Senden Sie unverbindlich eine Anfrage zur Scheidung

 

 

 

FAQ Scheidung  |  Familienrecht-ABC |   Rechtsirrtümer Scheidung  | Scheidung online 

Noch Fragen zum Thema dieser Seite? Rufen Sie unverbindlich an ✆ 06251 8565952


Vorteile einer Zustellungsvollmacht bei Scheidung

Im Scheidungsverfahren muss das Gericht von Amts wegen Zustellungen veranlassen. Per Definition ist die Zustellung die Bekanntgabe eines Schriftstückes in der gesetzlich vorgegeben Form, um den Empfänger von dem Schriftstück in Kenntnis zu setzen und dem Gericht den Nachweis der Übergabe zu ermöglichen.

Das Scheidungsverfahren beginnt mit der Zustellung des Scheidungsantrags an die Antragsgegnerseite. Das Datum der Zustellung ist insbesondere als „Stichtag“ für den Versorgungsaugleich und des Endvermögens im Rahmen des Zugewinns maßgebend. Auch die Ladung zum späteren Scheidungstermin oder des Scheidungsbeschlusses erfolgt im Wege der Zustellung. Kann das Gericht nicht zustellen, kann das Verfahren nicht weiterbetrieben werden.

ZustellungsvollmachtAuch wenn sich beide Ehegatten einig sind, sich scheiden zu lassen und eine einvernehmliche Scheidung anstreben, können Probleme bei der Zustellung zu Rechtsnachteilen oder Verzögerungen führen. Wer beispielsweise aus beruflichen Gründen länger von der eigenen Wohnung abwesend ist, erfährt unter Umständen nicht zeitnah, dass zwischenzeitlich eine Zustellung erfolgt ist und kann hierdurch Fristen versäumen. In manchen Fällen lässt die (vorübergehende) Wohnsituation eine postalische Erreichbarkeit nicht zu. In diesem Fall kann das Gericht nicht zustellen und das Verfahren nicht weiterbetreiben. Hat ein Ehegatte den Wohnsitz im Ausland, muss das Gericht bei einer Zustellung die besonderen völkerrechtlichen Vereinbarungen mit dem entsprechenden Staat berücksichtigen. Ist eine Zustellung per Einschreiben rechtlich zulässig, ergeben sich häufig Probleme mit der Rücksendung des Rückscheins, so dass eine Zustellung nicht nachweisbar ist.

Probleme bei der Zustellung führen daher regelmäßig zu Verzögerungen im Verfahren und im ungünstigen Fall sogar zum Stillstand. Probleme treten nicht bei demjenigen auf, der sich bei Gericht anwaltlich vertreten lässt, da die Zustellungen alle an den Verfahrensbevollmächtigten erfolgen. Im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung ist allerdings die Antragsgegnerseite in den meisten Fällen nicht anwaltlich vertreten. Um Probleme und Zeitverzögerungen zu vermeiden besteht hier die Möglichkeit, eine andere Person, welche volljährig ist und einen Wohnsitz in Deutschland hat, für die Entgegennahme von Schriftstücken zu bevollmächtigen. Liegt dem Gericht die entsprechende Zustellungsvollmacht schriftlich vor, können alle Zustellungen des Gerichts unmittelbar an den Bevollmächtigten erfolgen.

Wenn wir für Sie die Scheidung einreichen, übersenden wir Ihnen gerne eine fertig formulierte Vollmacht, welche Ihr Ehegatte verwenden kann.

Ein Muster einer Zustellungsvollmacht finden Sie auf unserer Seite Download.

❍ Direkt online eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung senden ❍

 

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

    Elektronische Zustellung

    Alternative zur Zustellungsvollmacht

    Grundsätzlich möglich ist auch, dass das Gericht eine elektronische Zustellung veranlasst. Möglich ist dies nur, wenn die betroffene Person dem zustimmt. Auch ist Voraussetzung, dass die Übermittlung über ein vom Gesetz vorgesehenen sicheren Übermittlungsweg erfolgt. Für Bürger ist dies über den kostenlosen Dienst „Mein Justizpostfach“ (MJP) möglich. Mit diesem Postfach können auch rechtswirksam Schriftstücke, wie z.B. der Zustimmung zur Scheidung, an das Familiengericht übermittelt werden.


    Die Kosten der Scheidung sind gesetzlich geregelt und daher bundesweit einheitlich. Die Auswahl eines Anwalts sollten Sie daher nicht von einem Kostenvergleich abhängig machen.

     

    Sie haben Fragen? Rufen Sie uns unverbindlich an ✆ 06251 8565952. Gerne informieren wir Sie bei Fragen zu Ihrer geplanten Scheidung. Wir reichen für Sie an jedem Familiengericht in Deutschland die Scheidung ein.



    ❍ Kosten Scheidung: Direkt eine unverbindliche Anfrage senden ❍

     

    Eine Anfrage ist für Sie kostenfrei und natürlich unverbindlich. Bei jeder Anfrage gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Sie erhalten von uns umgehend eine Berechnung der voraussichtlichen Kosten Ihrer Scheidung.

    Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952. Gerne können Sie die Scheidungskosten auch telefonisch erfragen.




      Sollten Sie vor, beim oder nach dem Ausfüllen des Formulars Fragen haben, rufen Sie einfach an: ✆ 06251 8565952

      Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage 2024 für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

       

      Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

      → Direkt zur Anfrage Scheidung Online

       

       

      Anwalt für Scheidung online beauftragen: Gerne helfen wir Ihnen, die Scheidung mit so wenig Aufwand und Aufregung wie möglich durchzuführen.

       

      Scheidungsantrag online

      Mit der Zustellungsvollmacht oder Zustellvollmacht wird eine andere Person ermächtigt, im Rahmen einer rechtlichen Angelegenheit für einen selbst Schriftstücke per Post von z.B. einem Gericht entgegen zu nehmen.

      Inhalt dieser Seite: Zustellungsvollmacht bei Scheidung


      Aktualisiert am 16. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach