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„Mein/e Mann/Frau möchte sich nicht scheiden lassen. Kann ich mich scheiden lassen, auch wenn der/die Partner/in nicht will?“

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Ist die Scheidung einseitig möglich? – Scheidung ohne Zustimmung des Ehepartners

Wenn der Mann oder die Frau die Scheidung ablehnt – Scheidung einreichen einseitig:

Nicht einvernehmliche Scheidung: Eine Scheidung ist nach einem Jahr Trennung grundsätzlich auch möglich, wenn der andere Ehegatte nicht einwilligt oder zustimmt. Die Zerrüttung der Ehe muss hierzu dargelegt und durch das Gericht festgestellt werden. Das Gericht vom Scheitern der Ehe zu überzeugen, ist in der Praxis in den meisten Fällen unproblematisch.

„Was passiert, wenn mein Ehegatte der Scheidung nicht zustimmt?“

Scheidung auch ohne ZutimmungAuch wenn der andere Ehegatte die Scheidung verweigert, ist nach einem Jahr Trennung in den meisten Fällen die Scheidung auch ohne Zustimmung möglich.

Die Scheidung kann nach einem Jahr Trennung einseitig eingereicht werden. Auf im Internet zu findende Tipps, man könne die Scheidung verzögern, indem der Scheidung nicht zugestimmt werde, so dass erst nach 3 Jahren Trennung die Scheidung ausgesprochen werde, sollte man sich als Antragsgegner der Scheidung nicht verlassen. Im Scheidungstermin ist die Überraschung dann meistens groß, wenn trotz verweigerter Zustimmung durch das zuständige Familiengericht die Scheidung ausgesprochen wird.

„Wann gilt die Ehe als gescheitert?“

Zustimmung ist nicht Voraussetzung für die Scheidung

Scheitern der Ehe nach § 1565 BGBNach den gesetzlichen Voraussetzungen in § 1565 BGB ist die Ehe zu scheiden, wenn diese gescheitert ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Leben die Ehegatten weniger als ein Jahr getrennt, kann die Scheidung allerdings nur bei Vorliegen von Härtefallgründen erfolgen.

„Muss mein Partner der Scheidung zustimmen, damit ich geschieden werden kann?“

Die Zustimmung des anderen Ehepartners ist nicht Voraussetzung, um geschieden zu werden. Das Gericht wird die Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten nach einem Jahr Trennung aussprechen, wenn nicht zu erwarten ist, dass die eheliche Gemeinschaft wiederhergestellt wird.

Auch wenn die Zustimmung zur Scheidung verweigert wurde, spricht das Gericht die Scheidung aus, wenn die Ehe nach einem Jahr Trennung oder bei Vorliegen von Härtefallgründen gescheitert ist.

Für den Fall der Zustimmung greifen die Beweisregeln des § 1566 BGB, wonach unwiderlegbar vom Scheitern der Ehe auszugehen ist, wenn nach einem Jahr Trennung beide Ehegatten geschieden werden möchten oder nach 3 Jahren Trennung ein Ehegatte die Scheidung begehrt. Das Gericht wird dann ohne weitere Sachaufklärung die Scheidung aussprechen. Die Zustimmung zur Scheidung ist keine Voraussetzung für die Scheidung, sondern lediglich Bedingung für die Anwendung der Beweisregel bei einer Trennungszeit bis 3 Jahre. Greift keine Beweisregel, wird sich das Gericht im Rahmen der Anhörung im sog. Scheidungstermin davon überzeugen, ob auch ohne Zustimmung von einem Scheitern der Ehe auszugehen ist. Im ungünstigen Fall wird das Gericht über streitige Tatsachen Beweis erheben (müssen). In der Regel reicht die Anhörung der Ehegatten im Scheidungstermin.

Es muss nicht, wie an mancher Stelle dargestellt oder vermutet wird, bei Verweigerung der Zustimmung eine Trennungszeit von 3 Jahren abgewartet werden. Grundsätzlich kommt es auch nicht zu einer Verzögerung der Scheidung. Da die Ehegatten ohnehin anzuhören sind, wird das Gericht sich im Rahmen der Anhörung im Scheidungstermin davon überzeugen, dass die Ehe gescheitert ist.

 

„Ich will auf jeden Fall geschieden werden!“

ScheidungsantragWer auf jeden Fall geschieden werden möchte, wird dies in der gerichtlichen Praxis in der Regel auch, wenn ein Jahr Trennung vollzogen wurde. Die Scheidung gegen den Willen des Partners ist in den meisten Fällen möglich. In der Rechtsprechung wird überwiegend die Ansicht vertreten, dass es ausreichend ist, wenn ein Ehegatte glaubhaft im Rahmen der Anhörung bekundet, dass dieser unter keinen Umständen bereit ist, zu dem anderen Ehegatten zurückzukehren und die eheliche Lebensgemeinschaft wiederaufzunehmen. Dass eine Seite der Scheidung nicht zustimmt und an der Ehe festhalten möchte, hindert das Gericht nicht, das Scheitern der Ehe vor Ablauf einer 3-jährigen Trennung festzustellen. Exemplarisch wird auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg (9 UF 90/10) hingewiesen, in der es auszugsweise heißt:

Beschluss OLG Brandenburg„Allein der unbedingte Wille eines der beiden Ehepartner, an der Ehe festzuhalten, reicht nicht aus, um der Feststellung einer Zerrüttung der Ehe den Boden zu entziehen. Tatsächlich genügt es, wenn aus dem Verhalten und den glaubhaften Bekundungen des die Scheidung beantragenden Ehegatten zu entnehmen ist, dass er unter keinen Umständen bereit ist, zu dem anderen Ehegatten zurückzufinden und die Ehe fortzusetzen. Eine Ehe gilt daher auch dann als zerrüttet, wenn nur ein Ehegatte sich – gleich aus welchen Gründen – endgültig abgewendet hat und die Ehe nur einseitig als zerrüttet angesehen wird, weil dann eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann (vgl. Palandt-Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 1565 Rdnr. 3 f. mit weiteren Nachweisen).“

Daraus folgt: Eine Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehepartners ist einseitig auf Antrag eines Ehepartners möglich, wenn

  • feststeht, dass die Ehegatten mindestens 3 Jahre getrennt leben

oder

  • feststeht, dass die Ehegatten mindestens 1 Jahr getrennt leben und der Antragsteller glaubhaft bekunden kann, dass dieser unter keinen Umständen die eheliche Lebensgemeinschaft wiederherstellen möchte, also die Ehe gescheitert ist.

ScheidungsbeschlussDie Weigerung des anderen Ehepartners ist in diesen Fällen kein Hindernis für die Scheidung. Sagt ein Ehepartner nein zur Scheidung, ist das Zerwürfnis zwischen den Ehepartnern meistens so groß, dass sich alleine aus dieser Zerrüttung oft das Scheitern der Ehe durch das Gericht begründen lässt. Nach drei Jahren Trennung muss das Gericht dies weder feststellen oder begründen, da sich die unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns der Ehe aus der Beweisregel des § 1566 II BGB ergibt.

Wer bereits vorab die Zustimmung zur Scheidung erklärt hat, kann diese grundsätzlich auch ohne Anwalt bis zum Ende des Scheidungstermins widerrufen. Auch hier gilt das oben gesagte. Das Gericht wird dann trotzdem die Scheidung aussprechen, wenn vom Scheitern der Ehe auszugehen ist.

Soweit keine weiteren streitigen Folgesachen Gegenstand des Scheidungsverfahrens sind, wirkt sich die Verweigerung der Zustimmung durch den Ehepartner weder auf die Höhe der Scheidungskosten noch auf die Pflicht zur Kostentragung aus. Das Gericht wird wie auch bei einer einverständlichen Scheidung die Kostenaufhebung im Scheidungsbeschluss aussprechen und den Verfahrenswert nach den gesetzlichen Vorgaben festsetzen.

„Ich will keine Scheidung! Kann ich die Scheidung verweigern?“

Gründe, die Scheidung zu verweigern, um die Scheidung zu verhindern, gibt es grundsätzlich nach einem Jahr Trennung nicht. Da die Zustimmung nicht Voraussetzung für die Scheidung ist, kann der/die Antragsgegner/in lediglich darlegen, warum die Ehe nicht gescheitert ist und daher die Voraussetzungen für eine Scheidung nicht gegeben sind. In diesem Fall ist gegenüber dem Gericht zu beantragen, den Antrag auf Ehescheidung zurückzuweisen. Beim Familiengericht besteht Anwaltszwang, so dass Anträge in der Regel nicht selbst gestellt werden können. Ein allgemeingültiges Muster, wie die Scheidung abgelehnt wird, werden Sie daher im Internet nicht finden.

Gut zu wissen: Wer einen begründeten Scheidungsantrag bei Gericht einreicht oder der Scheidung zustimmt, sorgt dafür, dass der andere Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht verliert und ein bestehender Erbvertrag oder ein Testament wirkungslos wird. Wird einem begründeten Scheidungsantrag nicht zugestimmt, behält (nur) der Antragsteller der Scheidung das Erbrecht bis zur tatsächlichen Auflösung der Ehe (Rechtskraft der Scheidung). Das Unterlassen der Zustimmung führt in diesem Fall also dazu, dass der andere Ehepartner bis zur Scheidung erbberechtigt bleibt, wohingegen man selbst kein gesetzlicher Erbe mehr ist.

In der Praxis wenig relevant, aber wichtig zu wissen: Ausnahmsweise soll die Ehe trotz Scheiterns nicht geschieden werden, wenn die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint (§ 1568 BGB). Zu den Voraussetzungen für die Anwendung der Härteklausel z.B.: OLG Bamberg, Beschluss v. 15.12.2021 – 7 UF 211/21

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Kann ich der Scheidung widersprechen?

Es ist möglich, der Scheidung zu widersprechen. Liegen die Voraussetzungen der Scheidung vor, hat die Ablehnung der Scheidung allerdings im Verfahren keine Konsequenzen. Das Gericht wird bei mindestens einjähriger Trennung und Zerrüttung der Ehe gleichwohl die Scheidung aussprechen. Bis dahin bleibt die Antragstellerseite wegen der unterbliebenen Zustimmung erbberechtigt.


Info: Ehepartner erscheint nicht zum Termin bei Gericht


 

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Die oben genannten Paragraphen des BGB finden Sie am Ende dieser Seite.

 


Angaben Scheidung Formular

 

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Info: Ablauf der Scheidung – von der Trennung zur Scheidung im gerichtlichen Verfahren


Scheidung Kosten teilenÜbrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.



Auszug aus dem

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§ 1565 Scheitern der Ehe

(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.

(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

§ 1566 Vermutung für das Scheitern

(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.

(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.

§ 1567 Getrenntleben

(1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben.

(2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht.

§ 1568 Härteklausel

(1) Die Ehe soll nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint.

(2) (weggefallen)

 


Scheidungsantrag ablehnen

Ehepartner stimmt der Scheidung nicht zu – Scheidung ohne Zustimmung des Ehegatten

Ihr/e Ehemann/Ehefrau verweigert die Zustimmung zur Scheidung und Sie möchten in jedem Fall geschieden werden? Scheidung einreichen, wenn einer nicht will …

Der Scheidungsantrag kann auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten bei Gericht eingereicht werden, wenn die Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben und die Ehe nachweislich gescheitert ist. Das Gericht wird in diesem Fall die Scheidung auch ohne eine 3-jährige Trennung aussprechen. Eine maximale Verzögerung der Scheidung oder die Rettung der Ehe, wie manchmal erhofft, lässt sich selten durch eine Verweigerung der Zustimmung erreichen. Die Zustimmung zur Scheidung ist keine Voraussetzung, geschieden zu werden, sondern lediglich, die Beweisregel nach § 1566 I BGB anzuwenden.

Scheidung verweigern Gründe:

Dass der Mann / die Frau die Scheidung hinauszögern möchte, hat oft emotionale Gründe, ohne dass dahinter eine rechtliche Taktik steckt. Die Verweigerung der Zustimmung zur Scheidung ist meist ein untaugliches Mittel, die Scheidung zu verhindern oder auch nur zu verzögern. Gründe, die Scheidung zu verweigern, kennt das Gesetz nur bei seltenen Härtefällen (§ 1568 BGB).

Was passiert, wenn einer der Scheidung nicht zustimmt?

Vorteile, der Scheidung nicht zuzustimmen, wird es selten geben. Schlicht falsch sind Tipps auf selbsternannten Ratgebern zur Scheidung, man könne die Scheidung durch Verweigerung der Zustimmung verzögern und bis zu 3 Jahren nach der Trennung verhindern, da das Gericht dann die Scheidung nicht aussprechen könne. Richtig ist vielmehr, dass das Gericht grundsätzlich über einen Antrag entscheidet und in den meisten Fällen in der Praxis auch ohne Zustimmung nach einem Jahr Trennung die Scheidung ausspricht. Eine Aussetzung des Scheidungsverfahrens lässt sich grundsätzlich nur durch den Antragsteller erreichen. Umsetzbare Tipps, die Scheidung in Ihrer konkreten Situation zu verhindern oder zu verzögern, werden Sie grundsätzlich nicht im Internet finden, sondern von Ihrem Rechtsanwalt im Rahmen der Beratung erhalten. Dieser kann Ihnen auch erläutern, ob dies taktisch sinnvoll ist und ob sich dadurch zusätzliche Kosten der Scheidung ergeben können.

Wie lange dauert die Scheidung, wenn einer nicht einwilligt?

Wer der Scheidung nicht zustimmt oder ablehnt, erhofft sich meistens Vorteile. Leben die Ehegatten mindestens ein Jahr voneinander getrennt und möchte eine Seite in jedem Fall geschieden werden, wird sich das Gericht im Rahmen der Anhörung davon überzeugen, ob die Ehe gescheitert ist. Alleine die Verweigerung der Einwilligung zur Scheidung wird sich daher nicht auf die Dauer der Scheidung auswirken. Ob und wie man eine Scheidung verhindern oder verzögern kann und ob dies in Ihrer Situation sinnvoll ist, kann Ihnen Ihr Rechtsanwalt nach Beurteilung der individuellen Situation erläutern.

Wer trägt die Kosten bei Zustimmung oder Verweigerung der Scheidung?

In § 150 I FamFG heißt es: „Wird die Scheidung der Ehe ausgesprochen, sind die Kosten der Scheidungssache und der Folgesachen gegeneinander aufzuheben.“ Ob der Scheidung zugestimmt oder diese verweigert wird, wirkt sich daher grundsätzlich nicht darauf aus, wer die Kosten der Scheidung zu tragen hat, wenn dem Scheidungsantrag stattgegeben wird.


 

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Aktualisiert am 13. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach