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Was bedeutet förmliche Zustellung?

„Ich habe Post im gelben Umschlag vom Gericht erhalten. Was muss ich beachten?“

Förmliche Zustellung

Was bedeutet ein gelber Brief?

Gelber Brief GerichtBefindet sich ein Brief im gelben Umschlag im Briefkasten, handelt es sich sehr wahrscheinlich um eine förmliche Zustellung, die von einem Gericht oder einer Behörde veranlasst wurde. Eine förmliche Zustellung wird in der Regel vorgenommen, wenn der Zugang eines Schriftstückes nachgewiesen werden soll.

Der Zusteller der Deutschen Post oder eines privaten Zustelldienstes füllt hierzu die Zustellungsurkunde aus, in der die Art der Zustellung, also entweder durch Übergabe oder Einwurf in den Hausbriefkasten, und der Zeitpunkt des Zugangs bestätigt wird. Zum Nachweis der Zustellung wird die Zustellungsurkunde durch den Zusteller an den Absender zurückgesandt. Der Tag der Zustellung wird außerdem auf dem Briefumschlag zur Information des Empfängers im Feld oben rechts vermerkt.

Gelben Briefumschlag nicht wegwerfen!

Da mit der Zustellung in der Regel eine Frist und/oder auch eine Rechtsfolge ausgelöst wird, ist die Beachtung des gelben Briefumschlages wichtig. Dieser sollte auch nach Öffnung der Post nicht weggeworfen werden, da der Zusteller auf dem Umschlag handschriftlich das Datum der Zustellung vermerkt, welches zur Fristberechnung relevant ist. Wichtig ist dies daher insbesondere dann, wenn Sie nicht jeden Tag die Post kontrollieren oder der Zusteller zu unterschiedlichen Uhrzeiten kommt. Nicht selten kann man sich nicht mehr genau daran erinnern, an welchem Tag genau man in der letzten Woche den gelben Briefumschlag im Briefkasten hatte. Die falsche Fristberechnung kann dann schnell zum Nachteil werden, wenn z.B. die Rechtsmittelfrist versäumt wird und daher die Entscheidung der Behörde oder des Gerichts rechtskräftig ist.

Förmliche Zustellung ScheidungsantragWenn Sie in Trennung leben und als Absender der förmlichen Zustellung das Amtsgericht angegeben ist, kann es sich um die Zustellung des Scheidungsantrages handeln. In diesem Fall erhalten Sie von dem zuständigen Familiengericht eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsantrags Ihres Ehegatten. In der Verfügung des Gerichts wird Ihnen meistens eine Frist von 2 Wochen eingeräumt, innerhalb der Sie zu dem Antrag auf Ehescheidung Stellung nehmen können. Besteht Einvernehmen mit Ihrem Ehegatten, können Sie der Scheidung zustimmen. Wenn Sie sich gegen den Antrag auf Scheidung oder weiteren enthaltenen Anträgen Ihres Ehegatten verteidigen oder aber auch selbst Anträge stellen möchten, müssen Sie hierfür eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen. Anträge können aufgrund des bestehenden Anwaltszwanges im familienrechtlichen Verfahren – mit wenigen Ausnahmen – wirksam nur durch einen zugelassenen Anwalt erfolgen. Für die Zustimmung zur Scheidung wird kein Rechtsanwalt benötigt.

Damit eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt Sie ordnungsgemäß beraten und vertreten kann, ist es wichtig, dieser oder diesem die Zustellung vollständig einschließlich des gelben Briefumschlags vorzulegen. Wenn Sie auf der Suche nach einem Anwalt sind, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Familienrecht suchen.


Ladung Termin ScheidungAuch die Ladung der Ehegatten zum Scheidungstermin erfolgt in der Regel förmlich (im gelben Briefumschlag mit Zustellungsurkunde), damit das Gericht nachweisen kann, dass die Ladung ordnungsgemäß und rechtzeitig erfolgt ist. Nur so kann das Gericht an das nicht entschuldigte Erscheinen oder die nicht rechtzeitige Geltendmachung von Folgesachen Folgen knüpfen.


Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Scheidung, des Ablaufs der Scheidung und des Scheidungstermins, den Kosten der Scheidung sowie der Beauftragung per Online-Formular erhalten Sie auf unseren Seiten. Gerne können Sie uns auch unverbindlich anrufen.

 

Nach den gesetzlichen Vorgaben kann das Gericht auch elektronisch an das MJP (Mein Justizpostfach) Zustellungen bewirken, wenn der Postfachinhaber dem zugestimmt hat (§ 173 IV ZPO).

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Aktualisiert am 5. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach