sprechen. Auch bei einer vermeintlich einfachen Scheidung kann nur so sichergestellt werden, dass nichts übersehen wurde oder es nicht im Formular berücksichtigte Punkte zu erörtern gibt. Die beabsichtige Einreichung der Scheidung mit seinem Anwalt vorab zu besprechen, führt grundsätzlich zu keinen Mehrkosten.

Unsere Mandanten bitten wir häufig auch bei der Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei, uns vorab die Angaben über unser Formular zu übersenden. Dies hat den Vorteil, dass wir schon vor dem Gespräch über die wichtigsten Punkte informiert sind und uns im Termin nicht mit der Abfrage von Daten aufhalten müssen und uns vollständig auf Ihre Situation und Fragen konzentrieren können.

Eignung Online Scheidung

Ist die sog. „Online-Scheidung“ für bestimmte Fälle besonders geeignet? Auf vielen Seiten ist hierzu sinngemäß zu lesen: „Eine Online-Scheidung eignet sich besonders für einvernehmliche Trennungen, bei denen sich beide Ehepartner bereits über alle Folgesachen (wie Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensteilung) einig sind.“ Oder es wird auf die besondere Eignung für Paare ohne Streit hingewiesen. Mit solchen Formulierungen soll nur eine vermeintliche Einfachheit durch „online“ suggeriert werden. Natürlich ist es nicht besser, seine einvernehmliche Scheidung online statt durch Beauftragung in der Kanzlei in die Wege zu leiten. Auch hier gilt, wie bereits oben zu den Voraussetzungen gesagten, dass seitens des Anbieters meist kein Interesse daran besteht, Anfragen zu problematischen Fällen zu erhalten. Aber hier soll es nicht um die Anbieter, sondern um Sie gehen:

Die Frage der Eignung sollte sich weniger an der „Art“ der Scheidung orientieren, sondern daran, welchen Weg Sie gerne bei der Kommunikation mit Ihrem Anwalt gehen möchten.

Kommunizieren Sie z.B. beruflich viel per E-Mail, Telefon und Videokonferenz und dies fällt Ihnen auch leicht? In diesem Fall ist es meistens auch kein Problem, mit dem Rechtsanwalt streitige Punkte zu erörtern. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist dies dann natürlich erst recht unproblematisch.

Fällt es Ihnen schwer, Sachverhalte per Telefon zu besprechen oder sich per E-Mail verständlich zu machen? In solchen Fällen ist auch bei einer Scheidung ohne Streit der Weg über eine Online-Scheidung kein geeigneter.

Fazit 

Eine „Online-Scheidung“ hat weder besondere Voraussetzungen, noch ist diese bei bestimmten Fällen besonders geeignet. Sie ist lediglich die Möglichkeit, bei einer beabsichtigten Scheidung statt der Vereinbarung eines Termins in einer Anwaltskanzlei direkt digital mit dem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen und mit diesem zu kommunizieren. Weder die Dauer der Scheidung noch die Kosten ändern sich hierdurch. Jeder sollte daher für sich selbst entscheiden, welcher Weg der „geeignete“ ist.

Egal welchen Weg Sie gehen gilt: Eine Scheidung kann grundsätzlich erst nach einer einjährigen Trennung beantragt werden. Möglich ist die Scheidung auch ohne Zustimmung des Ehegatten. Nicht der „Online-Weg“, sondern alleine das Verhalten der Ehegatten sorgt für eine schnelle Scheidung. Dies bereits im laufenden Trennungsjahr.

Kostenfreie Anfrage zur Scheidung

Unser Anspruch ist es, Sie individuell zu beraten und Schritt für Schritt durch das Scheidungsverfahren zu begleiten. Natürlich erhöhen sich hierdurch nicht die Kosten, da die Gebühren gesetzlich geregelt sind.

Sollten Sie grundsätzliche Fragen zur Scheidung haben, können Sie direkt unter ✆ 06251 8565952 unverbindlich anrufen. Sie können auch kostenfrei und unverbindlich eine konkrete Anfrage senden, die wir in der Regel bis zum nächsten Werktag mit einer Darstellung des Ablaufs und den entstehenden Kosten beantworten. Füllen Sie hierzu einfach das nachfolgende Formular aus. Alle Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

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    Scheidung Kosten teilenÜbrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2026 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.


    Gerne begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei Ihrer Scheidung. Als Interessenvertreter haben wir hierbei natürlich immer auch im Auge, dass Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen. Dies unabhängig davon, ob Sie analog oder digital mit uns in Verbindung treten.

     

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    Aktualisiert am 16. März 2026 durch Rechtsanwalt Steinbach