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Nachdem früher Rechtsanwälte in Verfahren mit Anwaltszwang nur an einem bestimmten Gericht und dies örtlich beschränkt auftreten durften, gilt eine örtliche Beschränkung schon lange nicht mehr. Mit der Änderung des Berufsrechts im Jahr 2007 ist auch die Zulassung an einem bestimmten Gericht nicht mehr vorgesehen.
Insbesondere kann seit 2007 die Rechtsanwältin oder der Rechtsanwalt bereits ab dem ersten Tag der Zulassung vor den Oberlandesgerichten auftreten. Bis dahin galt eine fünfjährige Wartefrist. Es gilt daher nunmehr, dass jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt bereits mit Zulassung zur Anwaltschaft bei jedem Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht auftreten darf.
Die Scheidung kann daher von jedem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt beim Familiengericht als Abteilung des Amtsgerichts eingereicht werden.
Info: gemeinsamer Anwalt bei Scheidung
Wissenswertes zu Ehevertrag, Ehewohnung, Sorgerecht, Scheidung, Trennung, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinn finden Sie auf unserer Seite Familienrecht ABC
Eine Übersicht zu weiteren Themen finden Sie auf unserer Seite Scheidungsrecht - FAQ Scheidung Online
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Mehr zum Thema einvernehmliche Scheidung Online erfahren Sie auf unserer Seite Informationen und zu den Kosten (Gerichtskosten, Rechtsanwaltskosten) auf unserer Seite Kosten.
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Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit.
So sollte diese auch behandelt werden.
Ihr persönlicher Ansprechpartner:
Bernd Steinbach
Rechtsanwalt
E-Mail: info(at)advoscheidung.de
Telefon: 06251 8565952
Fax: 06251 8565951
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