Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

 

 

 

FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952


Was bedeutet Mindestgebühren bei einer Scheidung?

„Ich habe bei Anwälten im Internet gelesen, dass dort nur die Mindestgebühren für die Scheidung abgerechnet werden.
Ist die Scheidung dadurch günstiger als woanders?“

Mindestgebühren Scheidung

Kurz erklärt: Was ist eine Online Scheidung

 

Bei einer sog. Online Scheidung oder Scheidung online wird ein Anwalt per Online-Formular mit der Einreichung der Scheidung beim Familiengericht beauftragt. Das gerichtliche Verfahren ist kein besonderes. Für die Einreichung der Scheidung muss ein Anwalt beauftragt werden. Das Besondere ist nur die Online-Kommunikation zwischen Mandant und Anwalt über moderne Kommunikationsmittel.

 

Wo überall gleich hohe gesetzliche Gebühren „Mindestgebühren der Scheidung“ genannt werden

Insbesondere bei der Online Scheidung ist im Zusammenhang mit den Kosten der Scheidung davon die Rede, dass diese günstig seien und nur die Mindestgebühren abgerechnet werden. Ein Scheidungsservice und ein vermeintliches Vergleichsportal für die Scheidung online gehen noch weiter und „erläutern“, günstig sei die Scheidung online, da dann der Gebührenrahmen nicht voll ausgeschöpft werden würde und nur die Mindestgebühren abgerechnet werden. Das klingt alles schön im Rahmen des Marketings, ist allerdings schlicht falsch. Es gibt keine Mindestgebühren beim Anwalt für die Scheidung. Richtig ist vielmehr, dass der Anwalt immer mindestens die gesetzlichen Gebühren abrechnet und dies nach dem Willen des Gesetzgebers auch abrechnen muss. Es soll nämlich kein Preisdumping bei der anwaltlichen Tätigkeit geben.

Aber ist denn mindestens die gesetzliche Gebühr nicht dasselbe wie Mindestgebühren? Nein ist es nicht. Schon sprachlich bedeutet Mindestgebühr, dass es auch höhere Gebühren gibt. Die gibt es aber nicht. Die gesetzlichen Gebühren im Scheidungsverfahren sind bei jedem Anwalt immer gleich hoch. Mindestens die gesetzlichen Gebühren abrechnen bedeutet nur, dass der Anwalt kein niedrigeres Honorar vereinbaren darf. Er darf aber mit Ihnen vereinbaren, dass statt der gesetzlichen Gebühren ein höheres Honorar zu zahlen ist. Das sind dann aber keine gesetzlichen Gebühren, sondern eine mit Ihnen individuell vereinbarte Vergütung.  Die Vergütungsvereinbarung, an mancher Stelle Honorarvereinbarung genannt, ist aber insbesondere bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht üblich. Es wird daher selten vorkommen, dass der Anwalt verlangen wird, dass Sie eine Vereinbarung unterschreiben, in der Sie sich verpflichten, mehr als die gesetzlichen Gebühren zu zahlen. Eine Vergütungsvereinbarung unterschreiben Sie aber auch freiwillig. Wer das also nicht möchte, zahlt immer die gesetzlichen Gebühren bei jedem Anwalt. Es sind also keine Mindestgebühren im Scheidungsverfahren, sondern überall gleich hohe Gebühren. Einen Gebührenrahmen gibt es im Scheidungsverfahren nicht, so dass entsprechende Ausführungen auf manchen Seiten schlicht falsch sind.

Gebühren im gerichtlichen Verfahren bei Scheidung: Mindestgebühren bedeutet nur, dass ein Anwalt nicht weniger als die gesetzlichen Wertgebühren abrechnen darf. Höhere Gebühren darf er aber auch nicht abrechnen. Eine höhere Vergütung kann aber schriftlich vereinbart werden. Die Vereinbarung der Vergütung unterhalb der sog. Mindestgebühren ist nicht zulässig.

 

Scheidung nur Mindestgebühren
Überall gleich hohe Kosten in der Werbung

Der Scheidungsanwalt rechnet bei einer Scheidung online daher nicht „nur die Mindestgebühren“ der Scheidung ab, sondern wie auch die meisten anderen Anwälte die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren bei einer Scheidung. Da jeder Anwalt ohne Vergütungsvereinbarung die Gebühren in gesetzlicher Höhe abrechnen muss, rechnet keiner weniger aber auch nicht mehr ab. Die überall gleich hohen Gebühren nennt das Marketing mancher Anbieter einer Online Scheidung dann Tiefpreis oder nirgendwo günstiger. Verstehen Sie das und fühlen sich bei entsprechenden Aussagen gut beraten? Da die gesetzlichen Gebühren überall gleich hoch sind und auch voll abgerechnet werden müssen, kann keine Online Scheidung günstiger sein und daher auch kein individuelles Angebot erstellen. Wieso nennen dann viele Anbieter einer Scheidung online eine Aufstellung der überall gleich hoch entstehenden Gebühren Kostenvoranschlag? Verstehen Sie das? Bestimmt vielleicht der Anwalt die Höhe der gesetzlichen Gebühren? Wohl kaum, sonst wären es ja keine gesetzlichen Gebühren. Die Höhe der Gebühren hängt davon ab, wie hoch der Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens ist.

 

Vorschuss Gerichtskosten Scheidung
Gerichtskostenrechnung

Das Gericht ist zur Bestimmung der Gerichtskosten gesetzlich verpflichtet, den Verfahrenswert abschließend festzusetzen. Diese Festsetzung ist gleichzeitig verbindlich für die gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwalts. Setzt das Gericht den Verfahrenswert anders fest, nur, weil ein über das Internet beauftragter Scheidungsanwalt dies schon im Scheidungsantrag beantragt? Das Gericht wird die Verfahrenswertfestsetzung immer entsprechend den gesetzlichen Vorgaben festsetzen und da die Wertfestsetzung vorrangig zur Bestimmung der Gerichtskosten dient, immer die Interessen der Staatskasse im Auge haben. Den Verfahrenswert niedriger festsetzen als nach den gesetzlichen Vorgaben vorgesehen, bedeutet gleichzeitig, dass die Staatskasse weniger Geld bekommt. Hierfür muss es schon triftige Gründe geben. Deswegen gibt es eine Verfahrenswertreduzierung bei einer einvernehmlichen Scheidung nur in seltenen Ausnahmefällen und die Kosten der Scheidung sind fast immer gleich, unabhängig davon, ob Sie Anwalt A oder Anwalt B beauftragt haben. Es kann daher auch im Jahr 2024 keinen Scheidungskosten-Vergleich  oder einen günstigen Scheidungsanwalt geben.


Info: Gerichtskostenvorschuss


Reduzierung wegen Einvernehmlichkeit
Festsetzung Verfahrenswert nur ohne Reduzierung

Das haben Sie alles auf anderen Seiten einer Online Scheidung anders verstanden? Dann sollten Sie nochmal alles genau lesen oder auf unserer Seite Lexikon der Scheidung online nachsehen, was die Marketingaussagen der Online Scheidung tatsächlich bedeuten.

Mindestgebühren beim Scheidungsanwalt oder der Scheidung gibt es nicht. Wer damit wirbt, nur die gesetzlichen Mindestgebühren abzurechnen, rechnet in Wahrheit die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren ab. Sind die Kosten der Scheidung online also nicht günstiger? Das hat das Marketing der Scheidung online ausdrücklich nicht gesagt. Oder kennen Sie eine Stelle im Internet, wo behauptet wird, man könne die Scheidung günstiger anbieten oder werde Erfolg mit einem Antrag auf Reduzierung des Verfahrenswerts haben? Überall ist immer nur von günstig und sparen die Rede und man werde Anträge zur Kostensenkung stellen, nicht aber, dass es dort auch günstiger sei. Auch bei einer günstigen Kostenschätzung werden Sie im Kleingedruckten finden, dass alleine das Gericht durch Festsetzung des Verfahrenswerts die Höhe der Kosten bestimmt. Die gesetzlichen Gebühren in voller Höhe bekommt der Anwalt dann auch, egal wie günstig die Kostenschätzung am Anfang aussah. Was genau günstig ist, wird meist auch nicht erläutert. Dass Ihre Scheidung ohne Streit verläuft und nur ein Anwalt am Verfahren beteiligt ist, so dass die Kosten günstiger als mit Streit ausfallen, hat jedenfalls nichts damit zu tun, dass Sie alles online veranlasst haben. Der Scheidungsanwalt vor Ort kann das genauso günstig. Nicht die (günstigen) Kosten sind die Vorteile der Online Scheidung.


Sie haben Fragen? Rufen Sie uns unverbindlich an ✆ 06251 8565952

Exkurs: Die Vergütung des Rechtsanwalts

Vergütung und Gebühren Anwalt ScheidungWie der Anwalt zu vergüten ist, hat der Gesetzgeber genau geregelt. Die Grundlage der Vergütung ist immer das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder eine Vergütungsvereinbarung.

Gibt es keine Vergütungsvereinbarung, gelten immer die gesetzlichen Gebühren entsprechend dem RVG. Das Gesetz gliedert sich in den Gesetzestext und einem Vergütungsverzeichnis.

Im Zivil- und Verwaltungsrecht richten sich die gesetzlichen Gebühren nach dem Wert der Sache. Man spricht hier auch von Wertgebühren. Es gibt in anderen Angelegenheiten auch Rahmengebühren, die je nach Umfang und Schwierigkeit dem Anwalt die Möglichkeit geben, innerhalb des Rahmens abzurechnen.

Im Zusammenhang mit der Scheidung gelten also Wertgebühren, die sich im familienrechtlichen Verfahren nach dem Verfahrenswert richten, welcher vom Gericht am Ende des Verfahrens verbindlich festgesetzt wird.  Bei einer Scheidung richtet sich die Höhe des Gegenstandswerts nach dem Einkommen und Vermögen der Beteiligten. Eine Besonderheit im gerichtlichen Verfahren ist, dass dem Rechtsanwalt nicht gestattet ist, weniger als die gesetzliche Gebühr zu vereinbaren und abzurechnen. Eine Vergütungsvereinbarung, wonach mehr als die gesetzlichen Gebühren vereinbart werden, ist möglich. Ohne Vergütungsvereinbarung fallen im gerichtlichen Verfahren daher bei jedem Anwalt immer die (gleichen) gesetzlichen Gebühren an.

Tabelle: Kosten für Rechtsanwalt und Gericht bei Scheidung
Gesetzl. Gebühren Anwalt u. Gericht

Hat das Gericht den Wert des Verfahrens festgesetzt, lassen sich die Gebühren im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nachlesen. Die Höhe einer vollen Gebühr abhängig vom Wert ist in § 13 RVG geregelt. Welche Gebühren entstehen, ist im Vergütungsverzeichnis genau geregelt. Wird durch einen Rechtsanwalt die Scheidung eingereicht und der Scheidungstermin wahrgenommen, entstehen entsprechend dem Vergütungsverzeichnis zwei verschiedene Gebühren und zwar:

  • 1.3 Verfahrensgebühr
  • 1.2 Terminsgebühr

Zusätzlich erhält der Anwalt Auslagen erstattet, was meist mit der gesetzlichen Pauschale in Höhe von EUR 20,00 abgerechnet wird. Soweit der Anwalt umsatzsteuerpflichtig ist, was meistens der Fall ist, ist außerdem die Mehrwertsteuer zu zahlen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung erhält der Rechtsanwalt daher immer eine insgesamt 2,5-fache Gebühr (1,3-fach für das Verfahren und 1,2-fach für den Termin), EUR 20,00 Auslagen und bei einer Umsatzsteuerpflicht auch die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Rechtsanwaltskosten sind überall gleich hoch

Bei jeder Online Scheidung werden Sie diese gesetzlichen Gebühren an den Rechtsanwalt zahlen (müssen). Wer behauptet, bei einer Scheidung könne innerhalb des Gebührenrahmens abgerechnet werden, wie dies z.B. von einem Anwaltsvermittler und einem selbsternannten Vergleichsportal für die Online Scheidung behauptet wird, hat offensichtlich noch nie in das Vergütungsverzeichnis geschaut. Falsch sind dort auch die Ausführungen, der Anwalt erhalte zusätzliche Gebühren, wenn er außerdem an einem Anhörungstermin teilnimmt. Auch wenn mehr als ein Termin wahrzunehmen ist, fällt die Terminsgebühr nur einmal an. Zum abschließenden sog. Scheidungstermin muss der Rechtsanwalt immer erscheinen, um den Antrag auf Ehescheidung zu stellen. Die Terminsgebühr entsteht daher immer, jedoch nur einmal.

Wie die Kosten der Scheidung genau berechnet werden, können Sie auf unserer Seite Kostenrechner nachlesen. Gerne können Sie uns auch eine unverbindliche Kostenanfrage senden.

Sie haben Fragen? Rufen Sie uns unverbindlich an ✆ 06251 8565952


Tags: Mindestgebühren Scheidung | nur Mindestgebühren Online Scheidung | günstige Scheidung online | nur gesetzliche Mindestgebühren Scheidung | Gesetzliche Mindestgebühren Scheidungsanwalt | Mindestgebühren Scheidungsanwalt | 2024 |


Kurz erklärt: Günstigste Scheidung

 

Die einvernehmliche Scheidung und Teilung der Kosten für einen Anwalt ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. In ganz Deutschland gelten hierfür gesetzlich festgelegte Gebühren. Deshalb gibt es auch keinen Preisvergleich verschiedener Scheidungsanwälte oder einer Online Scheidung. Die Kosten sind in der Regel bei Anwalt A genauso hoch wie bei Anwalt B. Das Gericht bestimmt die Höhe durch Festsetzung des Verfahrenswertes.

 

 

Kurz erklärt: Mindestgebühren Scheidung

 

Nur Mindestgebühren bei der Scheidung
Kosten in der Werbung

Von Mindestgebühren der Scheidung wird häufig missverständlich gesprochen, da der Anwalt die gesetzlichen Gebühren nicht unterschreiten darf. Wurde keine schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen, kann der Anwalt von den gesetzlichen Gebühren weder nach unten noch nach oben abweichen. Die gesetzlichen Wertgebühren sind bei jedem Gericht und Anwalt gleich hoch. Bei einem Verfahrenswert von z.B. 13.000,00 Euro betragen die Kosten der Scheidung 2.595,15 Euro (590,00 Euro Gerichtsgebühren gem. FamGKG und 2.005,15 Euro [1.3 Verfahrensgebühr + 1.2 Terminsgebühr + Auslagenpauschale + 19% MwSt] Anwaltsvergütung gem. RVG).

 

 

Kurz erklärt: Rechtsanwalt Vergütungsvereinbarung Scheidung

 

Mindestgebühren meint immer die überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren bei einer Scheidung. Besteht ein Rechtsanwalt auf den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung, möchte dieser mehr als die gesetzlichen Gebühren für das Scheidungsverfahren abrechnen. Die Vereinbarung geringerer Gebühren ist nicht zulässig. Eine Vergütungsvereinbarung bedeutet daher regelmäßig auch höhere Anwaltskosten für das gerichtliche Verfahren. Die Vereinbarung einer „Scheidung zum Festpreis“ ist daher nur möglich, wenn ein höherer Betrag als die gesetzlichen Gebühren vereinbart wird.

 

 

Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

 

 

 

FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952


Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

→ Direkt zur Anfrage Scheidung Online


Die Scheidung online bieten wir an, weil wir wissen, dass viele – wie wir auch – die kurzen Kommunikationswege zu schätzen wissen und einigen, z.B. aufgrund des Wohnsitzes im Ausland oder in einer ländlichen Region, eine komfortable Möglichkeit geboten wird, einen Anwalt in Deutschland für das Scheidungsverfahren online zu beauftragen. Damit bieten wir Ihnen alle Vorteile einer Scheidung online, die es gibt. Weitere Vorteile, wie z.B. den Weg zum Glück, gibt es nur in der Werbung.

Genauso gerne können Sie uns aber auch in der Kanzlei aufsuchen. Die Kosten sind immer gleich. Egal auf welchen Weg Sie mit uns in Kontakt treten und beauftragen. Wir verstehen uns nicht als Scheidungsservice, der Ihre Scheidung digital abwickelt. Die persönliche Betreuung steht bei uns im Vordergrund.

Inhalt dieser Seite: Mindestgebühren Scheidung


Aktualisiert am 8. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach