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Rechtsanwalt online – Service rund um die Scheidung

❍ Direkt online eine unverbindliche Anfrage zur Scheidung senden ❍

 

Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten von uns umgehend eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Scheidung sowie einen für Sie erstellten Entwurf eines Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns mit der Einreichung Ihrer Scheidung beauftragen möchten. Die Eingaben der Daten dauern nur wenige Minuten:

    1. Persönliche Angaben (Antragssteller/in)






    2. Angaben Ehefrau / Ehemann / Lebenspartner/in (Antragsgegner/in)




    3. Heirat und Trennung











    4. Einkommen



    5. Korrespondenz

    6. Gemeinsame minderjährige Kinder







    7. Anmerkungen und Fragen

    8. Unterlagen


    Geburtsurkunde/n Kind/er
    Notarurkunde
    Sonstiges

    Hier können Sie Ihre Unterlagen hochladen:




    Ihre Daten sind bei uns sicher. Alle Angaben die Sie hier oder auch am Telefon machen, werden streng vertraulich behandelt und nur von dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt verwendet, um Ihre Anfrage zu beantworten. Selbst wenn es nicht zur Mandatserteilung kommt gilt uneingeschränkt die anwaltliche Schweigepflicht. Prüfen Sie das Impressum, bevor Sie auf einer anderen Seite Ihre Daten für eine Online-Scheidung übersenden, damit Ihre Daten nicht über einen Dritten an einen Ihnen nicht bekannten Rechtsanwalt geschickt werden. Nur eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann nach aktueller Gesetzeslage (Stand 2024) für Sie den Antrag auf Ehescheidung beim Familiengericht stellen.

     

    Sie haben sich in 2024 getrennt, beabsichtigen sich zu trennen oder wollen sich scheiden lassen? Gerne unterstützen wir Sie auf Ihrem Weg. Unser Service für Sie: Kurze Kommunikationswege und persönliche Betreuung mit Ihrem Rechtsanwalt bei allen Angelegenheiten rund um Ihre Scheidung:

     

    Kostenfreies Orientierungsgespräch

    Beratung online

    Scheidung online

    Rechtsmittelverzicht online


    Über die Links oben können Sie direkt per Telefon oder E-Mail mit uns Kontakt aufnehmen. Natürlich können Sie auch einfach einen Termin in unsrere Kanzlei ausmachen. Egal welchen Weg Sie wählen, werden wir Ihre Anfrage oder das erteilte Mandat mit der gleichen Sorgfalt bearbeiten.

    Info: Wie lasse ich mich scheiden?

     


    Wie kann ich die Scheidung einreichen und was ist eine Online-Scheidung?


    Scheidung Kosten teilenÜbrigens: Die einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt und Teilung der Kosten ist die günstigste Möglichkeit, sich scheiden zu lassen. Besondere Kosten der Online Scheidung gibt es auch 2024 nicht. Die gesetzlichen Gebühren können Sie unserer Seite Scheidungskosten Tabelle entnehmen.



     

    Häufige Fragen zur Scheidung 2024 kurz zusammengefasst:

    Kann ich innerhalb der gemeinsamen Wohnung getrennt leben?

    Ja, dies ist grundsätzlich möglich, wenn hierfür räumlich abgetrennte Lebensbereiche eingerichtet werden und wechselseitig keine Versorgungsleistungen wie z.B. Kochen, Putzen oder Wäsche waschen erbracht werden. Das gemeinsame Essen mit den Kindern kann dann allerdings schon problematisch sein. …mehr

    Wann kann die Scheidung eingereicht werden?

    Bei Einreichung der Scheidung sollte das Trennungsjahr abgelaufen sein. Der oft zu hörende Tipp, man könne die Scheidung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahres einreichen, da das Gericht ohnehin erst die Auskünfte zum Versorgungsausgleich einholen muss, kann im ungünstigsten Fall zur Abweisung des Scheidungsantrages führen, was mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. …mehr

    Welche Unterlagen werden für die Scheidung benötigt?

    Dem Antrag auf Ehescheidung soll nach den gesetzlichen Vorgaben die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder beigefügt werden. Gibt es Besonderheiten wie z.B. eine Vereinbarung über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs oder andere relevante Regelungen in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung, muss die Notarurkunde ebenfalls dem Gericht vorgelegt werden. …mehr

    Was kostet eine Scheidung und ist die Online-Scheidung günstiger?

    Weder hier noch an anderer Stelle ist die Scheidung günstiger. Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich festgelegt. Die Höhe ist abhängig davon, wie hoch das Familiengericht den Verfahrenswert auf Grundlage der Einkommensverhältnisse festsetzt. Nach Versendung Ihrer unverbindlichen Anfrage zur Scheidung oder bei einer einfachen Kostenanfrage erhalten Sie kostenfrei eine individuelle und praxisnahe Kostenschätzung, mit der Sie kalkulieren können.

    Wie lange dauert die Scheidung?

    Bei einer Scheidung ohne Streit ist die Verfahrensdauer im Wesentlichen davon abhängig, wie lange die Kontenklärung bei den Rentenversicherungsträgern dauert, da diese Auskünfte für die Entscheidung des durchzuführenden Versorgungsausgleiches benötigt werden. In der Praxis dauern entsprechende Verfahren ca. 4 bis 10 Monate. Ohne Versorgungsausgleich kann der Scheidungstermin schon wenige Wochen nach Einreichung des Scheidungsantrages stattfinden. …mehr

    Muss ich beim Scheidungstermin persönlich erscheinen?

    Das Familiengericht soll die Beteiligten zu den Voraussetzungen der Scheidung anhören. Beide Ehegatten müssen daher grundsätzlich im Scheidungstermin anwesend sein oder aber im Wege der Rechtshilfe vorher durch ein Amtsgericht am Wohnort angehört werden. Es erfolgt durch das Familiengericht eine Befragung zur Trennungszeit und der Frage, ob die Eheleute geschieden werden möchten. …mehr

    Was passiert, wenn der andere Ehegatte im Scheidungstermin nein sagt?

    Dass der andere Ehegatte plötzlich nicht mehr der Scheidung zustimmt, unter Umständen erst im Scheidungstermin nein sagt, kommt in der Praxis weit seltener vor als meist befürchtet. Wie weiter unten dargestellt, ist grundsätzlich auch ohne Zustimmung eine Durchsetzung der Scheidung möglich. Probleme sind zu erwarten, wenn das Trennungsjahr zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung noch nicht abgelaufen war. Rechtstipps im Internet, man könne die Scheidung auch schon vor Ablauf des Trennungsjahr einreichen, sind daher nicht immer zu Ende gedacht

    Reicht ein Anwalt im Scheidungsverfahren aus?

    Es reicht im Rahmen einer einverständlichen Scheidung aus, wenn die Antragstellerseite anwaltlich vertreten wird. Auch wenn immer wieder bei Zustellung des Scheidungsantrages Verunsicherung entsteht, da das Familiengericht auf den grundsätzlichen Anwaltszwang beim familiengerichtlichen Verfahren hinweist, reicht es aus, dass der Antragsgegner ohne Anwalt die Zustimmung zur Scheidung erklärt. Ein zweiter Anwalt kann daher, muss aber nicht sein. …mehr

    Bei welchem Familiengericht wird die Scheidung eingereicht?

    Maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit der Ehescheidung ist in der Regel zunächst der Aufenthaltsort der minderjährigen Kinder. Leben keine minderjährigen Kinder bei einem Ehegatten, ist das Familiengericht zuständig, in dem beide Ehegatten zuletzt gewohnt haben, wenn in diesem Bezirk weiterhin wenigstens ein Ehegatte lebt. Fehlt es auch an dieser Voraussetzung, ist der Ort des Antragsgegners maßgeblich. …mehr

    Muss der andere Ehegatte der Scheidung zustimmen?

    Nach Ablauf des Trennungsjahres ist grundsätzlich möglich, die Scheidung auch ohne die Zustimmung des anderen Ehegatten zu beantragen und durchzusetzen, was gar nicht so selten vorkommt. In diesem Fall muss die Zerrüttung der Ehe näher dargelegt werden. Nach drei Jahren Trennung entfällt auch das, da kraft Gesetzes die Zerrüttung vermutet wird. …mehr

    Kann ich (selbst) online die Scheidung einreichen?

    Es gibt auch im Jahr 2024 kein Verfahren, bei dem die Scheidung online durchgeführt wird. Bei einer sog. Online-Scheidung wird ein Anwalt online  mit der Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht beauftragt. Ein Termin bei einem Anwalt ist dann nicht zwingend erforderlich, da die Beratung durch den Rechtsanwalt und die Beauftragung durch den Antragsteller der Scheidung per E-Mail oder Telefon erfolgen. Das gerichtliche Verfahren ist kein besonderes bei einer „Scheidung online“. …mehr

    Wann ist die Scheidung rechtskräftig?

    Der in der Regel im Scheidungstermin verkündete Scheidungsbeschluss wird anschließend schriftlich zugestellt. Ab diesem Tag läuft eine einmonatige Rechtsmittelfrist. Endet die einmonatige Rechtsmittelfrist, ohne dass ein Beteiligter das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt hat, ist die Scheidung am Folgetag rechtskräftig. Das Familiengericht übersendet sodann nach den gesetzlichen Vorgaben eine auszugsweise Ausfertigung (Teilausfertigung) des Scheidungsbeschlusses mit dem Rechtskraftzeugnis von Amts wegen. …mehr

    Was ist der Versorgungsausgleich bei Scheidung?

    Der Versorgungsausgleich ist die einzige Folgesache im Scheidungsverfahren, welche auch ohne Antrag der Ehegatten entschieden wird. Im Scheidungsbeschluss werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften hälftig zwischen den Beteiligten geteilt, indem das Familiengericht die Übertragung der Anwartschaft auf den anderen Ehegatten ausspricht.  …mehr

    Muss mein Ehegatte etwas unterschreiben?

    Für die Scheidung ist keine Unterschrift erforderlich. Wenn Sie sich einig sind, erfolgt die Zustimmung zur Scheidung mündlich im Scheidungstermin. Damit Sie die Anwaltskosten nicht alleine tragen müssen, übersenden wir zusammen mit dem Entwurf des Scheidungsantrages immer eine Vereinbarung über die Teilung der Scheidungskosten. Diese können Sie sich zur eigenen Absicherung unterschreiben lassen.

    Wann kann ich meinen Namen ändern?

    Nach Rechtskraft der Scheidung können Sie beim Standesamt eine Namensänderung vornehmen lassen. Soweit Sie nichts veranlassen, wird der während der Ehe geführte Nachname weitergeführt. Auf den Nachnamen der Kinder hat die Namensänderung keinen Einfluss. …mehr

    Kann ich mich auch in Deutschland scheiden lassen, wenn wir im Ausland geheiratet haben oder eine ausländische Staatsangehörigkeit haben?

    In den meisten Fällen können Sie sich in Deutschland nach deutschem Recht scheiden lassen. Dies unabhängig davon, wo Sie geheiratet haben und ob einer oder beide Ehegatten eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Scheidung mit Auslandbezug.

    Kann ich eine Anfrage senden, obwohl ich erst kurz getrennt lebe und die Scheidung noch nicht einreichen kann?

    Eine Anfrage können Sie auch vor Ablauf des Trennungsjahres senden. Sie erhalten von uns trotzdem einen Entwurf des Scheidungsantrages und eine Aufstellung der zu erwartenden Kosten. Auf Wunsch setzen wir uns kurz vor Ablauf des Trennungsjahres wieder mit Ihnen in Verbindung, um zu klären, ob die Scheidung eingereicht werden soll. Der vorbereitete Scheidungsantrag kann dann bei Bedarf sofort an das Gericht gesendet werden.

     


    Info: Scheidung online einreichen

    Scheidung onlineDie Scheidung können Sie nicht selbst online einreichen. Nur ein Rechtsanwalt kann wirksam die Scheidung beantragen. Im Internet zu findende Formulierungen, den Scheidungsantrag online einzureichen oder die Scheidung online durchzuführen, meinen immer (nur), einen Anwalt (online) zu beauftragen. Hierfür fallen die regulären und überall gleich hohen gesetzlichen Gebühren an. Besondere Kosten der Scheidung online gibt es nicht. Anders als bei einem Online-Shop können Sie sich nicht an verschiedenen Stellen umschauen, um den günstigsten Anbieter zu finden. Überall gleich hohe gesetzliche Gebühren lassen sich nicht vergleichen, auch wenn diese mit einer Nirgendwo-Günstiger-Garantie beworben werden.


     

    Scheidung online RechtsanwaltScheidung beantragen: Veranlassen Sie alles bundesweit bequem online von zu Hause aus.  Für Fragen zum Ablauf und den voraussichtlichen Kosten stehen wir Ihnen gerne unter ✆ 06251 8565952 zur Verfügung. Wir reichen für Sie als Anwalt die Scheidung ein und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Scheidungsbeschluss.

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    Aktualisiert am 20. Januar 2024 durch Rechtsanwalt Steinbach