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Scheidung im Ausland

Sie leben im Ausland und möchten sich 2024 scheiden lassen? Möglicherweise überlegen Sie, ob Sie aus dem Ausland die Scheidung in Deutschland einreichen oder sich direkt im Ausland scheiden lassen. 


Eine nur im Ausland gelöste Ehe gilt grundsätzlich in Deutschland noch als bestehend, da ausländische Entscheidungen nicht automatisch anerkannt werden. Eine Scheidung außerhalb der Europäischen Union (EU) muss daher grundsätzlich in Deutschland anerkannt werden, um auch hier rechtswirksam zu sein. Für das Anerkennungsverfahren einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen gem. § 107 FamFG ist ein ausgefülltes Formular mit dem ausländischen Scheidungsurteil und weiteren Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen. Dieser Antrag kann ohne einen Rechtsanwalt gestellt werden. Abhängig von der Höhe Ihres Einkommens fallen hierfür Kosten zwischen EUR 15,00 und EUR 300,00 (gem. Anlage zu § 4 Absatz 1 JVKostG) an. Mit der Anerkennung gilt die Ehe auch in Deutschland als aufgelöst.

Bescheinigung der rechtskräftigen Scheidung nach Artikel 39 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 Erfolgt die Scheidung in einem EU-Mitgliedstaat (außer Dänemark), ist in Deutschland keine förmliche Anerkennung erforderlich. Der Nachweis der Scheidung kann durch eine vom Scheidungsgericht ausgestellte Bescheinigung nach Artikel 39 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 erfolgen.

Welches Recht gilt?

Anwenbares Recht bei Scheidung nach Rom-III-VOVor Beantragung der Scheidung ist zu prüfen, ob das ausländische Gericht zuständig ist und welches Recht bezüglich der Scheidung anzuwenden ist. Leben beide Ehegatten im gleichen Staat ist z.B. bei einer Scheidung im EU-Ausland das entsprechende ausländische Gericht auch zuständig und das dortige Scheidungsrecht unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Ehegatten anzuwenden. Die Ehegatten können aber eine Rechtswahl treffen, so dass das Gericht im EU-Ausland die Scheidung nach dem Recht des Heimatlandes der Ehegatten durchführt. Mehr Info: Ehescheidung bei Auslandsbezug

Pro und Contra Scheidung im Ausland

Bei der Überlegung, ob die Scheidung aus dem Ausland in Deutschland oder im Ausland eingereicht werden soll, kann die Frage der Kosten eine Rolle spielen. Für eine Scheidung aus dem Ausland in Deutschland fallen die gesetzlichen Gebühren im Scheidungsverfahren (Rechtsanwalt und Gericht) an. Unter Umständen kann eine Scheidung im Ausland billiger sein. Ist eine Anerkennung der Scheidung hierzulande erforderlich, sollte hierbei der entsprechende Aufwand und die Kosten mit einkalkuliert werden.

Ohne gewöhnlichen Aufenthalt eines Ehegatten in einem ausländischen Staat ist es nicht möglich, sich im Ausland scheiden zu lassen, um eine günstige oder billige Scheidung zu erreichen.

Nicht alles kann bei einer Ehescheidung im Ausland geregelt oder entschieden werden. Den Versorgungsausgleich (Ausgleich von erworbenen Rentenanwartschaften während der Ehe) kennen die meisten Staaten nicht. Das deutsche Familiengericht führt diesen von Amts wegen im Scheidungsverfahren durch. Ist die Scheidung im Ausland erfolgt und soll der Versorgungsausgleich durchgeführt werden, kann dies anschließend in Deutschland beim Familiengericht beantragt werden (… mehr Info). Die Kosten sind abhängig vom Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich und können nach Ermittlung des Wertes für Rechtsanwalt und Gericht unserer Tabelle Scheidungskosten entnommen werden. Der Antrag kann auch ohne Rechtsanwalt gestellt werden, so dass dann nur Gerichtskosten anfallen.

 


Verfahrenswert Versorgungsausgleich: In Versorgungsausgleichssachen beträgt der Verfahrenswert gem. § 50 FamGKG bei Ausgleichsansprüchen nach der Scheidung für jedes Anrecht 20 Prozent des in drei Monaten erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. Wird der Versorgungsausgleich zusammen mit Scheidung durchgeführt, sind 10 Prozent für jedes Anrecht anzusetzen. Der Wert beträgt mindestens EUR 1000.


 

Spielt der Ort der Heirat eine Rolle?

Für die Scheidung ist unerheblich, wo die Ehe geschlossen wurde. Ein deutsches Gericht kann daher für eine Ehescheidung zuständig sein, wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde und/oder die Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Wer in Deutschland geheiratet hat und im Ausland lebt, kann in der Regel auch dort geschieden werden.


 

Info: Voraussetzung der Scheidung nach deutschem Recht

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Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach