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Was bedeutet Scheidung online mit Rechtsanwalt?
Scheidung online einreichen durch Anwalt
❍ Direkt online eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung senden ❍
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:
Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.
Um die Scheidung online wird viel irreleitende Werbung gemacht. Tatsächlich ist diese aber nichts weiter als online mit dem für die Scheidung erforderlichen Rechtsanwalt in Kontakt zu treten. Also eine ganz übliche Kommunikation im Jahr 2024. Trotzdem wird Sie als neue und moderne Form der Scheidung dargestellt. Neu ist dabei lediglich, dass inzwischen auch Dritte an Ihrer Scheidung mitverdienen möchten, wie Sie über den vorhergehenden Link nachlesen können. Viele haben durch die Darstellung auf entsprechenden Seiten die falsche Vorstellung, es gebe tatsächlich eine Online-Scheidung und entsprechend auch günstige Kosten der Online Scheidung. Tatsächlich fallen immer die gesetzlichen Gebühren an und moderne Anwälte kommunizieren schon seit dem letzten Jahrhundert digital mit deren Mandanten. Auch der Gesetzgeber hat schon sehr früh erkannt, dass die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit Gerichten und Behörden ermöglicht werden muss. Der elektronische Rechtsverkehr ist daher schon lange Wirklichkeit. Bereits seit 2004 können mittels EGVP (elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) elektronische Dokumente rund um die Uhr an alle teilnehmenden Gerichte, Behörden und auch Anwälten verschlüsselt übertragen werden. Seit dem Jahr 2016 ist das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) Teil der Infrastruktur des EGVP und hat das EGVP-Postfach der Anwälte abgelöst. Hierneben gibt es das besondere Behördenpostfach (beBPo) und das besondere Notarpostfach (beN). Spätestens seit dem 01.01.2018 musste nach den Vorgaben des Gesetzgebers jeder Rechtsanwalt Inhaber eines sog. besonderen elektronischen Anwaltspostfach (kurz: beA) sein, um digital mit der Justiz kommunizieren zu können. Seit dem 01.01.2022 muss er dies auch tun. Die Übersendung eines Schriftsatzes in Papierform ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Dass der Anwalt die Scheidung online an das Gericht sendet, ist daher keine Besonderheit, sondern verpflichtend und alltägliche Praxis aller Anwältinnen und Anwälte im Jahr 2024. Auch für Bürgerinnen und Bürger ist die elektronische Kommunikation mit den Gerichten über den Dienst MJP (Mein Justizpostfach) möglich.
Wann ist der Scheidungsantrag bei Gericht?
Sobald der Scheidungsanwalt beauftragt wurde, reicht dieser einen Schriftsatz mit einem entsprechenden Antrag auf Ehescheidung (Scheidungsantrag) beim zuständigen Familiengericht ein. Dies erfolgt online und zwar unabhängig davon, ob der Rechtsanwalt über das Internet oder ganz analog in dessen Kanzlei beauftragt wurde. Schriftsätze werden durch Rechtsanwälte über das beA an das Gericht gesandt. Ein versandter Schriftsatz eines Anwalts ist daher meist schon nach wenigen Sekunden beim EGVP-Postfach des konkreten Gerichts eingegangen. Dies hat nicht nur den Vorzug, dass lange Postlaufzeiten vermieden werden, sondern anhand des Übertragungsprotokolls auch sofort durch den Anwalt überprüft werden kann, ob der Scheidungsantrag ordnungsmäßig beim Familiengericht eingegangen ist. Auch das Gericht spart Aufwand. Dort müssen keine Schriftstücke für die elektronische Gerichtsakte eingescannt werden.
War früher in der jeweiligen Verfahrensordnung die Übersendung von Schriftstücken in Papierform vorgesehen, erfolgt nunmehr die Übersendung durch den Rechtsanwalt digital über das beA.
Lassen Sie sich auf den verschiedenen Seiten im Internet nicht in die Irre führen. Trotz der digitalen Möglichkeiten, gibt es nur einen einzigen Weg, die Scheidung einzureichen. Dies unabhängig davon, ob Sie Ihren Anwalt für die Scheidung online oder in dessen Kanzlei beauftragen. In beiden Fällen reicht der Anwalt die Scheidung, genauer gesagt den Scheidungsantrag, per beA bei Gericht ein. Das Verfahren und der Ablauf bei Gericht sind immer gleich. Das Scheidungsverfahren findet ganz analog statt. Schnell & günstig wird die Scheidung nur durch Sie selbst. Gerne helfen wir Ihnen hierbei.
Die Kosten der Scheidung sind gesetzlich geregelt und daher bundesweit einheitlich. Die Auswahl eines Anwalts sollten Sie daher nicht von einem Kostenvergleich abhängig machen.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns unverbindlich an ✆ 06251 8565952. Gerne informieren wir Sie bei Fragen zu Ihrer geplanten Scheidung. Wir reichen für Sie an jedem Familiengericht in Deutschland die Scheidung ein.
❍ Kosten Scheidung: Direkt eine unverbindliche Anfrage senden ❍
Eine Anfrage ist für Sie kostenfrei und natürlich unverbindlich. Bei jeder Anfrage gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Sie erhalten von uns umgehend eine Berechnung der voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung.
Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952. Gerne können Sie die Scheidungskosten auch telefonisch erfragen.
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Scheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus. Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.
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Anwalt für Scheidung online beauftragen: Gerne helfen wir Ihnen, die Scheidung mit so wenig Aufwand und Aufregung wie möglich durchzuführen.
Kurz erklärt: Anwalt Scheidung online mit dem elektronischen Anwaltspostfach
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Pflicht und ermöglicht den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten. Auch der Rechtsanwalt für Familienrecht reicht daher die Scheidung online beim Familiengerecht ein, egal ob dieser direkt oder online beauftragt wurde. Auch wenn der Anwalt die Scheidung online beim Familiengericht einreicht, wird das Verfahren nicht zu einer Scheidung in Echtzeit. Der Ablauf der Scheidung ist immer gleich. Die im Internet zu findende „Online Scheidung“ ist kein besonderes Verfahren, sondern meint lediglich, den für die Scheidung erforderlichen Rechtsanwalt auch online kontaktieren und beauftragen zu können. Wenn ein Anwalt die Scheidung online über das beA beim Familiengericht einreicht, wird das Verfahren bei Gericht nicht zur Online-Scheidung. Der Anwalt nutzt lediglich moderne Kommunikationsmittel, indem der Schriftsatz digital statt per Post an das Gericht übermittelt wird. Wie auch schon zu früherer Zeit führt das Gericht die Scheidung ganz analog durch, indem die Familienrichterin oder der Familienrichter das Verfahren leitet, Sie im Termin anhört und abschließend entscheidet.
Auszug aus der Zivilprozessordnung (ZPO), welche aufgrund Verweisung bezüglich des elektronischen Rechtsverkehrs auch im Familienrecht gilt (Hervorhebungen durch uns):
§ 130d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden
Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Inhalt dieser Seite: Anwalt Scheidung online
Aktualisiert am 8. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach