FAQ Scheidung | Familienrecht-ABC | Rechtsirrtümer Scheidung | Scheidung online
Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952
„Wie stimme ich der Scheidung meines Ehepartners zu?“
Zustimmung zur Scheidung
Durch das Gericht wurde der Scheidungsantrag des anderen Ehegatten zugestellt. Spätestens jetzt stellt sich die Frage, ob und wenn ja wie der Scheidung zugestimmt werden soll oder es Sinn macht, die Zustimmung zu verweigern. Wie wirkt sich eine Zustimmung aus?
Wird nach einem Jahr Trennung durch eine Seite die Scheidung beantragt und durch die andere Seite der Scheidung zugestimmt oder diese ebenfalls beantragt, greift die Beweisregel des § 1566 Absatz 1 BGB, wonach unwiderlegbar vom Scheitern der Ehe als Voraussetzung der Scheidung auszugehen ist. Das Familiengericht wird also ohne weitere Sachaufklärung die Scheidung aussprechen.
Im familienrechtlichen Verfahren gilt allgemein Anwaltszwang. Dies bedeutet, dass Anträge grundsätzlich nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt gestellt werden können. Die Zustimmung zur Scheidung ist hiervon nach dem Gesetz ausdrücklich ausgenommen, so dass auch ohne Rechtsanwalt die Zustimmung zur Scheidung erklärt werden kann.
Mit der Zustimmung zur Scheidung sind keine Zugeständnisse verbunden, wer die Kosten der Scheidung zu zahlen hat.
„Wann stimme ich der Scheidung zu?“
Spätestens im Scheidungstermin wird das Gericht den/die Antragsteller/in fragen, ob der Scheidung zugestimmt wird. Es ist daher grundsätzlich ausreichend, im Termin bei Gericht mündlich die Zustimmung zur Scheidung zu erklären. Ist dies beabsichtigt, empfiehlt es sich, dem Gericht bereits zu Beginn des Verfahrens zu signalisieren, dass man der Scheidung zustimmen werde. Dies kann das Scheidungsverfahren beschleunigen und hat daher Einfluss auf die Dauer der Scheidung. Im Rahmen der Zustellung des Scheidungsantrags setzt das Gericht der Antragsgegnerseite eine Frist von meistens 2 Wochen, in der Gelegenheit besteht, eigene Anträge zu stellen und/oder zum Scheidungsantrag Stellung zu nehmen. Dies ist der richtige Moment, dem Gericht mitzuteilen, dass der Scheidung zugestimmt wird. Hierzu ist ausreichend, ein einfaches Schreiben zu verfassen und dieses unterschrieben direkt beim Gericht abzugeben oder per Post zu übersenden. Die Erklärung
„ich stimme der Scheidung zu“
ist hierfür schon ausreichend. Ein Muster-Schreiben einer entsprechenden „Zustimmung zur Scheidung“ finden Sie als Vorlage auf unserer Seite Download. Elektronisch übermittelt kann die Zustimmung mit dem Dienst MJP (Mein Justizpostfach) werden. Mit Eingang des Schreibens weiß das Gericht sodann, dass keine besondere Sachaufklärung erforderlich und lediglich der Versorgungsausgleich durchzuführen ist. Man sollte daher die gesetzte Frist nicht voll ausschöpfen, sondern zur Beschleunigung des Verfahrens unverzüglich reagieren. Nach Vorliegen der Auskünfte der Rentenversicherer für den Versorgungsausgleich wird das Gericht direkt den Scheidungstermin bestimmen. Ist das zuständige Gericht weit von Ihnen entfernt, kann auf Antrag die Anhörung zur Scheidung auch beim Amtsgericht Ihres Wohnortes oder aber die Teilnahme am Scheidungstermin per Video erfolgen.
Info: Schneller zur Scheidung durch Abtrennung des Versorgungsausgleichs
„Kann ich die Zustimmung zur Scheidung widerrufen?“
Widerruf der Zustimmung zur Scheidung
Nicht alles läuft immer so, wie angedacht. War zunächst die Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung beabsichtigt, kann sich dies aus verschiedenen Gründen ändern.
Der Gesetzgeber hat den Ehegatten zugebilligt, bis zum Ende des sog. Scheidungstermins eine bereits erklärte Zustimmung zum Scheidungsantrag wieder zu widerrufen. Dann greift die Beweisregel nicht, wonach vom Scheitern der Ehe auszugehen ist. Dies bedeutet aber nicht zwingend, dass das Gericht nach dem erklärten Widerruf der Zustimmung daran gehindert ist, die Scheidung auszusprechen. Die Zustimmung ist nämlich keine Voraussetzung der Scheidung, sondern lediglich Voraussetzung für die Anwendung der Beweisregel nach § 1566 Abs. 1 BGB. Das Gericht wird daher prüfen, ob auch ohne Zustimmung zur Scheidung von einem Scheitern der Ehe auszugehen ist. Auch ohne Zustimmung zur Scheidung ist das nach einem Jahr Trennung in den meisten Fällen möglich, wenn eine Seite unter keinen Umständen an der Ehe festhalten will.
„Sollte ich bei Streit zur Vermeidung von Nachteilen die Zustimmung zur Scheidung verweigern?“
Mit der Zustimmung zur Scheidung sind keine Zugeständnisse auf andere Streitpunkte oder Ansprüche verbunden. Auch bei einer streitigen Scheidung kann daher die Zustimmung erklärt werden, ohne dass sich dies nachteilig auf Scheidungsfolgen auswirkt.
„Soll ich der Scheidung zustimmen oder hat es Vorteile einen eigenen Antrag stellen?“
Sind neben der Scheidung weitere Anträge gestellt worden, gegen die man sich verteidigen oder eigene Anträge stellen möchte, ist es erforderlich, eine/n Rechtsanwalt/Rechtsanwältin zu beauftragen. Mit diese/m/r kann dann auch erörtert werden, ob darüber hinaus die Zurückweisung des Scheidungsantrags beantragt werden oder aus taktischen Gründen, ebenfalls eine Scheidungsantrag gestellt werden soll. Liegt dem Gericht ein eigener Scheidungsantrag vor, kann die andere Seite nicht das Verfahren einseitig durch Rücknahme des Scheidungsantrags beenden.
Zustimmung und die Folgen auf das Erbrecht
Wer einen begründeten Scheidungsantrag bei Gericht einreicht oder der Scheidung zustimmt, sorgt dafür, dass der andere Ehegatte sein gesetzliches Erbrecht verliert und ein bestehender Erbvertrag oder Testament wirkungslos wird. Wird einem begründeten Scheidungsantrag nicht zugestimmt, behält der Antragsteller der Scheidung das Erbrecht bis zur tatsächlichen Auflösung der Ehe (Rechtskraft der Scheidung). Bis zur rechtskräftigen Scheidung bleibt der Antragsteller der Scheidung also Erbe und ein eventuell bestehendes Testament oder Erbvertrag bleibt wirksam, wohingegen der Antragsgegner der Scheidung sein gesetzliches Erbrecht verliert und keine Rechte mehr aus einem Testament oder Erbvertrag herleiten kann. Mit erfolgter Zustimmung verliert auch der Antragsteller seine Erbberechtigung.
Empfehlung bei beabsichtigter einverständlicher Scheidung
Wenn man sich einig ist, dass die Ehe geschieden werden soll und grundsätzlich durch das Gericht nichts weiter zu regeln ist, empfiehlt es sich, das Vorgehen der Scheidung abzustimmen. Hierbei kann man sich insbesondere darauf verständigen, wer die Scheidung einreicht. In Bezug auf die Kosten vereinbart man im Idealfall außerdem, dass nur ein Anwalt am Verfahren beteiligt ist und die hierbei insgesamt anfallenden Kosten geteilt werden. So hat man die günstigste Möglichkeit einer Scheidung gewählt und die Kosten entsprechend dem gemeinsamen Interesse verteilt. Fairness und ein Mindestmaß an wechselseitigem Vertrauen sollte hierbei gegeben sein, da dieser eine am Verfahren beteiligte Scheidungsanwalt niemals als gemeinsamer Anwalt tätig werden kann. Wer sich hier unsicher ist, sollte vorab ein Beratungsgespräch bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Familienrecht vereinbaren.
Im anschließenden Scheidungsverfahren sollte dem Gericht nach Zustellung des Scheidungsantrags unmittelbar durch den/die Antragsgegner/in mitgeteilt werden, dass dem Antrag auf Ehescheidung zugestimmt wird. Das Gericht wird sodann nach Vorliegen aller Auskünfte zum Versorgungsausgleich oder bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs direkt den Termin zur Scheidung bestimmen, in dem nach kurzer Anhörung der Ehepartner die Scheidung ausgesprochen wird.
Gerne unterstützen wir Sie, die Scheidung mit so wenig Aufregung und Kosten wie möglich durchzuführen. Wir sind bundesweit tätig.
Zusammenfassung Scheidung zustimmen
Welche Folgen hat die Zustimmung zur Scheidung?
Stimmt ein Ehegatte dem Scheidungsantrag des anderen Ehegatten nach einem Jahr Trennung im Scheidungstermin zu, gilt die Ehe kraft Gesetzes unwiderlegbar als gescheitert. Das Gericht wird die Scheidung deshalb ohne weitere Sachaufklärung aussprechen. Weitere Zugeständnisse in Bezug auf Scheidungsfolgen sind mit der Zustimmungserklärung nicht verbunden. Die Zustimmung kann daher auch erklärt werden, wenn weitere Punkte streitig zwischen den Beteiligten sind. Eine bereits erklärte Zustimmung kann bis zum Ende des Gerichtstermins widerrufen werden. Auch ohne Zustimmung kann das Gericht die Scheidung nach einem Jahr Trennung aussprechen, wenn vom Scheitern der Ehe auszugehen ist.
Folge der Zustimmung zur Scheidung ist die Anwendung des § 1566 Abs. 1 BGB, indem es heißt: „Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.“
Info: Ablauf der Scheidung – von der Trennung zur Scheidung im gerichtlichen Verfahren
Anwendbare Gesetze
Auszug aus dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG):
§ 134 Zustimmung zur Scheidung und zur Rücknahme; Widerruf
(1) Die Zustimmung zur Scheidung und zur Rücknahme des Scheidungsantrags kann zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Gerichts erklärt werden.
(2) Die Zustimmung zur Scheidung kann bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die über die Scheidung der Ehe entschieden wird, widerrufen werden. Der Widerruf kann zur Niederschrift der Geschäftsstelle oder in der mündlichen Verhandlung zur Niederschrift des Gerichts erklärt werden.
Auszug aus dem
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1565 Scheitern der Ehe
…
§ 1566 Vermutung für das Scheitern
(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
(2) …
Download (PDF öffnet im neunen Fenster): Zustimmung Scheidung Muster
Inhalt dieser Seite: Scheidung zustimmen
Aktualisiert am 13. Februar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach