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Anwalt bei einer Scheidung ist Pflicht
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Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:
Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.
Lassen Sie sich auf den verschiedenen Seiten im Internet nicht in die Irre führen. Es gibt auch 2024 nur einen einzigen Weg, die Scheidung einzureichen. An keiner einzigen Stelle gibt es die Möglichkeit, die Scheidung online einzureichen. Sie benötigen als Antragsteller oder Antragstellerin einer Scheidung immer einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin. Ein Anwalt bei einer Scheidung ist Pflicht. Auch wenn Sie auf eine Seite stoßen, die eine Online-Scheidung anbietet, können Sie dort nur einen Anwalt mit der Einreichung der Scheidung beauftragen. Das allerdings komfortabel online. Die Scheidung Online ist daher niemals eine neue Form der Scheidungsabwicklung, sondern ein alter Hut, der Ihnen als etwas Neues verkauft werden soll, wenn eine entsprechende Seite von Nichtanwälten angeboten wird. Es handelt sich hierbei um Angebote von Anwaltsvermittlern. Diese möchten schlicht an Ihrer Scheidung mitverdienen und müssen hierzu Ihre hochsensiblen Daten weiterleiten. Schauen Sie daher immer ins Impressum. Moderne Rechtsanwälte praktizieren diese vermeintlich neue Form schon seit den 90iger Jahren, nämlich mit deren Mandanten kurze Kommunikationswege über das Internet zu nutzen. Dies zunächst vorwiegend im geschäftlichen Bereich und nachdem inzwischen fast jeder online ist, eben auch im privaten Bereich.
Lassen Sie sich auch nicht von den Anpreisungen irritieren, wenn Sie auf der Suche eines Anwalts für Ihre Scheidung oder einer sog. Scheidung online sind. Das Verfahren bei Gericht ist immer das Gleiche. Ihre Scheidung wird daher nicht einfacher, unkomplizierter und auch nicht günstiger, wenn Sie den Weg über eine Online-Scheidung wählen. Es gibt keine besonderen Kosten der Scheidung online. Sparen können Sie nur Aufwand im Zusammenhang mit der Beauftragung des Anwaltes, da Sie keinen Besprechungstermin in der Kanzlei vereinbaren müssen. Und genau das ist der Vorteil einer Online-Scheidung, den auch viele zu schätzen wissen. Wenn Sie einen entsprechenden Bedarf haben, vergleichen und testen Sie die verschiedenen Angebote und behalten Sie im Hinterkopf, dass Sie nur einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin mit der Durchführung des Scheidungsverfahrens beauftragen können und bei allen die Kosten am Ende gleich sein werden. Die schnelle und günstige Scheidung im Internet gibt es nicht. Verzichten Sie daher auch niemals auf eine Beratung. Ihre Scheidung wird nicht teurer, wenn Sie Ihren „Online-Anwalt“ anrufen und sich Fragen zur Scheidung beantworten lassen.
Ein Anwalt bei Scheidung ist Pflicht.
Die Kosten der Scheidung sind gesetzlich geregelt und daher bundesweit einheitlich.
Auch wir bieten an, uns mit der Scheidung online zu beauftragen. Wir haben hiermit bereits seit weit mehr als einem Jahrzehnt gute Erfahrungen gemacht. Statt uns mit den individuellen Fragen Ihrer Scheidung zu beschäftigen, sind wir leider immer mehr damit beschäftigt, Scheidungswillige über Irrtümer zur Scheidung online aufzuklären, die durch Aussagen und Inhalte auf anderen Seiten entstanden sind. Schade, denn diese Zeit würden wir viel lieber für wirklich relevante Fragen bei Ihrer Scheidung verwenden. Deshalb nachfolgend einige kritische Anmerkung zum Thema Online Scheidung und die Darstellung im Internet:
Info:
Ist eine Online-Scheidung schneller? – die Hoffnung von der schnellen Scheidung
Ist eine Online-Scheidung günstiger? – online = günstig?
Kosten der Online Scheidung – welche Gebühren entstehen bei einer Online-Scheidung?
Nur Marketing: Nirgendwo-Günstiger-Garantie bei der Online Scheidung
Gibt es einen Testbericht zur Online-Scheidung? – oder haben Sie schon mal einen Testbericht zu einem konkreten Anwalt gesehen?
Wie finde ich den richtigen Scheidungsanwalt? – richtige Suche im Internet
Scheidung Online Vergleich (Ein Vergleichsportal für die Scheidung online?)
Ist die Online Scheidung sinnvoll? – für wen und macht es überhaupt Sinn, die Scheidung online in die Wege zu leiten
Anwaltswechsel bei Scheidung – ist ein Anwaltswechsel im Verfahren möglich und sinnvoll?
Lexikon der Online Scheidung: Marketingaussagen der Online Scheidung
Kostenvoranschlag Scheidung – Juristische Unkenntnis oder berechnender Marketingtrick?
Bester Scheidungsservice – wer hat hier in Wahrheit Vorteile? Beim Preis nicht zu unterbieten oder wo der Kunde König ist
Scheidungskostenvergleich – weshalb es keinen Preisvergleich bei den Scheidungskosten oder bei Scheidungsanwälten gibt
Blitzscheidung – gibt es die Expressscheidung wirklich?
Mindestgebühren Scheidung – gibt´s gar nicht
Scheidung schnell & günstig – so günstig und schnell wie auch woanders
Vergütungsvereinbarung Rechtsanwalt – nur außergerichtlich können Kosten gespart werden
Was verdient ein Anwalt bei einer Scheidung? – nicht der Aufwand ist maßgeblich
Scheidung online oder besser Kanzlei – ist es besser den Anwalt in der Kanzlei oder online zu kontaktieren?
Einfach Scheidung online – wird die Scheidung online einfacher?
Online Scheidung Deutschland – kann man sich online scheiden lassen in Deutschland?
Häufige Fragen zur Scheidung 2024 kurz zusammengefasst:
Kann ich innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben?
Ja, dies ist grundsätzlich möglich, wenn hierfür räumlich abgetrennte Lebensbereiche eingerichtet werden und wechselseitig keine Versorgungsleistungen wie z.B. Kochen, Putzen oder Wäsche waschen erbracht werden. Das gemeinsame Essen mit den Kindern kann dann allerdings schon problematisch sein. …mehr
Wann kann die Scheidung eingereicht werden?
Bei Einreichung der Scheidung sollte das Trennungsjahr abgelaufen sein. Der oft zu hörende Tipp, man könne die Scheidung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen, da das Gericht ohnehin erst die Auskünfte zum Versorgungsausgleich einholen muss, kann im ungünstigsten Fall zur Abweisung des Scheidungsantrages führen, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. …mehr
Welche Unterlagen werden für die Scheidung benötigt?
Dem Antrag auf Ehescheidung soll nach den gesetzlichen Vorgaben die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder beigefügt werden. Gibt es Besonderheiten wie z.B. eine Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs oder andere relevante Regelungen in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung, muss die Notarurkunde ebenfalls dem Gericht vorgelegt werden. …mehr
Was kostet eine Scheidung und ist die Online-Scheidung günstiger?
Weder hier noch an anderer Stelle ist die Scheidung günstiger. Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich festgelegt. Die Höhe ist abhängig davon, wie hoch das Familiengericht den Verfahrenswert auf Grundlage der Einkommensverhältnisse festsetzt. Nach Versendung Ihrer unverbindlichen Anfrage zur Scheidung oder bei einer einfachen Kostenanfrage erhalten Sie kostenfrei eine individuelle und praxisnahe Kostenschätzung, mit der Sie kalkulieren können.
Wie lange dauert die Scheidung?
Bei einer Scheidung ohne Streit ist die Verfahrensdauer im Wesentlichen davon abhängig, wie lange die Kontenklärung bei den Rentenversicherungsträgern dauert, da diese Auskünfte für die Entscheidung des durchzuführenden Versorgungsausgleiches benötigt werden. In der Praxis dauern entsprechende Verfahren ca. 4 bis 10 Monate. Ohne Versorgungsausgleich kann der Scheidungstermin schon wenige Wochen nach Einreichung des Scheidungsantrages stattfinden. …mehr
Muss ich beim Scheidungstermin persönlich erscheinen?
Das Familiengericht soll die Beteiligten zu den Voraussetzungen der Scheidung anhören. Beide Ehegatten müssen daher grundsätzlich im Scheidungstermin anwesend sein oder aber im Wege der Rechtshilfe vorher durch ein Amtsgericht am Wohnort angehört werden. Es erfolgt durch das Familiengericht eine Befragung zur Trennungszeit und der Frage, ob die Eheleute geschieden werden möchten. …mehr
Was passiert, wenn der andere Ehegatte im Scheidungstermin nein sagt?
Dass der andere Ehegatte plötzlich nicht mehr der Scheidung zustimmt, unter Umständen erst im Scheidungstermin nein sagt, kommt in der Praxis weit seltener vor als meist befürchtet. Wie weiter unten dargestellt, ist grundsätzlich auch ohne Zustimmung eine Durchsetzung der Scheidung möglich. Probleme sind zu erwarten, wenn das Trennungsjahr zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung noch nicht abgelaufen war. Rechtstipps im Internet, man könne die Scheidung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahr einreichen, sind daher nicht immer zu Ende gedacht
Reicht ein Anwalt im Scheidungsverfahren aus?
Es reicht im Rahmen einer einverständlichen Scheidung aus, wenn die Antragstellerseite anwaltlich vertreten wird. Auch wenn immer wieder bei Zustellung des Scheidungsantrages Verunsicherung entsteht, da das Familiengericht auf den grundsätzlichen Anwaltszwang beim familiengerichtlichen Verfahren hinweist, reicht es aus, dass der Antragsgegner ohne Anwalt die Zustimmung zur Scheidung erklärt. Ein zweiter Anwalt kann daher, muss aber nicht sein. …mehr
Bei welchem Familiengericht wird die Scheidung eingereicht?
Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit der Ehescheidung ist in der Regel zunächst der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Leben keine minderjährigen Kinder bei einem Ehegatten, ist das Familiengericht zuständig, in dem beide Ehegatten zuletzt gewohnt haben, wenn in diesem Bezirk weiterhin wenigstens ein Ehegatte lebt. Fehlt es auch an dieser Voraussetzung, ist der Ort des Antragsgegners maßgeblich. …mehr
Muss der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen?
Nach Ablauf des Trennungsjahres ist grundsätzlich möglich, die Scheidung auch ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten zu beantragen und durchzusetzen, was gar nicht so selten vorkommt. In diesem Fall muss die Zerrüttung der Ehe näher dargelegt werden. Nach drei Jahren Trennung entfällt auch das, da kraft Gesetzes die Zerrüttung vermutet wird. …mehr
Kann ich (selbst) online die Scheidung einreichen?
Es gibt auch im Jahr 2024 kein Verfahren, bei dem die Scheidung online durchgeführt wird. Bei einer sog. Online-Scheidung wird ein Anwalt online mit der Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht beauftragt. Ein Termin bei einem Anwalt ist dann nicht zwingend erforderlich, da die Beratung durch den Rechtsanwalt und die Beauftragung durch den Antragsteller der Scheidung per E-Mail oder Telefon erfolgen. Das gerichtliche Verfahren ist kein besonderes bei einer „Scheidung online“. …mehr
Wann ist die Scheidung rechtskräftig?
Der in der Regel im Scheidungstermin verkündete Scheidungsbeschluss wird anschließend schriftlich zugestellt. Ab diesem Tag läuft eine einmonatige Rechtsmittelfrist. Endet die einmonatige Rechtsmittelfrist, ohne dass ein Beteiligter das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt hat, ist die Scheidung am Folgetag rechtskräftig. Das Familiengericht übersendet sodann nach den gesetzlichen Vorgaben eine auszugsweise Ausfertigung (Teilausfertigung) des Scheidungsbeschlusses mit dem Rechtskraftzeugnis von Amts wegen. …mehr
Was ist der Versorgungsausgleich bei Scheidung?
Der Versorgungsausgleich ist die einzige Folgesache im Scheidungsverfahren, welche auch ohne Antrag der Ehegatten entschieden wird. Im Scheidungsbeschluss werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den Beteiligten geteilt, indem das Familiengericht die Übertragung der Anwartschaft auf den anderen Ehegatten ausspricht. …mehr
Muss mein Ehegatte etwas unterschreiben?
Für die Scheidung ist keine Unterschrift erforderlich. Wenn Sie sich einig sind, erfolgt die Zustimmung zur Scheidung mündlich im Scheidungstermin. Damit Sie die Anwaltskosten nicht alleine tragen müssen, übersenden wir zusammen mit dem Entwurf des Scheidungsantrages immer eine Vereinbarung über die Teilung der Scheidungskosten. Diese können Sie sich zur eigenen Absicherung unterschreiben lassen.
Wann kann ich meinen Namen ändern?
Nach Rechtskraft der Scheidung können Sie beim Standesamt eine Namensänderung vornehmen lassen. Soweit Sie nichts veranlassen, wird der während der Ehe geführte Nachname weitergeführt. Auf den Nachnamen der Kinder hat die Namensänderung keinen Einfluss. …mehr
Kann ich mich auch in Deutschland scheiden lassen, wenn wir im Ausland geheiratet haben oder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben?
In den meisten Fällen können Sie sich in Deutschland nach deutschem Recht scheiden lassen. Dies unabhängig davon, wo Sie geheiratet haben und ob einer oder beide Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Scheidung mit Auslandbezug.
Kann ich eine Anfrage senden, obwohl ich erst kurz getrennt lebe und die Scheidung noch nicht einreichen kann?
Eine Anfrage können Sie auch vor Ablauf des Trennungsjahres senden. Sie erhalten von uns trotzdem einen Entwurf des Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Auf Wunsch setzen wir uns kurz vor Ablauf des Trennungsjahres wieder mit Ihnen in Verbindung, um zu klären, ob die Scheidung eingereicht werden soll. Der vorbereitete Scheidungsantrag kann dann bei Bedarf sofort an das Gericht gesendet werden.
Scheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus. Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.
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Ein Anwalt ist für die Scheidung notwendig
Bei einer Scheidung ist ein Anwalt notwendig. Nur dieser kann wirksam die Scheidung bei Gericht beantragen. Besteht kein Streit, kann der andere Ehegatte auch ohne Anwalt dem Scheidungsantrag zustimmen. Das Scheidungsverfahren kann also mit nur einem Anwalt durchgeführt werden. Jedoch darf dieser niemals als gemeinsamer Anwalt tätig werden.
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Aktualisiert am 8. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach