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„Kann ich den Scheidungsanwalt einfach wechseln?“

Scheidung: Wechsel des Anwalts bei Unzufriedenheit

Gar nicht selten kommt es vor, dass im Rahmen einer Scheidung eine Unzufriedenheit mit dem eigenen Scheidungsanwalt entsteht. Auch wir sehen uns mitunter mit dem Problem konfrontiert, dass die außergerichtliche Tätigkeit des bisherigen Rechtsanwalts nicht zufriedenstellend verlief oder auch das Scheidungsverfahren verläuft und das Mandat durch uns fortgesetzt werden soll. Übernehmen wir das Mandat? Das kommt darauf an, wie Sie nachfolgend lesen können.

 

Kann ein Wechsel des Anwalts erfolgen?

Rechtlich ist die Kündigung des Mandats gegenüber dem bisherigen Anwalt kein Problem. Aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen Rechtsanwalt und Mandant kann ein entsprechender Anwaltsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, §§ 675, 627 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Grundsätzlich ist es daher jederzeit möglich, den Anwalt zu wechseln. Den Anwalt im Scheidungsverfahren zu wechseln, verursacht allerdings in den meisten Fällen nicht unerhebliche Mehrkosten. Nicht selten sind beim „alten“ Anwalt bereits Gebühren entstanden, die für den „neuen“ insgesamt anfallen.

 

Ist der Anwaltswechsel sinnvoll?

Kosten durch Anwaltswechsel

In der Regel wird ein Wechsel des Anwaltes zusätzlich Kosten der Scheidung verursachen, da der bisherige Anwalt meist einen Anspruch auf Vergütung für seine bisherige Tätigkeit hat und der neue Rechtsanwalt meist Gebühren abrechnen kann, die auch der bisherige Rechtsanwalt erhalten hat. Sie zahlen daher möglicherweise doppelt. Sollten es einfach persönliche Gründe sein, weshalb Sie den Anwalt wechseln möchten und gibt es mehrere Anwälte in der bisherigen Kanzlei, können Sie dort anfragen, ob ein anderer Anwalt die weitere Betreuung übernimmt. Da das Mandat in der Regel gegenüber der Kanzlei erteilt wurde, entstehen Ihnen so keine Mehrkosten. Wenn Sie Verfahrenskostenhilfe im Scheidungsverfahren bewilligt bekommen haben, können Sie nicht damit rechnen, dass die Kosten des neuen Anwaltes aus der Staatskasse übernommen werden. War der bisherige Rechtsanwalt nur außergerichtlich tätig und steht nunmehr das gerichtliche Verfahren für die Scheidung an, entstehen im Idealfall keine oder nur geringe zusätzliche Kosten. Ein Anwaltswechsel bei anstehender Scheidung ist daher, wenn noch kein Auftrag zur Durchführung der Scheidung erteilt wurde, meist kein großes (finanzielles) Problem.

 

Sollte ein Wechsel des Anwaltes erfolgen?

§ 626 BGB Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Kündigung aus wichtigem Grund

Ist bei weiterer Tätigkeit des bisherigen Anwalts das von Ihnen verfolgte Ziel gefährdet oder droht Ihnen durch den entsprechenden Anwalt ein wirtschaftlicher Schaden oder hat dieser sich bereits verwirklicht, sollte ein Wechsel des Anwaltes erfolgen. Meist wird sich hier auch ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem bisherigen Anwalt ergeben, der auch die zusätzlich erforderlich gewordenen Rechtsanwaltskosten umfasst. Zu beachten ist hierbei, dass das vertragswidrige Verhalten des Rechtsanwalts nicht nur einen wichtigen Kündigungsgrund bilden muss, sondern die Kündigung des Mandats auch innerhalb von 2 Wochen zu erfolgen hat, um einen Schadensersatzanspruch für zusätzlich entstehende Anwaltskosten geltend machen zu können (vgl. BGH Urteil v. 16.07.2020 (IX ZR 298/19). 

In der Praxis sind diese Fälle aber deutlich seltener als allgemein angenommen. Meist ist das Problem, dass die Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant nicht richtig funktioniert. Der Rechtsanwalt hat dann zwar alles rechtlich „richtig“ gemacht, konnte seiner Mandantschaft aber nicht ausreichend vermitteln, weshalb z.B. ein bestimmtes rechtliches Interesse objektiv nicht durchsetzbar ist oder auch sonst nicht verständlich aufgeklärt. Möglicherweise stimmt auch die „Chemie“ zwischen Rechtsanwalt und Mandant nicht und der Unmut über eine lange Verfahrensdauer der Scheidung, welche z.B. auf eine langsame Bearbeitung durch das Gericht oder einem Rentenversicherungsträger im Rahmen des Versorgungsausgleichs zurückzuführen ist, wird dem Anwalt angelastet.

 

Die Entscheidung, den Anwalt zu wechseln

Ob der konkrete Anwalt gewechselt werden sollte, lässt sich daher nur im konkreten Fall beurteilen. Da häufig eine unzureichende Kommunikation Ursache für die Unzufriedenheit ist, sollte bereits zu Beginn darauf geachtet werden, ob eine langfristige Zusammenarbeit möglich ist. Wer bereits beim ersten Gespräch nicht vollumfänglich erfasst, was der vor ihm sitzende Rechtsanwalt erläutert, hat wahrscheinlich erst recht später ein Problem bei der Kommunikation. Es ist daher nicht nur wichtig darauf zu achten, dass der Rechtsanwalt im Familienrecht seinen Tätigkeitschwerpunkt hat, sondern vor allem auch, ob die Kommunikation funktioniert. Eine Rolle spielt hier sicher auch die Empathie des Rechtsanwalts, mitunter aber auch die Sympathie auf beiden Seiten. Achten Sie daher darauf, dass Ihnen auch die Person des Rechtsanwalts angenehm ist. Dies kann bei der Kommunikation hilfreich sein, ist aber natürlich nicht Grundvoraussetzung für das Gelingen des Mandats. Für den Anwalt ist das Mandat naturgemäß weniger emotional. Dieser arbeitet im Normalfall „nur“ mit Blick auf das Ziel des Mandanten.

Die Entscheidung, den Anwalt zu wechseln, liegt alleine bei Ihnen. Das Problem hierbei ist allerdings häufig, dass der Mandant oft gar nicht beurteilen kann, ob es in der konkreten Sache tunlich ist, das Mandat mit dem bisherigen Anwalt zu kündigen. Auch wird meist nicht ganz überschaubar sein, welche zusätzlichen Kosten beim Anwaltswechsel entstehen.

Statt vorschnell das Mandat zu kündigen und einen neuen Anwalt zu beauftragen, besteht dann die Möglichkeit, sich zunächst von einem Anwalt beraten zu lassen, ob es in Ihrem konkreten Fall angezeigt ist, das Mandant zu kündigen und welche zusätzliche Kosten hierbei entstehen können. Wird Ihnen in diesem Beratungsgespräch aus wirtschaftlichen Gründen davon abgeraten, einen Anwaltswechsel vorzunehmen, steht Ihnen dann immer noch in Kenntnis der zu erwartenden Mehrkosten frei, zu entscheiden, gleichwohl das Mandat zu kündigen und einen neuen Anwalt für Ihre Scheidung zu beauftragen.

 

Online Scheidung als Lösung bei Anwaltswechsel

Von unkompliziert und einfach ist immer wieder im Zusammenhang mit der Online-Scheidung zu lesen. Diese Begriffe sollen suggerieren, dass dort keine Probleme auftreten, sind allerdings reine Marketingbegriffe. Eine Scheidung kann man nicht digital abwickeln. Seien Sie daher vorsichtig. Auch bei einer Online Scheidung hängt die Zufriedenheit des Mandanten von dem konkreten Anwalt ab, der die Scheidung für Sie bearbeitet. Wie komfortabel Sie dort Ihre Daten weiterleiten können, spielt dabei keine Rolle. Lassen Sie sich daher nicht von Anpreisungen auf entsprechenden Seiten falsche Hoffnungen von einer einfachen und unkomplizierten Scheidung machen, damit Sie nicht vom Regen in die Traufe kommen. Den Weg über eine Scheidung online zu wählen, ist nicht besser, sondern nur eine mögliche Alternative bei einem Anwaltswechsel. Mehr Info….

Es scheint Seiten im Internet zu geben, auf denen Sie online einen Anwaltswechsel veranlassen können und versprochen wird, einen Anwalt zu erhalten, auf den Sie sich 100% verlassen können. Da jeder Mensch und damit auch ein Anwalt erkranken oder bei einem Verkehrsunfall verunglücken kann, ist es bereits statistisch nicht möglich, dass Sie eine 100%ige Verlässlichkeit erhalten. Sie sollten bei einer entsprechenden Seite bedenken, dass das dortige Geschäftsmodell, wie auch bei einem Scheidungsservice, die Vermittlung eines Mandates an einen Anwalt ist und daher vorsichtig bei allzu großen Anpreisungen sein, zumal man dort ohnehin keine Haftung übernehmen möchte. Der direkte und persönliche Kontakt zu Ihrem potentiellen neuen Anwalt ist immer der beste Weg. Wie soll auch ein Dritter beurteilen können, wer Ihnen persönlich behagt oder nicht? Alles was 2024 online möglich ist, ist noch lange nicht besser für Sie.

 

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Aktualisiert am 8. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach