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KI bei Scheidung

KI bei ScheidungKünstliche Intelligenz (KI) kann in vielen Bereichen eine wertvolle Hilfe sein, so auch bei der effizienten Bearbeitung einer Scheidung durch einen Rechtsanwalt.

Neben der Optimierung des Kanzleiablaufs erleichtert die KI auch die rechtliche Recherche bei der Suche nach gerichtlichen Entscheidungen oder einschlägigen Kommentierungen. Auch Formulierungshilfen oder die Gestaltung von Vereinbarungen sind denkbar. Auf diese Weise können viele Arbeitsabläufe automatisiert oder optimiert und damit effizient gestaltet werden.

Der Scheidungsantrag muss nach den gesetzlichen Voraussetzungen durch einen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Unabhängig davon, ob eine Kanzlei KI bei der Bearbeitung von Mandaten einsetzt, ist der tatsächliche Vorgang, der Einreichung des Scheidungsantrags daher immer gleich. Die Einreichung erfolgt im Jahr 2026, wie schon seit 2022 vorgeschrieben, durch digitale Übermittlung des Schriftsatzes an das Gericht. Auch wenn heute die digitale Kommunikation und die elektronische Aktenführung Standard sind, verläuft das eigentliche Scheidungsverfahren ganz analog.

Beratung und Informationen für die Ehegatten

Bereits das Wort „Intelligenz“ in KI suggeriert, dass ein KI-Chatbot zur Beantwortung bestehender Fragen herangezogen werden kann. Es kommt daher nicht von ungefähr, dass z.B. ChatGPT, Perplexity, Gemini & Copilot zur Beantwortung von Fragen zur Scheidung herangezogen werden. Dies ist nicht ganz unproblematisch, da die KI tatsächlich nicht zwischen Meinung und Fakten unterscheiden kann und für die Antworten bei den für die Allgemeinheit zugänglichen Chatbots auf die allgemein zugänglichen Daten im Internet zugreift. Die gut auffindbaren Seiten bei einer Suchmaschine sind meistens dadurch geprägt, dass deren Inhalt für die Suchmaschineoptimierung oder dem eigenen Marketing ausgerichtet sind. Die allgemein zugänglichen Chatbots bieten also keinen Zugang zu juristischen Datenbanken, sondern nur zu werbeoptimierten Textbausteinen. Die gelieferten Antworten sind daher oft dadurch geprägt, dass die Antworten keine juristische Tiefe aufweisen und die oft irreführende Werbung als „juristische“ Antwort liefern.

Im allgemeinen Trend der KI sind inzwischen auch Scheidungsportale zu finden, welche eine vermeintliche Unterstützung durch einen „KI-Mitarbeiter“ anbieten. Dieser wird werbend sogar emphatisch genannt, obwohl dies technisch nach derzeitigem Stand gar nicht möglich ist. Die Vermenschlichung bei der Begriffswahl soll Vertrauen schaffen. Auch nutzen moderne KI´s Techniken, um mit validierenden Floskeln wie z.B. „ich verstehe“ vermeintlich „menschlich“ zu reagieren. Beim vermeintlich menschlichen „KI-Mitarbeiter“ erfolgt kein Zugriff auf fachspezifische Datenbanken, sondern auf die selbst erstellten (werbenden) Inhalte oder ein erweitertes FAQ-System. Ergebnis eines entsprechenden Chats ist immer, unverbindliche Informationen anzufordern oder eine konkrete Anfrage zur Scheidung zu stellen. Geschäftszweck einer entsprechenden Seite ist nämlich ausschließlich, als sog. Scheidungsservice Ihre Daten zu erhalten und weiterzugeben, um eine Mandat zu vermitteln.

Fach-KI als professioneles Tool

Es gibt natürlich echte fachspezifische KI´s. Diese Systeme sind aber nur durch monatliche Zahlung für Rechtsanwälte oder Rechtsabteilungen oder nur intern zugänglich. Als geschlossenes System haben Nutzer ohne monatliches Abo hierauf kein Zugriff. Juristische Fachverlage und Softwarehäuser haben kein Interesse daran, juristisches Fachwissen per KI an beliebige Personen unentgeltlich weiterzugeben. Schließlich ist „juristsches Fachwissen“ und Bearbeitungstools für Rechtsanwälte ein Milliardenmarkt.

Echte, neutrale Fachinformationen sind für den normalen Internetnutzer daher nur über Primärquellen wie Gesetze und Urteilsdatenbanken oder aber über den klassischen Weg einer (bezahlten) Beratung durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt zugänglich.

Fazit zur künstlichen Intelligenz bei juristischen Fragen

Die überall propagierte „KI-Revolution“ findet im juristischen Bereich primär hinter den Kulissen statt, um die Arbeit von Anwälten effizienter und damit auch profitabler zu machen. Die im Internet frei zugänglichen „KI-Scheidungshelfer“ sind in der Regel kein Mittel zur Problemlösung, sondern in der Regel eine digitale Akquise-Schnittstelle. Es gibt keine „KI-Scheidung“ oder eine „KI-gestützte Scheidung“. Richtig ist vielmehr, dass an Ihrer Scheidung gerne einige mitverdienen möchten, wofür die schnelle Abfrage und Verarbeitung Ihrer Daten der effektive Weg ist. Vorsicht daher auf den Seiten, welche die einfache und günstige Abwicklung besonders hervorheben. Die KI-gestützte Verabeitung dient der schnellen Verarbeitung und Weitergabe der Daten und nicht dem Interesse der Scheidungswilligen. Auch bei der KI-Beratung ist vorsichtig geboten.


 

Kostenfreie Anfrage zur Scheidung

Unser Anspruch ist es nicht, Ihre Scheidung möglichst effizient „abzuwickeln“ oder diese mittels KI zu verarbeiten, sondern Sie individuell zu beraten und Schritt für Schritt durch das Scheidungsverfahren zu begleiten. Natürlich erhöhen sich hierdurch nicht die Kosten, da die Gebühren gesetzlich geregelt sind.

Sollten Sie grundsätzliche Fragen zur Scheidung haben, können Sie direkt unter ✆ 06251 8565952 unverbindlich anrufen. Sie können auch kostenfrei und unverbindlich eine konkrete Anfrage senden, die wir in der Regel bis zum nächsten Werktag mit einer Darstellung des Ablaufs und den entstehenden Kosten beantworten. Füllen Sie hierzu einfach das nachfolgende Formular aus. Alle Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Alle Ihre Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und werden nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt Steinbach verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Wir sind kein Scheidungsservice, bei dem Ihre Daten zunächst an eine Kapitalgesellschaft gesendet werden. Bei Fragen rufen Sie mich einfach an: ✆ 06251 8565952

 

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


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    Scheidung Kosten teilenÜbrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2026 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.


    Gerne begleiten wir Sie Schritt für Schritt bei Ihrer Scheidung. Als Interessenvertreter haben wir hierbei natürlich immer auch im Auge, dass Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen. Dies unabhängig davon, ob Sie analog oder digital mit uns in Verbindung treten.

     

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    Aktualisiert am 16. Januar 2026 durch Rechtsanwalt Steinbach