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Heirat nach Scheidung - welche Unterlagen werden benötigt und ist eine Frist zu beachten?
Wenn Sie unmittelbar nach der Scheidung wieder heiraten wollen, sollten Sie zunächst beachten, dass die Dauer eines Scheidungsverfahrens nicht unerheblich sein kann. Selbst wenn kein Streit mit Ihrem bisherigen Ehegatten besteht, ist mit einer Verfahrensdauer von 6 Monaten zu rechnen, da alleine die Einholung der Auskünfte für den Versorgungsausgleich einige Monate in Anspruch nimmt.
Heiraten können Sie grundsätzlich wieder, sobald Sie rechtskräftig geschieden sind. Eine (Warte-) Frist muss nicht beachtet werden. Wann genau die Scheidung rechtskräftig ist, können Sie auf unserer Seite Rechtskraft der Scheidung nachlesen.
Bei der Anmeldung der Eheschließung ist durch Urkunden nachzuweisen, dass Sie rechtskräftig geschieden sind. Dies erfolgt im Normalfall durch Vorlage einer beglaubigten Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Wurden Sie erst vor kurzem geschieden, genügt in der Regel die Vorlage des Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk. Auch hier sollten Sie beachten, dass die Rechtskraft der Scheidung in der Regel nicht mit dem Scheidungstermin gleichzusetzen ist und auch nach Rechtskraft einige Wochen vergehen können, bis Sie eine Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk vorliegen haben.
Info: Schwanger vor Scheidung
Beauftragen Sie bundesweit bequem von zu Hause Ihre einvernehmliche Scheidung. Für ein unverbindliches Orientierungsgespräch stehen wir Ihnen gerne unter 06251 8565952 zur Verfügung. Über den nachfolgenden Link geht es
Wissenswertes zu Ehevertrag, Ehewohnung, Sorgerecht, Scheidung, Trennung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn finden Sie auf unserer Seite Familienrecht ABC
Eine Übersicht zu weiteren Themen finden Sie auf unserer Seite Scheidungsrecht - FAQ Scheidung Online
Ausschluss Versorgungsausgleich | Dauer Scheidungsverfahren | einvernehmliche Scheidung | gemeinsames Haus | Haftung Schulden | gemeinsamer Anwalt | Trennungsjahr verkürzen | mehr Themen
Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit.
So sollte diese auch behandelt werden.
Einvernehmliche Scheidung: Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Scheidung mit so wenig Aufwand und Aufregung wie möglich durchzuführen. Scheidung ohne Streit.
Ihr persönlicher Ansprechpartner für Ihre einvernehmliche Scheidung:
Bernd Steinbach
Rechtsanwalt
E-Mail: info(at)advoscheidung.de
Telefon: 06251 8565952
Fax: 06251 8565951
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Scheidung und Wiederheirat | Heirat nach Trennung und Scheidung |
Welches Familiengericht für Ihr Scheidungsverfahren zuständig ist, können Sie hier erfahren.
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