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Bei einer einvernehmlichen Scheidung hört man immer wieder die Aussage von Paaren, sie hätten einen gemeinsamen Anwalt für die Scheidung. Richtig ist allerdings, dass dies rechtlich nicht möglich ist. Der Rechtsanwalt ist ein Interessenvertreter und darf daher im Rahmen eines Verfahrens wie bei einer Ehescheidung nur eine Partei vertreten. Als Interessenvertreter darf er weder von seiner Partei erlangte Informationen preisgeben, noch die Interessen der anderen Seite wahrnehmen oder die andere Partei mitberaten. Tut er dies gleichwohl, begeht er u.U. Parteiverrat und macht sich strafbar.
Als Interessenvertreter wird er Sie allerdings unterstützen, wenn Sie die Absicht haben, Ihre Scheidung einvernehmlich, ohne Streit und so kostengünstig wie möglich durchzuführen. Kommt es trotzdem zum Streit oder Interessenkollissionen, wird und darf der Rechtsanwalt nur die Interessen der Partei wahrnehmen, die ihn auch beauftragt hat.
Einen gemeinsamen Anwalt bei der Scheidung gibt es daher rechtlich nicht. Es ist aber möglich, Kosten einzusparen, wenn nur ein Anwalt im Scheidungsverfahren beteiligt ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann durch einen Ehegatten die Scheidung beantragt werden. Dieser Antrag unterliegt dem Anwaltszwang. Der zweite Ehegatte, der lediglich der Scheidung zustimmt, benötigt keinen eigenen Anwalt. Zwischen den Ehegatten kann intern vereinbart werden, dass die für die Scheidung anfallenden Kosten z.B. hälftig geteilt werden. Insoweit kann durchaus zwischen den Ehegatten der gemeinsame Entschluss gefasst werden, dass einer von beiden einen Anwalt mit der Durchführung des Scheidungsverfahren beauftragt.
Beiden Parteien muss hierbei allerdings klar sein, dass der seriöse Rechtsanwalt immer nur ausschließlich die Interessen seines Auftraggebers wahrnehmen und sich daher auch niemals als gemeinsamer Anwalt einer Scheidung beauftragen lassen wird.
Bei Streitpunkten empfiehlt es sich für die nicht anwaltlich vertretene Partei, anwaltlichen Rat einzuholen. Auch nach einem Beratungsgespräch ist es natürlich noch möglich, Einigkeit zu erzielen, dass nur durch eine Partei ein Rechtsanwalt für die Durchführung des Scheidungsverfahrens beauftragt wird. Sollte im Rahmen des Scheidunsgverfahrens Streit auftreten, ist die Vertretung durch einen eigenen Anwalt erforderlich, um überhaupt die erforderlichen Anträge stellen zu können. Solange kein Streit besteht, wird der Rechtsanwalt weisungsgemäß im Sinne des Auftrags zur Durchführung einer einverständlichen Scheidung handeln und damit den gemeinsamen Entschluss der Ehegatten umsetzen.
Kein gemeinsamer Anwalt bei Scheidung - Vereinbarung Kosten ein Anwalt
Einen gemeinsamen Anwalt bei Scheidung gab es und gibt es nicht. Der gemeinsame Entschluss, dass einer von beiden einen Anwalt mit der Durchführung des Scheidungsverfahren beauftragt, kann Kosten sparen. Mehr über den Kostenvorteil bei einer einvernehmlichen Scheidung finden auf unserer Seite Informationen. Eine Muster über die Vereinbarung der Kostenteilung bei einer einvernehmlichen Scheidung finden Sie auf unserer Seite Downloads.
Mehr zum Thema einvernehmliche Scheidung Online erfahren Sie auf unserer Seite Informationen und zu den Kosten (Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten) auf unserer Seite Kosten.
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